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Burgerbegehren und Burgerentscheid sind in Bayern Instrumente direkter Demokratie auf kommunaler Ebene Damit konnen Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises einer Gemeinde oder eines Landkreises von den Gemeinde bzw Kreisburgern selbst beschlossen werden Weitere direkt demokratische Instrumente auf kommunaler Ebene in Bayern sind der Burgerantrag sowie die Burgerversammlung Diese fuhren aber im Gegensatz zu Burgerbegehren und Burgerentscheid nicht zwingend zu einer Entscheidung in der Sachfrage Auf Landesebene gibt es das Volksbegehren und den Volksentscheid in Bayern Inhaltsverzeichnis 1 Gesetzliche Grundlagen 2 Verfahren 2 1 Burgerbegehren 2 1 1 Themenausschluss 2 1 2 Unterschriftensammlung 2 1 3 Einreichung des Burgerbegehrens 2 2 Burgerentscheid 2 2 1 Ratsbegehren 2 2 2 Ergebnis und Quorum 2 2 3 Wirkung und Bindung eines Burgerentscheids 2 3 Burgerbegehren und Burgerentscheid in einem Stadtbezirk 3 Bisherige Burgerbegehren und Burgerentscheide 3 1 Statistik 3 2 Wichtige Burgerentscheide 3 2 1 Garmisch Partenkirchen 3 2 2 Munchen 3 2 3 Munchen Garmisch Partenkirchen Landkreis Traunstein Landkreis Berchtesgadener Land 4 Siehe auch 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseGesetzliche Grundlagen BearbeitenAnders als die Volksgesetzgebung durch Volksbegehren und Volksentscheid auf Landesebene waren kommunale Burgerbegehren und Burgerentscheide in der Bayerischen Verfassung BV zunachst nicht vorgesehen Diese Verfahren wurden erst 1995 selbst im Wege der direkten Demokratie eingefuhrt Dazu war das Volksbegehren Mehr Demokratie in Bayern Burgerentscheide in Gemeinden und Kreisen auch im Volksentscheid erfolgreich durch welches diese Instrumente in die Bayerische Verfassung sowie in die bayerische Gemeindeordnung GO und Landkreisordnung LKrO eingefuhrt wurden Die Gesetzesanderungen traten am 1 November 1995 in Kraft Gemass Art 7 BV ubt der Staatsburger nun in Bayern seine Rechte durch Teilnahme an Wahlen Burgerbegehren und Burgerentscheiden sowie Volksbegehren und Volksentscheiden aus Art 12 3 BV lautet Die Staatsburger haben das Recht Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden und Landkreise durch Burgerbegehren und Burgerentscheid zu regeln Das Nahere regelt ein Gesetz Die naheren Regelungen sind fur Gemeinden in Art 18a GO und fur Landkreise in Art 12a LKrO bestimmt Verfahren BearbeitenDas Verfahren in Gemeinden und Landkreisen ist weitgehend identisch Im Folgenden sind daher die Bezeichnungen auf Landkreisebene in Klammern angegeben Burgerbegehren Bearbeiten Mit einem Burgerbegehren konnen die Gemeindeburger Kreisburger einen Burgerentscheid uber Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde des Landkreises beantragen Gegenstand ist dabei eine mit Ja oder Nein zu beantwortende Fragestellung Themenausschluss Bearbeiten Ausgeschlossen sind Burgerentscheide zu folgenden Themen zu Angelegenheiten die kraft Gesetz dem ersten Burgermeister Landrat obliegen zu Fragen der inneren Organisation der Gemeindeverwaltung Kreisverwaltung zu den Rechtsverhaltnissen der Gemeinderatsmitglieder Kreisrate der Burgermeister des Landrats und der Gemeindebediensteten Kreisbediensteten zur HaushaltssatzungUnterschriftensammlung Bearbeiten Die Unterstutzungsunterschriften fur ein Burgerbegehren konnen frei gesammelt werden Die Zahl der notwendigen Unterschriften ist abhangig von der Anzahl der Wahlberechtigten der Gemeinde des Landkreises und dem entsprechenden Quorum Die Berechnung der erforderlichen Unterschriften erfolgt nach der Formel Wahlberechtigte mal Prozentzahl des Quorums notige Unterschriftenanzahl Die Unterzeichner mussen uber 18 Jahre alt und seit mindestens zwei Monaten BE Satzung wurde am 24 April 2014 angepasst Gemeindeburger Kreisburger sein Fur Burgerbegehren in Landkreisen mussen die Unterschriften getrennt nach Gemeinden gesammelt werden Burgerbegehren in GemeindenEinwohner der Gemeinde Notwendige Mindestanzahlvon Unterzeichnern in der Gemeindeburger bis 10 000 10 10 001 20 000 9 20 001 30 000 8 30 001 50 000 7 50 001 100 000 6 100 001 500 000 5 ab 500 001 3 Burgerbegehren in LandkreisenEinwohner des Landkreises Notwendige Mindestanzahlvon Unterzeichnern in der Kreisburger bis 100 000 6 ab 100 001 5 oder 25 der Burger einerkreisangehorigen Gemeinde falls diese Gemeindebesonders betroffen istEin Burgerentscheid in einem Landkreis kann auch von den Burgern einer einzelnen Gemeinde beantragt werden falls die Gemeinde besonders von der Massnahme des Landkreises betroffen ist Dazu mussen 25 der Burger dieser Gemeinde das Burgerbegehren unterstutzen Einreichung des Burgerbegehrens Bearbeiten Das von den Unterstutzern unterschriebene Burgerbegehren muss bei der Gemeinde dem Landkreis eingereicht werden Neben der Fragestellung muss es eine Begrundung umfassen sowie bis zu drei Personen und evtl weitere Stellvertreter benennen welche berechtigt sind die Unterzeichner zu vertreten Innerhalb von einem Monat nach der Einreichung muss der Gemeinderat Kreistag uber die Zulassigkeit des Begehrens entscheiden Verneint das Kommunalgremium die Zulassigkeit konnen die Vertreter des Burgerbegehrens dagegen Klage erheben Wurde die Zulassigkeit eines Burgerbegehrens festgestellt durfen die Kommunalorgane bis zum Burgerentscheid keine gegensatzlichen Entscheidungen mehr treffen und keine gegensatzliche Massnahmen ergreifen ausser es bestunde eine rechtliche Verpflichtung dazu Burgerentscheid Bearbeiten nbsp Stimmzettel fur einen Burgerentscheid s Hildegardplatz in Kempten am 10 April 2011 Ist ein Burgerbegehren zulassig findet uber die Fragestellung ein Burgerentscheid statt es sei denn der Gemeinderat Kreistag beschliesst die im Burgerbegehren beantragte Massnahme selbst Der Gemeinderat Kreistag ist aber nicht verpflichtet die Sachfrage des Begehrens zu behandeln Der Burgerentscheid muss spatestens nach drei Monaten mit Zustimmung der Vertreter des Burgerbegehrens spatestens nach sechs Monaten stattfinden Die Abstimmung findet immer an einem Sonntag statt Jeder Gemeindeburger ist stimmberechtigt Ratsbegehren Bearbeiten Der Gemeinderat Kreistag kann auch selbst beschliessen dass uber eine Angelegenheit ein Burgerentscheid stattfinden soll sogenanntes Ratsbegehren oder Ratsreferendum In diesem Weg kann der Gemeinderat Kreistag auch einen Alternativvorschlag zu einem Burgerbegehren den Burgern zur Entscheidung vorlegen Ergebnis und Quorum Bearbeiten Die gestellte Frage des Burgerentscheides ist entsprechend der Mehrheit der abgegebenen Stimmen entschieden falls diese Mehrheit das notwendige Zustimmungsquorum erfullt Die fur das Quorum notwendige Stimmenanzahl ist wiederum abhangig von der Einwohnerzahl der Gemeinde des Landkreises Burgerentscheid in GemeindenEinwohner der Gemeinde Notwendige Mindeststimmenzahlder Abstimmungsmehrheit in aller Stimmberechtigten bis 50 000 20 50 001 100 000 15 ab 100 001 10 Burgerentscheid in LandkreisenEinwohner des Landkreises Notwendige Mindeststimmenzahlder Abstimmungsmehrheit in aller Stimmberechtigten bis 100 000 15 ab 100 001 10 Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit Nein beantwortet Falls an einem Tag mehrere Burgerentscheide stattfinden welche sich entgegenstehen muss vom Gemeinderat Kreistag eine Stichfrage festgelegt werden Sollten mehrere Burgerentscheide so entschieden werden dass sie nicht miteinander vereinbar sind entscheidet die Mehrheit in der Stichfrage Bei Stimmengleichheit in der Stichfrage ist der Burgerentscheid angenommen welcher mit der hoheren Stimmenzahl entschieden wurde Wirkung und Bindung eines Burgerentscheids Bearbeiten Ein Burgerentscheid wirkt wie ein Beschluss des Gemeinderats Kreistags Er kann innerhalb eines Jahres nur durch einen neuen Burgerentscheid geandert werden es sei denn die entsprechende Sach oder Rechtslage hat sich grundlegend verandert Diese Bindungsfrist gilt auch dann wenn ein Burgerbegehren vom Gemeinderat Kreistag ubernommen wurde Auch dann kann der Beschluss nur durch einen Burgerentscheid geandert werden Burgerbegehren und Burgerentscheid in einem Stadtbezirk Bearbeiten Ausserdem ist ein Burgerbegehren und Burgerentscheid auch in einem Stadtbezirk moglich in dem ein Bezirksausschuss gebildet ist Ein Burgerentscheid in einem Stadtbezirk muss eine Angelegenheit behandeln deren Entscheidung dem Bezirksausschuss ubertragen ist Stimmberechtigt ist jeder Gemeindeburger mit Wohnsitz in dem Stadtbezirk Das Burgerbegehren wird beim Bezirksausschuss eingereicht und von diesem an den Stadtrat weitergeleitet Im ubrigen entspricht das Verfahren dem fur Burgerbegehren und Burgerentscheiden in Gemeinden Bisherige Burgerbegehren und Burgerentscheide BearbeitenStatistik Bearbeiten Eine amtliche Statistik zu Burgerbegehren und Burgerentscheiden wird in Bayern nicht gefuhrt Der Verein Mehr Demokratie Initiator des Volksbegehrens zur Einfuhrung des kommunalen Burgerentscheids erfasst aber regelmassig Daten dazu 1 In seinem 15 Jahres Bericht hat der Verein die Burgerbegehren und Burgerentscheide seit der Einfuhrung am 1 November 1995 bis zum 31 August 2010 untersucht Insgesamt wurden 1 772 Verfahren in Gemeinden erfasst Davon waren 1 694 Burgerbegehren darunter 157 welche nicht eingereicht wurden 62 welche zuruckgezogen wurden 274 welche unzulassig waren 242 welche vom Gemeinderat ubernommen wurden 78 eigenstandige Ratsbegehren Gegenvorschlage zu einem Burgerbegehren nicht berucksichtigt Es fanden 977 Burgerentscheide statt wovon 484 im Sinne der Initiatoren bzw des Gemeinderats bei Ratsbegehren entschieden wurden 54 zwar eine Mehrheit erhielten aber am Zustimmungsquorum scheiterten 439 abgelehnt wurden Auf Landkreisebene fanden im gleichen Zeitraum 46 Verfahren statt darunter drei eigenstandige Ratsbegehren In 19 Fallen fand dabei auch ein Burgerentscheid statt Hochgerechnet findet somit etwa alle 18 Jahre ein Burgerbegehren pro Gemeinde bzw alle 25 Jahre pro Landkreis statt Wichtige Burgerentscheide Bearbeiten Folgende Burgerentscheide fanden auch uberregionale Beachtung Garmisch Partenkirchen Bearbeiten 8 Mai 2011 In zwei Burgerentscheiden sprach sich die Mehrheit in Garmisch Partenkirchen fur die weitere Unterstutzung der Bewerbung Munchens um die Olympischen Winterspiele 2018 aus Der Burgerentscheid JA zu Olympia wurde mehrheitlich angenommen 58 07 Ja Stimmen der Burgerentscheid Nein zu Olympischen Winterspielen in Garmisch Partenkirchen mehrheitlich abgelehnt 50 59 Nein Stimmen Die Wahlbeteiligung lag bei 59 64 2 Munchen Bearbeiten 23 Juni 1996 Burgerentscheid in Munchen uber eine weitere Untertunnelung von Teilen des Mittleren Rings Sowohl fur das Burgerbegehren Drei Tunnel braucht der Ring als auch fur den gegensatzliche Alternativvorschlag Das bessere Burgerbegehren wurde mehrheitlich mit Ja gestimmt In der Stichfrage sprach sich eine kleine Mehrheit 50 7 Wahlbeteiligung 32 2 fur den Bau von Petueltunnel Richard Strauss Tunnel und den Tunnel unter dem Luise Kiesselbach Platz aus 3 Es war der erste Burgerentscheid in der Landeshauptstadt 21 Oktober 2001 Im Burgerentscheid wird der Neubau eines Fussballstadions im Stadtteil Frottmaning beschlossen heutige Allianz Arena 65 6 stimmen dafur Wahlbeteiligung 37 5 4 21 November 2004 Im Burgerentscheid erhalt das Burgerbegehren Initiative Unser Munchen eine knappe Mehrheit 50 8 Ja Stimmen Wahlbeteiligung 21 9 Damit darf kunftig im gesamten Stadtgebiet kein Gebaude hoher als 100 Meter Hohe der Frauenkirche mehr errichtet werden 5 17 Juni 2012 Im Burgerentscheid wird der Bau einer dritten Start und Landebahn am Flughafen Munchen abgelehnt Zu entscheiden war ob die Stadt Munchen in den Gremien der Betreibergesellschaft dem Neubau einer dritten Start und Landebahn zustimmen soll oder nicht Das Burgerbegehren des Stadtrats fur den Bau wurde mit 53 2 Nein Stimmen mehrheitlich abgelehnt das Burgerbegehren gegen den Bau wurde mit 55 7 Ja Stimmen angenommen Abstimmungsbeteiligung 32 7 6 5 November 2017 Im Burgerentscheid Raus aus der Steinkohle wurde uber eine vorzeitige Stilllegung des Blocks 2 im Heizkraftwerk Nord bis Ende 2022 abgestimmt 60 4 stimmten fur die vorzeitige Stilllegung Abstimmungsbeteiligung 17 8 7 Munchen Garmisch Partenkirchen Landkreis Traunstein Landkreis Berchtesgadener Land Bearbeiten nbsp Stimmzettel zum Burgerentscheid am 10 November 2013 in MunchenAm 10 November 2013 wurde in den als Sportstatten vorgesehenen Gemeinden Munchen Garmisch Partenkirchen Landkreis Traunstein und Landkreis Berchtesgadener Land in einem Burgerentscheid das Interesse der Bevolkerung an einer Bewerbung um die Olympischen Winterspiele 2022 abgefragt Gemeinde Landkreis Gegenstimmen in Beteiligung in Munchen 52 10 28 9 8 Garmisch Partenkirchen 51 56 55 80 9 Landkreis Traunstein 59 67 39 98 10 Landkreis Berchtesgadener Land 54 10 38 25 11 Als Voraussetzung fur einen positiven Entscheid wurde eine Annahme des Burgerentscheides in allen vier Kommunen vorausgesetzt Durch das Wahlergebnis mit mehr als 50 Gegenstimmen in allen Gemeinden galt der Burgerentscheid mit 0 4 als abgelehnt Siehe auch BearbeitenDirekte Demokratie in Bayern Volksgesetzgebung in Bayern BurgerantragWeblinks BearbeitenOtmar Jung Burgerbegehren und Burgerentscheid In Historisches Lexikon Bayerns Bayerischer Behordenwegweiser Burgerbegehren und Burgerentscheide Gemeinde Bayerischer Behordenwegweiser Burgerbegehren und Burgerentscheide Landkreis Mehr Demokratie e V Landesverband Bayern Frank Rehmet Christian Buttner und Volker Mittendorf Deutschlandweiter Burgerbegehrensbericht 2014 Hg von Mehr Demokratie e V in Kooperation mit der Forschungsstelle Burgerbeteiligung Universitat Wuppertal und der Forschungsstelle Burgerbeteiligung und direkte Demokratie Universitat Marburg Berlin 2014 Einzelnachweise Bearbeiten Mehr Demokratie e V Burgerbegehren Memento des Originals vom 27 Mai 2011 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot bayern mehr demokratie de Abgerufen am 19 April 2011 Bayerischer Rundfunk Olympia 2018 Ruckenwind und Blaues Auge Memento vom 20 Marz 2011 im Internet Archive Abgerufen am 30 Mai 2011 Alfred Durr Burger entscheiden fur drei Tunnel am Mittleren Ring In Suddeutsche Zeitung 24 Juni 1996 Abgerufen am 18 April 2011 Spiegel online Munchen erhalt ein neues Stadion 21 Oktober 2001 Abgerufen am 18 April 2011 Spiegel online Hochhausverbot fur Munchen 22 November 2004 Abgerufen am 18 April 2011 Landeshauptstadt Munchen Burgerentscheide zur 3 Start und Landebahn vom 17 Juni Amtliches Endergebnis abgerufen am 24 Juni 2012 Landeshauptstadt Munchen amtliches Endergebnis des Burgerentscheids vom 5 November 2017 abgerufen am 10 November 2017 Burgerentscheid zur Bewerbung der Landeshauptstadt Munchen um die Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2022 In wahlen muenchen de 10 November 2013 archiviert vom Original am 10 November 2013 abgerufen am 17 April 2023 Burgerentscheid Olympia 2022 In buergerservice gapa de 10 November 2013 archiviert vom Original am 10 November 2013 abgerufen am 17 April 2023 traunstein com Burgerentscheid 2013 10 November 2013 abgerufen am 10 November 2013 Burgerentscheid Olympia 2022 In lra bgl de 10 November 2013 archiviert vom Original am 10 November 2013 abgerufen am 17 April 2023 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Burgerbegehren und Burgerentscheid in Bayern amp oldid 234784366