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Die Direkte Demokratie in Berlin umfasst eine Reihe von politischen Instrumenten mit deren Hilfe die wahlberechtigte Bevolkerung unmittelbar an der Gesetzgebung des Landes sowie an der Verwaltung der Bezirke mitwirken kann Sie erganzt die bestehenden Instrumente der reprasentativen Demokratie Indirekte Demokratie also die Wahl von Volksvertretern in das Abgeordnetenhaus bzw in die Bezirksverordnetenversammlungen Daruber hinaus ist es in Berlin moglich auf direktdemokratischem Weg per Volksbegehren und Volksentscheid das Parlament aufzulosen und Neuwahlen herbeizufuhren Inhaltsverzeichnis 1 Gesetzliche Bedingungen 2 Instrumente der direkten Demokratie auf Landesebene 2 1 Auflosung des Abgeordnetenhauses 3 Instrumente der direkten Demokratie auf Bezirksebene 4 Siehe auch 5 Einzelnachweise 5 1 Gesetze und Verordnungen 5 2 Weitere Nachweise 6 WeblinksGesetzliche Bedingungen BearbeitenDie rechtlichen Grundlagen der direkten Demokratie auf Landesebene finden sich in den Artikeln 59 und 61 63 1 und 100 2 der Landesverfassung sowie in den 29 40 des Abstimmungsgesetzes 3 Die direkte Demokratie in den Berliner Bezirken ist in den 44 47 des Bezirksverwaltungsgesetzes geregelt 4 Die einschlagigen Durchfuhrungsbestimmungen sind daruber hinaus in mehreren Landesverordnungen Abstimmungsordnung Landeswahlordnung und Verordnung zur Geltung des Landeswahlrechts bei Burgerentscheiden geregelt Die Verfassungsartikel in ihrer gultigen Fassung wurden in einem obligatorischen Referendum welches parallel zur Abgeordnetenhauswahl am 17 September 2006 abgehalten wurde mit einer Mehrheit von 84 Ja Stimmen angenommen 5 Das Abstimmungsgesetz wurde in seiner jetzigen Fassung am 20 Februar 2008 beschlossen und erleichterte die Volksgesetzgebung in vielen Punkten Vor der jetzt gultigen Verfassungsrechtslage gab es kaum Volksgesetzgebungsverfahren Die fur die direkte Demokratie in den Bezirken zuletzt relevante Anderung des Bezirksverwaltungsgesetzes wurde am 17 Februar 2011 vom Abgeordnetenhaus beschlossen Instrumente der direkten Demokratie auf Landesebene Bearbeiten Hauptartikel Volksgesetzgebung in Berlin Auf Landesebene kennt Berlin funf Instrumente mit denen die wahlberechtigte Bevolkerung unmittelbar auf den Gesetzgebungsprozess einwirken kann obligatorisches Verfassungsreferendum Volksinitiative Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens Volksbegehren VolksentscheidWahrend die Volksinitiative als Instrument fur sich alleine steht bauen Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens Volksbegehren und Volksentscheid in einem dreistufigen Verfahren aufeinander auf Das obligatorische Verfassungsreferendum kann als einziges von der Bevolkerung nicht aktiv initiiert werden In Berlin durfen Volksinitiative und Volksbegehren nicht nur zu Gesetzen gestartet werden sondern konnen auch andere allgemeine Gegenstande der politischen Willensbildung beinhalten solange diese im Rahmen der Zustandigkeit des Abgeordnetenhauses liegen Per Volksbegehren kann in Berlin zudem eine Verfassungsanderung oder die Auflosung des Abgeordnetenhauses angestrebt werden wobei hierfur jeweils hohere Anforderungen bezuglich Fristen und beizubringender Unterschriften gelten Auflosung des Abgeordnetenhauses Bearbeiten Ist ein Volksbegehren in Berlin auf die vorzeitige Auflosung des Abgeordnetenhauses gerichtet Artikel 62 6 und 63 3 der Landesverfassung mussen fur den Antrag auf Einleitung des Volksbegehrens zunachst 50 000 Unterschriften in sechs Monaten gesammelt werden Ist der Antrag erfolgreich mussen fur das eigentliche Volksbegehren die Unterschriften von 20 der Wahlberechtigten in vier Monaten ubergeben werden Beim anschliessenden Volksentscheid gilt ein 50 Beteiligungsquorum Zudem kann pro Wahlperiode ein Volksbegehren zur Auflosung des Abgeordnetenhauses nur einmal gestartet werden und dies auch nur bis 46 Monate nach der letzten Wahl die regulare Legislaturperiode dauert 60 Monate Instrumente der direkten Demokratie auf Bezirksebene Bearbeiten Hauptartikel Burgerbegehren und Burgerentscheid in Berlin Auf Bezirksebene kennt Berlin drei Instrumente mit denen die wahlberechtigte Bevolkerung unmittelbar auf die bezirkliche Politik einwirken kann Burgerbegehren Burgerentscheid EinwohnerantragBurgerbegehren und Burgerentscheid bauen in einem zweistufigen Verfahren aufeinander auf Mit dem Einwohnerantrag konnen die Burger einen Vorschlag zur zwingenden Beratung und Beschlussfassung in die Bezirksverordnetenversammlung einbringen Siehe auch BearbeitenDirekte Demokratie Volksabstimmung Deutschland Einzelnachweise BearbeitenGesetze und Verordnungen Bearbeiten Abschnitt V Art 59 2 61 62 und 63 der Landesverfassung von Berlin auf dem Landesportal von Berlin Abschnitt IX Art 100 der Landesverfassung von Berlin auf dem Landesportal von BerlinWeitere Nachweise Bearbeiten Verfassung von Berlin Abschnitt V Die Gesetzgebung auf www berlin de abgerufen am 4 August 2018 Verfassung von Berlin Abschnitt IX Ubergangs und Schlussbestimmungen auf www berlin de abgerufen am 4 August 2018 Abstimmungsgesetz Gesetz uber Volksinitiative Volksbegehren und Volksentscheid Memento des Originals vom 2 Dezember 2017 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www wahlen berlin de auf www wahlen berlin de abgerufen am 4 August 2018 Bezirksverwaltungsgesetz PDF Land Berlin archiviert vom Original am 4 Marz 2019 abgerufen am 21 Februar 2019 Andreas Schmidt von Puskas der Landeswahlleiter Wahlen in Berlin Abgeordnetenhaus Bezirksverordnetenversammlungen Volksabstimmung uber die Neuregelung von Volksbegehren und Volksentscheid in der Verfassung von Berlin in Berlin am 17 September 2006 pdf Endgultiges Ergebnis Nicht mehr online verfugbar In www wahlen berlin de Statistisches Landesamt Berlin 5 Oktober 2006 S 160 ehemals im Original abgerufen am 4 Marz 2011 1 2 Vorlage Toter Link www wahlen berlin de Seite nicht mehr abrufbar Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis Weblinks BearbeitenDie Landeswahlleiterin von Berlin Landesverfassung von Berlin auf dem Landesportal von Berlin Auflistung aller Volksbegehrensantrage Volksbegehren und Volksinitiativen in Berlin auf dem Internetauftritt von Mehr Demokratie e V Auflistung aller Burgerbegehren Burgerentscheide und Einwohnerantrage in Berlin auf dem Internetauftritt von Mehr Demokratie e V Direkte Demokratie in der Bundesrepublik DeutschlandPolitische Instrumente Volksinitiative Antrag auf ein Volksbegehren Volksbegehren Volksentscheid Einwohnerantrag Burgerbegehren Burgerentscheid nbsp Landesregelungen Baden Wurttemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg Vorpommern Niedersachsen Nordrhein Westfalen Rheinland Pfalz Saarland Sachsen Sachsen Anhalt Schleswig Holstein ThuringenAbstimmungen Liste der 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