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Das Burgerbegehren ist ein Instrument der direkten Demokratie in Deutschland auf kommunaler Ebene In bestimmten Angelegenheiten konnen die Burger einer kommunalen Gebietskorperschaft z B Gemeinde Landkreis Bezirk etc einen Antrag auf Burgerentscheid stellen Dieser Antrag der von einem bestimmten Anteil von Wahlberechtigten unterzeichnet werden muss wird Burgerbegehren genannt Auf Landes bzw Bundesebene wird dieses Verfahren als Volksbegehren bezeichnet Ein Plakat wirbt fur die Unterzeichnung eines Burgerbegehrens zum Erhalt eines Gymnasiums am Ostring in Bochum 2008 Eines der Plakate zur Abstimmung des Burgerbegehrens am 7 Juni 2009 fur die Aufhebung des Bebauungsplans N59 Nordostumgehung in Darmstadt welcher daraufhin am 15 Dezember 2011 von der Stadtverordneten Versammlung aufgehoben wurde Eine besondere Auspragung ist das kassierende Burgerbegehren auch kassatorisches Burgerbegehren oder Korrekturbegehren Darin wird kein eigener politischer Vorschlag der Burger formuliert sondern die Aufhebung eines kurzlich erfolgten Beschlusses der kommunalen Vertretung gefordert Fur kassierende Burgerbegehren gelten oftmals verkurzte Fristen Inhaltsverzeichnis 1 Verfahren 2 Anwendungsbedingungen 2 1 Themenausschluss 2 2 Kostendeckung Kostenschatzung 3 Rahmenbedingungen in den Bundeslandern 4 Geschichte 5 Bewertung 6 Siehe auch 7 Literatur 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseVerfahren Bearbeiten nbsp Vertretungsberechtigte des Radentscheids Bonn und Oberburgermeister Ashok Alexander Sridharan bei der Einreichung des Burgerbegehrens 2019 nbsp Stimmzettel zum Burgerentscheid uber die Rucknahme der Umbenennung des Hindenburgplatzes in Schlossplatz in Munster 2012 Die direkte Demokratie auf kommunaler Ebene ist in Deutschland zumeist als zweistufiges Verfahren konzipiert Das Burgerbegehren 1 Stufe gilt dabei als Antrag auf die Durchfuhrung eines Burgerentscheids 2 Stufe Lediglich in Berlin Bremen und Thuringen ist das Verfahren dreistufig da hier dem Burgerbegehren ein Zulassungsantrag vorausgeht Ausser in Hessen und in Baden Wurttemberg sind in allen Flachenlandern der Bundesrepublik Burgerbegehren auch auf Landkreisebene moglich Fur den Erfolg eines Burgerbegehrens ist die Sammlung einer bestimmten Zahl von Unterschriften in einer festgelegten Frist erforderlich Die genauen Verfahrensregeln z B die Zahl der zu sammelnden Unterschriften sind dabei allerdings in jedem Bundesland anders geregelt und zumeist in der jeweiligen Gemeinde beziehungsweise Landkreisordnung oder Kommunalverfassung niedergelegt siehe Uberblick So mussen etwa in Munchen nur 3 der Wahlberechtigten unterschreiben um eine Abstimmung herbeizufuhren in Hamburg sind 2 3 eines einzelnen Bezirks ausreichend In Dresden betragt der Anteil dagegen 5 in mehreren Bundeslandern bis zu 10 im Saarland sogar bis zu 15 Da sich in der Vergangenheit die Sammlung von Unterschriften in den im Vergleich zu Dorfern sozial heterogeneren Grossstadten als deutlich schwieriger herausgestellt hat haben einige Bundeslander ein abgestuftes Unterschriftenquorum eingefuhrt Je grosser die Kommune ist umso weniger Unterschriften mussen prozentual gesammelt werden Bei kassierenden Burgerbegehren gelten oftmals verkurzte Fristenregelungen Diese beziehen sich zumeist auf den Tag der Bekanntmachung eines Ratsbeschlusses oder ist eine Bekanntmachung nicht vorgeschrieben auf den Sitzungstag des gefassten Beschlusses Ist es den Initiatoren eines Burgerbegehrens gelungen die notwendige Anzahl Unterschriften zu sammeln wird das Begehren zunachst auf formale Zulassigkeit gepruft und dann der gewahlten kommunalen Vertretung zur Beratung vorgelegt Diese hat nun die Moglichkeit in einer bestimmten Frist uber die Annahme oder Ablehnung des Burgerbegehrens zu entscheiden Lehnt die Vertretung das Burgerbegehren mehrheitlich ab kommt es zum Burgerentscheid Anwendungsbedingungen BearbeitenNeben dem Unterschriftenquorum unterliegen Burgerbegehren einer ganzen Reihe von weiteren Beschrankungen Die genaue Ausgestaltung und Auslegungsweite kann aber je nach Bundesland und zustandiger Behorde stark variieren Der Verein Mehr Demokratie hat zuletzt 2018 in Zusammenarbeit mit der Universitat Wuppertal und der Philipps Universitat Marburg eine bundesweite Ubersicht zu den Anwendungsbedingungen in den einzelnen Bundeslandern verfasst 1 Themenausschluss Bearbeiten In allen Bundeslandern gelten so genannte Negativkataloge die wichtige kommunalpolitische Themen bspw den Haushalt oder die Bauleitplanung explizit von Burgerbegehren ausschliessen Damit sind Burgerbegehren zu allen Themen zulassig ausser zu den im Negativkatalog aufgelisteten Ausschlussen Zwar variiert der Umfang der Themenausschlusse von Bundesland zu Bundesland doch sind in nahezu allen Bundeslandern von Burgerbegehren ausgeschlossen der kommunale Haushalt in seiner Gesamtheit Entscheidungen in der alleinigen Kompetenz des Burgermeisters die personelle Besetzung und innere Organisation von offentlichen Einrichtungen sowie Entscheidungen in Rechtsbehelfs und Rechtsmittelverfahren Kostendeckung Kostenschatzung Bearbeiten In sechs Bundeslandern wird von den Initiatoren eines Burgerbegehrens die Aufstellung eines qualifizierten Kostendeckungsplans fur die im Falle eines erfolgreichen Burgerentscheids entstehenden Mehrausgaben gefordert In der Praxis hat sich diese Forderung oftmals als betrachtliche Hurde herausgestellt da sie tiefere Einblicke in die Ausgestaltung des jeweiligen kommunalen Haushalts und bisweilen finanzwissenschaftliche Kenntnisse erfordert die bei den meisten Burgern kaum vorausgesetzt werden konnen In Berlin werden die mutmasslichen Mehrkosten vom zustandigen Bezirksamt ermittelt und mussen von den Initiatoren auf den Unterschriftslisten ausgewiesen werden Ein ahnliches Verfahren der Kostenschatzung gilt in Brandenburg seit 2018 Niedersachsen seit 2021 Nordrhein Westfalen Schleswig Holstein jeweils seit 2013 sowie in Sachsen Anhalt seit 2018 Die Bundeslander Bayern Rheinland Pfalz und Hamburg verzichten vollstandig auf einen von den Initiatoren vorzulegenden Kostendeckungsvorschlag in Thuringen muss dieser nur bei Burgerbegehren zur Hohe von Abgaben vorgelegt werden Rahmenbedingungen in den Bundeslandern BearbeitenRahmenbedingungen fur Burgerbegehren nach Bundeslandernallgemein Burgerbegehren kassierendes BurgerbegehrenBundesland geregelt in Unterschriftsquorum und Fristen Themenausschluss Auswahl Frist nach RatsbeschlussBaden Wurttemberg nbsp Baden Wurttemberg 21 der Gemeindeordnungauf Landkreisebene nicht zulassig 4 5 7 keine Frist ausser zu Bauleitplanung teilweise Tarife und Entgelte Kommunalabgaben 3 MonateBayern nbsp Bayern Art 18a der Gemeindeordnung Art 12a der Landkreisordnung 3 10 keine Frist ausser zu Haushaltssatzung keine Frist Hauptartikel Burgerbegehren und Burgerentscheid in BayernBerlin nbsp Berlin Bezirke 45 des Bezirksverwaltungsgesetzes existieren keine Landkreise 3 6 Monate kein Themenausschluss aber beiBezirkshaushaltsplanen bezirklichen Sondermitteln Bebauungs und Landschaftsplanennur ersuchend moglich keine Frist Hauptartikel Burgerbegehren und Burgerentscheid in BerlinBrandenburg nbsp Brandenburg 20 der Gemeindeordnung 18 der Landkreisordnung 10 keine Frist ausser zu Haushaltssatzung Abgaben und Tarife Bauleitplanung 6 WochenBremen nbsp Bremen 2 Art 69 71 der Landesverfassung 8 26 des Volksentscheidsgesetzeses existieren keine Landkreise 4 000 3 5 3 Monate ausser zu Haushaltsplan Abgaben Beitrage und Gebuhren 3 MonateBremerhaven 4 15b der Verfassung der Stadt Bremerhaven 1 4 6 und 8 des Burgerbeteiligungsgesetzeses existieren keine Landkreise 5 keine Frist nur zu offentlichen Einrichtungen Zustimmung zu Gebietsanderungen Ubernahme neuer Aufgaben Ehrenburgerrechte 3 MonateHamburg nbsp Hamburg Bezirke 32 des Bezirksverwaltungsgesetzeses existieren keine Landkreise 2 3 6 Monate ausser zu Haushalt keine Frist Hauptartikel Volksgesetzgebung Hamburg Hessen nbsp Hessen 8b der Gemeindeordnungauf Landkreisebene nicht zulassig 3 10 keine Frist ausser zu Haushaltssatzung Bauleitplanung teilweise 8 WochenMecklenburg Vorpommern nbsp Mecklenburg Vorpommern 20 Kommune und 102 Landkreise der Kommunalverfassung 2 5 10 keine Frist ausser zu Haushaltswesen Abgaben und Tarife Bauleitplane 6 WochenNiedersachsen nbsp Niedersachsen 32 des Kommunalverfassungsgesetzes 5 10 6 Monate ausser zu Haushaltssatzung Abgaben und Entgelte Bauleitplanung Krankenhauser und Rettungsdienste 6 Monate bei Bekanntmachungen 3 Monate Nordrhein Westfalen nbsp Nordrhein Westfalen 26 der Gemeindeordnung 23 der Kreisordnung 3 10 keine Frist ausser zu Haushaltssatzung Abgaben und Entgelte Bauleitplanung teilweise 3 Monate bei Bekanntmachungen 6 Wochen Rheinland Pfalz nbsp Rheinland Pfalz 5 17a der Gemeindeordnung 11e der Landkreisordnung 5 9 keine Frist ausser zu Haushaltssatzung Abgaben und Entgelte Bauleitplanung 4 MonateSaarland nbsp Saarland 21a Kommune und 153a Landkreis Kommunalselbstverwaltungsgesetzes 13 1 15 keine Frist auf Landkreisebene 9 12 ausser zu Haushaltssatzung Abgaben und Entgelte Bauleitplanung 2 MonateSachsen nbsp Sachsen 25 SachsGemO 21 SachsLKrO 5 keine Frist ausser zu Haushaltssatzung Abgaben Tarife und Entgelte 3 MonateSachsen Anhalt nbsp Sachsen Anhalt 26 der Kommunalverfassung 4 5 10 keine Frist ausser zu Haushaltssatzung Abgaben und Entgelte Bauleitplanung 2 MonateSchleswig Holstein nbsp Schleswig Holstein 16g der Gemeindeordnung 16f der Kreisordnung 5 10 6 Monate ausser zu Haushaltssatzung Abgaben und Entgelte Bauleitplanung teilweise 3 MonateThuringen nbsp Thuringen 17 17a und b Kommune und 96a Landkreis der Kommunalverfassung 4 5 7 4 Monate ausser zu Haushaltssatzung Finanzplan Abgaben und Entgelte 4 WochenGeschichte BearbeitenZu den ersten Burgerbegehren und Burgerentscheiden in Deutschland kam es in verschiedenen Landern der Weimarer Republik Baden Bayern Braunschweig Lippe Mecklenburg Schwerin Oldenburg Sachsen Sachsen Altenburg und Thuringen Insgesamt sind fur die Zeit von 1919 bis 1933 dabei 551 Verfahren bekannt die Dunkelziffer wird noch hoher geschatzt Bei 406 der 551 bekannten Burgerbegehren und entscheide wahrend der Weimarer Zeit handelte es sich um Auflosungsbegehren also solche Verfahren die auf eine vorzeitige Abberufung und Neuwahl der Gemeindevertretung gerichtet waren In den Kommunalverfassungen der einzelnen Lander der Bundesrepublik Deutschland befanden sich bis zum Jahr 1990 nur in Baden Wurttemberg Regelungen zur Durchfuhrung von Burgerbegehren und Burgerentscheiden 6 In Baden Wurttemberg wurde diese Regelung 1956 eingefuhrt 7 Im Zuge des deutschen Einigungsprozesses wurde jedoch bis 2005 in allen Bundeslandern zuletzt in Berlin dieses Instrument der direkten Demokratie eingefuhrt Bewertung BearbeitenIn den ersten Jahrzehnten der Bundesrepublik wurden vor allem aus den Reihen der Parteien und kommunalen Spitzenverbande Befurchtungen uber eine querulantische und populistische Instrumentalisierung der Kommunalpolitik durch Burgerbegehren geaussert Im Zuge der Ausbreitung auf alle Bundeslander und einer vielfach erfolgten burgerfreundlicheren Ausgestaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zwischen 1987 und 2018 hat sich diese Einschatzung weitgehend zerstreut So betonte der Deutsche Stadtetag dass die breite offentliche Debatte eines Burgerbegehrens eine akzeptanzsteigernde Wirkung auch und gerade fur kontroverse Entscheidungen in der Kommune entfalte 8 Vor allem von der Zivilgesellschaft und den zahlreichen seit den 1970er Jahren entstandenen Neuen Sozialen Bewegungen werden Burgerbegehren als ein wichtiges Instrument sowohl zur Durchsetzung konkreter politischer Forderungen in der Kommune als auch als Mittel zum Aufbau offentlichen Drucks auf Entscheidungstrager geschatzt Zum einen bietet das Verfahren die Moglichkeit in der Regel verbindliche Beschlusse gegebenenfalls auch gegen den Widerstand einer politischen Elite zu erwirken zum anderen starkt die dokumentierte Zahl der Unterstutzer die Verhandlungsposition der Initiative In der Praxis fuhren Burgerbegehren immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten bei denen oftmals formalrechtliche Fehler im Vordergrund stehen So wurde 1996 das erste Burgerbegehren in der Stadt Bochum trotz ausreichender Zahl an Unterschriften nicht zugelassen da die Unterschreibenden statt des Geburtsdatums ihr Alter angegeben hatten und die Initiatorin keinen den Anforderungen genugenden Kostendeckungsvorschlag machte 9 In einigen Bundeslandern wie beispielsweise Berlin versucht man diesem Problem durch eine dem Burgerbegehren vorgelagerte Beratung der Initiatoren zu entgegen Aber auch hier wurde 2006 ein Burgerbegehren fur gescheitert erklart da bei 4000 der gesammelten 11 000 Unterzeichnungen einzelne Angaben fehlten oder unvollstandig waren Nach einer Klage der Initiatoren sah das Berliner Verwaltungsgericht in diesem Vorgehen Unverhaltnismassigkeit Das Fehlen einzelner Pflichtangaben konne eine Nicht Anerkennung einer Unterstutzungsbekundung nur dann begrunden wenn die unterzeichnende Person anhand der weiteren Angaben nicht zweifelsfrei zu identifizieren sei 10 Siehe auch BearbeitenDirekte DemokratieLiteratur BearbeitenHofmann Harald Burgerbegehren und Ratsbeschluss Aufsatz zu Forschungsprojekt In Verwaltungsrundschau 2009 Seite 224 ff Peter M Huber Die Vorgaben des Grundgesetzes fur kommunale Burgerbegehren und Burgerentscheide In Archiv des offentlichen Rechts 126 Bd 2001 ISSN 0003 8911 S 165 203 Andreas Kost Hrsg Direkte Demokratie in den deutschen Landern Eine Einfuhrung Verlag fur Sozialwissenschaften Wiesbaden 2005 382 S ISBN 3 531 14251 8 Dominic Krutisch und Uwe Broch Anforderungen an den Kostendeckungsvorschlag im Rahmen eines Burgerbegehrens gegen gemeindliche Privatisierungsvorhaben In Kommunalwirtschaft 2004 ISSN 0450 7169 S 435 440 Andreas Paust Direkte Demokratie in der Kommune Zur Theorie und Empirie von Burgerbegehren und Burgerentscheid Verlag Stiftung Mitarbeit Bonn 1999 ISBN 3 928053 65 5 Beitrage zur Demokratieentwicklung von unten Nr 14 Andreas Paust Arbeitshilfe Burgerbegehren und Burgerentscheid 2 uberarbeitete Auflage Verlag Stiftung Mitarbeit Bonn 2005 ISBN 3 928053 74 4 Mehr Demokratie e V Burgerbegehrensbericht 2023 Hg von Mehr Demokratie e V in Kooperation mit dem IDPF der Universitat Wuppertal und der Forschungsstelle Burgerbeteiligung und direkte Demokratie Universitat Marburg Berlin 2023 Christopher Schmidt Unmittelbare Gemeindedemokratie im mittel und suddeutschen Raum der Weimarer Republik Eine Untersuchung von Verfahren und Praxis Nomos Verlagsgesellschaft Baden Baden 2007 348 S ISBN 978 3 8329 2607 6 Jan H Witte Unmittelbare Gemeindedemokratie der Weimarer Republik Verfahren und Anwendungsausmass in den norddeutschen Landern Nomos Verlagsgesellschaft Baden Baden 1997 282 S ISBN 3 7890 4809 7 Weblinks BearbeitenMehr Demokratie e V Burgerbegehren und Burgerentscheid Forschungsstelle Burgerbeteiligung und Direkte Demokratie an der Philipps Universitat Marburg Burgerbegehrensdatenbank Verzeichnis mit Hintergrunddaten der in Deutschland angemeldeten Burgerbegehren Deutsches Institut fur Sachunmittelbare Demokratie an der TU Dresden e V Einzelnachweise Bearbeiten Burgerbegehrensbericht 1956 2017 In der Stadt Bremen werden auch Burgerbegehren als Volksbegehren bezeichnet Es gelten zunachst die in der Verfassung des Landes Bremen festgehaltenen Bestimmungen fur Volksbegehren Hiervon abweichende Regelungen fur Volksbegehren in der Stadt Bremen sind im Volksentscheidsgesetz niedergelegt In Bremen muss der Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens fur die Stadt Bremen von mindestens 4 000 im Stadtbereich Bremen kommunalwahlberechtigten Burgern unterschrieben werden Die in Deutschland einmalige Konstruktion Bremens als Zweistadte Stadtstaat fuhrt dazu dass die Stadt Bremerhaven uber eine eigene Kommunalverfassung verfugt Zum 1 7 2016 trat eine Gemeinde und Verwaltungsreform in Kraft die auch Anderungen fur die direktdemokratischen Verfahren auf kommunaler Ebene beinhaltete Neumann in Handbuch der kommunalen Wissenschaft und Praxis Band 1 Berlin Heidelberg 2007 3 Aufl S 354 GemO Baden Wurttemberg v 25 Juli 1957 GBl S 129 Pressemeldung Memento vom 23 September 2011 im Internet Archive des Deutschen Stadtetags zur Fachkonferenz Reprasentative versus unmittelbare Demokratie in der Kommune 27 November 2000 Verzeichnis Memento vom 14 Mai 2014 im Internet Archive PDF 62 kB der Burgerbegehren und Burgerentscheide in Nordrhein Westfalen Burgerbegehren zum Parken doch erfolgreich Birgit Eltzel Berliner Zeitung 3 Main 2007 Direkte Demokratie in der Bundesrepublik DeutschlandPolitische Instrumente Volksinitiative Antrag auf ein Volksbegehren Volksbegehren Volksentscheid Einwohnerantrag Burgerbegehren Burgerentscheid nbsp Landesregelungen Baden Wurttemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg Vorpommern Niedersachsen Nordrhein Westfalen Rheinland Pfalz Saarland Sachsen Sachsen Anhalt Schleswig Holstein ThuringenAbstimmungen Liste der Plebiszite in Deutschland Bitte den Hinweis 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