www.wikidata.de-de.nina.az
Ein Gefahrengebiet ist nach dem Hamburger Polizeirecht ein Gebiet im offentlichen Raum in dem aufgrund von konkreten Lageerkenntnissen anzunehmen ist dass in diesem Gebiet Straftaten von erheblicher Bedeutung begangen werden In diesem Gebiet kann die Polizei Hamburg bestimmte polizeiliche Standardmassnahmen durchfuhren ohne im Einzelfall prufen zu mussen ob eine Gefahr fur die offentliche Sicherheit und Ordnung vorliegt 1 Obwohl das OVG Hamburg die Eingriffsgrundlage in einem obiter dictum fur verfassungswidrig hielt 2 halt die Polizei Hamburg weiterhin an der Massnahme fest 3 Ende April 2016 gab der Hamburger Senat bekannt dass die Regelungen zum Jahresende 2016 abgeschafft werden und durch gefahrliche Orte mit strikteren Vorgaben fur Polizeikontrollen ersetzt werden sollen 4 Jeder in diesem Gebiet kann durchsucht werden Polizisten konnen damit ohne weitere Voraussetzungen Personen kurzfristig anhalten sie befragen ihre Identitat feststellen und mitgefuhrte Sachen in Augenschein nehmen Bei der Einrichtung eines Gefahrengebiets handelt es sich um eine Massnahme zur vorbeugenden Bekampfung schwerer Straftaten Innerhalb eines Gefahrengebiets wird fur die beschriebenen Massnahmen auf das Vorliegen einer Gefahr verzichtet Davon sind Massnahmen der Strafverfolgung zu unterscheiden bei denen keine Gefahr sondern ein Verdacht vorliegen muss In anderen Bundeslandern bestehen ahnliche Regelungen Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlage 1 1 Charakter der Massnahme 2 Erfasste Massnahmen 2 1 Inaugenscheinnahme 2 2 Weitere Massnahmen 3 Entstehungsgeschichte 3 1 Gesetzentwurf der SPD Fraktion 3 2 Gesetzentwurf des CDU Senates 3 3 Innenausschussberatungen 3 4 Plenarsitzung 4 Geplante Gesetzesanderung 2016 Gefahrliche Orte 5 Anwendung in der Praxis 5 1 Gefahrengebiete 6 Rechtmassigkeit der Regelung 7 Ahnliche Regelungen in anderen Bundeslandern 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseRechtsgrundlage BearbeitenDie Ermachtigungsgrundlage fur Gefahrengebiete ist 4 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes uber die Datenverarbeitung der Polizei PolDVG Die CDU gefuhrte Burgerschaft und der Senat von Beust II mit Innensenator Udo Nagel und Justizsenator Roger Kusch fuhrten die Vorschrift durch das Gesetz zur Erhohung der Sicherheit und Ordnung vom 16 Juni 2005 ein Die Polizei darf im offentlichen Raum in einem bestimmten Gebiet Personen kurzfristig anhalten befragen ihre Identitat feststellen und mitgefuhrte Sachen in Augenschein nehmen soweit auf Grund von konkreten Lageerkenntnissen anzunehmen ist dass in diesem Gebiet Straftaten von erheblicher Bedeutung begangen werden und die Massnahme zur Verhutung der Straftaten erforderlich ist Das Gesetz sieht damit nach seinem Wortlaut keine Einrichtung von Gefahrengebieten durch die Polizei vor sondern stellt auf tatsachlich bestehende gefahrdete Bereiche ab Vor diesem Hintergrund ist die Einrichtung eines Gefahrengebiets eher als Feststellung zu verstehen dass die Voraussetzungen der Vorschrift an einem bestimmten Ort aus Sicht der Polizei vorliegen Charakter der Massnahme Bearbeiten Das Gefahrengebiet wird von der Polizei in Form einer internen Weisung eingerichtet 5 Es liegt keine Allgemeinverfugung vor da die Polizei die Einrichtung eines Gefahrengebiets in der Regel nicht bekannt gibt Eine richterliche Anordnung ist nicht erforderlich Die Massnahme muss nicht zeitlich befristet sein und kann andauern solange sie durch konkrete Lageerkenntnisse begrundet ist 6 Diese Voraussetzung stellt das Gesetz durch das Tatbestandsmerkmal der Erforderlichkeit auf Erfasste Massnahmen BearbeitenDie Polizei kann in einem Gefahrengebiet auch ohne Vorliegen einer Gefahr Personen kurzfristig anhalten sie befragen ihre Identitat feststellen und mitgefuhrte Sachen in Augenschein nehmen Inaugenscheinnahme Bearbeiten Im Gefahrgebiet durfen ohne Vorliegen einer Gefahr mitgefuhrte Sachen in Augenschein genommen werden Diese Inaugenscheinnahme beschrankt sich auf die Betrachtung der mitgefuhrten Sachen Sie umfasst nicht das Abtasten die korperliche Durchsuchung oder den Einsatz von Detektoren oder Spurhunden 7 Es ist jedoch zum Beispiel zulassig mit einer Taschenlampe in einen dunklen Rucksack hineinzuleuchten und hineinzugreifen um ein Tuch beiseite zu ziehen und nachzusehen ob ein gefahrlicher Gegenstand darunter verborgen ist 8 Weitere Massnahmen Bearbeiten Weitere Massnahmen sind aufgrund einer sonstigen allgemeinen polizeirechtlichen Ermachtigungsgrundlage moglich sofern deren Tatbestandsvoraussetzungen erfullt sind Dazu gehort in jedem Fall dass eine Gefahr fur die offentliche Sicherheit und Ordnung vorliegen muss Dazu zahlen beispielsweise die korperliche Durchsuchung ein Platzverweis ein Aufenthaltsverbot oder der Polizeigewahrsam Diese weiteren Massnahmen sind jedoch nicht spezifisch fur ein Gefahrengebiet Entstehungsgeschichte BearbeitenGesetzentwurf der SPD Fraktion Bearbeiten Die SPD Fraktion in der Hamburgischen Burgerschaft hatte am 27 Oktober 2004 den Gesetzentwurf Sicher im Rechtsstaat Novellierung des Hamburgischen SOG und PolDVG eingebracht mit dem eine ganze Reihe gefahrenabwehrrechtlicher Vorschriften geandert oder erganzt werden sollten Einer der Kernpunkte der Novellierung war die Klarstellung der Moglichkeiten fur verdachtsunabhangige Kontrollen an bestimmten Orten So sah der Entwurf die Einfugung einer Regelung vor die der Polizei eine Identitatsfeststellung einer Person erlauben sollte wenn sie sich an einem Ort befindet bei dem es sich nach ortsbezogenen Lagebeurteilungen der Polizei um einen Kriminalitatsbrennpunkt handelt Die verdachtsunabhangigen Kontrollen sollten sich ausschliesslich auf Identitatsfeststellungen der Personen beschranken und sollten die bestehenden Rechtsgrundlagen erganzen weil sich diese als nicht hinreichend praktikabel erwiesen hatten Den Kriminalitatsbrennpunkt definierte der Gesetzentwurf als einen Ort bei dem sich die Kriminalitatsbelastung deutlich von der anderer Orte abheben sollte Der Ort sollte eine erheblich uber dem Durchschnitt liegende Kriminalitat aufweisen wobei gerade nicht Straftaten von erheblicher Bedeutung sondern bereits niedrigschwellige Delikte Voraussetzung waren Insgesamt sei dieses Instrument richtig notwendig und ausreichend 9 Spater konkretisierte und prazisierte die SPD Fraktion den entscheidenden Passus um die lageabhangigen Kontrollen und prasentierte eine uberarbeitete Fassung die die Identitatsfeststellung einer Person erlauben sollte wenn diese sich an einem Ort befindet dessen Kriminalitatsbelastung sich nach ortsbezogenen Lagebeurteilungen der Polizei deutlich von der an anderen Orten abhebt Kriminalitatsbrennpunkt 10 Gesetzentwurf des CDU Senates Bearbeiten Der CDU Senat unter Ole von Beust legte zwei Monate spater am 14 Dezember 2004 einen eigenen Entwurf eines Gesetzes zur Erhohung der offentlichen Sicherheit in Hamburg vor der ebenfalls eine Reihe von Anderungen der bestehenden Gefahrenabwehrgesetze enthielt Die lageabhangigen Kontrollen fanden sich zwar im Text des Gesetzentwurfs als Schwerpunkt fuhrte der Senat dieses Instrumentarium angesichts der umfassenden Anderungen und Erganzungen des Regelwerks jedoch nicht an Sie waren weiter gefasst als im Entwurf der SPD Fraktion so sollten aufgrund konkreter Lageerkenntnisse kurzfristiges Anhalten Befragen Identitatsfeststellungen und Inaugenscheinnahme der mitgefuhrten Gegenstande moglich sein Als Grunde fur die Einfuhrung der lageabhangigen Kontrolle nannte der Senat im Wesentlichen zwei Grunde zum einen die Kontrolle von Verkehrswegen und offentlichen Raumen um Gefahren durch uberregional agierende Tatergruppen und die organisierte Kriminalitat zu unterbinden die Hamburg als Verkehrsknotenpunkt zwischen Nord Ost und Mitteleuropa nutzten zum anderen bei besonderen Entwicklungen in einzelnen Stadtgebieten beispielsweise Einbruchsserien oder besondere Auspragungen der Gewaltkriminalitat Die Identitatsfeststellung diene in erster Linie dazu eine von der kontrollierten Person moglicherweise ausgehende Gefahr zu beseitigen und durch Aufhebung der Anonymitat Personen zum Verzicht bestimmter Aktivitaten zu veranlassen 11 Innenausschussberatungen Bearbeiten Die Burgerschaft uberwies die beiden Gesetzentwurfe in den federfuhrenden Innenausschuss der in gemeinsamen Sitzungen mit dem mitberatenden Rechtsausschuss am 18 Februar 24 Februar 30 Marz 5 April 19 April und 17 Mai 2005 uber die Gesetzentwurfe diskutierte Im Rahmen dieser Sitzungen sind der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Hartmut Lubomierski und die Hamburger Generalstaatsanwaltschaft um eine Stellungnahme gebeten worden Beide Institutionen ausserten keine Bedenken hinsichtlich der lageabhangigen Kontrolle Ein durch die SPD Fraktion angefordertes Rechtsgutachten des Munchener Polizeiprasidenten Wilhelm Schmidbauer zum Gesetzentwurf des Senates ergab weder rechtliche noch verfassungsrechtliche Bedenken Wahrend der Ausschusssitzungen kritisierte der Hamburgische Datenschutzbeauftragte den Begriff Lageerkenntnisse als zu schwammig Zur Beschrankung verdachtsunabhangiger Kontrollen auf das erforderliche Mass mussten die Anforderungen an die Lageerkenntnisse und das hierfur massgebliche Verfahren gesetzlich prazisiert werden Nach seinem Verstandnis mussten sich Burger darauf verlassen konnen dass keine polizeilichen Massnahmen gegen sie ergriffen wurden wenn sie keinen Anlass dazu gaben Die Lageerkenntnisse mussten dokumentiert und die Erforderlichkeit der lageabhangigen Kontrollen uberprufbar gemacht werden Die SPD Abgeordneten schlossen sich dieser Auffassung an und kritisierten ebenfalls den Begriff der Lageerkenntnisse Der Begriff musse konkretisiert werden um das Verfahren sicherer und fur die Burger transparenter zu machen Fur die SPD Abgeordneten war der Entwurf des Senates zu weit gefasst Denn uber die blosse Befragung zur Identitat hinaus sollte nach dem Senatsentwurf auch die Mitnahme zur Polizeidienststelle moglich sein falls die betroffene Person keine Ausweispapiere bei sich fuhre oder die Angaben zur Person verweigere Die GAL Abgeordneten schlossen sich ebenfalls den Ausfuhrungen des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten an Sie kritisierten dass es fur den Einzelnen unabsehbar sei wie und wann er in solche verdachtsunabhangigen Kontrollen mit nicht unerheblichen Folgen gerate Ausserdem kritisierten sie dass die Nachschau bei Berufsgeheimnistragern den Schutz zwischen Anwalt und Mandat gefahrde Eine Empfehlung des Innenausschusses die Regelung der lageabhangigen Kontrollen einzuschranken oder zu erganzen gab es nicht 12 Plenarsitzung Bearbeiten Die Burgerschaft beriet am 8 Juni 2005 uber das Gesetz und beschloss es mit der Mehrheit der CDU Abgeordneten in erster und zweiter Lesung bei 60 52 Stimmen Der damalige CDU Abgeordnete Christoph Ahlhaus und der SPD Abgeordnete Andreas Dressel gingen in ihren jeweiligen Reden nicht auf die lageabhangigen Kontrollen ein Antje Moller von der GAL ausserte sich hingegen dezidiert Man konne sich nicht auf die Polizei verlassen dass diese im Rahmen weit gefasster Gesetze eine Rechtsguterabwagung vornehme dies sei Aufgabe des Gesetzgebers Dieses Gesetz eroffne politischer Willkur Tur und Tor Nach dieser Regelung sei zunachst einmal grundsatzlich jeder verdachtig Der grosste Teil der Daten die die Polizei erhebe betreffe vollig unbeteiligte Personen Der Senat wolle entgegen fachlich sachlichen Aspekten das scharfste Gesetz der Republik Der Senat vertreten durch den damaligen Innensenator Udo Nagel ging ebenfalls dezidiert auf die lageabhangigen Kontrollen ein Er verwies zunachst darauf dass die Sachverstandigenanhorungen in den Sitzungen des Innenausschusses bestatigt hatten dass das Gesetz allen Anforderungen gerecht wurde Es gehe eben nicht darum dass die Polizei kunftig jeden Burger an jedem Ort anhalten konne sondern dies sei nur in bestimmten polizeilichen Lagen moglich wie beispielsweise bei Einbruchsserien bei Haufungen von Gewaltdelikten oder bei Streitigkeiten unter Jugendgruppen Im gesamten Gesetzgebungsverfahren ist nur von verdachtsunabhangigen oder lageabhangigen Kontrollen die Rede Der Begriff Gefahrengebiet findet sich nicht 13 Geplante Gesetzesanderung 2016 Gefahrliche Orte Bearbeiten nbsp Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer grundsatzlichen Uberarbeitung Aktualisierung fehlt Bitte hilf mit ihn zu verbessern und entferne anschliessend diese Markierung Im Koalitionsvertrag des rot grunen Senats Scholz II wurde die Prufung auf Anpassungsbedarf im Hinblick auf die Rechtsgrundlage aus 4 Abs 2 PolDVG festgehalten 14 Ende April 2016 stellten Innensenator Andy Grote und Justizsenator Till Steffen eine geplante Gesetzesanderung vor So soll die Errichtung von Gefahrengebieten ab 2017 nicht mehr moglich sein Stattdessen soll die Polizei gefahrlichen Orte festlegen und dort bestimmte polizeiliche Massnahmen durchfuhren konnen Dazu gehoren die Identitatsfeststellung und die Untersuchung mitgefuhrter Sachen Eine Erweiterung der bisherigen Kompetenzen liegt in der Erlaubnis auch den Inhalt von Taschen zu untersuchen sofern tatsachliche Anhaltspunkte dies erforderlich machen 4 Flachendeckende Personenkontrollen sollen nicht mehr moglich sein 15 Im gleichen Zug sollen die Waffenverbotszonen auf der Reeperbahn und auf dem Hansaplatz die im Juni 2016 auslaufen sollten um vier Jahre bis 2020 verlangert werden 4 Anwendung in der Praxis BearbeitenGefahrengebiete als polizeirechtliche Sonderzonen werden in Hamburg seit 1995 eingerichtet begrundet werden sie mit bestimmten Lageerkenntnissen der Polizei 16 Bis 2014 war dies in unterschiedlichen Stadtteilen und mit variierender Dauer 51 mal der Fall 17 Die Praxis wird unterschiedlich bewertet 18 und insbesondere aufgrund der Ausweisung des Gefahrengebiets St Pauli Sternschanze Altona im Januar 2014 kontrovers diskutiert Drei Gefahrengebiete eines in St Georg zwei in St Pauli bestehen dauerhaft dabei sind die Bereiche ostlich des Hauptbahnhofs bereits 1995 und das Umfeld der Reeperbahn 2001 aufgrund von Erkenntnissen zur Drogenkriminalitat unter dem Titel Gefahrenorte eingerichtet worden Das dritte ebenfalls im Umfeld der Reeperbahn aber mit dem alteren nicht deckungsgleich existiert unter dem Namen St Pauli Vergnugungsviertel seit dem 1 Juli 2005 und wird mit Lageerkenntnissen zu Gewaltdelikten begrundet 19 Flachenmassig zieht es sich bis zum Bahnhof Holstenstrasse in Altona 20 Bei der Ausweisung von Gefahrengebieten werden bestimmte Zielgruppen festgelegt die lageabhangig kontrolliert werden konnen 21 Gefahrengebiete Bearbeiten Nachfolgend sind die ehemaligen und noch bestehenden Gefahrengebiete aufgelistet In Klammern sind die konkreten Lageerkenntnisse aufgefuhrt 1995 St Georg seit dem 1 Juni 1995 Drogenkriminalitat 1997 Sternschanze vom 14 Juli 1997 bis zum 24 Februar 2009 Drogenkriminalitat 2001 St Pauli seit dem 1 April 2001 Drogenkriminalitat 2002 Altona Ottensen vom 18 Februar 2002 bis 11 Juni 2008 Drogenkriminalitat 2004 Sudlicher Hauptbahnhof vom 21 April 2004 bis 19 September 2006 Drogenkriminalitat Jungfernstieg Rathausmarkt vom 21 April 2004 bis 19 September 2006 Drogenkriminalitat S Bahnhof Veddel vom 25 Mai 2004 bis 22 Dezember 2005 Drogenkriminalitat Stadtpark vom 25 Mai 2004 bis 18 November 2005 Drogenkriminalitat Lubecker Strasse vom 16 August 2004 bis 13 September 2006 Drogenkriminalitat Rathaus Harburg vom 16 August 2004 bis 10 April 2008 Drogenkriminalitat Seevepassage Moorstrasse vom 16 August 2004 bis 10 April 2008 Drogenkriminalitat 2005 OPNV S21 S31 zwischen Hauptbahnhof und Elbgaustrasse vom 25 Mai 2005 bis 2 April 2007 Drogenkriminalitat St Pauli seit dem 1 Juli 2005 Vergnugungsviertel Jenfeld Hohenhorst Rahlstedt vom 5 August 2005 bis 14 Februar 2007 Diebstahle an und aus Kraftfahrzeugen Othmarschen Ottensen sudliches Bahrenfeld vom 9 August 2005 bis 28 Dezember 2005 Diebstahle an und aus Kraftfahrzeugen Nobistor Konigstrasse Holstenstrasse vom 15 September 2005 bis 7 November 2005 Korperverletzungen 2006 Eilbeker Burgerpark Wartenau vom 4 Januar 2006 bis 14 August 2008 Drogenkriminalitat Mummelmannsberg vom 16 Februar 2006 bis 24 April 2006 Diebstahle an und aus Kraftfahrzeugen Billstedt und Horn vom 22 Februar 2006 bis 21 Februar 2007 Diebstahle an und aus Kraftfahrzeugen Wilhelmsburg vom 24 April 2006 bis 22 Mai 2006 Sachbeschadigung durch Feuer Umfeld des Volksparkstadions vom 8 Juni 2006 bis 10 Juli 2006 Fussball Weltmeisterschaft 2006 Bergedorf vom 8 Juni 2006 bis 10 Juli 2006 Fussball Weltmeisterschaft 2006 Innenstadt vom 8 Juni 2006 bis 10 Juli 2006 Fussball Weltmeisterschaft 2006 Millerntorstadion und Heiligengeistfeld vom 8 Juni 2006 bis 10 Juli 2006 Fussball Weltmeisterschaft 2006 Nettelnburg Neuallermohe vom 5 Dezember 2006 bis 27 September 2009 Gewaltdelikte 2007 U Bahnhof Volksdorf vom 5 Marz 2007 bis 6 Marz 2007 Gewaltkriminalitat im Zusammenhang mit Diskothekenveranstaltungen U Bahnhof Volksdorf vom 12 Marz 2007 bis 13 Marz 2007 Gewaltkriminalitat im Zusammenhang mit Diskothekenveranstaltungen U Bahnhof Volksdorf vom 14 Mai 2007 bis 15 Mai 2007 Gewaltkriminalitat im Zusammenhang mit Diskothekenveranstaltungen Innenstadt vom 25 Mai 2007 bis 10 Juni 2007 ASEM G8 Gipfel Schanzenviertel vom 25 Mai 2007 bis 10 Juni 2007 ASEM G8 Gipfel Stadionumfeld St Pauli vom 25 Mai 2007 bis 26 Mai 2007 ASEM G8 Gipfel Schanzenviertel Wasserturm vom 11 Juni 2007 bis 13 Juli 2007 Allgemeine Kriminalitat Eroffnung des Movenpick Hotels U Bahnhof Volksdorf vom 16 Juli 2007 bis 17 Juli 2007 Gewaltkriminalitat im Zusammenhang mit Diskothekenveranstaltungen U Bahnhof Volksdorf vom 18 Juli 2007 bis 19 Juli 2007 Gewaltkriminalitat im Zusammenhang mit Diskothekenveranstaltungen U Bahnhof Volksdorf vom 23 Juli 2007 bis 24 Juli 2007 Gewaltkriminalitat im Zusammenhang mit Diskothekenveranstaltungen U Bahnhof Volksdorf vom 25 Juli 2007 bis 26 Juli 2007 Gewaltkriminalitat im Zusammenhang mit Diskothekenveranstaltungen U Bahnhof Volksdorf vom 30 Juli 2007 bis 31 Juli 2007 Gewaltkriminalitat im Zusammenhang mit Diskothekenveranstaltungen U Bahnhof Volksdorf vom 6 August 2007 bis 7 August 2007 Gewaltkriminalitat im Zusammenhang mit Diskothekenveranstaltungen U Bahnhof Volksdorf vom 13 August 2007 bis 14 August 2007 Gewaltkriminalitat im Zusammenhang mit Diskothekenveranstaltungen U Bahnhof Volksdorf vom 20 August 2007 bis 21 August 2007 Gewaltkriminalitat im Zusammenhang mit Diskothekenveranstaltungen U Bahnhof Volksdorf vom 22 Oktober 2007 bis 23 Oktober 2007 Gewaltkriminalitat im Zusammenhang mit Diskothekenveranstaltungen Innenstadt vom 15 Dezember 2007 bis 16 Dezember 2007 Versammlung mit einem prognostisch gewaltsamen Verlauf Umfeld des Volksparkstadions vom 20 Dezember 2007 bis 21 Dezember 2007 UEFA Cup Spiel 2008 Billstedt Horn Nord vom 19 Juni 2008 bis 24 September 2008 Haus und Wohnungseinbruch Diebstahl Ojendorf Kirchsteinbek vom 19 Juni 2008 bis 21 Oktober 2008 Korperverletzung Tageswohnungseinbruch Diebstahl an und aus Kraftfahrzeugen HafenCity vom 2 Oktober 2008 bis 5 Oktober 2008 Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit 2009 im Schanzenviertel vom 25 Februar 2009 bis 11 Juni 2009 Drogenkriminalitat in St Pauli Nord vom 25 Februar 2009 bis 11 Juni 2009 Drogenkriminalitat Lurup vom 6 April 2009 bis 9 Juni 2009 Sachbeschadigung durch Feuer an Kraftfahrzeugen Osdorf vom 6 April 2009 bis 9 Juni 2009 Sachbeschadigung durch Feuer an Kraftfahrzeugen 2012 Umfeld Millerntorstadion am 22 April 2012 von 9 bis 20 Uhr Fussballspiel 2 Bundesliga FC St Pauli gegen Hansa Rostock Sternschanze St Pauli vom 25 August 2012 23 Uhr bis 26 August 2012 5 Uhr Schanzenfest 2013 Sternschanze vom 1 Juni 2013 bis 16 Oktober 2013 Drogenkriminalitat Innenstadt am 21 Dezember 2013 im Zusammenhang mit den Demonstrationen in Hamburg am 21 Dezember 2013 2014 St Pauli Sternschanze teilweise Altona Altstadt vom 4 Januar 2014 bis 13 Januar 2014 Ausschreitungen im Bereich der Polizeikommissariate 15 16 und 21 sowie im Schanzenviertel St Pauli und Altona Rechtmassigkeit der Regelung Bearbeiten2011 klagte eine Betroffene deren Identitat in einem Gefahrengebiet festgestellt und deren Tasche in Augenschein genommen wurde wegen des Verstosses gegen das grundgesetzlich verburgte Recht auf informationelle Selbstbestimmung gegen die Rechtsgrundlage Das Verwaltungsgericht Hamburg stellte daraufhin im Urteil vom 2 Oktober 2012 fest dass die Vorschrift ein formell und materiell verfassungsgemasses Gesetz sei Das Gericht begrundete sein Urteil unter anderem damit Das Ziel der Steigerung der offentlichen Sicherheit durch die vorbeugende Bekampfung von Straftaten von erheblicher Bedeutung ist als legitim anzusehen Auch das Mittel potentielle Storer durch die Herauslosung aus ihrer Anonymitat von der Begehung von Straftaten abzuhalten sowie durch den Datenabgleich und die Inaugenscheinnahme mitgefuhrter Sachen eine eventuell bestehende Gefahr zu erkennen und ggf Folgemassnahmen einzuleiten ist legitim Das Gesetz schafft nach Ansicht der Kammer auch einen gerechten Ausgleich zwischen den widerstreitenden Interessen dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung auf der einen Seite und dem Schutz vor Straftaten von erheblicher Bedeutung auf der anderen Seite 22 Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar gab im April 2014 eine datenschutzrechtliche Bewertung des im Januar 2014 in Altona ausgewiesenen Gefahrengebiets heraus 23 Dieses Kurzgutachten pruft die polizeirechtliche Vorschrift auf ihre Grundrechtskonformitat und Verfassungsprinzipien Es aussert Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmassigkeit hinsichtlich des Vorbehalts des Gesetzes der Bestimmtheit und der Verhaltnismassigkeit der Vorschrift Insbesondere die Grosse des Gefahrengebiets und die dunne Erkenntnislage der Polizei konnten die vorgenommenen Eingriffe in die informationelle Selbstbestimmung einer grossen Zahl von Menschen nicht rechtfertigen Daruber hinaus sei die anlasslose Speicherung der Daten der kontrollierten Personen fur die Dauer von drei Monaten unverhaltnismassig Mit Urteil vom 13 Mai 2015 entschied das Hamburgische Oberverwaltungsgericht uber die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 2 Oktober 2012 Es bestatigte die Entscheidung insofern dass das Aufenthaltsverbot und die Ingewahrsamnahme der Klagerin rechtswidrig gewesen seien Daruber hinaus seien aber auch die Identitatsfeststellung und die Kontrolle des Rucksacks der Klagerin rechtswidrig gewesen Die Vorschrift des 4 Abs 2 PolDVG sei verfassungswidrig In der Pressemitteilung des Gerichts heisst es Die Vorschrift verstosse gegen das rechtsstaatliche Bestimmtheitsgebot und gegen den Grundsatz der Verhaltnismassigkeit Sie gebe zum einen nicht klar genug die Voraussetzungen fur die Ausweisung eines Gefahrengebiets vor Vielmehr bleibe es weitgehend der Polizei uberlassen zu entscheiden ob und fur wie lange ein Gefahrengebiet ausgewiesen und dort Personen verdachtsunabhangig uberpruft werden konnten Das Gesetz erlaube zum anderen Eingriffsmassnahmen von erheblichem Gewicht zur Abwehr bloss abstrakter Gefahren und gegenuber Personen ohne dass diese zuvor einen konkreten Anlass fur eine gegen sie gerichtete polizeiliche Massnahme gegeben haben mussen Die hiermit verbundene Belastung sei nicht angemessen 24 25 Das Urteil ist rechtskraftig Ahnliche Regelungen in anderen Bundeslandern BearbeitenIn anderen Bundeslandern gibt es eine ahnliche Polizeipraxis die sich jedoch nicht auf Gebiete im offentlichen Raum sondern auf besondere Orte bezieht an denen Straftaten begangen werden sollen wie es in Hamburg auch in 4 Abs 1 Nr 2 lit a PolDVG geregelt ist Der Hamburger Senat beschreibt den Unterschied der Gefahrengebiets Regelung zu dieser Vorschrift folgendermassen Der Unterschied zu der Regelung in Absatz 1 Nummer 2 a besteht einerseits in der Beschrankung auf den offentlichen Raum andererseits im Verzicht auf den engen Ortsbezug 26 Bayern Art 13 Absatz 1 Nummer 2 Polizeiaufgabengesetz Berlin kriminalitatsbelastete Orte bis 2002 gefahrliche Orte 21 Absatz 2 Nummer 1 34 Absatz 2 Nummer 2 und 35 Absatz 2 Nummer 2 Allgemeines Sicherheits und Ordnungsgesetz Bremen Gefahrenorte 11 Absatz 1 Nummer 2 Bremisches Polizeigesetz Hessen 18 Absatz 2 Nr 1 Hessisches Gesetz uber die offentliche Sicherheit und Ordnung Nordrhein Westfalen 12 Polizeigesetz des Landes Nordrhein Westfalen Rheinland Pfalz 10 Absatz 1 Satz 2 Polizei und Ordnungsbehordengesetz Sachsen bis Ende 2019 19 Abs 1 Nr 2 Polizeigesetz des Freistaates Sachsen Kriminalitatsbrennpunkte bzw verrufene Orte Danach z B der Kontrollbereich nach 15 SachsPVDG Sachsisches Polizeivollzugsdienstgesetz Sachsen Anhalt 20 Abs 2 Nr 1 Gesetz uber die offentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen Anhalt gefahrliche Orte Peter Ullrich und Marco Tullney definieren die Gemeinsamkeit dieser Vorschriften folgendermassen Im Kern ermachtigt diese Rechtskonstruktion zur verdachts beziehungsweise anlasslosen Identitatsfeststellung in bestimmten Raumen die mit Straftaten in Verbindung gebracht werden oder aus sonstigen Grunden einem besonderen Kontrollinteresse unterliegen 27 Weblinks BearbeitenChristian Ernst Gefahrengebiet Reloaded Welcome to the Danger Zone JuWissBlog 8 Januar 2014 Dirk Audorsch Gutachterliche Stellungnahme zur Verfassungsmassigkeit von 4 Abs 2 HmbPolDVG PDF 220 kB Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Burgerschaft Generalverdacht im Gefahrengebiet Kampagne fur die Grundrechte Der Hamburgische Beauftragte fur Datenschutz und Informationsfreiheit Datenschutzrechtliche Bewertung des polizeilichen Gefahrengebiets im Bezirk Altona vom 4 13 1 2014 PDF 2 April 2014Einzelnachweise Bearbeiten taz de OVG Hamburg Urteil vom 13 Juli 2015 Az 4 Bf 226 12 PDF 170 kB abendblatt de a b c Gefahrliche Orte ersetzen Gefahrengebiete In ndr de 27 April 2016 abgerufen am 6 Mai 2016 Christian Ernst Stop and frisk in der Hamburger Schanze oder zum Unterschied zwischen Eisbergen und Gesetzen JuWissBlog 15 August 2013 Christian Rath Polizeirecht und Gefahrengebiete Jeder kann durchsucht werden taz de 5 Januar 2014 Hamburger Rechtsnotizen VG Hamburg Verdachtsunabhangige Identitatskontrolle und Durchsuchung in sog Gefahrengebieten Aufenthaltsverbot und Ingewahrsamnahme Memento des Originals vom 6 Januar 2014 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www jura uni hamburg de Kai von Appen Kontrollen Zweifel an der Polizeipraxis taz de 1 November 2012 Burgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg Drucksache 18 1110 Antrag betr Sicher im Rechtsstaat Novellierung des Hamburgischen SOG und PolDVG vom 27 Oktober 2004 Burgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg Drucksache 18 2379 Antrag Gesetzentwurf vom 7 Juni 2005 Burgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg Drucksache 18 1487 Entwurf eines Gesetzes zur Erhohung der offentlichen Sicherheit vom 14 Dezember 2004 Burgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg Drucksache 18 2288 Bericht des Innenausschusses gemeinsam mit dem mitberatenden Rechtsausschuss uber die Drucksachen 18 1110 und 18 1487 vom 2 Juni 2005 Burgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg Plenarprotokoll 18 33 vom 8 Juni 2005 Zusammen schaffen wir das moderne Hamburg Koalitionsvertrag uber die Zusammenarbeit in der 21 Legislaturperiode der Hamburgischen Burgerschaft zwischen der SPD Landesorganisation Hamburg und Bundnis 90 Die Grunen Landesverband Hamburg PDF 761 kB Nicht mehr online verfugbar 15 April 2015 archiviert vom Original am 22 Marz 2016 abgerufen am 16 Marz 2016 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot gruenehh 107d kxcdn com Sven Michael Veit Aus Raider wird Twix Etwas weniger Generalverdacht In taz de 28 April 2016 abgerufen am 6 Mai 2016 Gefahrengebiete in Hamburg auf www grundrechte kampagne de siehe Burgerschaftsdrucksache 20 10437 Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage vom 14 Januar 2014 Jusos Mehr Sicherheit durch Gefahrengebiete In Bergedorfer Zeitung 18 Mai 2010 Burgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg Drucksache 19 4214 vom 9 Oktober 2009 1 2 Vorlage Toter Link www juramagazin de Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im April 2018 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis Juramagazin St Georg und St Pauli Hier gibt s noch Gefahrengebiete In Hamburger Morgenpost 17 Januar 2014 interaktive Karte abgerufen am 22 Januar 2014 Burgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg Drucksache 19 6229 vom 25 Mai 2010 1 2 Vorlage Toter Link www buergerschaft hh de Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im April 2018 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis PDF Openjur de Urteil des Verwaltungsgerichtes Hamburg vom 2 Oktober 2012 5 K 1236 11 Der Hamburgische Beauftragte fur Datenschutz und Informationsfreiheit Datenschutzrechtliche Bewertung des polizeilichen Gefahrengebiets im Bezirk Altona vom 4 13 1 2014 Memento des Originals vom 31 Oktober 2014 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www datenschutz hamburg de PDF 2 April 2014 Hamburger Gefahrengebiete verfassungswidrig In ndr de Archiviert vom Original am 13 Mai 2015 abgerufen am 13 Mai 2015 Oberverwaltungsgericht halt Gefahrengebiete fur verfassungswidrig Pressemitteilung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts Nicht mehr online verfugbar In hamburg de Archiviert vom Original am 18 Mai 2015 abgerufen am 13 Mai 2015 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot justiz hamburg de Burgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg Drucksache 18 1487 Senatsentwurf vom 14 Dezember 2004 Peter Ullrich Marco Tullney Die Konstruktion gefahrlicher Orte Eine Problematisierung mit Beispielen aus Berlin und Leipzig sozialraum de Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gefahrengebiet Polizeirecht amp oldid 234204754