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Mit der Volksgesetzgebung in der Freien und Hansestadt Hamburg ubt das Stimmvolk den Gesetzgebungsprozess unmittelbar aus Es kann sich damit selbst Gesetze geben diese andern oder aufheben ohne den Umweg uber die reprasentativen Demokratie indirekte Demokratie also der Wahl von Volksvertretern in das Landesparlament beschreiten zu mussen Die moderne Volksgesetzgebung als Teil der direkten Demokratie des Landes wurde neuerlich 1996 eingefuhrt Die Instrumente Burgerbegehren und Burgerentscheid sind hingegen kein Teil der Volksgesetzgebung da sie nur auf der Ebene der Hamburger Bezirke angewandt werden entspricht der kommunalen Ebene in einem Flachenstaat und dort keine Gesetzgebungskompetenz liegt Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Gesetzliche Bedingungen 3 Instrumente der Volksgesetzgebung 3 1 Volkspetition 3 2 Volksinitiative 3 3 Volksbegehren 3 4 Volksentscheid 3 5 Fakultatives Referendum 4 Einzelne Volksgesetzgebungsverfahren 4 1 Initiativen zur direkten Demokratie 4 2 Initiativen zum Wahlrecht 4 3 Initiativen zu Privatisierungen 4 3 1 Privatisierung der landeseigenen Krankenhausbetriebe Gesundheit ist keine Ware 4 3 2 Rekommunalisierung der Energienetze Unser Hamburg Unser Netz 4 4 Initiativen zu Bildungsreformen 4 4 1 Rucknahme der beschlossenen Schulreformen Wir wollen lernen 5 Tabellarische Ubersichten 5 1 Volksinitiativen 5 2 Volksbegehren 5 3 Volksentscheide 6 Siehe auch 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenBereits die Hamburger Verfassung vom 7 Januar 1921 enthielt die Moglichkeit eines Volksentscheides und Volksbegehrens Diese konnten in begrenzten Fallen Burgerschaftsbeschlusse ausser Kraft setzen und sogar die Auflosung der Burgerschaft zur Folge haben Wahrend des Bestehens dieser Verfassung bis zu ihrem Ende in der Zeit des Nationalsozialismus fand niemals ein Volksbegehren oder entscheid statt 1 Die 1952 verabschiedete endgultige Nachkriegsverfassung sah eine solche Moglichkeit zunachst nicht mehr vor Im Jahre 1996 fuhrte die SPD gefuhrte Senat Voscherau III Hamburgische Burgerschaft die Moglichkeit zur Volksgesetzgebung durch eine Verfassungsanderung wieder ein In der Folge blieb die Volksgesetzgebung in Hamburg allerdings umstritten und die nach der Wahl im Februar 2004 mit absoluter Mehrheit regierende CDU Senat von Beust II fuhrte mittels einer Reform eine Reihe von Verscharfungen in der Volksgesetzgebung ein Infolge des erfolgreichen Volksbegehrens Rettet den Volksentscheid beschloss die Hamburgische Burgerschaft am 14 Juni 2007 2 eine weitere Reform der Volksgesetzgebung die bis auf unwesentliche redaktionelle Anderungen dem bis 2005 geltenden Gesetz entspricht Die Erschwerungen wurden somit wieder ruckgangig gemacht Gesetzliche Bedingungen BearbeitenDie Rechtsgrundlagen fur die Volksgesetzgebung in Hamburg wurden mit dem Funften Gesetz zur Anderung der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg vom 29 Mai 1996 geschaffen 3 Damit wurde im Stadtstaat Hamburg ein zusatzliches Element der direkten Demokratie auf Landesebene eingefuhrt Sie ist in den Artikel 48 und 50 der Verfassung niedergelegt 4 Die naheren Regelungen fur die Volksgesetzgebung finden sich im Gesetz zu Volksinitiative Volksbegehren und Volksentscheid 5 Instrumente der Volksgesetzgebung BearbeitenDas Land Hamburg kennt insgesamt funf Instrumente der Volksgesetzgebung Volkspetition Volksinitiative Volksbegehren Volksentscheid Fakultatives ReferendumVolkspetition Bearbeiten Mit der Volkspetition konnen die Burger ein Anliegen vor die Hamburgische Burgerschaft bringen Dieses muss von der Hamburgischen Burgerschaft in einem geeigneten Ausschuss behandelt werden wobei die Petenten dort ein Anhorungsrecht besitzen Fur eine erfolgreiche Volkspetition mussen 10 000 Unterschriften gesammelt werden eine besondere Frist fur die Sammlung gilt dabei nicht Volksinitiative Bearbeiten Mit einer Volksinitiative konnen die Burger ein Anliegen vor die Hamburgische Burgerschaft zur verbindlichen Behandlung im Plenum bringen Sie ist zugleich der notwendige erste Schritt zur Einleitung eines Volksbegehrens Fur eine erfolgreiche Volksinitiative mussen in einer Frist von sechs Monaten die Unterschriften von 10 000 Wahlberechtigten gesammelt werden Ubernimmt die Hamburgische Burgerschaft das Anliegen nicht in einer Frist von vier Monaten konnen die Initiatoren der Volksinitiative ein Volksbegehren einleiten Volksbegehren Bearbeiten Mit einem Volksbegehren konnen die Burger ein Anliegen vor die Hamburgische Burgerschaft zur verbindlichen Behandlung im Plenum bringen Es ist zugleich der notwendige Schritt zur Durchfuhrung eines Volksentscheids Fur ein erfolgreiches Volksbegehren mussen in einer Frist von drei Wochen 5 ca 60 000 der wahlberechtigten Einwohner Hamburgs dieses unterschreiben Ubernimmt die Hamburgische Burgerschaft ein erfolgreiches Volksbegehren nicht in einer Frist von vier Monaten kommt es zum Volksentscheid Volksentscheid Bearbeiten Beim Volksentscheid stimmen die wahlberechtigten Burger direkt uber das Anliegen eines Volksbegehrens ab Sie konnen dabei nur mit Ja oder Nein abstimmen Die Hamburgische Burgerschaft kann mit der Mehrheit ihrer Mitglieder beschliessen beim Volksentscheid eine konkurrierende Vorlage ebenfalls zur Abstimmung zu stellen In diesem Fall konnen die Abstimmenden bei beiden Vorlagen jeweils mit Ja oder Nein abstimmen Damit eine Vorlage im Volksentscheid als angenommen gilt muss sie sowohl die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten bzw eine Zweidrittelmehrheit bei Verfassungsanderungen als auch ein Zustimmungsquorum uberspringen 6 Letzteres hangt davon ab ob der Volksentscheid eigenstandig oder zeitgleich mit einer Burgerschafts oder Bundestagswahl stattfindet Eigenstandiger Volksentscheid Eine Vorlage muss die Zustimmung von insgesamt 20 der Wahlberechtigten erhalten Zeitgleich mit einer Burgerschafts oder Bundestagswahl Eine Vorlage muss eine Anzahl an Ja Stimmen erreichen die der Mehrheit der in dem gleichzeitig gewahlten Parlament reprasentierten Hamburger Stimmen entspricht Erhalten beide Vorlagen mehr Ja als Nein Stimmen und schaffen es beide das Zustimmungsquorum zu uberspringen gilt diejenige Vorlage als angenommen die nach Abzug aller Nein Stimmen die meisten Ja Stimmen vorweisen kann Fakultatives Referendum Bearbeiten Als eines von zwei Bundeslandern in Deutschland kennt Hamburg neben Bremen das Instrument des fakultativen Referendums Dabei konnen die Burger uber ein vom Parlament beschlossenes Gesetz eine direkte Abstimmung erwirken wenn ausreichend Unterschriften hierzu vorgelegt werden In Hamburg ist das fakultative Referendum aber auf von der Burgerschaft beschlossene Gesetze die zuvor durch einen Volksentscheid angenommen worden waren und auf das Wahlgesetz beschrankt Fur ein erfolgreiches fakultatives Referendum mussen in Hamburg 2 5 ca 32 000 Wahlberechtigte innerhalb von drei Monaten nach Beschlussfassung unterschreiben Ist es erfolgreich und nimmt die Hamburgische Burgerschaft den Gesetzesbeschluss nicht wieder zuruck muss innerhalb von vier Monaten ein Volksentscheid uber die Gesetzesanderung durchgefuhrt werden Einzelne Volksgesetzgebungsverfahren BearbeitenSeit der Wiedereinfuhrung der Volksgesetzgebung in Hamburg im Jahre 1996 kam es zu einer ganzen Reihe von Volksinitiativen und Volksbegehren von denen bis 2011 sieben in einem Volksentscheid der Bevolkerung zur Abstimmung gestellt wurden Weitere acht Initiativen und Begehren wurden bevor es zu einer Abstimmung kam von der Hamburgischen Burgerschaft entweder sachgleich oder in einer Kompromisslosung zwischen Parlament und Initiatoren ubernommen Die hinter den Verfahren angegebenen Kurzel bspw VI01 verweisen auf den entsprechenden Eintrag in den Tabellen im unten stehenden Abschnitt Initiativen zur direkten Demokratie Bearbeiten Die Ausgestaltung der direkten Demokratie selbst war das erste Thema das in Hamburg durch die Volksgesetzgebung aufgegriffen wurde Eine Vielzahl dieser Initiativen wurde vom Verein Mehr Demokratie dessen Zweck der Ausbau und die Forderung der direkten Demokratie in Deutschland ist im Bundnis mit anderen Organisationen ins Leben gerufen Teilweise waren diese Initiativen direkte Reaktionen auf Beschlusse der Hamburgischen Burgerschaft zur Reform der direktdemokratischen Regelungen des Landes Die beiden ersten in Hamburg auf den Weg gebrachten Volksinitiativen VI01 und VI02 hatten eine Erleichterung der direkten Demokratie auf Landesebene bzw die Einfuhrung von Burgerbegehren und Burgerentscheid in Hamburg zum Ziel Beide waren erfolgreich und gelangten schliesslich am 27 September 1998 dem Tag der Bundestagswahl zum Volksentscheid Wahrend die Forderung nach Einfuhrung von Burgerbegehren und Burgerentscheid als einfachgesetzliche Regelung mit 74 1 bei 66 7 Wahlbeteiligung angenommen wurde scheiterte die auf eine Anderung der Landesverfassung zielende Erleichterung der Volksgesetzgebung bei gleicher Wahlbeteiligung und mit 73 2 nur geringfugig niedrigerer Zustimmung am Quorum Die nachste Initiative VI04 zum Ausbau der Volksgesetzgebung wurde im Jahre 2000 von der Partei Der springende Punkt ergriffen Sie scheiterte aber an mangelnden Unterschriften und die Partei loste sich noch im gleichen Jahr auf Genauso scheiterte im folgenden Jahr eine Volksinitiative VI07 der Statt Partei zum Ausbau der direkten Demokratie in Hamburg Nachdem die CDU in der Burgerschaftswahl von 2004 die absolute Mehrheit der Sitze errang kundigte sie eine Reform der Volksgesetzgebung an die zu Jahresbeginn 2005 schliesslich Gultigkeit erlangte Die CDU nutzte ihre Parlamentsmehrheit dazu das Abstimmungsgesetz dahingehend zu andern dass die Unterstutzung von Volksinitiativen und Volksbegehren nur noch durch Amtseintragung erfolgen konnte Die zuvor gultige freie Sammlung also die Moglichkeit sich auf der Strasse in eine Unterstutzerliste einzutragen wurde abgeschafft Die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Volksgesetzgebung in Hamburg blieben indes unangetastet da dies eine Zweidrittelmehrheit erfordert hatte und alle anderen in der Burgerschaft vertretenen Parteien sich gegen eine Reform der direkten Demokratie in Hamburg wandten Zusammen mit Bundnispartnern startete der Verein Mehr Demokratie noch Ende 2004 eine Volksinitiative VI18 mit dem Titel Rettet den Volksentscheid zur Rucknahme der Gesetzesreform Nur einen Monat spater initiierte er eine zweite Volksinitiative VI19 mit dem Titel Hamburg starkt den Volksentscheid die den Ausbau der Volksgesetzgebung in der Landesverfassung durch die Einfuhrung eines fakultativen Referendums forderte Nachdem die Initiative Rettet den Volksentscheid im Februar Marz 2007 mit 100 062 Unterschriften sehr erfolgreich angenommen wurde beschloss die Hamburger CDU Fraktion am 26 Marz 2007 das Volksbegehren in der Burgerschaft zu ubernehmen so dass der Volksentscheid entfiel Das zweite Begehren wurde schliesslich am 14 Oktober 2007 zur Abstimmung gestellt und verfehlte mit 75 9 Zustimmung bei 39 1 Abstimmungsbeteiligung das notwendige Quorum Noch im gleichen Jahr startete Mehr Demokratie e V in Hamburg eine weitere Volksinitiative mit dem Titel Fur faire und verbindliche Volksentscheide VI22 Die Kernforderungen der vorangegangenen Initiative waren dabei um Forderungen erganzt die Abstimmungsquoren zu senken bzw wenn moglich die Zusammenlegung von Abstimmungen mit Wahlen verbindlich vorzuschreiben Nachdem die CDU in der Folge der Burgerschaftswahl 2008 die absolute Mehrheit verloren hatte und eine Koalition mit der GAL eingegangen war zeichnete sich eine Kompromisslosung ab Am 10 Dezember 2008 beschloss die Hamburgische Burgerschaft schliesslich eine Verfassungsanderung bei der die Kernforderungen der vorangegangenen Volksinitiativen Einfuhrung eines fakultativen Referendums in Hamburg verpflichtende Zusammenlegung von Abstimmungs und Wahltagen Senkung der Abstimmungsquoren enthalten waren Initiativen zum Wahlrecht Bearbeiten Hauptartikel Wahlrecht Hamburg Im Jahre 2001 startete der Verein Mehr Burgerrechte spater Mehr Demokratie e V eine erfolgreiche Volksinitiative VI06 zur Veranderung des Hamburger Wahlrechts Ziel war es den Burgern mehr Einfluss auf die Zusammensetzung der Hamburgischen Burgerschaft zu geben Bis dahin konnten die Wahlenden in Hamburg lediglich eine Stimme fur eine Partei vergeben Die Volksinitiative sah zum einen die Einfuhrung von Mehrmandatswahlkreisen vor und zum anderen eine personalisierte Verhaltniswahl vor bei der die Wahler jeweils bis zu funf Stimmen direkt auf einzelne Kandidaten in ihrem Wahlkreis bzw auf der Landesliste verteilen konnen sollten Von den 121 Abgeordneten der Burgerschaft waren 71 aus den Wahlkreisen und 50 uber die Landesliste in das Parlament eingezogen Nachdem auch das Volksbegehren VB04 von der Burgerschaft nicht ubernommen wurde kam es am 13 Juni 2004 gleichzeitig zur Wahl zum Europaischen Parlament zum Volksentscheid Bei der Abstimmung lagen den Wahlern zwei Gesetzentwurfe fur die Anderung des Hamburger Wahlrechts vor einer des eingetragenen Vereins Mehr Burgerrechte und ein weiterer Entwurf der Hamburgischen Burgerschaft Die Vorlage der Burgerschafts Parteien Burgernahe Demokratie 50 Wahlkreise fur Hamburg erreichte mit 197 524 Ja Stimmen 16 3 Nein Stimmen 169 446 nicht das erforderliche Quorum und war somit erfolglos Der Entwurf des Vereins Mehr Burgerrechte Mehr Burgerrechte Ein neues Wahlrecht fur Hamburg war mit 256 507 Ja Stimmen 21 1 der Wahlberechtigten zu 129 035 Nein Stimmen erfolgreich Durch den Volksentscheid wurde ein neues Wahlrecht beschlossen welches noch 2004 in Kraft trat Ende 2006 anderte die Hamburgische Burgerschaft mit den Stimmen der uber die absolute Mehrheit verfugenden CDU das im Volksentscheid angenommene Wahlrecht in Teilen bevor dieses uberhaupt zur Anwendung kam Dieser Vorgang war insofern ein Novum als es zum ersten Mal in der Geschichte der BRD das Wahlrecht eines Bundeslandes nicht im Konsens aller im Parlament vertretenen Parteien geandert und zugleich ein bestehendes Wahlrecht vor dessen erstmaliger Anwendung reformiert wurde In der Folge kam es zu Klagen sowohl der SPD der GAL als auch des Vereins Mehr Burgerrechte vor dem Hamburger Verfassungsgericht gegen diesen Schritt das Gericht gab den Klagern schliesslich in Teilen recht Um auch die vom Verfassungsgericht nicht beanstandeten Wahlrechtsanderungen der CDU Mehrheit erneut zu andern brachte der Verein 2008 erneut eine Volksinitiative VI23 auf den Weg Zum ebenfalls erfolgreichen Volksbegehren VB11 konnte 2009 mit dem mittlerweile von CDU und GAL gebildeten Senat ein Kompromiss ausgehandelt werden der in der Burgerschaft angenommen wurde Initiativen zu Privatisierungen Bearbeiten Privatisierung der landeseigenen Krankenhausbetriebe Gesundheit ist keine Ware Bearbeiten Mit der 2002 gestarteten Volksinitiative Gesundheit ist keine Ware VI10 ging es um die Verhinderung des damals geplanten Verkaufs des Landesbetriebes Krankenhauser LBK Beim Volksentscheid am 29 Februar 2004 sprach sich die Mehrheit der Abstimmenden 76 8 Prozent bei einer Beteiligung von 64 9 gegen einen Verkauf aus Der Initiative lag allerdings kein Gesetzentwurf zugrunde sondern lediglich eine Empfehlung an den Senat Trotz dieses Votums verausserte der Hamburger Senat 2007 den Landesbetrieb an das Unternehmen Asklepios Kliniken Das Hamburgische Verfassungsgericht entschied am 15 Dezember 2004 dass der Verkauf auch bei gegenteiligem Ausgang des Volksentscheids rechtens war 7 Rekommunalisierung der Energienetze Unser Hamburg Unser Netz Bearbeiten Gestartet ist die Volksinitiative Unser Hamburg Unser Netz am 5 Juli 2010 Ziel ist die Rekommunalisierung der Energienetze und Etablierung echter Stadtwerke das heisst eines Stadtwerks mit eigenen Energienetzen demokratisch kontrolliert Getragen wird die Initiative von uber 30 Bundnispartnern dazu gehoren unter anderem der BUND Hamburg die Verbraucherzentrale Hamburg Kirchen sowie Verbande aus dem Bereich Erneuerbare Energien 8 Der Bund der Steuerzahler Hamburg e V hat die Initiative anfangs unterstutzt 9 sich jedoch spater den Gegnern der Verstaatlichung der Energienetze angeschlossen 10 Zentrale Forderung der Initiative ist die Rucknahme der Verteilnetze fur Strom Gas und Fernwarme zu 100 Prozent um eine Umstellung auf eine dezentrale und effiziente Energieversorgung aus erneuerbaren Energien mit demokratischer Kontrolle dieser Infrastrukturen zu ermoglichen Als Finanzierungshilfe fur rekommunalisierte Energienetze in Hamburg wird sich die im April 2013 gegrundete EnergieNetz Hamburg e G direkt oder indirekt um die zur Disposition stehenden Energienetz Konzessionen bewerben 11 12 13 Nachdem sich die Hamburgische Burgerschaft die Ziele der Volksinitiative im Dezember 2010 nicht zu eigen gemacht hatte meldete Unser Hamburg unser Netz am 20 Januar 2011 beim Senat der Freien und Hansestadt das Volksbegehren form und fristgerecht an In der Zeit vom 1 21 Juni 2011 wurden mit rund 116 000 Stuck mehr als das Doppelte der notwendigen Unterschriften gesammelt Damit ist das Volksbegehren zustande gekommen 14 Auf Antrag der Initiative Unser Hamburg unser Netz hat am 22 September dem Tag der Bundestagswahl 2013 ein Volksentscheid 15 stattgefunden 16 Der Abstimmungstext beim Volksentscheid lautete Senat und Burgerschaft unternehmen fristgerecht alle notwendigen und zulassigen Schritte um die Hamburger Strom Fernwarme und Gasleitungsnetze 2015 wieder vollstandig in die Offentliche Hand zu ubernehmen Verbindliches Ziel ist eine sozial gerechte klimavertragliche und demokratisch kontrollierte Energieversorgung aus erneuerbaren Energien 17 Abstimmungstext Vorlage beim Volksentscheid am 22 September 2013 Gegner der Ruckabwicklung bestehender Vertrage darunter eine unbefristete Fernwarme Konzession mit Vattenfall und vollstandiger Rekommunalisierung der Hamburger Energienetze waren neben den Energiekonzernen Vattenfall und Eon SPD Parteimitglieder gefuhrt von Burgermeister Olaf Scholz SPD Hauke Wagner SPD Vattenfall und der parteilose CDU Burgerschaftsabgeordnete Walter Scheuerl mit seiner Unser Hamburg gutes Netz Initiative 18 sowie die FDP Eine breite Allianz von Wirtschaftsorganisationen sprach sich ebenfalls gegen einen vollstandigen Ruckkauf aus unter anderem die Handelskammer Hamburg 19 die Handwerkskammer Hamburg 20 21 und der Industrieverband Hamburg IVH 22 Nach anfanglich noch starker Zustimmung zu einer Rekommunalisierung der Energienetze von 64 Prozent im Februar 2013 23 sank die Zustimmung auf 58 Prozent im Juni 2013 24 und auf Umfragewerte mit einer hauchdunnen Mehrheit fur die Gegner einer Rekommunalisierung wenige Tage vor dem Volksentscheid 25 Bei der Abstimmung am Tag der Bundestagswahl 2013 sprachen sich schliesslich von 1 293 102 Abstimmungsberechtigten nach dem endgultigen amtlichen Ergebnis bei 14 968 ungultigen Stimmen 444 352 50 9 Prozent fur und 428 980 49 1 Prozent gegen die Vorlage der auf den vollstandigen Ruckerwerb der Energienetze gerichteten Volksinitiative Unser Hamburg unser Netz aus 26 Die Vorlage ist damit angenommen Initiativen zu Bildungsreformen Bearbeiten Rucknahme der beschlossenen Schulreformen Wir wollen lernen Bearbeiten Siehe auch Schulreform in Hamburg Bei der Volksinitiative Wir wollen lernen VI24 ging es um einen Aspekt der vom schwarz grunen Senat zuvor beschlossenen Schulreformen namlich um die Frage ob verpflichtend fur alle Schuler die sechsjahrige Primarschule die bisherige vierjahrige Grundschule ersetzen soll und ob damit das noch bestehende Elternwahlrecht nach Klasse 4 eine weiterfuhrende Schule auswahlen zu konnen aufgehoben wird Die Initiatoren verwiesen im Wesentlichen darauf dass nicht die Schulform sondern die einzelne Lernbeziehung uber Erfolg und Gerechtigkeit im Bildungswesen entscheide Daher sei die Abschaffung der Grundschulen und die Einfuhrung der Primarschulen uberflussig Die enormen Kosten der Umstrukturierung von ca 500 Millionen Euro sollten eher fur eine bessere Ausstattung der bisherigen Schulen aufgewendet werden Ausserdem seien die Schulen noch mit anderen gravierenden Reformen beschaftigt bspw der Einfuhrung des verkurzten Abiturs G8 und der Zusammenlegung aller weiterfuhrenden Schulen mit Ausnahme des Gymnasiums zu Stadtteilschulen Erst wenn diese Reformen abgearbeitet und evaluiert seien konne uber weitere Reformen entschieden werden Insbesondere verwiesen die Initiatoren auch darauf dass die Bildungsergebnisse in Berlin wo die sechsjahrige Grundschule zuvor bereits eingefuhrt worden war als ausserordentlich schlecht belegt seien wohingegen die in Bildungsvergleichen fuhrenden Bundeslander insbesondere Bayern und Baden Wurttemberg an der vierjahrigen Grundschule festhalten Die Gegner der Initiative wollten ursprunglich das Elternwahlrecht ganz abschaffen vertreten nun aber ein Elternwahlrecht nach Klasse 6 Entscheidend ist fur sie dass niemand die Moglichkeit erhalt bereits nach Klasse 4 auf das Gymnasium zu wechseln weil damit eine Spaltung der Gesellschaft betrieben wurde Der Initiative wird so genannter Bildungsegoismus vorgeworfen weil diese in Wirklichkeit gar keine effektivere Schulstruktur anstrebe sondern hauptsachlich nur eine bessere Bildung fur Gymnasialschuler anstrebe Dies aber verstarke die Spaltung der Gesellschaft Statt dieser Spaltung solle die Primarschule helfen sozial bedingte Bildungsunterschiede auszugleichen indem sie sich auf die Forderung der leistungsschwacheren Schuler konzentriere Die Volksinitiative und Volksbegehren waren erfolgreich so dass es am 18 Juli 2010 zum Volksentscheid kam Auf der Grundlage der Wahlberechtigten der vorangegangenen Burgerschaftswahl 1 251 686 Personen waren mindestens 247 335 Ja Stimmen 20 fur einen erfolgreichen Volksentscheid notig Neben der Vorlage der Initiative Wir wollen lernen wurde auch eine Vorlage der Burgerschaft zur Abstimmung gestellt Es wurden 492 057 Stimmen abgegeben was 39 3 der Wahlberechtigten entspricht 276 034 stimmten fur die Vorlage der Initiative 200 093 dagegen Fur die Vorlage der Burgerschaft stimmten 218 065 Personen 260 989 stimmten dagegen Damit war die Vorlage der Initiative erfolgreich 27 Tabellarische Ubersichten BearbeitenNachfolgend tabellarische Ubersichten aller in Hamburg seit 1997 durchgefuhrten Volksgesetzgebungsverfahren getrennt nach Verfahrenstyp 28 Da die Verwaltung in Hamburg die Auszahlung von Unterschriften bei Volksinitiativen und Volksbegehren abbricht sobald das vorgegebene Quorum erreicht ist liegen keine amtlichen Zahlen der eingereichten und fur gultig befundenen Unterschriften vor Volksinitiativen Bearbeiten Liste der Volksinitiativen Kennung Beginn der Sammlung Anliegen ErgebnisVI01 28 Mai 1997 Fur erleichterte Volksentscheide in Hamburg von der Burgerschaft abgelehntVI02 28 Mai 1997 Fur Burgerentscheide in den Bezirken von der Burgerschaft abgelehntVI03 1 Aug 1999 Fur die Einfuhrung von Halloween als Feiertag keine Unterschriften eingereichtVI04 27 Apr 2000 Fur einen Ausbau der direkten Demokratie in Hamburg keine Unterschriften eingereichtVI05 30 Mai 2000 Fur die Sonntagsoffnung von Videotheken Kompromiss mit Burgerschaft erzieltVI06 9 Mai 2001 Fur ein neues Wahlrecht in Hamburg keine Unterschriften eingereichtVI07 18 Aug 2001 Fur eine Reform der Volksgesetzgebung keine Unterschriften eingereichtVI08 1 Feb 2002 Fur eine Anderung des Rettungsdienstgesetzes keine Unterschriften eingereichtVI09 1 Mai 2002 Gegen weitere verkaufsoffene Sonntage von der Burgerschaft abgelehntVI10 1 Mai 2002 Gegen die Privatisierung der Hamburger Kliniken von der Burgerschaft abgelehntVI11 28 Juni 2002 Fur ein neues Wahlrecht in Hamburg von der Burgerschaft abgelehntVI12 19 Dez 2002 Fur eine Reform der Kitas von der Burgerschaft abgelehntVI13 6 Feb 2003 Gegen eine Privatisierung der Hamburger Wasserbetriebe von der Burgerschaft abgelehntVI14 27 Feb 2003 Fur einen Erhalt der Krankenhauser in Tragerschaft des Landes Hamburg keine Unterschriften eingereichtVI15 22 Mai 2003 Gegen einen Verbleib der Berufsschulen in Tragerschaft des Landes Hamburg von der Burgerschaft abgelehntVI16 13 Aug 2003 Fur den Erhalt des Rosengartens Kompromiss mit Burgerschaft erzieltVI17 1 Okt 2003 Gegen die geplante Universitatsreform und die Einfuhrung von Studiengebuhren Volksinitiative ubernommenVI18 10 Dez 2004 Gegen die Reform der Volksgesetzgebung von der Burgerschaft abgelehntVI19 11 Jan 2005 Fur eine Erweiterung der Volksgesetzgebung von der Burgerschaft abgelehntVI20 7 Sep 2007 Selbstbestimmung fur die Gastronomie zustande gekommen Antrag auf Volksbegehren wurde nicht gestelltVI21 24 Sep 2007 Fur eine Legalisierung der Sterbehilfe keine Unterschriften eingereichtVI22 30 Okt 2007 Fur eine Schulreform in Hamburg von der Burgerschaft abgelehntVI23 10 Dez 2007 Fur faire und verbindliche Volksentscheide Kompromiss mit Burgerschaft erzieltVI24 17 Jan 2008 Fur eine Reform des Wahlrechts in Hamburg von der Burgerschaft abgelehntVI25 21 Mai 2008 Gegen die Schulreform des Senats von der Burgerschaft abgelehntVI26 28 Juli 2009 Lebendiges und kreatives Gangeviertel keine Unterschriften eingereichtVI27 5 Juli 2010 Fur die Ausweitung des Nichtraucherschutzes keine Unterschriften eingereichtVI28 14 Juli 2010 Gegen Privatisierungen ohne Volksentscheid von der Burgerschaft abgelehntVI29 16 Dez 2010 Fur den Bau einer Stadtbahn keine Unterschriften eingereichtVI30 20 Sep 2010 Fur den Ausbau der Kita Betreuung von der Burgerschaft abgelehntVI31 21 Okt 2010 Gegen den Bau einer Stadtbahn zustande gekommen kein Antrag auf Volksbegehren nach dem Stopp der PlanungenVI32 1 Nov 2010 Erhalt des Altonaer Museums Kompromiss mit Burgerschaft erzieltVI33 13 Sep 2011 Gegen das Alkoholverbot im OPNV keine Unterschriften eingereichtVI34 28 Okt 2011 Fur ein Informationsfreiheitsgesetz Kompromiss mit Burgerschaft erzieltVI35 4 Juni 2012 Fur einen zusatzlichen Feiertag keine Unterschriften eingereichtVI36 5 Juli 2010 Fur eine Rekommunalisierung der Energienetze Strom Fernwarme Gas von der Burgerschaft abgelehntVI37 18 Dez 2013 Referendumsbegehren Faires Wahlrecht Jede Stimme zahlt Das Verfassungsgericht hat festgestellt dass ein Referendum unzulassig ist VI38 17 Jan 2014 Abschaffung von Gefahrengebieten nicht genugend Unterschriften eingereichtVI39 15 Mai 2013 Fur ein Wahlrecht zwischen dem Abitur in Klasse 12 G8 und in Klasse 13 G9 an allen Gymnasien von der Burgerschaft abgelehntVI40 17 Okt 2014 Stopp des Busbeschleunigungsprogramms zustande gekommen von der Burgerschaft abgelehnt kein Antrag auf VolksbegehrenVI41 27 Mai 2015 Fur ein faires Verfahren zur Volksabstimmung uber Olympische und Paralympische Spiele in Hamburg keine Unterschriften eingereichtVI42 3 Juli 2015 Fur einen Stopp der Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele 2024 zustande gekommen kein Antrag auf Volksbegehren nach dem ReferendumVI43 9 Apr 2015 Fur den Ausbau der Ganztagsbetreuung an Hamburger Schulen Kompromiss mit Burgerschaft erzieltVI44 26 Feb 2016 Fur Verbesserung der Unterbringung und Integration von Fluchtlingen Kompromiss mit Burgerschaft erzieltVI45 27 Mai 2015 Fur Volksentscheide bei Verfassungsanderungen zustande gekommen Entscheid des Verfassungsgerichts Volksbegehren ist nicht durchzufuhrenVI46 23 Jan 2017 Ausbau der Inklusion fur Hamburgs Schuler und Schulerinnen Kompromiss mit Burgerschaft erzieltVI47 1 Nov 2017 Fur Verbesserung der Qualitat in den Hamburger Kitas Kompromiss mit Burgerschaft erzieltVI48 8 Marz 2018 Gegen Pflegenotstand in Hamburgs Krankenhausern zustande gekommen Entscheid des Verfassungsgerichts Volksbegehren ist nicht durchzufuhrenVI49 30 Nov 2017 Bestandsgarantie fur Grunanteile in Hamburg Kompromiss mit Burgerschaft erzieltVI50 21 Feb 2018 Fur ein Hamburgisches Kohleausstiegsgesetz Kompromiss mit Burgerschaft erzieltVI51 29 Marz 2019 Fur Verbesserungen im Radverkehr Kompromiss mit Burgerschaft erzieltVI52 30 Apr 2019 Fur Streichung der Hamburger Schuldenbremse zustande gekommen Entscheid des Verfassungsgerichts Volksbegehren ist nicht durchzufuhrenVI53 5 Aug 2019 Fur Verbindlichkeit von Burgerbegehren und Burgerentscheiden zustande gekommen Entscheid des Verfassungsgerichts Volksbegehren ist nicht durchzufuhrenVI54 15 Jan 2020 Fur eine autofreie Innenstadt keine Unterschriften eingereichtVI55 4 Feb 2020 Begrenzung des Mietzinses fur auf stadtischen Grundstucken neu gebaute Wohnungen zustande gekommen 17 November 2020 aber zuruckgenommen Dezember 2022 VI56 4 Feb 2020 Verbot der Verausserung von Grundstucken und Wohnungen der Freien und Hansestadt Hamburg zustande gekommen 17 November 2020 VI57 12 Feb 2020 Gesetzentwurf zur Erprobung eines bedingungslosen Grundeinkommens zustande gekommen 31 Marz 2020 VI58 19 Marz 2021 Gegen Transport und Umschlag von Rustungsgutern uber den Hamburger Hafen zustande gekommen 11 Januar 2022 VI59 19 Aug 2021 Fur ein 1 5 Grad kompatibles Klimaschutzgesetz ausreichende Anzahl Unterschriften aber nicht fristgerecht eingereichtVI60 15 Sep 2021 Fur den Erhalt aller Hamburger Grunflachen die grosser als 1 Hektar sind zustande gekommen 18 Januar 2022 VI61 22 Okt 2021 Schutz fur Kinder anstatt Schutz vor Kindern in der COVID 19 Pandemie keine Unterschriften eingereichtVI62 25 Apr 2022 Fur Verbesserung des Stadtbildes durch ein Werberegulierungsgesetz zustande gekommen 15 November 2022 VI63 15 Sep 2022 Fur Enteignung der grossen Wohnungsunternehmen in Hamburg zustande gekommen 11 April 2023 VI64 7 Feb 2023 Gegen Gendersprache in Verwaltung und Bildung Verfahren lauft nochVI65 23 Juni 2023 Wiedereinfuhrung des neunjahrigen Gymnasiums G9 Gesetz Verfahren lauft nochFarblegende Volksinitiative erfolgreich und ubernommen Volksinitiative an Unterschriftenhurde gescheitert Volksinitiative erfolgreich aber nicht ubernommen Verfahren lauft noch Ausgang noch offen Volksbegehren Bearbeiten Liste der Volksbegehren Kennung Beginn der Sammlung Anliegen ErgebnisVB01 9 Marz 1998 Fur erleichterte Volksentscheide in Hamburg von der Burgerschaft abgelehntVB02 9 Marz 1998 Fur Burgerentscheide in den Bezirken von der Burgerschaft abgelehntVB03 5 Mai 2003 Gegen die Privatisierung der Hamburger Kliniken von der Burgerschaft abgelehntVB04 15 Sep 2003 Fur ein neues Wahlrecht in Hamburg von der Burgerschaft abgelehntVB05 17 Nov 2003 Fur eine Reform der Kitas von der Burgerschaft ubernommenVB06 23 Aug 2004 Gegen eine Privatisierung der Hamburger Wasserbetriebe von der Burgerschaft ubernommenVB07 23 Aug 2004 Gegen einen Verbleib der Berufsschulen in Tragerschaft des Landes Hamburg Kompromiss mit Burgerschaft erzieltVB08 13 Feb 2007 Gegen die Reform der Volksgesetzgebung von der Burgerschaft ubernommenVB09 13 Feb 2007 Fur eine Erweiterung der Volksgesetzgebung von der Burgerschaft abgelehntVB10 19 Sep 2008 Fur eine Schulreform in Hamburg an der Unterschriftenhurde gescheitertVB11 23 Jan 2009 Fur eine Reform des Wahlrechts in Hamburg Kompromiss mit Burgerschaft erzieltVB12 28 Okt 2009 Gegen die Schulreform des Senats von der Burgerschaft abgelehntVB13 3 Mai 2011 Gegen Privatisierungen ohne Volksentscheid von der Burgerschaft abgelehntVB14 2 Juni 2011 Fur eine Rekommunalisierung der Energienetze Strom Fernwarme Gas von der Burgerschaft abgelehntVB15 18 Dez 2013 Referendumsbegehren Faires Wahlrecht Jede Stimme zahlt Das Verfassungsgericht hat festgestellt dass ein Referendum unzulassig ist VB16 18 Sep 2014 Fur ein Wahlrecht zwischen dem Abitur in Klasse 12 G8 und in Klasse 13 G9 an allen Gymnasien an der Unterschriftenhurde gescheitertFarblegende Volksinitiative erfolgreich und ubernommen Volksbegehren an Unterschriftenhurde gescheitert Volksbegehren erfolgreich aber nicht ubernommen Verfahren lauft noch Ausgang noch offen Volksentscheide Bearbeiten Liste der Volksentscheide Kennung Tag der Abstimmung Anliegen AB Ja T Ja AB 29 AEVE01 30 27 Sep 1998 Fur erleichterte Volksentscheide in Hamburg 66 7 74 1 45 2 UGVE02 31 27 Sep 1998 Fur Burgerentscheide in den Bezirken 66 7 73 2 44 5 AnVE03 29 Feb 2004 Gegen die Privatisierung der landeseigenen Krankenhauser 64 9 76 8 49 2 AnVE04 32 13 Juni 2004 Fur ein neues Wahlrecht in Hamburg 34 0 66 5 21 1 AnVE05 14 Okt 2007 Fur den Ausbau der Volksgesetzgebung in Hamburg 39 1 75 9 30 1 UGVE06 33 18 Juli 2010 Gegen die Schulreform des Senats 39 3 58 0 22 4 AnVE07 34 22 Sep 2013 Fur eine Rekommunalisierung der Energienetze Strom Fernwarme Gas 68 7 50 9 34 4 AnAB Abstimmungsbeteiligung Ja T Zustimmungsanteil der Abstimmungsteilnehmer Ja AB Zustimmungsanteil der Abstimmungsberechtigten AE Abstimmungsergebnis Farblegende Begehren im Volksentscheid angenommen An Begehren im Volksentscheid unecht gescheitert UG Begehren im Volksentscheid abgelehnt Ag Siehe auch BearbeitenDirekte Demokratie Volksgesetzgebung Direkte Demokratie in HamburgWeblinks BearbeitenHamburg starkt den Volksentscheid bei hamburgwiki de Memento vom 21 Juni 2011 im Internet Archive Hamburgisches Gesetz uber Volksinitiative Volksbegehren und Volksentscheid vom 20 Juni 1996 In HmbGVBl 1996 S 136 Volksabstimmungsgesetz VAbstG Mehr Demokratie e V Landesverband Hamburg Initiative Rettet den Volksentscheid mit Informationen zu den beiden VolksinitiativenEinzelnachweise Bearbeiten Bernhard Studt Hans Wilhelm Olsen Hamburg Die Geschichte einer Stadt Hamburg 1951 S 191 https hh mehr demokratie de Drucksache der Hamburger Burgerschaft Drs 15 1473 Artikel 48 und 50 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg Gesetz zu Volksinitiative Volksbegehren und Volksentscheid vom 20 Juni 1996 Volksabstimmungen Landeswahlamt Hamburg abgerufen am 6 Marz 2016 Artikel im Abendblatt zum Klinikverkauf Unser Hamburg Unser Netz 3 Februar 2011 Steuerzahlerbund unterstutzt Ruckkauf der Netze 5 November 2010 Bund der Steuerzahler Hamburg Pressemitteilung v 20 August 2013 steuerzahler hamburg de Energienetze gehoren in Burgerhand Hamburger grunden Genossenschaft PDF 182 kB In Weser Kurier vom 4 Mai 2013 Pulverdampf uber den metropolen ZfK PDF 737 kB In Zeitung fur kommunale Wirtschaft vom 10 Juni 2013 Ruckkauf der Energienetze In taz vom 3 Mai 2013 Homepage der Verbraucherzentrale Hamburg Memento vom 23 August 2011 im Internet Archive abgerufen am 8 August 2011 Der fast vergessene Volksentscheid in Hamburg Hamburger Abendblatt vom 15 Juni 2013 Ohnmaechtige Buergerschaft FAZ net 1 Februar 2013 Abstimmungstext Volksentscheid Die Welt 31 Januar 2013 welt de hk24 de Memento vom 27 August 2013 im Internet Archive Hamburger Abendblatt vom 13 Juni 2013 hwk hamburg de PDF bdi hamburg de Memento vom 21 September 2013 im Internet Archive abendblatt de In Hamburger Abendblatt 9 Februar 2013 abendblatt de In Hamburger Abendblatt 27 Juni 2013 abendblatt de In Hamburger Abendblatt 16 September 2013 Statistisches Amt fur Hamburg und Schleswig Holstein Endgultiges Ergebnis Volksentscheid Energienetze statistik nord de 492 057 abgegebene Stimmen Volksentscheid war erfolgreich hamburg de 18 Juli 2010 abgerufen am 22 August 2010 Initiative Begehren Entscheid und Burgerschaftsreferendum auf hamburg de dort Downloads Ubersicht uber Volksabstimmungen in Hamburg PDF Das Quorum bezieht sich auf die Zahl der Wahlberechtigten bei der vorangegangenen Burgerschaftswahl Die Burgerschaft stellte einen Gegenvorschlag zur Abstimmung der mit 60 0 Ja Stimmen im direkten Vergleich der Vorlage der Initiative unterlag und ebenfalls am Quorum scheiterte Die Burgerschaft stellte einen Gegenvorschlag zur Abstimmung der mit 59 6 Ja Stimmen im direkten Vergleich der Vorlage der Initiative unterlag Die Burgerschaft stellte einen Gegenvorschlag zur Abstimmung der mit 53 8 Ja Stimmen im direkten Vergleich der Vorlage der Initiative unterlag und am Quorum scheiterte Die Burgerschaft stellte einen Gegenvorschlag zur Abstimmung der mit 45 5 Ja Stimmen im direkten Vergleich der Vorlage der Initiative unterlag und am Quorum scheiterte Ergebnis auf hamburg de abgerufen am 15 Mai 2021Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Volksgesetzgebung in Hamburg amp oldid 237978846