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Instrumente der direkten Demokratie in Bayern ermoglichen den Burgern sowohl auf Landesebene als auch in Gemeinden und Landkreisen kommunale Ebene an der politischen Entscheidungsfindung mitwirken Inhaltsverzeichnis 1 Direkte Demokratie auf Landesebene 1 1 Volksgesetzgebung 1 2 Abberufung des Landtags 2 Direkte Demokratie in Gemeinden und Landkreisen 2 1 Burgerversammlung 2 2 Burgerbegehren und Burgerentscheid 2 3 Burgerantrag 3 Weblinks 4 EinzelnachweiseDirekte Demokratie auf Landesebene BearbeitenMit der Grundung des Freistaats Bayern 1919 wurden bereits in der Bamberger Verfassung auf Landesebene die direkt demokratischen Instrumente Volksbegehren und Volksentscheid eingefuhrt Auch die Verfassung des Freistaates Bayern von 1946 sah von Anfang an die Volksgesetzgebung als Erganzung zur reprasentativen Demokratie vor Zudem kann mittels Volksbegehren und Volksentscheid der Bayerische Landtag vom Volk abberufen werden Volksgesetzgebung Bearbeiten Hauptartikel Volksgesetzgebung in Bayern In Bayern werden Gesetze neben dem Bayerischen Landtag auch vom Volk durch Volksentscheide beschlossen Das Volk kann durch ein Volksbegehren einen Gesetzesvorschlag einbringen Zudem mussen alle Anderungen der Landesverfassung durch einen Volksentscheid bestatigt werden Die Volksgesetzgebung zergliedert sich in ein dreistufiges Verfahren aus dem Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens dem Volksbegehren und dem Volksentscheid Zur Beantragung eins Volksbegehrens sind Unterschriften von 25 000 Stimmberechtigten erforderlich wobei Begehren zum Staatshaushalt unzulassig sind Wird das beantragte Volksbegehren fur zulassig erklart folgt die Festsetzung eines Eintragungszeitraums fur das Volksbegehren Innerhalb von zwei Wochen mussen sich dann 10 der Stimmberechtigten fur das Begehren eintragen damit dieses rechtsgultig wird Die Listen dazu liegen in Amtsraumen aus Wird diese Hurde erreicht wird der Gesetzesvorschlag dem Landtag unterbreitet Nimmt der Landtag den Gesetzentwurf nicht an findet ein Volksentscheid statt Spricht sich eine Mehrheit der Abstimmenden fur den Entwurf des Volksbegehrens aus wird dieser Gesetz Ein Zustimmungsquorum von 25 aller Stimmberechtigten ist nur erforderlich falls das Volksbegehren eine Verfassungsanderung umfasst Seit 1946 fanden in Bayern 14 Volksentscheide einschl der Abstimmung uber die Bayerische Verfassung statt von denen sechs durch ein Volksbegehren initiiert wurden Zehn Volksentscheide umfassten Verfassungsanderungen Vier Volksbegehren waren bisher auch im Volksentscheid erfolgreich Sie hatten die Rundfunkfreiheit die Einfuhrung von kommunalen Burgerbegehren und Burgerentscheiden siehe unten die Abschaffung des Bayerischen Senats und den Nichtraucherschutz zum Gegenstand Abberufung des Landtags Bearbeiten Gemass 1 der Bayerischen Verfassung kann durch ein Volksbegehren und einen Volksentscheid auch der Bayerische Landtag abberufen also aufgelost werden Die Einzelheiten dazu sind in Art 83 ff des Landeswahlgesetzes geregelt Zur Abberufung des Landtags muss ein Volksbegehren entsprechend dem obigen Verfahren erfolgreich sein allerdings ist hier die Eintragung von einer Million Stimmberechtigten erforderlich und nicht von 10 der Stimmberechtigten Wird diese Hurde erreicht findet ein Volksentscheid statt Der Landtag wird abberufen wenn sich im Volksentscheid die Mehrheit der abgegebenen gultigen Stimmen dafur ausspricht Die Abberufung ist dann vom Landtagsprasidenten umgehend zu vollziehen Im ubrigen finden fur die Durchfuhrung von Volksbegehren und Volksentscheid die Vorschriften zur Volksgesetzgebung in Bayern entsprechende Anwendung Direkte Demokratie in Gemeinden und Landkreisen BearbeitenAuch auf kommunaler Ebene Gemeinden und Landkreise stehen in Bayern Instrumente direkter Demokratie als Erganzung zur grundsatzlichen reprasentativen Vertretung durch Gemeinderat Deutschland oder Stadtrat bzw Kreistag zur Verfugung Dies sind vor allem Burgerbegehren und Burgerentscheid aber auch Burgerantrag sowie in Gemeinden die Burgerversammlung 2 Allerdings fuhren nur Burgerbegehren und Burgerentscheid zwingend eine Sachentscheidung herbei Burgerantrage und Empfehlungen einer Burgerversammlung mussen vom Gemeinderat oder Kreistag lediglich behandelt werden 2 Burgerversammlung Bearbeiten Die Burgerversammlung ist das einzige Instrument zur kommunalen Burgerbeteiligung welches von Anfang an in der bayerischen Gemeindeordnung GO vorgesehen war Die Burgerversammlung ist in 3 GO geregelt auf der Ebene der Landkreise gibt es sie nicht Eine Burgerversammlung ist nach folgenden Vorschriften einzuberufen Einmal im Jahr muss der erste Burgermeister eine Burgerversammlung einberufen Der Gemeinderat kann beschliessen dass weitere Burgerversammlungen stattfinden sollen Wenn eine bestimmte Mindestzahl von Gemeindeburgern schriftlich beantragt dass eine Burgerversammlung stattfinden soll In Gemeinden bis 10 000 Einwohner sind dazu 5 der Gemeindeburger in grosseren Gemeinden 2 5 der Gemeindeburger notwendig In diesem Weg kann nur einmal pro Jahr eine Burgerversammlung einberufen werden In Stadten mit mehr als 100 000 Einwohnern soll die Burgerversammlung jeweils fur die Stadtbezirke stattfinden ebenso in Teilen grosserer Gemeinden welche am 18 Januar 1952 Inkrafttreten der Gemeindeordnung noch selbststandige Gemeinden waren Grundsatzlich konnen nur Gemeindeburger das Wort auf der Burgerversammlung ergreifen Ausnahmen mussen von der Versammlung beschlossen werden Die Burgerversammlung kann Empfehlungen beschliessen welche innerhalb von drei Monaten vom Gemeinderat behandelt werden mussen Dazu reicht es aus dass das entsprechende Thema in die Tagesordnung einer Gemeinderatssitzung aufgenommen wird Der Gemeinderat ist aber nicht verpflichtet eine Entscheidung uber die Sachfrage herbeizufuhren Burgerbegehren und Burgerentscheid Bearbeiten Hauptartikel Burgerbegehren und Burgerentscheid in Bayern Mit Burgerbegehren und Burgerentscheid stehen in Bayern auch auf kommunaler Ebene direkt demokratische Instrumente zur Verfugung Damit konnen Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises einer Gemeinde oder eines Landkreises von den Gemeinde bzw Kreisburgern selbst beschlossen werden Burgerbegehren und Burgerentscheide waren zunachst weder in der Bayerischen Verfassung noch in der Gemeinde bzw Landkreisordnung vorgesehen Diese Verfahren wurden erst 1995 selbst im Wege der direkten Demokratie eingefuhrt Dazu war auf Landesebene das Volksbegehren Mehr Demokratie in Bayern Burgerentscheide in Gemeinden und Kreisen auch im Volksentscheid erfolgreich durch welches diese Instrumente in die Bayerische Verfassung Art 7 und Art 12 sowie in die bayerische Gemeindeordnung 4 GO und Landkreisordnung Art 12a LKrO eingefuhrt wurden Das Verfahren ist zweistufig und besteht aus Burgerbegehren und Burgerentscheid Fur ein Burgerbegehren muss zunachst eine ausreichende Anzahl von Unterstutzungsunterschriften gesammelt werden Die notwendige Mindestzahl richtet sich nach der Einwohnerzahl der Kommune und liegt zwischen 3 und 10 der Gemeinde oder Kreisburger in kleineren Kommunen ist ein grosserer prozentualer Anteil notwendig Ist diese Hurde erreicht und das Burgerbegehren zulassig kann der Gemeinderat bzw der Kreistag das Begehren ubernehmen andernfalls findet ein Burgerentscheid statt Das Kommunalgremium ist aber nicht verpflichtet die Sachfrage zu behandeln Die Abhaltung eines Burgerentscheides kann aber auch ohne vorheriges Burgerbegehren vom Gemeinderat oder Kreistag beschlossen werden sogenanntes Ratsbegehren Ein Burgerentscheid ist entsprechend der Mehrheit der abgegebenen Stimmen entschieden sofern diese Mehrheit das notwendige Abstimmungsquorum uberschreitet Das Quorum liegt zwischen 10 und 20 der Stimmberechtigten wiederum abhangig von der Einwohnerzahl der Kommune Ein erfolgreicher Burgerentscheid wirkt wie ein Beschluss des Gemeinderats oder Kreistags Von November 1995 bis August 2010 fanden in Bayern insgesamt 1 694 Burgerbegehren und 981 Burgerentscheide davon 78 vom Gemeinderat initiiert statt Etwa jeder zweite Burgerentscheid endet im Sinne der Initiatoren In 49 der Entscheide wurden der Vorschlag des Burger oder Ratsbegehrens angenommen zu 45 abgelehnt und 6 der Burgerentscheide scheitern am notwendigen Quorum 5 Burgerantrag Bearbeiten 1999 wurde zusatzlich die Moglichkeit des Burgerantrags geschaffen dieser ist in Art 18b GO beziehungsweise Art 12b LKrO geregelt Demnach konnen die Gemeindeburger Kreisburger beantragen dass sich ein Kommunalorgan mit einer Angelegenheit befassen muss Notwendig sind hierzu die Unterschriften von mindestens 1 der Gemeindeeinwohner Kreiseinwohner wobei nur die Gemeindeburger Kreisburger unterschriftsberechtigt sind Vergleichbar mit Empfehlungen der Burgerversammlung ist das angesprochene Kommunalorgan aber nicht verpflichtet eine Entscheidung in der Sachfrage zu treffen Weblinks BearbeitenBayerisches Staatsministerium des Inneren Volksbegehren und Volksentscheide Bayerisches Landesamt fur Statistik und Datenverarbeitung Volksbegehren und Volksentscheide Bayerischer Behordenwegweiser Burgerbegehren und Burgerentscheide Gemeinde Bayerischer Behordenwegweiser Burgerbegehren und Burgerentscheide Landkreis Mehr Demokratie e V Landesverband BayernEinzelnachweise Bearbeiten siehe als Beispiel Art 18a Abs 12 Gemeindeordnung fur den Freistaat Bayern a b Kommunale Politik gestalten Grundlagen Rahmenbedingungen Handlungsmoglichkeiten pdf Petra Kelly Stiftung 17 Juni 2019 abgerufen am 15 Oktober 2021 Seite 6ff siehe als Beispiel Art 18a Abs 12 Gemeindeordnung fur den Freistaat Bayern siehe als Beispiel Art 18a Abs 12 Gemeindeordnung fur den Freistaat Bayern Susanne Socher Frank Rehmet Fabian Reidinger 15 Jahres Bericht bayerischer Burgerbegehren und Burgerentscheide Memento des Originals vom 3 Marz 2011 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www mehr demokratie de Mehr Demokratie e V Hrsg Munchen 2010 abgerufen am 8 April 2011 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Direkte Demokratie in der Bundesrepublik DeutschlandPolitische Instrumente Volksinitiative Antrag auf ein Volksbegehren Volksbegehren Volksentscheid Einwohnerantrag Burgerbegehren Burgerentscheid nbsp Landesregelungen Baden Wurttemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg Vorpommern Niedersachsen Nordrhein Westfalen Rheinland Pfalz Saarland Sachsen Sachsen Anhalt Schleswig Holstein ThuringenAbstimmungen Liste der Plebiszite in Deutschland Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Direkte Demokratie in Bayern amp oldid 228031694