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Der Verwaltungsakt abgekurzt VA stellt im deutschen Verwaltungsrecht eine Handlungsform der offentlichen Verwaltung dar Bei einem Verwaltungsakt oft als Bescheid bezeichnet handelt es sich um eine hoheitliche Massnahme einer Behorde auf dem Gebiet des offentlichen Rechts zur Regelung eines Einzelfalls mit Aussenwirkung Durch ihn werden abstrakt generelle Gesetze im Einzelfall vollzogen Der Verwaltungsakt findet in zahlreichen Rechtsmaterien Anwendung Um Verwaltungsakte handelt es sich beispielsweise bei einer Baugenehmigung einem polizeilichen Platzverweis oder einem Steuerbescheid Gesetzlich geregelt ist der Verwaltungsakt in 35 52 des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes VwVfG sowie in den weitgehend wortgleichen Verwaltungsverfahrensgesetzen der Bundeslander Fur Angelegenheiten der Finanzbehorden ist er in 118 133 der Abgabenordnung AO und fur den Bereich des Sozialrechts in 31 51 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch SGB X speziell geregelt Der Verwaltungsakt ist auch in anderen Rechtsordnungen bekannt so etwa in Frankreich Osterreich und in der Schweiz wo nur der Begriff Verfugung verwendet wird Inhaltsverzeichnis 1 Entstehungsgeschichte 2 Wesen und Funktionen des Verwaltungsakts 2 1 Regelungsfunktion 2 2 Titelfunktion 2 3 Rechtsschutzfunktion 3 Merkmale des Verwaltungsakts 3 1 Behorde 3 2 Hoheitliche Massnahme 3 3 Auf dem Gebiet des offentlichen Rechts 3 4 Regelung 3 5 Einzelfall 3 6 Aussenwirkung 4 Arten des Verwaltungsakts 4 1 Unterscheidung nach dem Inhalt 4 2 Unterscheidung nach der Wirkung fur den Betroffenen 4 3 Unterscheidung nach der Gesetzesbindung 4 4 Unterscheidung nach dem zeitlichen Regelungsgehalt 4 5 Unterscheidung nach dem Zustandekommen 4 6 Unterscheidung nach der Form 5 Bekanntgabe und Wirksamkeit des Verwaltungsakts 5 1 Voraussetzungen der Bekanntgabe 5 1 1 Zustellung 5 1 2 Offentliche Bekanntgabe 5 1 3 Sonderfall Bekanntgabe eines Verkehrszeichens 5 2 Wirksamkeit des Verwaltungsakts 6 Rechtmassigkeit 6 1 Rechtsgrundlage 6 2 Formelle Rechtmassigkeit 6 2 1 Zustandigkeit 6 2 2 Verfahren 6 2 3 Form 6 3 Materielle Rechtmassigkeit 6 3 1 Tatbestand 6 3 2 Rechtsfolge 7 Fehlerfolgen 7 1 Korrektur offensichtlicher Unrichtigkeiten 42 VwVfG 7 2 Nichtigkeit des Verwaltungsakts 44 VwVfG 7 3 Heilung von Verfahrensfehlern 45 VwVfG 7 4 Unbeachtlichkeit formeller Fehler 46 VwVfG 7 5 Umdeutung eines Verwaltungsakts 47 VwVfG 8 Aufhebung eines Verwaltungsakts 8 1 Rucknahme 48 VwVfG 8 1 1 Belastender Verwaltungsakt 8 1 2 Begunstigender Verwaltungsakt 8 1 3 Rucknahmefrist 8 1 4 Einflusse des Rechts der Europaischen Union 8 2 Widerruf 49 VwVfG 8 3 Ruckforderung einer Leistung 49a VwVfG 8 4 Aufhebung wahrend eines Rechtsbehelfsverfahrens 50 VwVfG 8 5 Wiederaufgreifen des Verfahrens 51 VwVfG 8 5 1 Zulassigkeit eines Antrags auf Wiederaufgreifen 8 5 2 Begrundetheit eines Antrags auf Wiederaufgreifen 9 Nebenbestimmung zum Verwaltungsakt 10 Vollstreckung des Verwaltungsakts 11 Rechtsschutz 11 1 Vorverfahren 11 2 Klage 11 3 Einstweiliger Rechtsschutz 12 Kosten 13 Statistik 14 Literatur 15 Weblinks 16 EinzelnachweiseEntstehungsgeschichte BearbeitenDie Entwicklung des Verwaltungsakts begann im deutschen Recht im 19 Jahrhundert Damals bestanden dogmatische Grundstrukturen des allgemeinen Verwaltungsrechts lediglich in Teilbereichen Struktur und Prozedere des Verwaltungsakts wurde erstmals in verwaltungsrechtlichen Lehrbuchern konzipiert Deren Autoren orientierten sich am franzosischen Acte administratif unilateral 1 Zu den geschichtlichen Vorlaufern des Verwaltungsakts zahlen ferner das Reskript und das Privileg aus dem romischen Recht 2 Massgeblich vorangetrieben wurde die dogmatische Entwicklung des Verwaltungsakts durch den Hochschullehrer Otto Mayer 3 Dieser definierte in seinem Lehrbuch von 1895 die grundlegenden Merkmale des Verwaltungsakts die dessen Begriff noch heute pragen Hiernach handelte es sich um eine hoheitliche Massnahme zur verbindlichen Regelung eines Einzelfalls 1 4 Nach Max Weber ist der Verwaltungsakt ein Instrument burokratisch monokratischer Herrschaft 5 Mit der Konstruktion des Verwaltungsakts sollte insbesondere die Rechtssicherheit im Verwaltungsrecht gestarkt werden Die Einfuhrung dieses vielseitigen Handlungsinstrumentariums bezweckte das vielformige Behordenhandeln systematisch zu erfassen und ihm einen einheitlichen bindenden Rechtsrahmen zu geben Auch sollte den Behorden die Moglichkeit eingeraumt werden verbindliche Entscheidungen zu treffen auf deren Bestand der Rechtsverkehr vertrauen konnte 1 6 Gesetzlich definiert wurde der Verwaltungsakt im deutschen Recht erstmals nach dem Zweiten Weltkrieg in der britischen Besatzungszone durch 25 Absatz 1 der Verordnung Nummer 165 An dieser Formulierung orientierten sich spatere deutsche Bundes und Landesgesetze 7 Wesen und Funktionen des Verwaltungsakts BearbeitenDem Verwaltungsakt misst die Rechtswissenschaft drei wesentliche Funktionen bei Die verbindliche Regelung eines Sachverhalts das Bereitstellen eines vollstreckbaren Titels und die Eroffnung bestimmter Rechtsschutzformen 8 Regelungsfunktion Bearbeiten Durch Verwaltungsakt werden Gesetze auf Einzelfalle angewandt und Rechtsfolgen begrundet Der Erlass des Verwaltungsakts schliesst das Verwaltungsverfahren gemass 9 VwVfG formell ab Der Regelungsinhalt eines wirksamen Verwaltungsakts bindet seinen Adressaten sogenannte Bindungswirkung Andere Hoheitstrager mussen einen Verwaltungsakt anerkennen und seinen Regelungsinhalt bei ihrer Entscheidungsfindung ohne Uberprufung seiner Rechtmassigkeit beachten sogenannte Tatbestandswirkung Hierdurch wirkt der Verwaltungsakt stabilisierend und erzeugt Rechtssicherheit 9 Bestimmte Verwaltungsakte besitzen zudem Feststellungswirkung Hierdurch werden neben ihrem Regelungsinhalt auch ihre Entscheidungsgrunde und Feststellungen bindend Diese Wirkung besteht lediglich in gesetzlich vorgeschriebenen Fallen etwa im Asylrecht in Bezug auf Abschiebungsverbote und hindernisse 9 10 Ein Verwaltungsakt kann innerhalb bestimmter Fristen mit Rechtsbehelfen angegriffen werden Verstreichen diese Fristen sind Rechtsbehelfe erfolglos oder wird auf sie verzichtet erwachst ein Verwaltungsakt in formelle Bestandskraft Dies hat zur Folge dass er von der Behorde lediglich unter den besonderen Voraussetzungen der 48 49 und 51 VwVfG wieder zuruckgenommen werden kann Dies gilt auch fur einen rechtswidrigen Verwaltungsakt Hierdurch unterscheidet sich der Verwaltungsakt massgeblich von der Rechtsnorm Verstosst eine Rechtsnorm gegen hoherrangiges Recht ist sie nach dem vorherrschenden Nichtigkeitsdogma unwirksam sodass sie keine Rechtsfolgen entfaltet und daher nicht befolgt werden muss 11 Im Gegensatz dazu ist ein rechtswidriger Verwaltungsakt grundsatzlich uneingeschrankt wirksam Lediglich eine schwerwiegende Rechtsverletzung fuhrt zu seiner Nichtigkeit 12 Titelfunktion Bearbeiten Enthalt ein wirksamer Verwaltungsakt ein Gebot oder Verbot kann dieses durch die erlassende Behorde mit Zwangsmitteln eigenstandig durchgesetzt werden Der Verwaltungsakt stellt also einen Vollstreckungstitel dar Dies bedeutet einen Unterschied zur zivilrechtlichen Forderung Deren Vollstreckung setzt voraus dass sich der Glaubiger bei Gericht einen Vollstreckungstitel verschafft beispielsweise ein Urteil 8 13 Rechtsschutzfunktion Bearbeiten Gegen Verwaltungsakte bestehen andere Rechtsschutzmoglichkeiten als etwa gegen Rechtsnormen Normenkontrolle Verwaltungsgerichtsordnung VwGO Finanzgerichtsordnung FGO und Sozialgerichtsgesetz SGG sehen spezifische Rechtsschutzmoglichkeiten gegen Verwaltungsakte vor Gemass 42 und 43 VwGO kann ein Verwaltungsakt mit Anfechtungs Verpflichtungs und Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht angegriffen werden Fur die unterschiedlichen Klagearten gelten jeweils eigene Sachentscheidungsvoraussetzungen etwa Fristbestimmungen 74 VwGO und die Pflicht zur Durchfuhrung eines Vorverfahrens 68 VwGO Von der Qualifikation einer Massnahme als Verwaltungsakt und dem Rechtsschutzziel hangt die statthafte Klageart ab 14 Entsprechendes gilt im Anwendungsbereich der FGO und des SGG Fruher war das Vorliegen eines Verwaltungsakts Voraussetzung dafur dass der Rechtsweg zum Verwaltungsgericht eroffnet war da nur gegen diesen Rechtsbehelfe zur Verfugung standen Durch Inkrafttreten der VwGO im Jahr 1960 wurde hingegen auch gegen anderes Verwaltungshandeln der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eroffnet 15 Merkmale des Verwaltungsakts BearbeitenDie Legaldefinition des Verwaltungsakts ergibt sich aus 35 Satz 1 VwVfG 118 Satz 1 AO und 31 Satz 1 SGB X Hiernach handelt es sich um eine Verfugung Entscheidung oder andere hoheitliche Massnahme die eine Behorde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des offentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach aussen gerichtet ist Einen Sonderfall stellen Anordnungen Verfugungen und sonstige Massnahmen dar die von den Justizbehorden zur Regelung einzelner Angelegenheiten auf den Gebieten des burgerlichen Rechts einschliesslich des Handelsrechts des Zivilprozesses der freiwilligen Gerichtsbarkeit und der Strafrechtspflege getroffen werden Hierzu zahlen auch Realakte Uber die Rechtmassigkeit solcher Justizverwaltungsakte entscheiden gemass 23 EGGVG auf Antrag die ordentlichen Gerichte 16 17 Das Verwaltungsverfahrensgesetz ist gemass 2 Absatz 3 Nummer 1 VwVfG nicht auf diese anwendbar Aus 35 VwVfG leitet die Rechtswissenschaft sechs Voraussetzungen ab die kumulativ erfullt sein mussen damit ein Handeln einen Verwaltungsakt darstellt 18 Behorde Bearbeiten Ein Verwaltungsakt zeichnet sich zunachst dadurch aus dass er von einer Behorde erlassen wird 35 Satz 1 VwVfG liegt der funktionelle Behordenbegriff des 1 Absatz 4 VwVfG zu Grunde 19 Eine Behorde ist hiernach eine Stelle die Aufgaben der unmittelbaren oder mittelbaren Staatsverwaltung wahrnimmt beispielsweise der Burgermeister einer Gemeinde Verfassungsorgane etwa der Deutsche Bundestag und der Bundesprasident stellen Behorden dar soweit sie Verwaltungstatigkeiten wahrnehmen Im Fall des Bundesprasidenten trifft dies beispielsweise zu wenn er einen Beamten ernennt Nimmt er demgegenuber eine verfassungsrechtliche Aufgabe wahr etwa den Abschluss eines volkerrechtlichen Vertrags besitzt er keine Behordeneigenschaft 20 Auch Beliehene konnen Behorden sein Hierbei handelt es sich um Private denen durch Gesetz offentliche Aufgaben anvertraut werden etwa TUV Prufer und Bezirksschornsteinfeger 21 22 Hoheitliche Massnahme Bearbeiten Das Tatbestandsmerkmal Massnahme bezeichnet ein Handeln mit Erklarungsgehalt 23 so die Anordnung eines Polizisten Hoheitlich ist eine Massnahme wenn sie auf dem Gebiet des offentlichen Verwaltungsrechts getroffen wird und die Behorde dabei einseitig von ihren Befugnissen Gebrauch macht 24 Abzugrenzen ist die hoheitliche Massnahme damit von Regierungsakten privatrechtlichem Handeln oder dem Eingehen eines offentlich rechtlichen Vertragsverhaltnisses 54 VwVfG 25 In der Behordenpraxis wird in bestimmten Fallen vor Erlass eines Verwaltungsakts mit dem spateren Adressaten uber den Inhalt verhandelt So kann die Verwaltung dem Burger bei der Genehmigung eines Bauvorhabens entgegenkommen wenn der Burger dafur auf ein Rechtsmittel gegen die Baugenehmigung verzichtet Ein Verwaltungsakt der infolge einer solchen Verstandigung zustande kommt wird als ausgehandelter Verwaltungsakt bezeichnet An der dogmatischen Einordnung als Verwaltungsakt andert sich dadurch aber nichts es handelt sich lediglich um einen faktisch deskriptiven Begriff 26 27 Auf dem Gebiet des offentlichen Rechts Bearbeiten Auf dem Gebiet des offentlichen Rechts handelt eine Behorde wenn sie eine Rechtsnorm anwendet die dem offentlichen Recht zuzuordnen ist 28 Dies trifft nach der vorherrschenden modifizierten Subjektstheorie zu wenn sie einen Trager hoheitlicher Gewalt einseitig berechtigt oder verpflichtet 29 Daran fehlt es wenn die Behorde auf der Grundlage einer Rechtsnorm handelt die fur jedermann gilt Dies trifft insbesondere auf privatrechtliche Rechtsnormen zu 30 Regelung Bearbeiten nbsp Verkehrsregelndes Handzeichen eines Polizisten als Beispiel eines VerwaltungsaktsMerkmal eines Verwaltungsaktes ist dass er eine Anordnung trifft In Abgrenzung zum Realakt bezweckt ein Verwaltungsakt deshalb die unmittelbare Herbeifuhrung einer Rechtsfolge Rechtsfolge kann sein dass Rechte oder Pflichten begrundet geandert oder aufgehoben werden oder dass das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhaltnisses festgestellt wird 31 Beispiele fur Regelungen sind Ge und Verbote etwa Ordnungsverfugungen oder Genehmigungen von Vorhaben So hebt eine Baugenehmigung ein grundsatzlich bestehendes praventives Bauverbot auf und gestattet den Bau 32 Keinen rechtlichen sondern einen tatsachlichen Erfolg fuhrt ein Realakt herbei Er entwickelt allein faktische Wirkung so eine Dienstfahrt ein Warnhinweis oder eine Geldauszahlung Ein Realakt kann allerdings mit einem Verwaltungsakt verknupft werden Vor einer Geldauszahlung ergeht beispielsweise regelmassig die Festsetzung dass Geld ausgezahlt werden soll 33 Gleiches gilt bei Rechtsauskunften 34 etwa aufgrund 19 des Bundesdatenschutzgesetzes 15 Absatz 2 Satz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes und 7 des Informationsfreiheitsgesetzes nbsp Schulzeugnis als Beispiel eines VerwaltungsaktsEbenfalls keine Regelungswirkung enthalten unselbststandige Verfahrenshandlungen Um eine solche handelt es sich beispielsweise bei der Anordnung nach 80 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 VwGO die einen Verwaltungsakt fur sofort vollziehbar erklart 35 Bei Einzelnoten innerhalb eines Schulzeugnisses unterscheidet die vorherrschende Auffassung Grundsatzlich stellen diese keinen eigenstandigen Verwaltungsakt dar sondern einen unselbststandigen Bestandteil des Zeugnisses das einen Verwaltungsakt darstellt 36 37 Anderes gilt jedoch wenn die Einzelnote eine besondere Bedeutung fur die beruflichen Chancen des Benoteten besitzt In diesem Fall greift sie in das Grundrecht der Berufsfreiheit Art 12 Absatz 1 GG ein weshalb sie eine selbststandige Regelung darstellt 38 39 Einer behordlichen Willenserklarung die keine Anordnung trifft fehlt die Regelungswirkung Deren Rechtsfolge ergibt sich bereits aus dem Gesetz sodass die Erklarung diese lediglich auslost So verhalt es sich beispielsweise bei der Aufrechnungserklarung gemass 388 des Burgerlichen Gesetzbuches die gemass 389 BGB zum Erloschen von Forderungen fuhrt Anders verhalt es sich hingegen bei der Aufrechnung nach 51 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch da diese ein Sozialrechtsverhaltnis gestaltet 40 Einzelfall Bearbeiten Ein Verwaltungsakt wird weiterhin dadurch charakterisiert dass er dazu bestimmt ist einen Einzelfall zu regeln Daher bezieht er sich auf einen bestimmten Lebenssachverhalt und richtet sich im Regelfall an eine bestimmte Person 41 Durch das Merkmal der Einzelfallregelung unterscheidet sich der Verwaltungsakt von der Rechtsnorm etwa dem Parlamentsgesetz der Rechtsverordnung oder der Satzung denn diese sind abstrakt generelle Regelungen die sich auf eine unbestimmte Vielzahl von Fallen beziehen 42 nbsp Verkehrszeichen als Beispiel einer AllgemeinverfugungEine besondere Form des Verwaltungsakts ist die Allgemeinverfugung legaldefiniert in 35 Satz 2 VwVfG Dieser Typ von Verwaltungsakt richtet sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis oder regelt die offentlich rechtliche Eigenschaft einer Sache oder deren Benutzung durch die Allgemeinheit Fur Allgemeinverfugungen bestehen teilweise besondere Verfahrens und Formregelungen etwa bezuglich der Anhorung in 28 Absatz 2 Nummer 4 VwVfG der Begrundung in 39 Absatz 2 Nummer 5 VwVfG und der Bekanntgabe in 41 Absatz 3 Satz 2 VwVfG 35 Satz 2 VwVfG nennt drei Arten von Allgemeinverfugungen Eine personen oder adressatenbezogene Allgemeinverfugung nach 35 Satz 2 Variante 1 VwVfG bestimmt ihren Adressatenkreis anhand von allgemeinen Merkmalen beispielsweise die Auflosung einer Versammlung die sich an jeden richtet der an der Versammlung teilnimmt Eine sachbezogene oder dingliche Allgemeinverfugung nach 35 Satz 2 Variante 2 VwVfG regelt die offentlich rechtliche Eigenschaft einer Sache so beispielsweise die Widmung einer Strasse und die Vergabe von Hausnummern 43 44 Eine benutzungsregelnde Allgemeinverfugung nach 35 Satz 2 Variante 3 VwVfG regelt die Benutzung einer Sache durch die Allgemeinheit Darunter fallen beispielsweise die Benutzungsregeln einer Anstalt des offentlichen Rechts etwa eines Museums Nach uberwiegender Auffassung zahlen ferner Verkehrszeichen dazu 43 Aussenwirkung Bearbeiten Ein Verwaltungsakt richtet sich schliesslich final an eine Person ausserhalb der Verwaltung Einer dienstlichen Weisung an einen Beamten fehlt es an Aussenwirkung Die Anweisung zur Vornahme einer Amtshandlung 45 oder die Umsetzung einer solchen innerhalb einer Behorde sind keine Verwaltungsakte 46 Anders verhalt es sich wenn daneben ein Eingriff in den personlichen Rechtskreis des Weisungsadressaten vorliegt wie die Versetzung und die Abordnung eines Beamten 47 Handlungen zwischen Verwaltungstragern entfalten grundsatzlich keine Aussenwirkung sie sind blosse Verwaltungsinterna 48 Beispiele sind das vor Erteilung einer Baugenehmigung erforderliche Einvernehmen das die Gemeinde gegenuber der Baugenehmigungsbehorde erklart 49 oder ein Gemeinderatsbeschluss dem bis zum Vollzug durch den Burgermeister keine unmittelbare Aussenwirkung zukommt 50 Anders liegt der Fall bezuglich der Rechtsaufsicht Im Kommunalrecht uberpruft eine Aufsichtsbehorde etwa die Rechtmassigkeit des Gemeindehandelns Erlasst sie gegenuber einer Gemeinde eine aufsichtsrechtliche Massnahme etwa indem sie den Beschluss des Gemeinderats beanstandet hat diese Aussenwirkung denn die Beanstandung beruhrt das kommunale Selbstverwaltungsrecht 51 Organisationsakte der Verwaltung konnen Aussenwirkung entfalten wenn strukturelle Verwaltungsanderungen vorgenommen werden beispielsweise ein Verwaltungstrager geschaffen oder aufgehoben wird Die Rechtsprechung hat das bei der Schliessung einer Schule angenommen da das elterliche Recht auf freie Schulauswahl beruhrt Art 6 Absatz 2 GG ist 52 Verneint wurde die Aussenwirkung demgegenuber bei der Schliessung einer Kindertagesstatte 53 Arten des Verwaltungsakts BearbeitenAngesichts ihrer Vielgestaltigkeit werden Verwaltungsakte in der Rechtswissenschaft anhand unterschiedlicher Kriterien systematisiert Unterscheidung nach dem Inhalt Bearbeiten Ein befehlender Verwaltungsakt verpflichtet seinen Adressaten durch Gebot oder Verbot zu einem bestimmten Tun Dulden oder Unterlassen Wird der Verwaltungsakt nicht befolgt kann die erlassende Behorde diesen mit Zwangsmitteln durchsetzen Solche Verwaltungsakte kommen haufig im Bereich der Gefahrenabwehr zum Einsatz So enthalt etwa der Platzverweis das Gebot sich von einem Ort zu entfernen und das Verbot diesen in naher Zeit erneut zu betreten 54 nbsp Einburgerung als Beispiel eines gestaltenden VerwaltungsaktsEin gestaltender Verwaltungsakt begrundet andert oder beendet ein Rechtsverhaltnis Diese Wirkung besitzt beispielsweise die Beamtenernennung die ein Beamtenverhaltnis begrundet 55 oder die Erteilung einer Erlaubnis beispielsweise zum Betrieb einer Gaststatte Ein feststellender Verwaltungsakt stellt das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhaltnisses fest Diese Funktion besitzt beispielsweise die Baugenehmigung welche die Vereinbarkeit eines Vorhabens mit dem offentlichen Baurecht feststellt 56 Ein dinglicher Verwaltungsakt ist nicht personen sondern sach oder vorhabenbezogen Deshalb wirkt beispielsweise eine baurechtliche Beseitigungsanordnung auch gegenuber dem Rechtsnachfolger in das bebaute Grundstuck 57 Der streitentscheidende Verwaltungsakt dient der Entscheidung eines streitigen Rechtsverhaltnisses Diesen Zweck verfolgt beispielsweise die Entscheidung der Vergabekammer im Nachprufungsverfahren gemass 168 Absatz 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschrankungen durch die ein vergaberechtlicher Streit unter Konkurrenten entschieden wird 58 Eine Sonderform ist der beurkundende Verwaltungsakt etwa die Eintragung in das Wasserbuch mit rein deklaratorischer Wirkung 59 Unterscheidung nach der Wirkung fur den Betroffenen Bearbeiten Ein Verwaltungsakt kann fur die von ihm Betroffenen begunstigende oder belastende Wirkung haben Ein begunstigender Verwaltungsakt begrundet oder bestatigt gemass 48 Absatz 1 Satz 2 VwVfG ein Recht oder einen rechtlich erheblichen Vorteil Dies trifft beispielsweise auf den Dispens zu durch den ein Burger von einem offentlich rechtlichen Ge oder Verbot befreit wird Weiterhin begunstigend wirken Kassenzulassung und Approbation die ihrem Adressaten ein Recht einraumen Ein belastender Verwaltungsakt greift demgegenuber in den Rechtskreis einer Person ein Dies trifft etwa auf die Gewerbeuntersagung zu welche die Ausubung eines Gewerbes verbietet 60 Enthalt ein Verwaltungsakt sowohl begunstigende als auch belastende Elemente handelt es sich um einen Verwaltungsakt mit Doppelwirkung auch Mischverwaltungsakt 60 Eine solche Wirkung entfaltet beispielsweise eine Baugenehmigung die an die Auflage gekoppelt ist zusatzliche Stellplatze zu errichten Schliesslich kann ein Verwaltungsakt fur eine Person begunstigend und fur eine andere belastend wirken Verwaltungsakt mit Drittwirkung 61 Dies trifft etwa auf die Baugenehmigung zu die dem Bauherrn ein Bauvorhaben gestattet das dessen Nachbarn beeintrachtigt 60 Unterscheidung nach der Gesetzesbindung Bearbeiten Zum Erlass eines gebundenen Verwaltungsakts ist die zustandige Behorde verpflichtet falls dessen Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen 62 So verhalt es sich beispielsweise bei der Aufenthaltserlaubnis fur anerkannte Asylbewerber oder Fluchtlinge nach 25 Absatz 1 2 des Aufenthaltsgesetzes AufenthG Die Erlaubnis muss erteilt werden falls die Asylberechtigung oder die Fluchtlingseigenschaft festgestellt worden ist Ebenfalls muss die Baugenehmigung erteilt werden falls offentliches Recht dem Bauvorhaben nicht entgegensteht Das Gegenstuck zum gebundenen Verwaltungsakt stellt der Ermessensverwaltungsakt dar Dessen Erlass steht im pflichtgemassen Ermessen der Behorde 63 Um einen solchen Verwaltungsakt handelt es sich beispielsweise bei einer Massnahme die auf Grundlage der polizei und ordnungsrechtlichen Generalklauseln ergeht Hiernach kann eine Behorde Massnahmen treffen um eine Gefahr abzuwehren Unterscheidung nach dem zeitlichen Regelungsgehalt Bearbeiten Ein Punktverwaltungsakt oder auch Momentverwaltungsakt erschopft sich in einem einmaligen Ge oder Verbot oder in einer einmaligen Gestaltung der Rechtslage beispielsweise die Rucknahme einer Beamtenernennung 64 Der sog Verwaltungsakt mit Dauerwirkung weist die Besonderheit auf dass seine Wirkung nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt sondern wahrend eines bestimmten Zeitraums eintritt 65 Dies trifft beispielsweise auf einen Verwaltungsakt zu der den dauernden regelmassigen Bezug von Sozialleistungen zum Gegenstand oder zur Folge hat 66 Ein Kettenverwaltungsakt enthalt eine Kette von befristeten oder auflosend bedingten Verwaltungsakten an die bei Fristablauf oder Bedingungseintritt ein neuer befristeter oder auflosend bedingter Verwaltungsakt anschliesst Um einen Kettenverwaltungsakt handelt es sich beispielsweise bei einer immer wieder verlangerten gewerberechtlichen Erlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis 67 68 Ein vorlaufiger Verwaltungsakt ergeht in dringlichen Fallen bei denen der Sachverhalt noch unklar ist Die Behorde erlasst aus diesem Grund eine Regelung unter Vorbehalt Diese vorlaufige Regelung bleibt solange bestehen bis die Behorde eine endgultige Entscheidung trifft 69 70 Ein vorsorglicher Verwaltungsakt enthalt eine Regelung die unter dem Vorbehalt steht dass eine andere Behorde das Vorliegen seiner rechtlichen Voraussetzungen bestatigt 71 Ein solcher liegt etwa vor wenn das Integrationsamt die notwendige Zustimmung zur Kundigung eines Schwerbehinderten verweigert obwohl das Versorgungsamt noch nicht abschliessend festgestellt hat dass dieser schwerbehindert ist 72 Unterscheidung nach dem Zustandekommen Bearbeiten Hinsichtlich des Zustandekommens wird zwischen einseitigen und mitwirkungsbedurftigen Verwaltungsakten unterschieden Wahrend der einseitige Verwaltungsakt durch allein die Behorde erlassen wird ist bei mitwirkungsbedurftigen Verwaltungsakten das Mitwirken des Adressaten erforderlich 73 so muss ein zu ernennender Beamter Soldat auf Zeit Berufssoldat oder Berufsrichter die Ernennungsurkunde entgegennehmen Der mehrstufige Verwaltungsakt setzt die Mitwirkung einer anderen Behorde voraus So wird uber die Zulassigkeit bestimmter Bauvorhaben von der Baugenehmigungsbehorde im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden 36 BauGB Schliesslich sieht 42a VwVfG in bestimmten gesetzlichen Fallen die Moglichkeit des Erlasses eines fingierten oder fiktiven Verwaltungsakts vor Nach Ablauf einer gesetzlichen Frist wird unterstellt dass ein Verwaltungsakt erteilt worden ist So bestimmt etwa 6a Absatz 1 der Gewerbeordnung dass eine Gewerbeerlaubnis als erteilt gilt falls die zustandige Genehmigungsbehorde nicht innerhalb von drei Monaten uber den Antrag auf Erlaubniserteilung entschieden hat 74 Unterscheidung nach der Form Bearbeiten Formfreie Verwaltungsakte konnen in beliebiger Form schriftlich elektronisch mundlich oder in anderer Weise erlassen werden 37 Abs 2 Satz 1 VwVfG Formgebundene Verwaltungsakte in Schriftform 37 Abs 3 Satz 2 VwVfG sind praktisch der Regelfall da die Behorden verpflichtet sind ihre Tatigkeit aktenmassig zu dokumentieren 75 76 77 Die Schriftgutverwaltung geschieht zunehmend in elektronischer Form 3a VwVfG Bekanntgabe und Wirksamkeit des Verwaltungsakts BearbeitenGemass 41 Absatz 1 Satz 1 VwVfG wird ein Verwaltungsakt dadurch wirksam dass er seinem Adressaten bekanntgegeben wird Mit Bekanntgabe gemass 70 Absatz 1 Satz 1 VwGO und 74 Absatz 1 Satz 2 VwGO beginnen zudem die Rechtsbehelfsfristen gegen den Verwaltungsakt im Regelfall betragen sie einen Monat Fehlt eine Rechtsbehelfsbelehrung oder belehrt sie fehlerhaft verlangern sich die Fristen gemass 58 Absatz 2 VwGO auf ein Jahr Voraussetzungen der Bekanntgabe Bearbeiten Die Bekanntgabe setzt voraus dass der Verwaltungsakt der Person zugeht fur die er bestimmt ist 78 Die Bekanntgabe muss gegenuber denjenigen erfolgen fur die der Verwaltungsakt bestimmt ist oder die er betrifft Eine Baugenehmigung ist etwa regelmassig gegenuber dem Bauherrn und dessen Nachbarn bekanntzugeben 79 Die Bekanntgabe muss nicht notwendigerweise gegenuber dem Adressaten des Regelungsinhalts Inhaltsadressaten personlich erfolgen als Empfanger und Adressat der Bekanntgabe kommt auch ein Dritter in Frage etwa der gesetzliche Vertreter des Inhaltsadressaten Wird ein Verwaltungsakt lediglich gegenuber einem Teil seiner Adressaten bekanntgegeben erlangt er dennoch rechtliche Existenz Allerdings beginnen Rechtsbehelfsfristen fur jeden Adressaten individuell weshalb sie fur diejenigen nicht ablaufen gegenuber denen keine Bekanntgabe erfolgt Unabhangig von der Bekanntgabe wird die Zulassigkeit von Rechtsbehelfen allerdings durch das Rechtsinstitut der Verwirkung begrenzt 80 Die Bekanntgabe setzt weiterhin voraus dass die Behorde den Zugang in amtlicher Eigenschaft mit Bekanntgabewillen veranlasst Die Bekanntgabe ist grundsatzlich formfrei sodass der Verwaltungsakt schriftlich mundlich oder auf andere Weise ubermittelt werden kann 81 Entscheidet sich die Behorde fur eine schriftliche Ubermittlung durch die Post gilt der Verwaltungsakt gemass 41 Absatz 2 VwVfG grundsatzlich am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben Diese Drei Tages Fiktion findet keine Anwendung wenn der Verwaltungsakt spater zugestellt wird In diesem Fall ist der tatsachliche Zugangszeitpunkt massgeblich 82 Zustellung Bearbeiten Hauptartikel Zustellung Deutschland In gesetzlich vorgeschriebenen Fallen muss ein Verwaltungsakt formlich zugestellt werden Hierbei wird die Ubergabe des Dokuments das den Verwaltungsakt enthalt beurkundet Erforderlich ist die Zustellung gemass 73 Absatz 3 Satz 1 VwGO etwa beim Widerspruchsbescheid Sie ist gemass 74 Absatz 4 Satz 1 VwVfG ebenfalls beim Planfeststellungsbeschluss notwendig Offentliche Bekanntgabe Bearbeiten In gesetzlich vorgesehenen Fallen kann die Bekanntgabe offentlich erfolgen Dies erfolgt durch ortsubliche Bekanntmachung seines Inhalts Gemass 41 Absatz 3 Satz 2 VwVfG ist die offentliche Bekanntgabe etwa bei der Allgemeinverfugung moglich weil die individuelle Bekanntgabe untunlich also mit erheblichem Aufwand verbunden ist 83 Gemass 74 Absatz 5 Satz 1 VwVfG ist eine offentliche Bekanntgabe weiterhin beim Planfeststellungsbeschluss moglich falls dieser an mehr als 50 Personen zuzustellen ware Sonderfall Bekanntgabe eines Verkehrszeichens Bearbeiten Umstritten ist auf welche Weise ein Verkehrszeichen bekanntgegeben wird 83 Fruher nahm die Rechtsprechung an ein Verkehrszeichen bedurfe der individuellen Bekanntgabe 84 85 Nach dem mittlerweile vorherrschenden Sichtbarkeitsgrundsatz wird das Verkehrszeichen offentlich bekanntgegeben indem es so aufgestellt wird dass es von Autofahrern mit einem raschen und beilaufigen Blick erfasst werden kann Dies wird aus 39 Absatz 1 und 45 Absatz 4 der Strassenverkehrs Ordnung abgeleitet Es bedarf mithin keiner tatsachlichen Wahrnehmung durch den betroffenen Verkehrsteilnehmer 86 87 Daher entfaltet etwa ein Haltverbot Wirksamkeit gegenuber jedermann selbst gegenuber demjenigen der sein Fahrzeug abgestellt hat bevor das Verbotszeichen aufgestellt wurde 88 Der Lauf der Klagefrist gegen ein Verkehrszeichen beginnt ausnahmsweise nicht mit der Bekanntgabe sondern in dem Zeitpunkt in dem ein Verkehrsteilnehmer zum ersten Mal auf das Verkehrszeichen trifft Hierdurch soll ein effektiver Rechtsschutz gewahrleistet werden Liefe die Frist gegenuber jedermann bereits ab der Aufstellung des Verkehrszeichens fehlte es einem Verkehrsteilnehmer der erst uber ein Jahr spater zum ersten Mal mit dem Zeichen konfrontiert wurde an einer Rechtsschutzmoglichkeit Denn bis zum Zeitpunkt der ersten Wahrnehmung des Verkehrszeichens fehlte ihm die nach 42 Absatz 2 VwGO erforderliche Klagebefugnis danach ware die Klagefrist abgelaufen 86 Wirksamkeit des Verwaltungsakts Bearbeiten Ein Verwaltungsakt bleibt gemass 43 Absatz 2 VwVfG wirksam solange und soweit er nicht zuruckgenommen widerrufen anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt ist Ein nichtiger Verwaltungsakt ist gemass 43 Absatz 3 VwVfG ebenfalls unwirksam Es wird zwischen ausserer und innerer Wirksamkeit des Verwaltungsaktes unterschieden Die aussere Wirksamkeit tritt mit der Bekanntgabe ein Die innere Wirksamkeit tritt ein sobald die Regelung des Verwaltungsakts inhaltlich verbindlich wird Das ist grundsatzlich der Zeitpunkt an dem der Verwaltungsakt bestandskraftig wird gilt aber auch wenn die sofortige Vollziehbarkeit nach 80 Abs 2 Nr 4 VwGO abgeordnet wurde Ab diesem Zeitpunkt muss der Betroffene das Ge oder Verbot des Verwaltungsakts beachten oder darf von der gewahrten Begunstigung Gebrauch machen Im Regelfall fallen innere und aussere Wirksamkeit zusammen Sie fallen auseinander wenn die Regelung an eine aufschiebende Bedingung geknupft ist In diesem Fall tritt die aussere Wirksamkeit bereits mit Bekanntgabe ein die innere Wirksamkeit erst mit Bedingungseintritt 89 Will eine Behorde die Rechtswirkungen ihres Verwaltungsakts beseitigen muss sie ihn durch einen neuen Verwaltungsakt aufheben Die Erledigung eines Verwaltungsakts bedeutet den Wegfall seiner beschwerenden Regelung Ob dieser Wegfall eingetreten ist ist vom Regelungsgehalt des Verwaltungsakts her zu beurteilen Die Erledigung kann beispielsweise durch Zeitablauf eintreten wenn eine Zeitbestimmung Befristung zum wesentlichen Inhalt des Verwaltungsakts gehort 90 Rechtmassigkeit BearbeitenGemass Art 20 Absatz 3 GG ist alle staatliche Gewalt an Gesetz und Recht gebunden Fur die Verwaltung folgt hieraus der Grundsatz der Gesetzmassigkeit der Verwaltung Hiernach darf sie nicht ohne gesetzliche Ermachtigung Vorbehalt des Gesetzes und nicht im Widerspruch zu bestehenden gesetzlichen Regelungen Vorrang des Gesetzes handeln 91 92 Rechtsgrundlage Bearbeiten Aufgrund des Vorbehalts des Gesetzes setzt ein Behordenhandeln voraus dass es sich auf eine wirksame Rechtsgrundlage stutzt Hohe Voraussetzungen gelten diesbezuglich im Bereich der Eingriffsverwaltung zu der etwa die Tatigkeit der Polizei zahlt Da deren Handeln in Grundrechte eingreift bedarf es eines verfassungsmassigen Parlamentsgesetzes als Rechtsgrundlage das regelt unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang eine Behorde in einen fremden Rechtskreis eingreifen darf 93 In anderen Bereichen etwa der Leistungsverwaltung ist strittig wie die Legitimationsgrundlage beschaffen sein muss so etwa bei der Gewahrung von Subventionen Nach der Lehre vom Totalvorbehalt bedarf es wegen des Vorbehalts des Gesetzes auch hier einer Befugnisnorm welche die Grundzuge des Behordenhandelns regelt 94 Nach vorherrschender Auffassung in der Rechtswissenschaft ist dies hingegen nicht geboten da mangels einer Verkurzung von Rechten kein vergleichbares Schutzbedurfnis besteht Die notwendige demokratische Legitimation konne auch auf anderem Wege erfolgen Bei Subventionen genuge somit regelmassig die Bereitstellung von Mitteln im Haushaltsplan Eine Befugnisnorm sei lediglich in solchen Bereichen erforderlich deren wesentliche Bedeutung eine Regelung durch Parlamentsgesetz voraussetze Dies treffe insbesondere auf Bereiche zu welche die Ausubung von Grundrechten beeinflussen 95 96 Damit eine Behorde mittels Verwaltungsakts handeln darf muss die Rechtsgrundlage hierzu ermachtigen Einige Normen sehen eine solche Verwaltungsaktbefugnis ausdrucklich vor etwa 49a Absatz 1 Satz 2 VwVfG Sie kann sich aber auch aus dem Sachzusammenhang einer Regelung ergeben Dies trifft beispielsweise bei Anspruchen im Beamtenverhaltnis zu etwa durch Ruckerstattung von Bezugen nach 12 Absatz 2 des Bundesbesoldungsgesetzes 97 Formelle Rechtmassigkeit Bearbeiten Die formelle Rechtmassigkeit bezieht sich vor allem auf das Zustandekommen eines Verwaltungsakts Sie setzt voraus dass die zustandige Behorde die Vorschriften uber das Verwaltungsverfahren und die Form einhalt Zustandigkeit Bearbeiten Das Gesetz regelt im Wesentlichen drei Formen der Zustandigkeit die sachliche die ortliche und die instanzielle Diese ergeben sich aus dem einschlagigen Fachrecht etwa dem Polizeirecht oder dem offentlichen Baurecht Die sachliche Zustandigkeit beurteilt sich anhand des fachlichen Tatigkeitsbereichs einer Behorde So ist etwa die Polizei zur Wahrnehmung von Polizeiaufgaben zustandig Die ortliche Zustandigkeit beurteilt sich nach dem raumlichen Tatigkeitsbereich der einer Behorde zugewiesen ist Diesbezuglich enthalt 3 VwVfG eine allgemeine Auffangregelung die eingreift falls das einschlagige Fachrecht keine entsprechende Regelung enthalt Die instanzielle Zustandigkeit regelt schliesslich welche Instanz innerhalb des mehrstufigen Behordenaufbaus handeln darf 98 Die funktionelle Zustandigkeit bestimmt wer innerhalb einer Behorde fur die Bearbeitung einer Angelegenheit zustandig ist Sie wird im Regelfall durch Binnenrecht der Verwaltung geregelt etwa durch den Geschaftsverteilungsplan Da solche Vorschriften als reine Verwaltungsinterna grundsatzlich keine Aussenwirkung haben fuhrt ein Verstoss hiergegen entsprechend nicht zur Rechtswidrigkeit des Handelns 99 Etwas anderes gilt wenn die Zustandigkeit durch Gesetz geregelt ist so beispielsweise in 61 Absatz 1 Satz 2 VwVfG Verfahren Bearbeiten Grundsatzlich beginnt ein Verwaltungsverfahren nach 22 Satz 1 VwVfG Demnach entscheidet die Behorde nach pflichtgemassem Ermessen 40 VwVfG ob und wann sie ein Verwaltungsverfahren durchfuhrt sog Opportunitatsprinzip 100 Dies gilt nicht wenn die Behorde von Amts wegen oder auf Antrag tatig werden muss sog Offizial und Antragsprinzip 22 Satz 2 Nr 1 VwVfG Die Behorde fuhrt kein Verwaltungsverfahren durch wenn sie nur auf Antrag tatig werden darf und ein Antrag nicht vorliegt 22 Satz 2 Nr 2 VwVfG Das Verwaltungsverfahrensgesetz unterscheidet drei Formen des Verfahrens das nichtformliche Verfahren das formliche Verfahren sowie das Planfeststellungsverfahren Den Regelfall bildet gemass 10 VwVfG das nichtformliche Verfahren das an bestimmte Formen nicht gebunden sowie einfach zweckmassig und zugig durchzufuhren ist Gemass dem in 24 VwVfG normierten Untersuchungsgrundsatz hat die Behorde den fraglichen Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln Nach 20 21 VwVfG darf eine Person nicht am Verfahren mitwirken die zu einem Verfahrensbeteiligten in einer besonderen Nahebeziehung steht oder bei der die Besorgnis der Befangenheit besteht Hat der Ausgang des Verfahrens rechtsgestaltende Wirkung fur einen Dritten wird dieser gemass 13 Absatz 2 Satz 2 VwVfG zum Verfahren hinzugezogen Aus 29 VwVfG ergibt sich fur die Beteiligten ein Anspruch auf Akteneinsicht Vor Erlass eines belastenden Verwaltungsakts hat die Behorde die Beteiligten gemass 28 Absatz 1 VwVfG anzuhoren Hierzu gibt sie ihnen Gelegenheit sich zu den fur die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu aussern Von der Anhorung kann nur unter den Voraussetzungen der 28 Absatz 2 und Absatz 3 VwVfG abgesehen werden Durch das Anhorungsverfahren soll den Beteiligten rechtliches Gehor gewahrt werden damit diese auf das Verfahren der Verwaltung und auf deren Entscheidung Einfluss nehmen konnen und nicht blosses Objekt des Verwaltungsverfahrens werden 101 Die Anhorung dient zugleich der umfassenden Sachverhaltsaufklarung 102 Wenn es gesetzlich besonders angeordnet ist findet ein formliches Verwaltungsverfahren statt Es zeichnet sich gemass 67 Absatz 1 Satz 1 VwVfG dadurch aus dass dem Erlass eines Verwaltungsakts eine mundliche Verhandlung vorangeht Im Planfeststellungsverfahren wird gemass 73 VwVfG ein offentliches Anhorungsverfahren durchgefuhrt Form Bearbeiten Grundsatzlich kann ein Verwaltungsakt gemass 37 Absatz 2 Satz 1 VwVfG formfrei erlassen werden Zahlreiche Spezialgesetze sehen allerdings Formpflichten vor Gemass 10 Absatz 2 des Bundesbeamtengesetzes erfolgt die Ernennung eines Beamten beispielsweise durch Aushandigung einer Urkunde Wird ein Verwaltungsakt schriftlich oder elektronisch erlassen muss er gemass 39 Absatz 1 VwVfG grundsatzlich eine Begrundung enthalten in der die Behorde die wesentlichen Grunde mitteilt welche sie zu ihrer Entscheidung bewogen haben Materielle Rechtmassigkeit Bearbeiten Materiell rechtmassig ist ein Verwaltungsakt wenn er die Vorgaben seiner Rechtsgrundlage erfullt Zu unterscheiden ist hierbei zwischen dem Tatbestand der Rechtsgrundlage sowie den Rechtsfolgen die sie erlaubt Tatbestand Bearbeiten Der Tatbestand einer Norm stellt die Voraussetzungen fur den Erlass eines Verwaltungsaktes auf Eine polizeiliche Verfugung setzt eine bestehende Gefahr fur die offentliche Sicherheit oder Ordnung voraus bei der der Normadressat als Handlungs Zustands oder auch Nichtstorer in Anspruch genommen werden darf Enthalt die Rechtsgrundlage einen unbestimmten Rechtsbegriff muss die Behorde dessen Bedeutung durch Auslegung ermitteln erforderlich beispielsweise beim gewerberechtlichen Begriff der Unzuverlassigkeit Die Rechtmassigkeit einer Auslegung kann gerichtlich uberpruft werden was sich aus der Garantie effektiven Rechtsschutzes Art 19 Absatz 4 GG herleitet Gelegentlich ist eine umfassende Prufung aus tatsachlichen Grunden nicht moglich so bei prufungsspezifischen Wertungen und dienstlichen Beurteilungen Im Rahmen des Beurteilungsspielraums ergehen derartige Entscheidungen auf Grundlage eines einmaligen und der gerichtlichen Feststellung unzuganglichen tatsachlichen Verhaltens in der Prufung oder im Dienstalltag 103 104 Das Gericht uberpruft die Entscheidung lediglich im Hinblick darauf ob Beurteilungsfehler begangen wurden Es kann die Behordenentscheidung deshalb nicht aufheben sondern lediglich zur erneuten Entscheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts verurteilen 105 Beurteilungsspielraum besteht auch bei Entscheidungen weisungsunabhangiger Gremien und bei technischen Prognosen 106 Rechtsfolge Bearbeiten Einige Rechtsnormen bestimmen dass bei Vorliegen aller Tatbestandsmerkmale eine bestimmte Rechtsfolge eintritt So muss gemass 4 Absatz 1 Satz 1 des Gaststattengesetzes eine Gaststattenkonzession versagt werden wenn ein Versagungsgrund vorliegt was eine gebundene Entscheidung darstellt 62 Zahlreiche Normen geben keine bestimmte Rechtsfolge vor vielmehr raumen sie der Behorde Ermessensspielraum ein beispielsweise bei polizei und ordnungsrechtlichen Generalklauseln Die Behorde kann eigene Massnahmen zur Gefahrenabwehr treffen Die Behorde kann entscheiden ob wie und gegenuber wem sie tatig wird Gemass 40 VwVfG bestehen gesetzliche Ermessensgrenzen Ermessenserwagungen durfen grundsatzlich nicht unterlassen Ermessensgrenzen nicht uberschritten werden Bei ihrer Entscheidung darf sich die Behorde auch nicht von sachfremden Erwagungen leiten lassen Ein fehlerhafter Ermessensgebrauch kann den Verwaltungsakt materiell rechtswidrig machen und ist gemass 114 Satz 1 VwGO gerichtlich uberprufbar 107 Ermessenserwagungen konnen gemass 114 Satz 2 VwGO im verwaltungsgerichtlichen Verfahren unter bestimmten Voraussetzungen erganzt werden Sowohl die Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe als auch der Ermessensgebrauch werden haufig durch Verwaltungsvorschriften als verwaltungsinterne Direktiven vereinheitlicht 108 109 In Einzelfallen kann der Ermessensspielraum auf Null reduziert sein sodass nur eine rechtmassige Handlungsmoglichkeit verbleibt Haufig ist das im Gefahrenabwehrrecht der Fall wenn eine Behorde einzuschreiten hat um ihre Schutzpflichten zu erfullen 110 In Planungsangelegenheiten wird zumeist eine Vielzahl von Erwagungen berucksichtigt weshalb eine Ermessensbetatigung einer Abwagung weicht Hierbei sind die rechtlichen Anforderungen geringer Die Vornahme der Abwagung und die sachgerechte Berucksichtigung der relevanten Aspekte konnen gerichtlich uberpruft werden 111 Fehlerfolgen BearbeitenDas Gesetz sieht fur Verwaltungsakte differenzierte Fehlerfolgen vor Bestimmte Fehler sind unbeachtlich oder zumindest heilbar Inhaltlich korrekte Entscheidungen sollen namlich davor geschutzt werden aufgrund unbedeutender Fehler gerichtlich angegriffen zu werden Ist ein Verwaltungsakt rechtswidrig fuhrt dies nicht zwangslaufig zu seiner Nichtigkeit Er bleibt vielmehr bis zu einer etwaigen Aufhebung wirksam was der Rechtssicherheit und Effektivitat des Verwaltungshandelns dient 112 Korrektur offensichtlicher Unrichtigkeiten 42 VwVfG Bearbeiten Weist ein Verwaltungsakt eine offensichtliche Unrichtigkeit auf etwa einen Rechen oder Schreibfehler darf die Behorde diesen gemass 42 VwVfG jederzeit nachtraglich berichtigen Die Korrektur besitzt lediglich klarstellende Funktion 113 114 Nichtigkeit des Verwaltungsakts 44 VwVfG Bearbeiten Gemass 44 VwVfG ist ein Verwaltungsakt lediglich dann nichtig wenn einer der in der Rechtsnorm genannten Nichtigkeitsgrunde vorliegt Besondere Nichtigkeitsgrunde nennt 44 Absatz 2 VwVfG Hiernach ist ein Verwaltungsakt nichtig der schriftlich oder elektronisch erlassen worden ist die erlassende Behorde aber nicht erkennen lasst Kann ein Verwaltungsakt nur durch Ausstellung einer Urkunde erlassen werden ist er nichtig wenn diese Form nicht gewahrt wird Auch Entscheidungen ortlich unzustandiger Behorden sind nichtig falls sie sich auf unbewegliches Vermogen oder ein ortsgebundenes Recht oder Rechtsverhaltnis beziehen 4 Absatz 1 Nummer 1 Konnen Regelungsinhalte aus tatsachlichen Grunden nicht ausgefuhrt werden oder wurde die Befolgung zur Begehung einer rechtswidrigen Tat oder zu einem Sittenverstoss fuhren fuhrt das ebenfalls zur Nichtigkeit Nach 44 Absatz 1 VwVfG ist ein Verwaltungsakt nichtig der mit einem besonders schweren Fehler behaftet ist also gravierende Fehler aufweist oder in einem derartigen Widerspruch zur Rechtsordnung steht dass sein Fortbestand unvertretbar ware Es genugt dass dies fur einen durchschnittlichen Burger ohne weiteres erkennbar ist 115 Als nichtig beurteilte die Rechtsprechung beispielsweise die Erlaubnis zum strafbaren Glucksspiel 116 Bestimmte formelle Fehler fuhren gemass 44 Absatz 3 VwVfG ausdrucklich nicht zur Nichtigkeit des Verwaltungsakts Ein solcher Fehler liegt beispielsweise vor wenn eine nach 20 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 6 VwVfG ausgeschlossene Person am Verfahren mitgewirkt hat Da die Nichtigkeit eines Verwaltungsakts oft nicht eindeutig erkennbar ist kann die Behorde diese gemass 44 Absatz 5 VwVfG verbindlich feststellen Hierzu ist sie sogar verpflichtet falls die Feststellung durch eine Person beantragt wird die hieran ein berechtigtes Interesse hat Heilung von Verfahrensfehlern 45 VwVfG Bearbeiten Verfahrensfehler konnen nach 45 VwVfG bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz also der Berufung durch Nachholung geheilt werden was die formelle Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts beseitigt Dies soll den Fortbestand materiell richtiger Entscheidungen schutzen Nach vorherrschender Auffassung wirkt die Heilung ruckwirkend sodass der Verwaltungsakt ab Bekanntgabe als rechtmassig gilt 117 118 Eine Heilung nach 45 VwVfG kommt etwa in Betracht wenn eine nach 28 Absatz 1 VwVfG notwendige Anhorung unterblieben ist Dazu muss die Behorde sich nachtraglich mit dem Vorbringen des Beteiligten auseinandersetzen und ihre bereits getroffene Entscheidung ergebnisorientiert hinterfragen 119 120 Unbeachtlichkeit formeller Fehler 46 VwVfG Bearbeiten Gemass 46 VwVfG ist ein Fehler eines Verwaltungsakts unbeachtlich wenn er die Sachentscheidung offensichtlich nicht beeinflusst hat Anders als in Fallen des 45 VwVfG beruhrt dies die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts nicht 46 VwVfG schliesst lediglich den grundsatzlich bestehenden Anspruch des Burgers auf Aufhebung des rechtswidrigen Verwaltungsakts aus Dies dient der Verfahrensokonomie 121 Die Folge des 46 VwVfG kommt bei Fehlern uber die ortliche Zustandigkeit das Verfahren und die Form in Betracht Unbeachtlich ist ein Fehler wenn er sich auf die Entscheidung offensichtlich nicht ausgewirkt hat Dies kann bei gebundenen Entscheidungen der Fall sein weil nur eine Entscheidung materiell rechtmassig ist Standen der Behorde mehrere Entscheidungsmoglichkeiten offen insbesondere bei Ermessensentscheidungen kann regelmassig nicht ausgeschlossen werden dass sich der Fehler ausgewirkt hat 122 Umdeutung eines Verwaltungsakts 47 VwVfG Bearbeiten Hauptartikel Umdeutung Recht Gemass 47 VwVfG darf ein fehlerhafter Verwaltungsakt in einen anderen Verwaltungsakt umgedeutet werden So kann eine rechtswidrige ausserordentliche Entlassung in eine rechtmassige ordentliche umgedeutet werden 123 Dies ahnelt 140 BGB der die Umdeutung einer Willenserklarung ermoglicht Die Umdeutung soll die Durchfuhrung eines erneuten Verwaltungsverfahrens vermeiden 124 In der Rechtspraxis findet die Umdeutung selten Anwendung 125 Voraussetzung fur eine Umdeutung ist die Identitat seiner Zielrichtung und formell wie materiellrechtliche Rechtmassigkeit Gemass 47 Absatz 2 Satz 1 VwVfG darf die Umdeutung zu keinem Widerspruch zum erkennbaren Willen der Behorde fuhren Die Rechtsfolgen fur den Betroffenen durfen nicht ungunstiger werden Vor der Umdeutung muss der Betroffene gemass 47 Absatz 4 VwVfG angehort werden Aufhebung eines Verwaltungsakts Bearbeiten Hauptartikel Aufhebung Verwaltungsakt Ein aufgehobener Verwaltungsakt ist unwirksam Aufhebungen konnen unterschiedlich erfolgen Ein durch Rechtsbehelf angegriffener Verwaltungsakt kann sowohl durch die Widerspruchsbehorde als auch durch ein Gericht gemass 113 Absatz 1 Satz 1 VwGO aufgehoben werden wenn er rechtswidrig ist und den Widerspruchsfuhrer oder Klager in seinen Rechten verletzt Die Behorde kann einen von ihr erlassenen Verwaltungsakt auch selbst aufheben Das kann rechtmassige und rechtswidrige Verwaltungsakte gleichermassen treffen Praktische Bedeutung kommt dem zu wenn ein Verwaltungsakt bereits bestandskraftig ist und nicht mehr angegriffen werden kann Da die ruckwirkende Beseitigung eines Verwaltungsakts aus Sicht des Betroffenen nachteilig sein kann etwa weil es sich um einen begunstigenden Verwaltungsakt handelt trifft das Gesetz unterschiedliche Vorkehrungen um einen angemessenen Vertrauensschutz zu gewahrleisten 126 127 Grundsatzlich richtet sich das nach den allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzen des Bundes und der Lander Einige Gesetze enthalten speziellere Regelungen die auf die Besonderheiten der jeweiligen Materie abgestimmt sind Solche finden sich etwa in 44 bis 47 SGB X und 15 des Gaststattengesetzes Rucknahme 48 VwVfG Bearbeiten Hauptartikel Rucknahme Verwaltungsrecht 48 VwVfG hat die Aufhebung eines rechtswidrigen Verwaltungsakts zum Gegenstand die als Rucknahme bezeichnet wird Hierbei besteht ein Konflikt zwischen dem Interesse an der Herstellung eines rechtmassigen Zustands und dem Schutz des Vertrauens der Betroffenen an der Aufrechterhaltung des Verwaltungsakts Um diesen Konflikt sachgerecht aufzulosen unterscheidet 48 VwVfG zwischen der Rucknahme von belastenden und begunstigenden Verwaltungsakten 128 Belastender Verwaltungsakt Bearbeiten Belastet der Verwaltungsakt seinen Adressaten steht dessen Rucknahme gemass 48 Absatz 1 Satz 1 VwVfG im freien Ermessen der Behorde Der Belastete hat grundsatzlich einen Anspruch darauf dass die Behorde ermessensfehlerfrei uber die Rucknahme entscheidet 129 130 Dieser Anspruch verdichtet sich zu einem Anspruch auf Rucknahme falls der Fortbestand des Verwaltungsakts einen unertraglichen Zustand zur Folge hatte Dies kommt etwa in Frage wenn er offensichtlich rechtswidrig ist ein Berufen auf Unanfechtbarkeit treu oder sittenwidrig ware oder sich die Verwaltung durch eine bestimmte Entscheidungspraxis selbst gebunden hat 131 Begunstigender Verwaltungsakt Bearbeiten Erschwert ist die Rucknahme wenn der Verwaltungsakt eine begunstigende Wirkung entfaltet Der Adressat hat dann ein besonderes Interesse daran dass der Verwaltungsakt bestehen bleibt Daher beschrankt das Gesetz das Recht der Behorde einen solchen Verwaltungsakt nachtraglich zuruckzunehmen 132 48 Absatz 2 VwVfG regelt die Aufhebung eines Verwaltungsakts der eine Geldleistung oder eine teilbare Sachleistung gewahrt etwa eine Subvention Ein solcher darf zuruckgenommen werden wenn auf Seiten des Begunstigten kein uberwiegendes schutzwurdiges Vertrauen auf seinen Fortbestand besteht Derartiges Vertrauen besteht im Regelfall wenn der Begunstigte die Leistung verbraucht oder eine Vermogensdisposition getroffen hat die er nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Nachteilen ruckgangig machen kann 48 Absatz 2 Satz 3 VwVfG benennt jedoch Falle in denen ein Vertrauensschutz von vornherein ausscheidet das Erwirken des Verwaltungsakts durch Tauschung Drohung Bestechung unrichtige oder unvollstandige Angaben sowie vorsatzliche oder grob fahrlassige Unkenntnis der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts 48 Absatz 3 VwVfG regelt die Aufhebung von Verwaltungsakten die nicht unter 48 Absatz 2 VwVfG fallen Ein solcher kann nur insgesamt aufgehoben werden Daher erfolgt der Vertrauensschutz durch Gewahrung einer Entschadigung Umstritten ist ob und inwieweit die Behorde Aspekte des Vertrauensschutzes bei ihrer Ermessensentscheidung berucksichtigen kann 133 134 Rucknahmefrist Bearbeiten Gemass 48 Absatz 4 Satz 1 VwVfG ist die Rucknahme eines Verwaltungsakts lediglich innerhalb eines Jahres seit dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme durch die zustandige Behorde zulassig Eine Fristbindung besteht allerdings gemass 48 Absatz 4 Satz 2 VwVfG nicht falls der Verwaltungsakt durch Tauschung Drohung oder Bestechung erwirkt wurde Nach Auffassung der Rechtsprechung handelt es sich bei 48 Absatz 4 Satz 1 VwVfG um eine Entscheidungsfrist Daher beginnt der Fristablauf erst sobald die Behorde Kenntnis von allen Tatsachen erlangt welche fur die Entscheidung uber die Rucknahme von Bedeutung sind Der Begriff Tatsache umfasst neben ausseren Umstanden auch Rechtsanwendungsfehler Kenntnis erlangt die Behorde indem der zustandige Behordenmitarbeiter von den Tatsachen erfahrt oder bei ordnungsgemassem Geschehensverlauf erlangt hatte 135 Einflusse des Rechts der Europaischen Union Bearbeiten Beeinflusst wird die Aufhebung von Verwaltungsakten durch das Unionsrecht 136 Von praktischer Bedeutung ist dies insbesondere bei der Ruckforderung von Beihilfen zugunsten Privater die gegen Unionsrecht verstossen 137 Angesichts der Bedeutung der Beihilfenregelungen fur das Funktionieren des Binnenmarkts uberwiegt das Interesse an der Herstellung eines unionsrechtskonformen Zustands den Vertrauensschutz Weiterhin findet die Frist des 48 Absatz 4 VwVfG keine Anwendung damit eine nationale Behorde die effektive Durchsetzung des Unionsrechts nicht durch Untatigkeit vereitelt Schliesslich ist das Rucknahmeermessen der Behorde im Regelfall auf Null reduziert 138 139 Ein unionsrechtswidriger Verwaltungsakt mit belastender Wirkung muss nach der Rechtsprechung des Europaischen Gerichtshofs hingegen aus Grunden der Rechtssicherheit grundsatzlich nicht zuruckgenommen werden auch nicht im Fall eines Unionsrechtsverstosses Eine Pflicht zur Uberprufung ihrer Entscheidung bestehe fur die Behorde aber dann wenn ein Verwaltungsakt durch eine letztinstanzliche Gerichtsentscheidung Bestandskraft erlangt kein Vorabentscheidungsverfahren durchgefuhrt wurde obwohl ein solches geboten gewesen ware und der Adressat sich nach Kenntniserlangung von der unionsrechtlichen Lage an die Behorde wendet 140 Widerruf 49 VwVfG Bearbeiten Hauptartikel Widerruf Verwaltungsakt 49 VwVfG ist auf den Widerruf rechtmassiger Verwaltungsakte zugeschnitten Nach uberwiegender Auffassung findet er allerdings auch auf rechtswidrige Verwaltungsakte analoge Anwendung da seine Voraussetzungen strenger sind als die des 48 VwVfG 141 142 Auch 49 VwVfG unterscheidet zwischen belastenden und begunstigen Verwaltungsakten Der Widerruf eines belastenden Verwaltungsakts steht im Ermessen der Behorde Zusatzliche Voraussetzungen bestehen fur den Widerruf eines begunstigenden Verwaltungsakts Gemass 49 Absatz 2 VwVfG kann ein begunstigender Verwaltungsakt widerrufen werden falls ein Widerrufsgrund des 49 Absatz 2 VwVfG vorliegt Hierzu zahlen etwa die Zulassung des Widerrufs durch Rechtsvorschrift oder Widerrufsvorbehalt oder die Nichterfullung einer Auflage Nach 49 Absatz 6 VwVfG verpflichten bestimmte Widerrufsgrunde zur Entschadigung des Begunstigten 143 Gewahrt der Verwaltungsakt eine Geldleistung oder eine teilbare Sachleistung kann er gemass 49 Absatz 3 VwVfG zusatzlich mit Wirkung fur die Vergangenheit in zwei Konstellationen widerrufen werden zum einen wenn die Leistung nicht nicht alsbald nach der Erbringung oder nicht mehr fur den in dem Verwaltungsakt bestimmten Zweck verwendet wird Zum anderen wenn mit dem Verwaltungsakt eine Auflage verbunden ist und der Begunstigte diese nicht oder nicht innerhalb einer ihm gesetzten Frist erfullt hat 144 49 Absatz 2 und 3 VwVfG verweisen auf 48 Absatz 4 VwVfG sodass der Widerruf fristgebunden ist Ruckforderung einer Leistung 49a VwVfG Bearbeiten Wird ein Verwaltungsakt aufgehoben der seinem Adressaten eine Leistung zugebilligt hat fordert die zustandige Behorde die Leistung gemass 49a VwVfG mittels Verwaltungsakts zuruck Hierbei handelt es sich um eine gebundene Entscheidung 49a VwVfG verdrangt den ungeschriebenen allgemeinen offentlich rechtlichen Erstattungsanspruch 145 Die Ruckforderung erfolgt durch Verwaltungsakt Die Erstattungspflicht richtet sich gemass 49a Absatz 2 Satz 1 VwVfG nach dem Bereicherungsrecht des Burgerlichen Gesetzbuches Aufhebung wahrend eines Rechtsbehelfsverfahrens 50 VwVfG Bearbeiten 50 VwVfG stellt die einschlagige Regelung dar wenn eine Behorde einen begunstigenden Verwaltungsakt aufhebt wahrend dieser durch einen Dritten angefochten wird In diesem Fall finden die besonderen Vertrauensschutzregelungen der 48 und 49 VwVfG keine Anwendung wenn durch die Aufhebung dem Rechtsbehelf abgeholfen wird Dies beruht darauf dass mangels Bestandskraft des Verwaltungsakts keine Grundlage fur einen Vertrauensschutz besteht 146 50 VwVfG findet unmittelbare Anwendung auf die Aufhebung nach 48 und 49 VwVfG Auf die Aufhebung nach spezielleren Vorschriften wird die Norm entsprechend angewandt soweit diese keine eigenstandigen Regelungen bezuglich des in 50 VwVfG geregelten Falls enthalten 147 Umstritten ist ob die Rechtsfolge des 50 VwVfG auch eintritt wenn der Rechtsbehelf des Dritten unzulassig oder unbegrundet ist Nach uberwiegender Auffassung muss der Rechtsbehelf sowohl zulassig als auch begrundet sein da die Schwachung des Vertrauensschutzes den Begunstigten andernfalls unangemessen benachteiligte 148 149 Wiederaufgreifen des Verfahrens 51 VwVfG Bearbeiten Hauptartikel Wiederaufnahme des Verfahrens 51 VwVfG ermoglicht es dem von einem unanfechtbaren Verwaltungsakt Betroffenen das Verwaltungsverfahren wiederaufgreifen und die Behorde nachtraglich uber die Aufhebung oder Anderung des Verwaltungsakts entscheiden zu lassen 150 Gerichtlich wird ein Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts mittels einer Verpflichtungsklage durchgesetzt die sich auf den Erlass einer neuen Sachentscheidung richtet 151 Zulassigkeit eines Antrags auf Wiederaufgreifen Bearbeiten Ein Antrag auf Wiederaufgreifen ist zulassig wenn der Betroffene schlussig darlegt dass einer der in 51 Absatz 1 VwVfG aufgezahlten Wiederaufgreifensgrunde vorliegt Als solche nennt die Norm die nachtragliche Anderung der Rechtslage zugunsten des Betroffenen das Vorliegen neuer Beweismittel zugunsten des Betroffenen sowie das Vorliegen eines Wiederaufgreifensgrunds entsprechend 580 der Zivilprozessordnung Weiterhin muss der Antragsteller ohne grobes Verschulden ausserstande gewesen sein den Grund fur das Wiederaufgreifen im fruheren Verfahren geltend zu machen Schliesslich muss er den Antrag innerhalb von drei Monaten ab Kenntniserlangung vom Wiederaufgreifensgrund gestellt haben 152 Fehlt es an einer dieser Voraussetzungen weist die Behorde den Antrag durch Erlass eines feststellenden Verwaltungsakts zuruck der als wiederholende Verfugung bezeichnet wird 153 Begrundetheit eines Antrags auf Wiederaufgreifen Bearbeiten Der Antrag ist begrundet wenn ein Wiederaufgreifensgrund besteht 152 Fehlt es hieran erlasst die Behorde einen Zweitbescheid in dem sie das Wiederaufgreifen ablehnt Andernfalls entscheidet sie uber die Aufhebung des bestandskraftigen Verwaltungsakts Umstritten ist welchen Massstab die Behorde hierbei anzuwenden hat Nach vorherrschender Auffassung ergibt sich der Prufmassstab aus dem jeweiligen Fachrecht das bereits dem zu uberprufenden Verwaltungsakt zu Grunde lag 154 155 Nach anderer Auffassung entscheidet die Behorde aufgrund des Verweises in 51 Absatz 5 nach 48 bis 50 VwVfG sodass sie uber die Aufhebung nach ihrem Ermessen entscheidet 156 157 Nebenbestimmung zum Verwaltungsakt Bearbeiten Hauptartikel Nebenbestimmung Nebenbestimmungen sind Zusatze zu einem Verwaltungsakt die dessen Regelungsinhalt erweitern oder beschranken Relevant konnen sie werden wenn ein Burger eine Genehmigung beantragt Liegen die Voraussetzungen dafur nicht vor konnen sie mithilfe einer zusatzlichen Regelung in Form einer Nebenbestimmung herbeigefuhrt werden Die Moglichkeiten fur eine behordliche Entscheidung sind dadurch erweitert denn die Umstande des Einzelfalls konnen in angemessener Weise berucksichtigt werden 158 159 Die Grundlagen der Nebenbestimmung sind in 36 VwVfG geregelt Vorgesehen sind funf Formen der Nebenbestimmung die Bedingung die Befristung der Widerrufsvorbehalt die Auflage und der Auflagenvorbehalt Daruber hinaus konnen speziellere Gesetze weitere Formen von Nebenbestimmungen vorsehen 160 Vollstreckung des Verwaltungsakts Bearbeiten Hauptartikel Verwaltungsvollstreckung nbsp Abschleppen eines rechtswidrig geparkten Fahrzeugs im Wege der ErsatzvornahmeEin Verwaltungsakt kann durch die erlassende Behorde zwangsweise durchgesetzt werden Unterscheiden lasst sich zwischen der Erzwingung einer Handlung Duldung oder Unterlassung sowie der Vollstreckung einer Geldforderung Das Recht der Verwaltungsvollstreckung ist fur Bundesbehorden im Verwaltungs Vollstreckungsgesetz des Bundes und im Gesetz uber den unmittelbaren Zwang bei Ausubung offentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes geregelt fur Landesbehorden in den entsprechenden Landesgesetzen 161 Vollstreckungshandlungen setzen voraus dass der Verwaltungsakt einen vollstreckungsfahigen Inhalt Gebote und Verbote hat und bereits vollstreckbar ist Vollstreckbar ist er bei Bestandskraft oder im Falle des Fehlens aufschiebender Wirkung Zwangsmittel sind die Ersatzvornahme Zwangsgeld und unmittelbare Zwang Die Vollstreckung erfolgt im Regelfall im gestreckten Verfahren Ausnahmsweise kann sie ohne vorgehenden Verwaltungsakt im Sofortvollzug erfolgen 162 Die Vollstreckung einer durch Leistungsbescheid festgesetzten Geldforderung setzt voraus dass neben der Vollstreckbarkeit Falligkeit der eingeforderten Leistung vorliegt Seit Bekanntgabe des Bescheids muss eine Woche ohne vollstandige Leistung verstrichen sein Das Vollstreckungsverfahren richtet sich nach der Abgabenordnung 163 Rechtsschutz Bearbeiten Hauptartikel Verwaltungsprozessrecht Deutschland Ein Verwaltungsakt ist mit Widerspruch und gegebenenfalls mit Klage anfechtbar Die VwGO unterscheidet im Wesentlichen zwischen zwei Rechtsschutzzielen der Anfechtung eines Verwaltungsakts sowie der Verpflichtung zum Erlass eines solchen Vorverfahren Bearbeiten Hauptartikel Vorverfahren Im Vorverfahren uberpruft eine Behorde einen Verwaltungsakt auf seine Recht und Zweckmassigkeit Dieses Verfahren das der Klageerhebung vorgeschaltet ist verfolgt im Wesentlichen drei Zwecke die Selbstkontrolle der Verwaltung die Entlastung der Gerichte und das Eroffnen einer zusatzlichen Rechtsschutzmoglichkeit fur den Burger 164 Das Vorverfahren wird gemass 69 VwGO durch Erhebung eines Widerspruchs gegen den Verwaltungsakt bei der Behorde eingeleitet die diesen erlassen hat also bei der Ausgangsbehorde Gemass 80 Absatz 1 VwGO hat dies grundsatzlich aufschiebende Wirkung hemmt also die Vollziehbarkeit des Verwaltungsakts 165 Ist der Widerspruch zulassig und begrundet hilft die Ausgangsbehorde diesem gemass 72 VwGO ab indem sie dem Begehren des Widerspruchsfuhrers nachkommt Andernfalls legt sie den Widerspruch gemass 73 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 VwGO der zustandigen hoheren Behorde vor die durch Widerspruchsbescheid entscheidet 166 sofern Ausgangs und Widerspruchsbehorde nicht ubereinstimmen 68 Abs 1 Satz 2 VwGO ermachtigt die Bundeslander im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung auf das Widerspruchsverfahren im Bereich der landeseigenen Verwaltung und der juristischen Personen des offentlichen Rechts welche der Aufsicht der Lander unterstehen zu verzichten 167 Die Bundeslander haben von dieser Moglichkeit in unterschiedlicher Form Gebrauch gemacht 168 169 170 Sie bezwecken damit den Abbau von Burokratie sowie die Einsparung von Kosten 171 Klage Bearbeiten Weitere Rechtsschutzmoglichkeit ist der Klageweg Die Zulassigkeit einer Anfechtungs oder Verpflichtungsklage setzt gemass 68 Absatz 1 Satz 2 VwGO grundsatzlich voraus dass zuvor ein erfolgloses Widerspruchsverfahren durchgefuhrt wurde Mithilfe einer Anfechtungsklage nach 42 Absatz 1 Alternative 1 VwGO kann der Klager erreichen dass das Gericht einen rechtswidrigen Verwaltungsakt aufhebt Erledigt sich der Verwaltungsakt wahrend des Verfahrens kann der Klager seine Klage gemass 113 Absatz 1 Satz 4 VwGO zu einer Fortsetzungsfeststellungsklage umstellen um feststellen zu lassen dass der Verwaltungsakt rechtswidrig war und ihn in seinen Rechten verletzte Dies bietet sich etwa an wenn er einen Amtshaftungsprozess vorbereiten will in dem er die Erkenntnisse aus dem Verwaltungsprozess zu nutzen beabsichtigt 172 Entscheidungserheblicher Zeitpunkt ist der der letzten Behordenentscheidung Sofern ein Widerspruchsbescheid erging stellt dessen Erlass den massgeblichen Zeitpunkt dar andernfalls der des Verwaltungsakts 173 Mit der Verpflichtungsklage nach 42 Absatz 1 Alternative 2 VwGO kann der Klager die Behorde zu einem Handeln verpflichten wenn er einen Anspruch hierauf hat Soweit ein solcher Anspruch besteht und die Sache spruchreif ist verpflichtet das Gericht die Behorde gemass 113 Absatz 5 Satz 1 VwGO zum Erlass eines Verwaltungsakts Fehlt es an der Spruchreife verpflichtet das Gericht die Behorde gemass 113 Absatz 5 Satz 2 VwGO zur rechtsfehlerfreien Neuentscheidung uber den Erlass des Verwaltungsakts Massgeblich ist die Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mundlichen Verhandlung 174 Einstweiliger Rechtsschutz Bearbeiten Hauptartikel Vorlaufiger Rechtsschutz Zusatzlich zur Erhebung einer Klage kommt in eilbedurftigen Fallen ein Antrag im einstweiligen Rechtsschutz in Betracht Er dient dem effektiven Rechtsschutz aus Art 19 Absatz 4 GG Einstweiliger Rechtsschutz kann zum einen verhindern dass bis zur Klarung des Rechtsstreits auf dem Klageweg ein Zustand geschaffen wird der durch ein spateres Urteil nicht korrigiert werden kann etwa durch Vollstreckung eines Verwaltungsakts Zum anderen ermoglicht er es in zeitkritischen Situationen eine gerichtliche Entscheidung zu erwirken 175 In Bezug auf Verwaltungsakte sieht die VwGO zwei Formen des einstweiligen Rechtsschutzes vor Den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs nach 80 Absatz 5 Satz 1 VwGO sowie den Antrag auf Erlass einer Sicherungs oder Regelungsanordnung nach 123 Absatz 1 VwGO 175 Ein Antrag nach 80 Absatz 5 Satz 1 VwGO kommt in Anfechtungssituationen in Frage Hier ficht der Klager in der Hauptsache einen Verwaltungsakt an gegen den ein Rechtsbehelf keine aufschiebende Wirkung hat Dies trifft etwa gemass 80 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 VwGO auf unaufschiebbare Anordnungen und Massnahmen von Polizeivollzugsbeamten zu Im einstweiligen Verfahren begehrt der Klager die Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Rechtsbehelfs damit der Verwaltungsakt nicht wahrend des Rechtsstreits vollzogen werden kann In anderen Fallen kommt ein Antrag nach 123 Absatz 1 VwGO in Frage der auf die vorlaufige Regelung eines Sachverhalts zielt Von besonderer praktischer Bedeutung ist dies etwa bei beamtenrechtlichen Konkurrentenklagen 176 Der Antrag zielt darauf ab dass das Gericht der Behorde aufgibt das Amt unbesetzt zu lassen bis in der Hauptsache entschieden worden ist Hierbei handelt es sich aufgrund des bezweckten Erhalts des status quo um eine Sicherungsanordnung Die Regelungsanordnung zielt demgegenuber auf die vorubergehende Erweiterung des Rechtskreises des Antragstellers etwa durch vorlaufige Zulassung zu einem Studium 177 Kosten BearbeitenFur den Erlass die Rucknahme oder den Widerruf eines Verwaltungsakts konnen Verwaltungskosten Gebuhren und Auslagen erhoben werden Rechtsgrundlage ist beispielsweise 10 des Bundesgebuhrengesetzes Das Verfahren bei den Sozialleistungstragern ist grundsatzlich kostenfrei 64 SGB X Die Kostenerstattung bei erfolgreichem Widerspruch regelt 80 VwVfG Statistik BearbeitenEine amtliche Statistik zu den in Deutschland erlassenen Verwaltungsakten gibt es nicht Einzelne Verwaltungstrager erfassen jedoch ihre Tatigkeit im eigenen Interesse und zur Rechtfertigung gegenuber der offentlichen Meinung insbesondere in Widerspruchsstatistiken 178 Diese setzen die Anzahl der angefochtenen Bescheide in Relation zur Gesamtzahl der Entscheidungen und beschreiben die Art und Weise der Erledigung etwa durch Abhilfe und Widerspruchsbescheid oder durch Rucknahme des Widerspruchsfuhrers 179 180 181 Widerspruchsstatistiken dienen auch der offentlichen Rechnungsprufung 182 Von den Verwaltungsgerichten erledigte Hauptverfahren betrafen 2016 ganz uberwiegend Entscheidungen im Asylrecht gefolgt von Entscheidungen im offentlichen Dienst beamtenrechtliche Streitigkeiten nach 54 des Beamtenstatusgesetzes und Abgabensachen 183 Bei den Sozialgerichten dominierten Entscheidungen zum SGB II 184 Vor den Finanzgerichten erledigte Klagen betrafen meistens die Veranlagung zur Einkommensteuer 185 Literatur BearbeitenHarald Hofmann Uta Hildebrandt Susanne Gunia Christian Zeissler Allgemeines Verwaltungsrecht mit Bescheidtechnik Verwaltungsvollstreckung und Rechtsschutz 12 Auflage 2022 Kohlhammer ISBN 978 3 555 02258 1 Markus Engert Die historische Entwicklung des Rechtsinstituts Verwaltungsakt P Lang Frankfurt am Main 2002 ISBN 3 631 39690 2 Alexandra Saager Der Verwaltungsakt als Handlungsform der Auftrags und Konzessionsvergabe 1 Auflage Nomos Baden Baden 2017 ISBN 978 3 8487 4423 7 Reimund Schmidt De Caluwe Der Verwaltungsakt in der Lehre Otto Mayers staatstheoretische Grundlagen dogmatische Ausgestaltung und deren verfassungsbedingte Verganglichkeit Mohr Siebeck Tubingen 1999 ISBN 3 16 147025 7 Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Verwaltungsakt Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Grundrechte im Leistungsstaat Die Dogmatik des Verwaltungsrechts vor den Gegenwartsaufgaben der Verwaltung Berichte und Diskussionen auf der Tagung der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer in Regensburg vom 29 September bis 2 Oktober 1971 Veroffentlichungen der Vereinigung der deutschen Staatsrechtslehrer Bd 30 1 Bericht von Otto Bachof S 194 244 2 Mitbericht von Winfried Brohm S 245 312 Aussprache und Schlussworte S 313 364 Eberhard Schmidt Assmann Stephanie Dagron Deutsches und franzosisches Verwaltungsrecht im Vergleich ihrer Ordnungsideen Zur Geschlossenheit Offenheit und gegenseitigen Lernfahigkeit von Rechtssystemen In Zeitschrift fur auslandisches offentliches Recht und Volkerrecht 2007 S 395 468 Ulrich Ramsauer Abgrenzung von Allgemeinverfugung und Rechtsverordnung In Juridica international 2014 Einzelnachweise Bearbeiten a b c Florian von Alemann Fabian Scheffczyk 35 Rn 17 18 In Johann Bader Michael Ronellenfitsch Hrsg Beck scher Online Kommentar VwVfG 38 Edition 2018 Heinz Mohnhaupt Vom Privileg zum Verwaltungsakt Beobachtungen zur dogmengeschichtlichen Entwicklung in Deutschland seit der Mitte des 18 Jahrhunderts in Historische Vergleichung im Bereich von Staat und Recht Gesammelte Aufsatze Ius Commune Sonderheft 134 Frankfurt am Main Klostermann 2000 Reimund Schmidt De Caluwe Der Verwaltungsakt in der Lehre Otto Mayers staatstheoretische Grundlagen dogmatische Ausgestaltung und deren verfassungsbedingte Verganglichkeit Tubingen Mohr Siebeck 1999 urn nbn de hebis 26 opus 1255 Abstract Markus Engert Die historische Entwicklung des Rechtsinstituts Verwaltungsakt Frankfurt am Main 2002 ISBN 3 631 39690 2 S 47 Max Weber Wirtschaft und Gesellschaft Tubingen 1921 Matthias Ruffert 21 Rn 1 In Dirk Ehlers Hermann Punder Hrsg Allgemeines Verwaltungsrecht 15 Auflage de Gruyter Berlin 2016 ISBN 978 3 11 036835 2 Abgerufen uber De Gruyter Online Florian von Alemann Fabian Scheffczyk 35 Rn 19 In Johann Bader Michael Ronellenfitsch Hrsg Beck scher Online Kommentar VwVfG 38 Edition 2018 a b Helge Sodan Jan Ziekow Grundkurs Offentliches Recht 6 Auflage 2014 74 Rn 1 ISBN 978 3 406 66169 3 a b Wilfried Erbguth Annette Guckelberger Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozess und Staatshaftungsrecht 10 Auflage Nomos Baden Baden 2020 ISBN 978 3 8487 6097 8 13 Rn 3 Adolf Rebler Zur Tatbestandswirkung und Feststellungswirkung von rechtswidrigen Verwaltungsakten In Deutsches Verwaltungsblatt 2017 S 1279 Anton Zimmermann Die Folgen der Rechtswidrigkeit von Rechtsnormen In Juristische Arbeitsblatter 2018 S 249 Hartmut Maurer Christian Waldhoff Allgemeines Verwaltungsrecht 19 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 68177 6 10 Rn 85 Stefan Muckel Verwaltungsvollstreckung in der Klausur In Juristische Arbeitsblatter 2012 S 272 Matthias Ruffert 21 Rn 12 In Dirk Ehlers Hermann Punder Hrsg Allgemeines Verwaltungsrecht 15 Auflage de Gruyter Berlin 2016 ISBN 978 3 11 036835 2 Abgerufen uber De Gruyter Online Matthias Ruffert 21 Rn 3 In Dirk Ehlers Hermann Punder Hrsg Allgemeines Verwaltungsrecht 15 Auflage de Gruyter Berlin 2016 ISBN 978 3 11 036835 2 Abgerufen uber De Gruyter Online Justizverwaltungsakt rechtslexikon net abgerufen am 11 Juni 2018 Hans Bull Veith Mehde Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungslehre 9 Auflage C F Muller Heidelberg 2015 ISBN 978 3 8114 9349 0 Rn 1009 Hans Bull Veith Mehde Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungslehre 9 Auflage C F Muller Heidelberg 2015 ISBN 978 3 8114 9349 0 Rn 687 Paul Stelkens 35 Rn 50 In Paul Stelkens Heinz Bonk Michael Sachs Hrsg Verwaltungsverfahrensgesetz Kommentar 9 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 71095 7 Wilfried Erbguth Annette Guckelberger Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozess und Staatshaftungsrecht 10 Auflage Nomos Baden Baden 2020 ISBN 978 3 8487 6097 8 6 Rn 5 BVerwG Urteil vom 30 August 2006 10 B 38 06 Wilfried Erbguth Annette Guckelberger Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozess und Staatshaftungsrecht 10 Auflage Nomos Baden Baden 2020 ISBN 978 3 8487 6097 8 12 Rn 6 Wolfgang Kahl Der Verwaltungsakt Bedeutung und Begriff In Jura 2001 S 505 507 Gunter Henneke 35 Rn 20 In Hans Knack Gunter Henneke Hrsg VwVfG Kommentar 10 Auflage Heymanns Koln 2014 ISBN 978 3 452 28170 8 Wilfried Erbguth Annette Guckelberger Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozess und Staatshaftungsrecht 10 Auflage Nomos Baden Baden 2020 ISBN 978 3 8487 6097 8 12 Rn 4 5 Volker Schlette Die Verwaltung als Vertragspartner Mohr Siebeck Tubingen 2000 ISBN 978 3 16 147224 4 S 189 190 Kay Waechter Der offentlich rechtliche Vertrag In JuristenZeitung 2006 S 166 168 Wilfried Erbguth Annette Guckelberger Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozess und Staatshaftungsrecht 10 Auflage Nomos Baden Baden 2020 ISBN 978 3 8487 6097 8 12 Rn 7 Elmar Kruger Die Eroffnung des Verwaltungsrechtswegs In Juristische Schulung 2013 S 598 Matthias Ruffert 21 Rn 41 In Dirk Ehlers Hermann Punder Hrsg Allgemeines Verwaltungsrecht 15 Auflage de Gruyter Berlin 2016 ISBN 978 3 11 036835 2 Abgerufen uber De Gruyter Online BVerwGE 77 268 271 Susan Grotefels 16 Rn 52 In Werner Hoppe Christian Bonker Susan Grotefels Hrsg Offentliches Baurecht Raumordnungsrecht Stadtebaurecht Bauordnungsrecht 4 Auflage C H Beck Munchen 2010 ISBN 978 3 406 59163 1 Wilfried Erbguth Annette Guckelberger Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozess und Staatshaftungsrecht 10 Auflage Nomos Baden Baden 2020 ISBN 978 3 8487 6097 8 12 Rn 12 BVerwGE 31 301 306 Adelheid Puttler 80 Rn 80 In Helge Sodan Jan Ziekow Hrsg Verwaltungsgerichtsordnung Grosskommentar 4 Auflage Nomos Baden Baden 2014 ISBN 978 3 8487 0318 0 VGH Munchen Beschluss vom 25 Januar 2010 7 ZB 08 1476 Bayerische Verwaltungsblatter 2011 S 212 VG Braunschweig Urteil vom 18 Februar 2004 6 A 106 03 Neue Zeitschrift fur Verwaltungsrecht Rechtsprechungs Report 2004 S 576 Carsten Morgenroth Bewertungen einzelner Prufungsleistungen als Verwaltungsakte In Neue Zeitschrift fur Verwaltungsrecht 2014 S 32 33 Helge Sodan 42 Rn 269 In Helge Sodan Jan Ziekow Hrsg Verwaltungsgerichtsordnung Grosskommentar 4 Auflage Nomos Baden Baden 2014 ISBN 978 3 8487 0318 0 Eva Marie vom Rath Aufrechnung und Verrechnung Verwaltungsakt oder offentlich rechtliche Willenserklarung In Die Offentliche Verwaltung 2010 S 180 181 Wilfried Erbguth Annette Guckelberger Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozess und Staatshaftungsrecht 10 Auflage Nomos Baden Baden 2020 ISBN 978 3 8487 6097 8 12 Rn 19 Hartmut Maurer Christian Waldhoff Allgemeines Verwaltungsrecht 19 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 68177 6 9 Rn 15 a b Wilfried Erbguth Annette Guckelberger Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozess und Staatshaftungsrecht 10 Auflage Nomos Baden Baden 2020 ISBN 978 3 8487 6097 8 12 Rn 23 OVG Nordrhein Westfalen Urteil vom 29 Oktober 2007 15 B 1517 07 Neue Zeitschrift fur Verwaltungsrecht Rechtsprechungs Report 2008 S 487 Christian Waldhoff Anmerkung zu HmbOVG Beschluss vom 30 Juni 2014 1 Bs 121 14 In Juristische Schulung 2015 S 383 BVerwGE 60 144 147 Helge Sodan 42 Rn 160 In Helge Sodan Jan Ziekow Hrsg Verwaltungsgerichtsordnung Grosskommentar 4 Auflage Nomos Baden Baden 2014 ISBN 978 3 8487 0318 0 Hartmut Maurer Christian Waldhoff Allgemeines Verwaltungsrecht 19 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 68177 6 9 Rn 24 Julian Kruper Das Einvernehmen der Gemeinde nach 36 BauGB Materiell verfahrens und prozessrechtliche Aspekte In Zeitschrift fur das Juristische Studium 2010 S 582 584 VG Ansbach Urteil vom 21 Juni 2017 AN 4 K 16 02256 Martin Burgi Kommunalrecht 5 Auflage C H Beck Munchen 2015 ISBN 978 3 406 67566 9 8 Rn 16 BVerwGE 18 40 OVG Brandenburg Urteil vom 30 Dezember 1996 4 B 175 96 Neue Zeitschrift fur Verwaltungsrecht Rechtsprechungs Report 1997 S 555 Matthias Ruffert 21 Rn 51 In Dirk Ehlers Hermann Punder Hrsg Allgemeines Verwaltungsrecht 15 Auflage de Gruyter Berlin 2016 ISBN 978 3 11 036835 2 Abgerufen uber De Gruyter Online Hartmut Maurer Christian Waldhoff Allgemeines Verwaltungsrecht 19 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 68177 6 9 Rn 46 Matthias Ruffert 21 Rn 52 In Dirk Ehlers Hermann Punder Hrsg Allgemeines Verwaltungsrecht 15 Auflage de Gruyter Berlin 2016 ISBN 978 3 11 036835 2 Abgerufen uber De Gruyter Online BVerwG Urteil vom 22 Januar 1971 IV C 62 66 Paul Stelkens 35 Rn 221 222 In Paul Stelkens Heinz Bonk Michael Sachs Hrsg Verwaltungsverfahrensgesetz Kommentar 9 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 71095 7 BVerwGE 37 103 a b c Wilfried Erbguth Annette Guckelberger Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozess und Staatshaftungsrecht 10 Auflage Nomos Baden Baden 2020 ISBN 978 3 8487 6097 8 12 Rn 41 43 BVerwG Beschluss vom 11 Marz 2010 7 B 36 09 Neue Juristische Wochenschrift 2010 S 1686 a b Tristan Barczak Typologie des Verwaltungsakts In Juristische Schulung 2018 S 238 245 Hans Bull Veith Mehde Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungslehre 9 Auflage C F Muller Heidelberg 2015 ISBN 978 3 8114 9349 0 Rn 584 Tristan Barczak Typologie des Verwaltungsakts In Juristische Schulung 2018 S 238 243 BVerwG Beschluss vom 5 Januar 2012 8 B 62 11 Rdnr 13 Gerrit Manssen Der Begriff Verwaltungsakt mit Dauerwirkung im SGB X In Zeitschrift fur Sozialhilfe und Sozialgesetzbuch 1991 S 225 Achim Fuhrmanns Vertrauensschutz im deutschen und im osterreichischen offentlichen Recht Justus Liebig Universitat Giessen 2004 S 72 Michael Kloepfer Kettenverwaltungsakte und Widerrufsvorbehalt Zur Zuverlassigkeit befristeter Verwaltungsakte In Deutsches Verwaltungsblatt 1972 S 371 BVerwGE 67 99 Ulrich Schroder Der vorlaufige Verwaltungsakt In Jura 2010 S 255 Tristan Barczak Typologie des Verwaltungsakts In Juristische Schulung 2018 S 238 241 BVerwGE 81 84 Tristan Barczak Typologie des Verwaltungsakts In Juristische Schulung 2018 S 238 239 Annette Guckelberger Die Rechtsfigur der Genehmigungsfiktion In Die Offentliche Verwaltung 2010 S 109 BVerfG Urteil vom 6 Juni 1983 2 BvR 244 310 83 Neue Juristische Wochenschrift 1983 S 2135 BVerwG Urteil vom 16 Marz 1988 1 B 153 87 Neue Zeitschrift fur Verwaltungsrecht 1988 S 621 Max Weber Die burokratisch monokratische aktenmassige Verwaltung Wirtschaft und Gesellschaft Grundriss der verstehenden Soziologie 1922 5 Wolfgang Sannwald DMS und E Akten Die Renaissance des Aktenplans publicus boorberg de 11 2013 Wilfried Erbguth Annette Guckelberger Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozess und Staatshaftungsrecht 10 Auflage Nomos Baden Baden 2020 ISBN 978 3 8487 6097 8 13 Rn 7 Klaus Fusser Fristlauf der Widerspruchsfrist bei Bekanntgabe der Baugenehmigung an Drittbetroffene In Landes und Kommunalverwaltung 1996 S 314 OVG Munster Beschluss vom 10 Oktober 2012 2 B 1090 12 Baurecht 2013 S 507 Guy Beaucamp Rechtsfragen der Bekanntgabe nach 41 VwVfG In Juristische Arbeitsblatter 2016 S 436 Paul Stelkens 41 Rn 119 125 In Paul Stelkens Heinz Bonk Michael Sachs Hrsg Verwaltungsverfahrensgesetz Kommentar 9 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 71095 7 a b Boas Kumper Das Verkehrszeichen als Quelle klassischer Probleme des Verwaltungs und Verwaltungsprozessrechts In Juristische Schulung 2017 S 731 734 BVerwGE 27 181 184 BVerwGE 59 221 226 a b BVerwGE 138 21 BVerwGE 154 365 Boas Kumper Das Verkehrszeichen als Quelle klassischer Probleme des Verwaltungs und Verwaltungsprozessrechts In Juristische Schulung 2017 S 731 735 Dorte Herrmann Aus dem Leben eines Verwaltungsakts In Zeitschrift fur das Juristische Studium 2011 S 25 26 BVerwG Beschluss vom 27 Juli 2005 6 B 37 05 Steffen Detterbeck Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes In Jura 2002 S 235 Hans Uwe Erichsen Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes In Jura 1995 S 550 Stefan Muckel Anmerkung zu BVerfG Beschluss vom 11 August 2009 2 BvR 941 08 In Juristische Arbeitsblatter 2010 S 74 Dietrich Jesch Gesetz und Verwaltung 1968 S 34 BVerwG Urteil vom 18 Juli 2002 3 C 54 01 Neue Zeitschrift fur Verwaltungsrecht 2003 S 92 Hans Bull Veith Mehde Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungslehre 9 Auflage C F Muller Heidelberg 2015 ISBN 978 3 8114 9349 0 Rn 165 169 BVerwGE 71 354 357 Wilfried Erbguth Annette Guckelberger Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozess und Staatshaftungsrecht 10 Auflage Nomos Baden Baden 2020 ISBN 978 3 8487 6097 8 14 Rn 10 12 Martin Burgi 8 Rn 35 In Dirk Ehlers Hermann Punder Hrsg Allgemeines Verwaltungsrecht 15 Auflage de Gruyter Berlin 2016 ISBN 978 3 11 036835 2 Raimund Bruhl Uberblick uber das Verwaltungsverfahrensrecht Hrsg Bundesministerium des Innern fur Bau und Heimat 12 Auflage bund de PDF VG Oldenburg Urteil vom 14 Januar 2011 7 A 1212 09 Rdnr 38 ff Annette Guckelberger Anhorungsfehler bei Verwaltungsakten In Juristische Schulung 2011 S 577 577 578 BVerfG Beschluss vom 29 Mai 2002 2 BvR 723 99 Neue Zeitschrift fur Verwaltungsrecht 2002 S 1368 Martin Kment Sebastian Vorwalter Beurteilungsspielraum und Ermessen In Juristische Schulung 2015 S 193 197 BVerwGE 90 18 24 Martin Kment Sebastian Vorwalter Beurteilungsspielraum und Ermessen In Juristische Schulung 2015 S 193 198 Christian Hufen Ermessen und unbestimmter Rechtsbegriff In Zeitschrift fur das Juristische Studium 2010 S 603 BVerwGE 120 382 Andreas Vosskuhle Ann Katrin Kaufhold Grundwissen Offentliches Recht Verwaltungsvorschriften In Juristische Schulung 2016 S 314 Martin Kment Sebastian Vorwalter Beurteilungsspielraum und Ermessen In Juristische Schulung 2015 S 193 200 Martio Martini Xaver Finkenzeller Die Abwagungsfehlerlehre In Juristische Schulung 2012 S 126 127 Hartmut Maurer Christian Waldhoff Allgemeines Verwaltungsrecht 19 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 68177 6 10 Rn 25 Michael Sachs 42 Rn 1 2 In Paul Stelkens Heinz Bonk Michael Sachs Hrsg Verwaltungsverfahrensgesetz Kommentar 9 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 71095 7 Michael Fremuth Formelle Fehler des Verwaltungsakts und ihre Folgen In Juristische Arbeitsblatter 2012 S 844 BVerwGE 19 284 OLG Celle Urteil vom 12 Mai 1969 2 Ss 36 69 Neue Juristische Wochenschrift 1969 S 2250 Michael Sachs 45 Rn 21 In Paul Stelkens Heinz Bonk Michael Sachs Hrsg Verwaltungsverfahrensgesetz Kommentar 9 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 71095 7 Gunter Henneke 45 Rn 15 In Hans Knack Gunter Henneke Hrsg VwVfG Kommentar 10 Auflage Heymanns Koln 2014 ISBN 978 3 452 28170 8 BVerwGE 68 275 BVerwG Urteil vom 22 Marz 2012 3 C 16 11 Neue Juristische Wochenschrift 2012 S 2825 Michael Sachs 46 Rn 1 In Paul Stelkens Heinz Bonk Michael Sachs Hrsg Verwaltungsverfahrensgesetz Kommentar 9 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 71095 7 Wilfried Erbguth Annette Guckelberger Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozess und Staatshaftungsrecht 10 Auflage Nomos Baden Baden 2020 ISBN 978 3 8487 6097 8 15 Rn 20 BVerwGE 91 73 Michael Fremuth Formelle Fehler des Verwaltungsakts und ihre Folgen In Juristische Arbeitsblatter 2012 S 844 845 Wilfried Erbguth Annette Guckelberger Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozess und Staatshaftungsrecht 10 Auflage Nomos Baden Baden 2020 ISBN 978 3 8487 6097 8 15 Rn 21 Sylvia Calmes Brunet Rechtssicherheit und Vertrauensschutz im Verwaltungsrecht In Juristische Schulung 2014 S 1077 1079 Mario Martini Die Aufhebung von Verwaltungsakten nach 48 ff VwVfG Vertrauensschutz bei der Rucknahme 48 II III VwVfG In Juristische Arbeitsblatter 2016 S 830 Hans Bull Veith Mehde Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungslehre 9 Auflage C F Muller Heidelberg 2015 ISBN 978 3 8114 9349 0 Rn 789 798 VGH Kassel Urteil vom 14 September 1994 1 UE 3835 88 Neue Zeitschrift fur Verwaltungsrecht 1995 S 394 395 Daniel Krausnick Grundfalle zu 48 49 VwVfG In Juristische Schulung 2010 S 594 598 BVerwG Urteil vom 17 Januar 2007 6 C 32 06 Neue Zeitschrift fur Verwaltungsrecht 2007 S 709 710 Mario Martini Die Aufhebung von Verwaltungsakten nach 48 ff VwVfG Vertrauensschutz bei der Rucknahme 48 II III VwVfG In Juristische Arbeitsblatter 2016 S 830 830 831 Hans Uwe Erichsen Dirk Brugge Die Rucknahme von Verwaltungsakten nach 48 VwVfG In Jura 1999 S 155 162 Hubert Meyer 48 Rn 114 In Hans Knack Gunter Henneke Hrsg VwVfG Kommentar 10 Auflage Heymanns Koln 2014 ISBN 978 3 452 28170 8 Mario Martini Die Aufhebung von Verwaltungsakten 48 ff VwVfG Rucknahmefrist 48 IV VwVfG In Juristische Arbeitsblatter 2017 S 838 839 840 Gernot Sydow Europaisierte Verwaltungsverfahren In Juristische Schulung 2005 S 97 BVerwGE 92 81 Wilfried Erbguth Annette Guckelberger Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozess und Staatshaftungsrecht 10 Auflage Nomos Baden Baden 2020 ISBN 978 3 8487 6097 8 16 Rn 35 Heiko Sauer Staatsrecht III 4 Auflage C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 69544 5 8 Rn 45 52 Heiko Sauer Staatsrecht III 4 Auflage C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 69544 5 8 Rn 53 57 BVerwG Urteil vom 14 Dezember 1989 3 C 30 87 Neue Juristische Wochenschrift 1991 S 766 768 Daniel Krausnick Grundfalle zu 48 49 VwVfG In Juristische Schulung 2010 S 778 779 Daniel Krausnick Grundfalle zu 48 49 VwVfG In Juristische Schulung 2010 S 778 780 781 Daniel Krausnick Grundfalle zu 48 49 VwVfG In Juristische Schulung 2010 S 778 781 Iris Kemmler Allgemeiner Aufopferungsanspruch und offentlich rechtlicher Erstattungsanspruch In Juristische Arbeitsblatter 2005 S 659 660 Michael Sachs 50 Rn 1 2 In Paul Stelkens Heinz Bonk Michael Sachs Hrsg Verwaltungsverfahrensgesetz Kommentar 9 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 71095 7 Marc Falkenbach 50 Rn 3 In Johann Bader Michael Ronellenfitsch Beck scher Online Kommentar VwVfG Falkenbach 38 Edition 2018 BVerwG Urteil vom 15 Februar 1990 4 C 39 86 Neue Zeitschrift fur Verwaltungsrecht 1990 S 857 BVerwG Urteil vom 4 August 1982 4 C 42 79 Neue Zeitschrift fur Verwaltungsrecht 1983 S 285 Thorsten Sasse Das Wiederaufgreifen des Verfahrens gemass 51 VwVfG In Jura 2009 S 493 Thorsten Sasse Das Wiederaufgreifen des Verfahrens gemass 51 VwVfG In Jura 2009 S 493 496 a b Thorsten Sasse Das Wiederaufgreifen des Verfahrens gemass 51 VwVfG In Jura 2009 S 493 494 Wilfried Erbguth Annette Guckelberger Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozess und Staatshaftungsrecht 10 Auflage Nomos Baden Baden 2020 ISBN 978 3 8487 6097 8 17 Rn 2 BVerwGE 135 121 Hubert Meyer 51 Rn 20 In Hans Knack Gunter Henneke Hrsg VwVfG Kommentar 10 Auflage Heymanns Koln 2014 ISBN 978 3 452 28170 8 Hartmut Maurer Christian Waldhoff Allgemeines Verwaltungsrecht 19 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 68177 6 11 Rn 61 Hanns Uwe Richter Die Aufhebung von Verwaltungsakten auf Betreiben der Verwaltung und des Betroffenen In Juristische Schulung 1990 S 719 723 Andreas Vosskuhle Anna Bettina Kaiser Grundwissen Offentliches Recht Nebenbestimmungen In Juristische Schulung 2012 S 699 Jorn Ipsen Allgemeines Verwaltungsrecht 10 Auflage Franz Vahlen Munchen 2017 ISBN 978 3 8006 5426 0 Rn 553 Ulrich Stelkens 35 Rn 107 In Paul Stelkens Heinz Bonk Michael Sachs Hrsg Verwaltungsverfahrensgesetz Kommentar 9 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 71095 7 Stefan Muckel Verwaltungsvollstreckung in der Klausur In Juristische Arbeitsblatter 2012 S 272 273 Stefan Muckel Verwaltungsvollstreckung in der Klausur In Juristische Arbeitsblatter 2012 S 272 273 274 Wilfried Erbguth Annette Guckelberger Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozess und Staatshaftungsrecht 10 Auflage Nomos Baden Baden 2020 ISBN 978 3 8487 6097 8 19 Rn 29 31 Max Emanuel Geis 68 Rn 1 In Helge Sodan Jan Ziekow Hrsg Verwaltungsgerichtsordnung Grosskommentar 4 Auflage Nomos Baden Baden 2014 ISBN 978 3 8487 0318 0 Adelheid Puttler 80 Rn 35 In Helge Sodan Jan Ziekow Hrsg Verwaltungsgerichtsordnung Grosskommentar 4 Auflage Nomos Baden Baden 2014 ISBN 978 3 8487 0318 0 Max Emanuel Geis 73 Rn 1 In Helge Sodan Jan Ziekow Hrsg Verwaltungsgerichtsordnung Grosskommentar 4 Auflage Nomos Baden Baden 2014 ISBN 978 3 8487 0318 0 BVerfG Beschluss vom 9 Mai 1973 2 BvL 43 44 71 Rdnr 37 ff vgl fur Baden Wurttemberg 15 Gesetz zur Ausfuhrung der Verwaltungsgerichtsordnung AGVwGO vom 14 Oktober 2008 GBl 2008 343 356 und Berlin 4 Abs 2 Gesetz zur Ausfuhrung der Verwaltungsgerichtsordnung AGVwGO in der Fassung vom 22 Februar 1977 GVBl 1977 557 vgl fur Bayern Art 15 Gesetz zur Ausfuhrung der Verwaltungsgerichtsordnung AGVwGO in der Fassung der Bekanntmachung vom 20 Juni 1992 GVBl S 162 vgl fur Hessen 16a Hessisches Gesetz zur Ausfuhrung der Verwaltungsgerichtsordnung HessAGVwGO in Verbindung mit der Anlage 1 HessAGVwGO in der Fassung vom 27 Oktober 1997 GVBl I S 381 Friedhelm Hufen Verwaltungsprozessrecht 10 Auflage C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 69552 0 5 Rn 4 Andreas Decker Die Fortsetzungsfeststellungsklage in der Situation der Verpflichtungsklage In Juristische Arbeitsblatter 2016 S 241 245 Heinrich Wolff 113 Rn 97 In Helge Sodan Jan Ziekow Hrsg Verwaltungsgerichtsordnung Grosskommentar 4 Auflage Nomos Baden Baden 2014 ISBN 978 3 8487 0318 0 Klaus Garditz Johannes Orth Der massgebliche Zeitpunkt fur die Beurteilung der Sach und Rechtslage im Verwaltungsprozess In Jura 2013 S 1100 1107 a b Andreas Vosskuhle Thomas Wischmeyer Grundwissen Offentliches Recht Vorlaufiger Rechtsschutz im Verwaltungsprozess In Juristische Schulung 2016 S 1079 1079 1080 Walter Frenz Die Verpflichtungsklage In Juristische Arbeitsblatter 2011 S 917 Adelheid Puttler 123 Rn 42 In Helge Sodan Jan Ziekow Hrsg Verwaltungsgerichtsordnung Grosskommentar 4 Auflage Nomos Baden Baden 2014 ISBN 978 3 8487 0318 0 Gerhard Igl et al Leistungsbewilligungen und ablehnungen durch Krankenkassen Studie fur den Beauftragten der Bundesregierung fur die Belange der Patientinnen und Patienten sowie Bevollmachtigten fur Pflege Juni 2017 vgl Statistiken uber die Einspruchsbearbeitung in den Finanzamtern Monatsbericht des Bundesfinanzministeriums 22 Oktober 2012 vgl Wie oft kommen Fehler in Rentenbescheiden vor Website der DRV abgerufen am 25 Mai 2018 vgl Widerspruchsstatistik Barnimer Burgerpost 26 April 2006 S 12 vgl Landesrechnungshof Brandenburg Jahresbericht 2008 S 169 Statistisches Bundesamt Rechtspflege Verwaltungsgerichte Fachserie 10 Reihe 2 4 26 Oktober 2017 S 32 Statistisches Bundesamt Rechtspflege Sozialgerichte Fachserie 10 Reihe 2 7 20 September 2017 S 13 Statistisches Bundesamt Rechtspflege Finanzgerichte Fachserie 10 Reihe 2 5 3 Juli 2017 S 11 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4063321 4 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verwaltungsakt Deutschland amp oldid 236730079 Allgemeinverfugung