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Der Antrag auf ein Volksbegehren manchmal auch Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens ist ein Instrument der direkten Demokratie in Deutschland Im Gesamtverfahren der Volksabstimmung ist er in den meisten Bundeslandern der erste Schritt und dient im Erfolgsfall der Einleitung des Volksbegehrens Um einen Antrag auf ein Volksbegehren zum Erfolg zu fuhren muss eine bestimmte Zahl von Unterschriften Wahlberechtigter in einer bestimmten Frist gesammelt werden Die genaue Ausgestaltung des Verfahrens variiert dabei von Bundesland zu Bundesland Inhaltsverzeichnis 1 Die Rolle des Antrags auf ein Volksbegehren in der Volksabstimmung 1 1 Differenz zwischen Antrag und Volksinitiative 2 Anwendungsbedingungen 2 1 Themenausschluss 2 2 Eintragungsmoglichkeit 2 3 Verfahrenskosten 2 4 Verfahrensabschluss 3 Rahmenbedingungen in Deutschland 4 Einzelnachweise 5 Siehe auchDie Rolle des Antrags auf ein Volksbegehren in der Volksabstimmung BearbeitenIn den meisten Bundeslandern ist ein Antrag auf ein Volksbegehren der erste Schritt im Gesamtverfahren der Volksabstimmung 2 Schritt Volksbegehren 3 Schritt Volksentscheid In den Bundeslandern Brandenburg Hamburg Mecklenburg Vorpommern und Schleswig Holstein ist hingegen die indirekte Volksinitiative der erste Schritt und ersetzt das Verfahren des Antrags vollstandig In den Bundeslandern Rheinland Pfalz und Sachsen Anhalt bestehen beide Instrumente nebeneinander und konnen jeweils als Einleitungsverfahren fur ein Volksbegehren genutzt werden Grundsatzlich muss zwar in allen Bundeslandern fur die Anmeldung eines Volksbegehrens irgendeine Form von Antrag gestellt werden also auch in den Bundeslandern in denen eine Volksinitiative den ersten Schritt des Gesamtverfahrens darstellt Der in diesem Artikel behandelte Antrag auf ein Volksbegehren zeichnet sich aber dadurch aus dass fur ihn explizit die Sammlung von Unterschriften wahlberechtigter Burger notwendig ist In den Bundeslandern mit indirekter Volksinitiative muss hingegen tatsachlich nur ein Antragsformular von den 3 5 amtlich bekannten Initiatoren des Burgerbegehrens als schriftlicher Beleg fur die Verwaltung ausgefullt und personlich unterschrieben werden es handelt sich dort also nicht um das in diesem Artikel beschriebene direktdemokratisches Instrument sondern bloss um einen verwaltungstechnischen Vorgang Differenz zwischen Antrag und Volksinitiative Bearbeiten Es gibt drei wesentliche Unterschiede zwischen einem Antrag auf ein Volksbegehren und einer Volksinitiative Der Antrag dient wie sein Name schon sagt lediglich zur Einleitung eines Volksbegehrens Dementsprechend muss die in ihm formulierte politische Vorlage allen formal rechtlichen Anspruchen genugen die in dem jeweiligen Bundesland an ein Volksbegehren gestellt werden z B dass ein Gesetzentwurf enthalten sein muss Eine Volksinitiative ist hingegen ein weiter gefasstes Instrument dass es Burgern ermoglicht ganz allgemeine politische Fragen wie z B eine blosse Entschliessung auf die politische Tagesordnung zu setzen Hieraus leitet sich bereits der zweite wesentliche Unterschied ab Eine erfolgreiche Volksinitiative wird immer im Parlament behandelt Ein Antrag auf ein Volksbegehren wird in aller Regel hingegen nur von der im jeweiligen Bundesland zustandigen Behorde auf seine formale und rechtliche Zulassigkeit uberpruft Lediglich in Berlin kann daruber hinaus ein erfolgreicher Antrag auf ein Volksbegehren auch im Plenum des Abgeordnetenhauses besprochen werden Zuletzt kann bei einem Antrag auf ein Volksbegehren die enthaltene Vorlage vor dem Beginn des Volksbegehrens oftmals nicht mehr abgeandert werden An einer Volksinitiative konnen in aller Regel noch kleinere Anderungen vorgenommen werden sofern nicht der Wesensgehalt der enthaltenen Vorlage beruhrt wird Sofern fur die Initiatoren zu Beginn des Verfahrens bereits klar ist dass sie auf eine Gesetzesanderung auf dem Wege des Volksentscheids abzielen bietet die Einleitung der Volksabstimmung uber einen Antrag tendenziell mehr Vorteile Dieser ist zwar in Inhalt und deliberativen Gehalt etwas unflexibler aber die teils deutlich geringeren Unterschriftenhurden machen ihn einfacher handhabbar Der Antrag auf ein Volksbegehren kann dadurch als wichtiger Markstein fur die Initiatoren fungieren der es ihnen ermoglicht sowohl die eigene Kampagnenfahigkeit im Hinblick auf die gesamte Volksabstimmung als auch die offentliche Reaktion auf die Vorlage gleichsam zu testen Der Antrag erhalt somit den Charakter eines Versuchsballons der im Gegensatz zu der ungleich aufwendigeren Volksinitiative aussichtslose Volksbegehren fruhzeitig entlarvt und dadurch finanziellen und personellen Mehraufwand sowohl bei den Initiatoren als auch aufseiten des Staates verhuten kann Siehe auch Volksinitiative Deutschland Anwendungsbedingungen BearbeitenNeben einem Unterschriftenquorum und einer Frist unterliegt der Antrag auf ein Volksbegehren einer ganzen Reihe von weiteren Beschrankungen Themenausschluss Bearbeiten Grundsatzlich muss der Gegenstand des Antrags in die Zustandigkeit der entsprechenden Gebietskorperschaft fallen So kann bspw die im Antrag enthaltene Vorlage in einem Bundesland nicht auf die Anderung eines Bundesgesetzes abzielen Zudem darf sie nicht der freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland oder der verfassungsmassigen Ordnung des jeweiligen Bundeslandes widersprechen Ein Antrag bspw zur Einfuhrung der Todesstrafe oder zur Abschaffung des Landesverfassungsgerichtes ist somit in jedem Fall unzulassig Neben diesen allgemeinen sich aus der demokratischen Grundordnung ergebenden Einschrankungen sind in einigen Bundeslandern noch weitere Themen von einem Volksbegehren und damit automatisch auch vom Antrag auf ein Volksbegehren ausgeschlossen Diese umfassen zumeist den Haushalt Dienst und Versorgungsbezuge sowie staatliche Abgaben Eintragungsmoglichkeit Bearbeiten Um in Deutschland den Antrag auf ein Volksbegehren zu unterstutzen mussen sich wahlberechtigte Burger eigenhandig mit Namen Anschrift und Unterschrift teilweise zusatzlich mit Geburtsdatum und oder Datum der Unterzeichnung auf entsprechenden Formularen eintragen Lediglich korperbehinderte oder anderweitig an eigenhandiger Unterzeichnung gehinderte Personen durfen die Eintragung ins Formular an jemanden delegieren Zur Uberprufung der Wahlberechtigung des Unterzeichnenden werden die Angaben mit den kommunalen Melderegistern abgeglichen Die Formulare werden nach Abschluss des Verfahrens unabhangig von dessen Ausgang vernichtet Die Vorgaben zur Gestaltung der Formulare welche Informationen darauf enthalten sein mussen und ob sich nur eine Person pro Formular Unterschriftenbogen oder mehrere Personen pro Formular Unterschriftenliste eintragen durfen unterscheiden sich je nach Gebietskorperschaft deutlich Die Verantwortung fur die korrekte Gestaltung der Formulare tragen die Initiatoren des Antrags Verfahrenskosten Bearbeiten Die Kosten fur die Herstellung und ggf bei Amtseintragung Verteilung der Formulare an die Eintragungsstellen fallen zu Lasten der Initiatoren des Verfahrens Alle anderweitig anfallenden Aufwendungen Abgleich mit Melderegistern Prufung und Bescheid fallen zu Lasten der Staatskasse Verfahrensabschluss Bearbeiten Ein erfolgreicher Antrag auf ein Volksbegehren findet seinen Abschluss mit der Zulassungsprufung durch die zustandige Stelle Dabei wird sowohl gepruft ob die notwendige Anzahl an Unterschriften vorliegt als auch ob der Antrag formal und rechtlich zulassig ist Der zustandigen Stelle ist hierfur zumeist eine Frist von mehreren Monaten gesetzt Sofern der Antrag fur zulassig befunden wurde mussen die Initiatoren in einer weiteren Frist von zumeist einigen Monaten das Volksbegehren initiieren Unterlassen sie dies ist der Antrag quasi verfallen und kann zu einem spateren Zeitpunkt nicht mehr zu Initiierung eines Volksbegehrens verwendet werden Wird ein Antrag auf ein Volksbegehren fur unzulassig befunden mussen zumeist die Initiatoren vor dem jeweiligen Verfassungsgericht dagegen Klage einreichen In manchen Bundeslandern z B Thuringen gilt hier eine Art Beweislastumkehr Das heisst es obliegt unter Umstanden der Landesregierung bzw dem Landesparlament notfalls das Verfassungsgericht anzurufen um einen aus inhaltlichen Grunden fur unzulassig gehaltenen Antrag auch tatsachlich zu stoppen Rahmenbedingungen in Deutschland BearbeitenRahmenbedingungen fur den Antrag auf ein Volksbegehren in der Bundesrepublik Deutschlandallgemein Antrag auf ein VolksbegehrenGebietskorperschaft geregelt in Unterschriften quorum Frist Eintragungsart Themenausschluss wird gepruft vonBaden Wurttemberg nbsp Baden Wurttemberg Art 59 und 60 der Landesverfassung 25 29 des Volksabstimmungsgesetzes 10 000 keine FristAmtseintragung Abgabengesetze Besoldungsgesetze Staatshaushaltsgesetz InnenministeriumBayern nbsp Bayern Art 71 72 und 74 der Landesverfassung Art 63 64 PDF 183 kB des Landeswahlgesetzes 25 000 keine Fristfreie Sammlung Staatshaushalt Staatsministerium des Inneren Hauptartikel Volksgesetzgebung in BayernBerlin nbsp Berlin 1 Art 59 62 63 der Landesverfassung 14 19 des Abstimmungsgesetzes 20 000 50 000 beiVerfassungs anderungen 6 Monate ruckwirkend von der EinreichungFreie Sammlung Landeshaushaltsgesetz Abgaben Tarife offentlicher Unternehmen Personalentscheidungen Senatsverwaltung fur Inneres Hauptartikel Volksgesetzgebung in BerlinBremen nbsp Bremen 10 13 des Gesetzes uber das Verfahren beim Volksentscheid 5 000 keine FristFreie Sammlung Haushaltsplan Dienstbezuge Steuern Abgaben Gebuhren SenatHessen nbsp Hessen 1 5 des Volksbegehrensgesetzes 2 keine FristAmtseintragung Haushaltsplan Abgabengesetze Besoldungsordnungen Verfassungsanderungen LandesregierungNiedersachsen nbsp Niedersachsen 2 Art 48 der Landesverfassung 19 20 des Volksabstimmungsgesetzes 62d der Geschaftsordnung des Landtages 25 000 6 MonateFreie Sammlung Landeshaushalt offentliche Abgaben Dienst und Versorgungsbezuge LandesregierungNordrhein Westfalen nbsp Nordrhein Westfalen Art 2 68 und 69 der Landesverfassung 6 10 des VIVBVEG 2 8 der Durchfuhrungsverordnung VIVBVEG 3 000 1 Jahr ruckwirkend von der EinreichungAmtseintragung Finanzfragen Abgabengesetze Besoldungsordnungen Ministerium des Inneren pruft Landesregierung entscheidet Rheinland Pfalz nbsp Rheinland Pfalz 3 Art 107 109 der Landesverfassung 61 64 des Landeswahlgesetzes 75 der Landeswahlordnung 20 000 1 Jahr ruckwirkend von der EinreichungAmtseintragung Finanzfragen Abgabengesetze Besoldungsordnung LandesregierungSaarland nbsp Saarland Art 61 99 und 100 der Landesverfassung 2 5 des Volksabstimmungsgesetzes 1 7 der Volksabstimmungsordnung 5 000 6 Monate ruckwirkend von der EinreichungAmtseintragung finanzwirksamen Gesetze 4 Abgaben Besoldungen Staatsleistungen Staatshaushalt Verfassungsanderungen Ministerium des InnerenSachsen Anhalt nbsp Sachsen Anhalt 3 Art 81 der Landesverfassung 10 11 PDF 43 kB des Volksabstimmungsgesetzes 8 000 keine FristFreie Sammlung Haushaltsgesetze Abgabengesetze Besoldungsregelungen LandesregierungThuringen nbsp Thuringen Art 81 und 82 PDF 6 1 MB der Landesverfassung 9 13 des Gesetzes uber Verfahren beim Burgerantrag Volksbegehren und Volksentscheid 5 000 6 WochenFreie Sammlung Landeshaushalt Dienst und Versorgungsbezuge Abgaben und Personalentscheidungen Prasident des LandtagesDeutschland nbsp Bundesrepublik Deutschland Art 29 Grundgesetz 19 26 des Gesetzes uber das Verfahren bei Volksentscheid Volksbegehren und Volksbefragung nach Artikel 29 Abs 6 des Grundgesetzes 46 52 der Neugliederungsdurchfuhrungsverordnung min 1 max aber 7 000 1 MonatFreie Sammlung ausgeschlossen sind alle Fragen ausser einer Neugliederung des Bundesgebietes Bundesminister des InnernEinzelnachweise Bearbeiten Ein erfolgreicher Antrag auf ein Volksbegehren kann vom Abgeordnetenhaus im Plenum behandelt werden Zudem haben die Initiatoren die Moglichkeit den Inhalt vor Beginn des eigentlichen Volksbegehrens anzupassen wenn dadurch der Wesensgehalt der Vorlage nicht beruhrt wird Der Antrag auf ein Volksbegehren ist in das eigentliche Volksbegehren integriert Er muss innerhalb von 6 Monaten nach Beginn der Sammlung und mit Vorlage von 25 000 Unterschriften gestellt werden Erfolgt dies und wird das Volksbegehren fur Zulassig befunden kann die Sammlung fortgesetzt werden Andernfalls gilt das Volksbegehren als erledigt Diese zwischen zweistufiger und dreistufiger Volksgesetzgebung schwebende Ausgestaltung ist in Deutschland einmalig a b Alternativ kann ein Volksbegehren auch auf dem Weg der Volksinitiative eingeleitet werden Das dafur notige Unterschriftenquorum liegt allerdings hoher als beim Antrag auf ein Volksbegehren Die Formulierung in der saarlandischen Verfassung ist die restriktivste in Deutschland Faktisch sind alle Volksbegehren unzulassig die irgendeine finanzielle Auswirkung haben wurden also auch Gesetzesvorschlage die Einsparungen zur Folge hatten Siehe auch BearbeitenEuropaische BurgerinitiativeDirekte Demokratie in der Bundesrepublik DeutschlandPolitische Instrumente Volksinitiative Antrag auf ein Volksbegehren Volksbegehren Volksentscheid Einwohnerantrag Burgerbegehren Burgerentscheid nbsp Landesregelungen Baden Wurttemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg Vorpommern Niedersachsen Nordrhein Westfalen Rheinland Pfalz Saarland Sachsen Sachsen Anhalt Schleswig Holstein ThuringenAbstimmungen Liste der Plebiszite in Deutschland Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Antrag auf ein Volksbegehren amp oldid 216738921