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Die Genehmigungsfiktion ist eine Rechtsfigur im deutschen Verwaltungsrecht Entscheidet die zustandige Behorde nicht innerhalb einer bestimmten Frist uber eine beantragte Genehmigung so gilt die Genehmigung als erteilt Die Fiktionswirkung tritt demnach mit Ablauf der Frist ein Der Antragsteller ist daraus resultierend Inhaber eines fiktiven oder fingierten Verwaltungsaktes In 42a Verwaltungsverfahrensgesetz VwVfG hat der Gesetzgeber diese Art des Zustandekommens eines Verwaltungsaktes legaldefiniert 1 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Voraussetzungen des 42 a VwVfG Inhalt 3 Rechtsnatur der Genehmigungsfiktion und die Rechtsfolgen 4 Wirksamkeit gegenuber Adressaten und Drittbetroffenen 5 Bescheinigung der Genehmigungsfiktion 6 Rechtsschutz von Drittbetroffenen 7 Abgrenzung 8 Literatur 9 FussnotenAllgemeines BearbeitenDie Genehmigungsfiktion dient der Verfahrensvereinfachung und beschleunigung Mit der geschaffenen Rechtsfigur hat der Gesetzgeber die verwaltungsverfahrensrechtlichen Bestimmungen der Europaischen Dienstleistungsrichtlinie DLRL umgesetzt 2 3 insbesondere Art 13 Abs 4 DLRL 4 Sinn und Zweck der Genehmigungsfiktion ist es dem Antragsteller uber seinem Einflussbereich entzogene Verfahrenshemmnisse hinwegzuhelfen die aus einer verzogerten Bearbeitung seines Antrags durch die Genehmigungsbehorde resultieren Dagegen ist es nicht Sinn der Fiktion sonstige Verfahrensvereinfachungen herbeizufuhren oder materielle Genehmigungsanforderungen herabzusetzen 5 Der 42a VwVfG regelt allerdings nicht selbst welche Arten von Genehmigungen nach Fristablauf ohne behordliche Entscheidung als erteilt gelten sondern verweist insoweit in die Fachgesetze Dazu gehoren beispielsweise 7f Abs 2 Satz 1 und 11 Abs 3 AEG Fiktion der Betriebserlaubnis und Fiktion der Stilllegungsgenehmigung 15 Abs 1 S 5 PBefG Fiktion der Personenbeforderungsgenehmigung 23a Abs 4 Satz 2 EnWG Fiktion der Entgeltgenehmigung 6 Abs 4 S 4 10 Abs 2 Satz 2 BauGB Fiktion der Genehmigung von Bauleitplanen 6a Abs 1 GewO Fiktion der Gewerbeerlaubnis 6 Zahlreiche Landesbauordnungen sehen ausserdem eine Genehmigungsfiktion fur Baugenehmigungen im vereinfachten Verfahren vor Fehlen besondere Bestimmungen zur Genehmigungsfiktion so ist auf die Vorgaben des allgemeinen Verwaltungsverfahrensrechts zuruckzugreifen 7 Eine analoge Anwendung der Fiktionswirkung auf nicht unmittelbar gesetzlich erfasste Falle scheidet aus beispielsweise im Immissionsschutzrecht 8 Voraussetzungen des 42 a VwVfG Inhalt BearbeitenZunachst muss eine Person ein Verhalten anstreben welches der Genehmigungspflicht der Behorde unterliegt Damit die Genehmigungsfiktion zur Anwendung kommt muss diese durch Rechtsvorschrift in Form eines Fachgesetzes einer Satzung oder einer Rechtsverordnung angeordnet sein 9 Eine Antragstellung ist notwendig Der Antrag muss dabei hinreichend bestimmt sein Dies bedeutet dass das Vorhaben des Antragstellers fur die Behorde erkennbar sein muss 10 Der Behorde mussen zudem die vollstandigen Unterlagen vorliegen welche vom Antragsteller einzureichen sind Damit wird die Behorde in die Lage versetzt uber die Genehmigungsvoraussetzungen zu entscheiden Die Entscheidungsfrist beginnt damit zu laufen Diese betragt in der Regel drei Monate sie kann jedoch durch Rechtsvorschrift abweichend bestimmt werden Die Behorde ist daraufhin verpflichtet uber den Antrag innerhalb der genannten Frist zu entscheiden und einen Verwaltungsakt zu erlassen Lauft die Frist jedoch ohne behordliche Entscheidung ab so greift die Genehmigungsfiktion Das Gesetz fingiert einen Verwaltungsakt Der Antragsteller wird so gestellt als hatte ihm die Behorde seinen Antrag positiv beschieden Die Behorde kann den Eintritt der Genehmigungsfiktion durch Erteilung eines Zwischenbescheids vor Fristablauf hinausschieben Rechtsnatur der Genehmigungsfiktion und die Rechtsfolgen BearbeitenDer fingierte Verwaltungsakt ist trotz seiner Bezeichnung kein Verwaltungsakt im Sinne des 35 VwVfG Der Genehmigungsfiktion mangelt es zum einen an der Massnahme Die Massnahme ist dabei jedes aktive Handeln der Behorde die einen Erklarungsgehalt aufweist 11 Die Fiktionswirkung tritt jedoch erst bei Untatigkeit bzw Unterlassen der Behorde innerhalb der Frist ein Zum anderen ist die Voraussetzung der Regelung nicht erfullt da die Rechte des Betroffenen nicht unmittelbar und willentlich durch die Behorde begrundet werden Die Behorde muss nicht zwangslaufig die Fiktionswirkung ihres Verhaltens kennen oder es billigen 12 Der Gesetzgeber kann allerdings Vorgange denen Elemente des 35 VwVfG fehlen als Verwaltungsakt bewerten 13 In 42 a Abs 3 VwVfG betitelt dieser die Genehmigungsfiktion indirekt als Verwaltungsakt Damit ist die Genehmigungsfiktion ein Verwaltungsakt kraft gesetzgeberischer Entscheidung 14 Die Vorschriften uber die Bestandskraft von Verwaltungsakten und uber das Rechtsbehelfsverfahren finden somit Anwendung Insbesondere sind dadurch die Regelungen zur Nichtigkeit von Verwaltungsakten 44 VwVfG zur Rucknahme rechtswidriger Verwaltungsakte 48 VwVfG zum Widerruf rechtmassiger Verwaltungsakte 49 VwVfG sowie zur Anfechtungsklage 42 Abs 1 VwGO entsprechend anwendbar Wirksamkeit gegenuber Adressaten und Drittbetroffenen BearbeitenDie Vorschriften uber die Bestandskraft von Verwaltungsakten gelten entsprechend Damit bedarf es generell zur Erzielung der Wirksamkeit gegenuber dem Adressaten des fingierten Verwaltungsaktes einer Bekanntgabe Diese ist hier nicht gegeben Sie wird allerdings durch den Fristablauf ersetzt bzw entsprechend fingiert 15 Somit ist der fingierte Verwaltungsakt gegenuber dem Adressaten wirksam und rechtlich existent Auch ein materiell rechtswidriger Verwaltungsakt ist somit wirksam Bei der Gruppe der Drittbetroffenen ist zu differenzieren Wirksamkeit erzielt der fingierte Verwaltungsakt auch gegenuber den beteiligten Drittbetroffenen welche von der Behorde aktiv zum eigentlichen Verwaltungsverfahren hinzugezogen worden sind 16 Diese sind Beteiligte so dass auch an diese Personengruppe eine fingierte Bekanntgabe stattgefunden hat Gegenuber den sonstigen Drittbetroffenen welche nicht aktiv von der Behorde zum Verwaltungsverfahren hinzugezogen worden sind ist der fingierte Verwaltungsakt zunachst existent 17 Die Differenzierung hat Auswirkungen auf den Lauf der Rechtsbehelfsfristen Bescheinigung der Genehmigungsfiktion BearbeitenDie Beteiligten haben nach Eintritt der Genehmigungsfiktion auf Verlangen einen Anspruch auf Ausstellung einer schriftlichen Bescheinigung uber die Fiktionswirkung Die Bescheinigung ist als Nichtverwaltungsakt zu klassifizieren Sie nimmt fur den Inhaber der fingierten Genehmigung eine Beweisfunktion ein sie dokumentiert den Fiktionseintritt 18 Die Bescheinigung stellt den Anknupfungspunkt einer Rechtsbehelfsbelehrung gem 37 Abs 6 S 2 VwVfG dar Durch die Bescheinigung mit beigefugter Rechtsbehelfsbelehrung lassen sich fur die Drittbetroffenen die Rechtsbehelfsfristen eingrenzen Rechtsschutz von Drittbetroffenen BearbeitenDie Drittbetroffenen konnen die fingierte Genehmigung durch Widerspruch und oder Anfechtungsklage angreifen wenn sie eine Verletzung ihrer eigenen subjektiven Rechte geltend machen Durch die Anfechtungsklage gemass 42 Abs 1 VwGO wird ein Verwaltungsakt angefochten Es ist dabei unerheblich ob es sich um einen Verwaltungsakt nach der Legaldefinition des 35 S 1 VwVfG handelt oder ein Verwaltungsakt kraft gesetzgeberischer Entscheidung vorliegt Abgrenzung BearbeitenZu unterscheiden sind die fiktiven Verwaltungsakte damit von den konkludenten Verwaltungsakten Anders als beim fiktiven Verwaltungsakt schweigt eine Behorde beim Erlass des konkludenten Verwaltungsakts nicht bloss sondern sie trifft eine Massnahme und erklart ihren Willen Diese Willenserklarung geschieht nicht ausdrucklich also nicht schriftlich elektronisch oder mundlich sondern gemass 37 Abs 2 Satz 1 VwVfG in anderer Weise 19 Der Ausdruck fiktiver Verwaltungsakt wird homonym auch fur Situationen gebraucht in denen der Anordnung von Zwangsmitteln gesetzlich Verwaltungsaktqualitat verliehen wird 20 Eine solche Fiktion wurde bereits im 19 Jahrhundert durch Richterrecht entwickelt und 1931 in 44 Abs 1 Satz 2 des Preussischen Polizeiverwaltungsgesetzes kodifiziert 21 Eine ahnliche Regelung findet sich beispielsweise in 18 Abs 1 Satz 1 des Verwaltungs Vollstreckungsgesetzes Sinn dieser Vorschriften ist es jedoch nicht das Schweigen einer Behorde an eine bestimmte Rechtsfolge zu knupfen Stattdessen sollen dem Burger die gleichen Rechtsbehelfsmoglichkeiten eroffnet werden die ihm bei dem Erlass eines Verwaltungsaktes zustunden Literatur BearbeitenFranz Joseph Peine Allgemeines Verwaltungsrecht C F Muller Heidelberg 2006 Rn 490 ff ISBN 978 3 8114 8007 0 Johannes Caspar Der fiktive Verwaltungsakt Zur Systematisierung eines aktuellen verwaltungsrechtlichen Instituts In Archiv des offentlichen Rechts Jg 2000 S 131 ff Martin Oldiges Der fiktive Verwaltungsakt Bemerkungen auch zu 15 Abs 2 BImSchG In Umwelt und Technikrecht Jg 2000 S 41 ff Stelkens Paul Bonk Heinz Joachim Sachs Michael Hrsg Verwaltungsverfahrensgesetz Kommentar 8 Auflage Munchen 2014 Kopp Ferdinand O Ramsauer Ulrich Hrsg Verwaltungsverfahrensgesetz Kommentar 14 Auflage Munchen 2013 Weidemann Holger Gewerbeordnung und Genehmigungsfiktion DVP 2012 S 226 Detterbeck Steffen Allgemeines Verwaltungsrecht 11 Auflage Munchen 2013Fussnoten Bearbeiten Stelkens in Stelkens Bonk Sachs 42 a Rn 6 vgl Art 1 des Vierten Gesetzes zur Anderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften 4 VwVfAndG vom 11 Dezember 2008 BGBl I S 2418 Markus Krajewski Vorgaben der Dienstleistungsrichtlinie fur das Genehmigungsrecht in Hartmut Bauer Christiane Buchner Frauke Brosius Gersdorf Hrsg Die Europaische Dienstleistungsrichtlinie Herausforderung fur die Kommunen Universitatsverlag Potsdam 2010 S 37 63 Henning Biermann Verfahrens und Entscheidungsfristen Sinnvolle Instrumente zur Beschleunigung von Verwaltungsverfahren oder Irrweg der Fiktionen NordOR 2009 S 377 384 VG Sigmaringen Urteil vom 5 April 2016 4 K 900 15 Rdnr 33 VG Karlsruhe Urteil vom 27 Mai 2014 1 K 1747 12 vgl Art 1 des Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht und in weiteren Rechtsvorschriften vom 17 Juli 2009 BGBl I S 2091 Weidemann DVP 2012 226 227 Jan Niklas Gestefeld Genehmigungsanspruch und Verfahrensdauer im Immissionsschutzrecht Verfahrensfristen und Beurteilungszeitpunkte Hamburg Univ Diss 2016 S 56 59 Kopp Ramsauer 42a Rn 10 Kopp Ramsauer 42a Rn 11 Detterbeck VwVfG Rn 433 Stelkens in Stelkens Bonk Sachs 42a Rn 3 Weidemann DVP 2012 226 229 Stelkens in Stelkens Bonk Sachs 42a Rn 4 Weidemann DVP 2012 226 229 Stelkens in Stelkens Bonk Sachs 42a Rn 56 Stelkens in Stelkens Bonk Sachs 42a Rn 57 Kopp Ramsauer 42a Rn 30 Paul Stelkens Heinz Joachim Bonk Michael Sachs Verwaltungsverfahrensgesetz 6 Auflage 2001 35 Rn 49 ff Rainer Pietzner Die unmittelbare Ausfuhrung als fiktiver Verwaltungsakt In VerwArchiv 1991 S 291 ff Oldiges S 41 f Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Fiktiver Verwaltungsakt amp oldid 233904588