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Als Negativkatalog oder Ausschlusskatalog wird in der Rechtswissenschaft die ausdruckliche Auflistung von Ausschlusskriterien bezeichnet Grundsatzlich definiert der Gesetzgeber positiv z B die gesetzlichen Voraussetzungen fur einen Anspruch Inhaltsverzeichnis 1 Offentliches Recht 1 1 Wahlrecht 1 2 Verwaltungsrecht 2 Burgerliches Recht 3 LiteraturOffentliches Recht BearbeitenWahlrecht Bearbeiten Als Negativkatalog wird eine Liste der Themen und Bereiche bezeichnet uber die bei direktdemokratischen Abstimmungen z B Volksabstimmung Burgerbegehren Burgerentscheid nicht entschieden werden darf Typischerweise umfasst dies Fragen der Haushaltspolitik der inneren Organisation der Verwaltung und juristischer Vorgange z B Gerichtsverfahren sowie Planfeststellungsverfahren und Bauleitplanungen Verwaltungsrecht Bearbeiten Im Verwaltungsrecht gibt es zum Verwaltungsakt einen Negativkatalog wann ein solcher nichtig ist 44 Abs 2 VwVfG Burgerliches Recht BearbeitenIm Zivilrecht gibt es ebenso Negativkataloge so z B in 309 BGB wann Allgemeine Geschaftsbedingungen unwirksam sind Literatur BearbeitenGudula Looman Burgerbegehren auf Aufstellen oder Unterlassen von Bebauungsplanen Verstoss gegen die kommunale Planungshoheit in NVwZ 1998 1271 1273 Stefan Muckel Burgerbegehren und Burgerentscheid wirksame Instrumente unmittelbarer Demokratie in den Gemeinden in NVwZ 1997 223 228 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Negativkatalog amp oldid 197936962