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Moglichkeiten der Wahrnehmung von Instrumenten der direkten Demokratie im Saarland bestehen auf Landesebene und der Ebene der Gemeinde Inhaltsverzeichnis 1 Direkte Demokratie auf Landesebene 1 1 Volksinitiative 1 2 Volksentscheid und Volksbegehren 2 Direkte Demokratie auf kommunaler Ebene 2 1 Einwohnerbefragung 2 2 Einwohnerantrag 2 3 Burgerbegehren und Burgerentscheid 3 Das Saarstatut und Volksabstimmung 4 Weblinks 5 Querverweise 6 EinzelnachweiseDirekte Demokratie auf Landesebene BearbeitenVolksinitiative Bearbeiten Nach Art 98a der Landesverfassung konnen Volksinitiativen gegrundet werden die darauf gerichtet sind dass sich der Landtag mit einer bestimmten Angelegenheit der politischen Willensbildung beschaftigt Ist der Antrag von wenigstens 5000 stimmberechtigten Einwohnern des Saarlandes unterzeichnet worden die bei Unterzeichnung das 16 Lebensjahr vollendet haben ist der Landtag verpflichtet dem Verlangen nachzukommen Volksentscheid und Volksbegehren Bearbeiten Auf der Landesebene findet die direkte Demokratie im Saarland Ausdruck durch Volksentscheide Bei einem Volksentscheid stimmen die stimmberechtigten Burger daruber ab ob ein bestimmtes Gesetz erlassen geandert oder aufgehoben werden soll In anderen Bundeslandern kann auch die Auflosung des Landtags Gegenstand eines Volksentscheides sein Dies ist in der saarlandischen Landesverfassung nicht vorgesehen Volksentscheid und Volksbegehren sind im Abschnitt uber die Gesetzgebung Art 98 104 der Landesverfassung geregelt Wie andere direktdemokratische Abstimmungen auch sind Volksentscheide als Frage formuliert sodass die stimmberechtigten Einwohner entweder mit Ja oder mit Nein abstimmen konnen Der Antrag auf Durchfuhrung eines Volksentscheides wird Volksbegehren genannt Dessen Zulassigkeit und Zustandekommen wird im Saarland durch die Landesregierung festgestellt in anderen Bundeslandern meist durch das Gesetzgebungsorgan z B Landtag Gegen diese Entscheidung konnen Rechtsmittel vor dem Verfassungsgerichtshof eingelegt werden Damit ein Volksbegehren zulassig und das Zustandekommen festgestellt werden kann sind u a folgende Kriterien zu erfullen Es muss sich um eine landesrechtliche Regelung handeln also z B keine kommunalen Regelungen Ein ausgearbeiteter und mit Grunden versehener Gesetzesentwurf muss vorliegen Es mussen 5 000 Stimmberechtigte den Antrag stellen Zum Zustandekommen mussen es mindestens ein Funftel der Stimmberechtigten unterstutzen Finanzielle Regelungen sowie die Anderung der saarlandischen Landesverfassung konnen nicht Gegenstand eines Volksbegehrens sein Entspricht der Landtag dem Volksbegehren nicht ist binnen zwei Monaten ein Volksentscheid herbeizufuhren Hierbei ist der Volksentscheid erfolgreich wenn die einfache Mehrheit der abgegebenen gultigen Stimmen erreicht ist und daruber hinaus 25 Prozent der Stimmberechtigten zugestimmt haben Direkte Demokratie auf kommunaler Ebene BearbeitenEinwohnerbefragung Bearbeiten Auf Veranlassung des Gemeinderates kann nach 20 KSVG eine Einwohnerbefragung durchgefuhrt werden Hierzu werden den Einwohnern zuvor die vom Gemeinderat vertretenen Auffassung offentlich dargelegt Die daran anschliessende Befragung erfolgt anonymisiert Einwohnerantrag Bearbeiten Gem 21 KSVG konnen Einwohner die das 16 Lebensjahr vollendet haben verlangen dass dem Gemeinderat eine bestimmte ihm obliegende Selbstverwaltungsangelegenheit durch den Burgermeister vorgelegt wird Diese ist zu beraten und zu entscheiden Der Antrag muss schriftlich eingereicht und von wenigstens 5 Prozent der Einwohner unterzeichnet sein Uber die Zulassigkeit entscheidet der Burgermeister Ist der Antrag zulassig so muss er binnen drei Monaten entweder vom Gemeinderat oder einem Ausschuss beraten werden Burgerbegehren und Burgerentscheid Bearbeiten Das Burgerbegehren bereitet einen Burgerentscheid vor Die Burger konnen einen Burgerentscheid uber eine Selbstverwaltungsangelegenheit ihrer Gemeinde verlangen Im Gegensatz zum Einwohnerantrag bei dem die Burger keinen Einfluss auf die Entscheidung des Gemeinderates haben konnen sie bei einem Burgerentscheid selbst eine Entscheidung herbeifuhren Burgerbegehren und Burgerentscheid sind in 21a KSVG gesetzlich verankert Uber die Zulassigkeit entscheidet der Gemeinderat nach Vorprufung durch den Burgermeister gem 87 KWG Halt der Burgermeister das Burgerbegehren fur rechtswidrig hat er die Vertreter des Burgerbegehrens nach 60 Abs 1 KSVG unverzuglich zu informieren Ergibt die Vorprufung dass das Burgerbegehren behebbare Mangel aufweist konnen die Vertreter des Begehrens diese binnen einer angemessenen Frist beheben Dazu muss das Burgerbegehren unter anderem eine bestimmte Anzahl an Unterstutzern aufweisen eine Frage beinhalten die mit Ja oder Nein beantwortet werden kann und einen Kostendeckungsvorschlag enthalten Ist der Burgerbegehren zulassig und akzeptiert der Gemeinderat die damit verbundenen Forderungen nicht ist binnen einer Frist von drei Monaten ein Burgerentscheid durchzufuhren Dieser Zeitpunkt muss nach 89 Abs 1 KWG an einem Sonntag oder offentlichen Ruhetag sein Die mit dem Burgerentscheid verbundene Fragestellung ist angenommen wenn sie die Mehrheit der gultigen Stimmen enthalt und diese Mehrheit wenigstens 30 Prozent der Stimmberechtigten darstellt So ist beispielsweise ein Burgerentscheid nicht erfolgreich wenn zwar 55 Prozent fur die aufgeworfene Fragestellung sind aber sich nur 15 Prozent der Stimmberechtigten beteiligt haben Ist der Burgerentscheid erfolgreich steht er einem Gemeinderatsbeschluss gleich Der Gemeinderat ist daran zwei Jahre gebunden sofern er nicht innerhalb der Frist einen neuen Burgerentscheid zur Abanderung initiiert Das Saarstatut und Volksabstimmung BearbeitenNach Verhandlung von Bundeskanzler Konrad Adenauer mit dem franzosischen Premier und Aussenminister Pierre Mendes France im Jahr 1954 verzichtete dieser grundsatzlich auf die endgultige Abtrennung der Saar von Deutschland verlangte aber eine Volksabstimmung das sogenannte Saarstatut Die Abstimmungsfrage lautete Billigen Sie das mit Zustimmung der Regierung des Saarlandes zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Franzosischen Republik am 23 Oktober 1954 vereinbarte Europaische Statut fur das Saarland 1 Im Abstimmungsergebnis vom 23 Oktober 1955 stimmten 32 29 Prozent dafur 67 71 Prozent dagegen 2 Weblinks BearbeitenLandesverfassung des Saarlandes aktuelle Fassung Landesverfassung des Saarlandes altere Fassung Kommentar der Verfassung des Saarlandes Kommunales Selbstverwaltungsgesetz KSVG des Saarlandes KWG Saarlandischer Landesverband direkte Demokratie e V Querverweise BearbeitenSaarland 1947 bis 1956Einzelnachweise Bearbeiten Volksbefragung und Abstimmungskampf Ergebnisse und politische Folgen der VolksbefragungBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Direkte Demokratie in der Bundesrepublik DeutschlandPolitische Instrumente Volksinitiative Antrag auf ein Volksbegehren Volksbegehren Volksentscheid Einwohnerantrag Burgerbegehren Burgerentscheid nbsp Landesregelungen Baden Wurttemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg Vorpommern Niedersachsen Nordrhein Westfalen Rheinland Pfalz Saarland Sachsen Sachsen Anhalt Schleswig Holstein ThuringenAbstimmungen Liste der Plebiszite in Deutschland Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Direkte Demokratie im Saarland amp oldid 200927489