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Das Gesetzgebungsverfahren in Bayern wird durch die Verfassung des Freistaates Bayern und die Geschaftsordnung des Landtages 1 geregelt und verlauft folgendermassen Das Gesetzgebungsverfahren in BayernInhaltsverzeichnis 1 Gesetzesinitiative 2 Behandlung im Landtag 2 1 Erste Lesung 2 2 Die Ausschusse 2 3 Zweite Lesung 2 4 Dritte Lesung 2 5 Schlussabstimmung 2 6 Volksentscheide 2 7 Verfassungsandernde Gesetze 3 Bekanntmachung und Inkrafttreten 4 Siehe auch 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseGesetzesinitiative BearbeitenDie Gesetzesvorlagen konnen aus der Mitte des Landtags vom Ministerprasidenten namens der Staatsregierung oder im Rahmen der Volksgesetzgebung durch Volksbegehren eingebracht werden Fur die Einleitung eines Volksbegehrens sind mindestens 25 000 Unterschriften erforderlich um erfolgreich zu sein muss mindestens ein Zehntel der Wahlberechtigten Burger sich innerhalb von 2 Wochen in Listen eintragen Art 71 u 74 BV Behandlung im Landtag BearbeitenAlle Gesetzesvorlagen auch erfolgreiche Volksbegehren werden beim Prasidenten des Landtags eingereicht und in zwei Lesungen behandelt wenn nicht eine dritte Lesung beantragt wird Zu den Lesungen sind die Gesetzesvorlagen auf die Tagesordnung des Landtags zu setzen Erste Lesung Bearbeiten In der Ersten Lesung werden nur die Grundsatze der Vorlage besprochen Abanderungsantrage konnen dabei nicht gestellt werden Verfallt die Gesetzesvorlage nicht der Ablehnung so weist der Landtag sie dem federfuhrenden Ausschuss zur Weiterbehandlung zu Die Ausschusse Bearbeiten Die Ausschusse beraten unter der Regie des federfuhrenden Ausschusses ausfuhrlich uber die Gesetzesvorlage und fassen einen Beschluss der als Beschlussempfehlung an die Vollversammlung geht Zweite Lesung Bearbeiten Die Zweite Lesung beginnt fruhestens am dritten Tag nach der abschliessenden Beratung des endberatenden Ausschusses In der Regel findet eine allgemeine Aussprache statt Eine Einzelberatung aller Vorschriften des Gesetzentwurfs oder eine Einzelabstimmung erfolgt nur wenn dies von einem Mitglied des Landtags oder einer Fraktion verlangt wird Bis zum Schluss der Zweiten Lesung konnen Antrage auf Anderung des Gesetzentwurfs gestellt werden Dritte Lesung Bearbeiten Eine Dritte Lesung erfolgt nur auf besonderen Antrag Grundlage sind die Beschlusse der Zweiten Lesung Schlussabstimmung Bearbeiten Nach Beendigung der Lesungen wird uber die Annahme unverandert bzw in der in den Ausschussen oder noch in der Vollversammlung abgeanderten Fassung oder Ablehnung der Gesetzesvorlage abgestimmt Volksentscheide Bearbeiten Nach einem erfolgreichen Volksbegehren hat der Landtag die Moglichkeit diesen Gesetzesentwurf unverandert anzunehmen damit wird es ein Gesetz Lehnt der Landtag den Entwurf ab wird daruber ein Volksentscheid durchgefuhrt bei dem der Landtag zusatzlich einen eigenen Vorschlag vorlegen darf Die Burger konnen fur jeden Entwurf einzeln festlegen ob sie gegen oder fur ihn sind und wenn sie mehreren Entwurfen zustimmen auswahlen welchen sie bevorzugen Ein Gesetz wird angenommen wenn es mehr Ja Stimmen als Nein Stimmen erhalt Verfassungsandernde Gesetze Bearbeiten Verfassungsandernde Gesetze mussen im Landtag eine Zweidrittelmehrheit erreichen und danach in einem Volksentscheid angenommen werden Bekanntmachung und Inkrafttreten BearbeitenDie verfassungsmassig zustande gekommenen Gesetze werden dem Ministerprasidenten zugeleitet der sie unterzeichnet und binnen Wochenfrist im Bayerischen Gesetz und Verordnungsblatt veroffentlichen lasst In jedem Gesetz muss der Tag bestimmt sein an dem es in Kraft tritt Art 76 BV Siehe auch BearbeitenPolitisches System Bayerns Bayerischer Senat Politisches System Deutschlands Geschichte BayernsWeblinks BearbeitenSeite des Bayerischen Landtags Bayerische Landeszentrale fur Politische Bildung Politische Ordnung in BayernEinzelnachweise Bearbeiten Geschaftsordnung fur den Bayerischen Landtag Abgerufen am 11 April 2016 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesetzgebungsverfahren in Bayern amp oldid 233713293