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In diesem Artikel oder Abschnitt fehlen noch folgende wichtige Informationen Die Anderung des Gesetzes ab August 2021 fehlt Siehe dazu insbesondere die amtliche Begrundung zu Art 1 des andernden Gesetzes auf BT Drs 19 26175 Hilf der Wikipedia indem du sie recherchierst und einfugst Die Vorschriften des deutschen Personenbeforderungsgesetzes PBefG regeln die Beforderung von Personen BasisdatenTitel PersonenbeforderungsgesetzAbkurzung PBefGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie Wirtschaftsverwaltungsrecht VerkehrsrechtFundstellennachweis 9240 1Ursprungliche Fassung vom 21 Marz 1961 BGBl 1961 I S 241 Inkrafttreten am 1 Januar 1964Neubekanntmachung vom 8 August 1990Letzte Anderung durch Art 1 G vom 16 April 2021 BGBl I S 822 Inkrafttreten derletzten Anderung uberw 1 August 2021 Art 7 G vom 16 April 2021 GESTA J036Weblink Text des GesetzesBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Inhalt 3 Geschichtliche Entwicklung 3 1 Anderungen durch Road Package 3 2 Freigabe des innerdeutschen Fernbusverkehrs 4 Verkehrsarten 5 Genehmigungspflicht 5 1 Genehmigung fur einen Linien oder Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen 5 1 1 Antragstellung 5 1 2 Fach und Sachkunde 5 1 3 Weitere Unterlagen 5 1 4 Anhorung 5 1 5 Weitere Stellen 5 1 5 1 Berlin 5 1 6 Prufung 5 1 7 Gebuhr 5 1 8 Bekanntgabe 5 1 9 Urkunde 5 1 10 Versagung 5 1 11 Anderungen des Fuhrparks 5 2 Genehmigung fur einen Strassenbahn oder Obusverkehr 6 Kritik 7 Literatur 8 Weblinks 9 Anmerkungen 10 EinzelnachweiseGeltungsbereich BearbeitenNach 1 PBefG unterliegt die entgeltliche oder geschaftsmassige Beforderung von Personen mit Strassenbahnen Oberleitungsbussen O Bussen und Kraftfahrzeugen der Genehmigung Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen die mittelbar fur die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geforderten Erwerbstatigkeit erstrebt werden Diesem Gesetz unterliegen nicht Beforderungen mit Personenkraftwagen wenn das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht ubersteigt Anm 1 1 2 mit Krankenkraftwagen wenn damit kranke verletzte oder sonstige hilfsbedurftige Personen befordert werden die wahrend der Fahrt einer medizinisch fachlichen Betreuung oder der besonderen Einrichtung des Krankenkraftwagens bedurfen oder bei denen solches auf Grund ihres Zustandes zu erwarten ist Inhalt BearbeitenJeder Unternehmer 3 PBefG bedarf zu einer Personenbeforderung im Sinne dieses Gesetzes einer Genehmigung 2 PBefG Das Genehmigungsverfahren unterliegt den offentlich rechtlichen Vorschriften der 9 ff PBefG und diverser darauf beruhender Verordnungen z B Verordnung uber den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr BOKraft Strassenbahn Bau und Betriebsordnung BOStrab Berufszugangsverordnung fur den Strassenpersonenverkehr PBZugV unter anderem 57 PBefG Die Genehmigung wird grundsatzlich nur zeitlich befristet erteilt je nach Beforderungsmittel sind die dafur vorgesehenen Laufzeiten unterschiedlich lang vgl 16 PBefG Der Betrieb ohne ausreichende Genehmigung stellt unter anderem eine Ordnungswidrigkeit dar 61 PBefG Zudem kann bei groben oder dauerhaften Verstossen und bei bestimmten Veranderungen der Sachlage eine Genehmigung wieder entzogen werden 25 PBefG oder unter bestimmten Voraussetzungen automatisch erloschen 26 PBefG Die Genehmigungsbehorde hat im OPNV bei der Erteilung der Genehmigungen einen vom jeweiligen OPNV Aufgabentrager aufgestellten Nahverkehrsplan zu berucksichtigen 8 Abs 3 PBefG Mit Erteilung der Genehmigung besteht fur den Unternehmer eine Betriebspflicht nach 21 PBefG sowie eine Beforderungspflicht nach 22 PBefG Uneingeschrankte Beforderungspflicht besteht jedoch nur im Bus O Bus und Strassenbahnverkehr nach naherer Massgabe des 22 PBefG fur die Beforderungsbedingungen und Einschrankungen der Beforderungspflicht wird auch auf die Regelungen der BOKraft dort insbesondere 13 bis 15 BOStrab und Allgemeine Beforderungsbedingungen ABB oder die BedBefV zuruckgegriffen Einschrankungen der Beforderungspflicht konnen fur Sonderformen des Linienverkehrs nach 43 45 Abs 3 PBefG gelten Im Taxiverkehr besteht Beforderungspflicht nur im Pflichtfahrbereich 47 Abs 4 in Verbindung mit 51 Abs 1 Satz 1 und 2 Abs 2 Satz 1 PBefG Gemass 8 Abs 3 Satz 3 PBefG mussen die Aufgabentrager in ihren Nahverkehrsplanen die Belange von Menschen mit Behinderung mit dem Ziel berucksichtigen das jeweilige OPNV Angebot bis 2022 vollstandig barrierefrei zu gestalten Zeitliche und raumliche Ausnahmen sind moglich mussen jedoch begrundet werden Geschichtliche Entwicklung BearbeitenDas Gesetz uber die Beforderung von Personen zu Lande wurde erstmals am 4 Dezember 1934 verkundet 3 und trat am 1 April 1935 in Kraft Der Grund fur die Gesetzgebung lag in der Entwicklung des offentlichen Verkehrs deren einzelne im Gesetz benannten Verkehrstrager sich ahneln und die deshalb eine Neuordnung des offentlichen Personennahverkehrs mit der Strassenbahn bis dato der Eisenbahngesetzgebung unterworfen und mit dem Kraftwagen betriebenen Linien in zersplitterter Gesetzgebung geregelt fur Personenkraftfahrtlinien uber die Grenzen eines Gemeindebezirks hinaus in einer Verordnung des Reichsprasidenten bei Verkehr innerhalb der Orte durch Regelungen der Ortspolizeibehorde auf Basis der Reichsgewerbeordnung in einem Gesetz geboten erscheinen liessen Das Gesetz war auch abgeleitet aus dem Gesetz zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung und dem Gesetz uber den Neuaufbau des Reiches beide aus dem Jahr 1934 Das Gesetz wurde in der Fassung vom 6 Dezember 1937 nochmals veroffentlicht 4 und spater in das Recht der Bundesrepublik Deutschland ubernommen die erste Anderung war hier am 15 Januar 1952 5 Die wesentlichsten Vorschriften die der Reichsverkehrsminister auf Grund einer Ermachtigung in 39 des Gesetzes uber den Betrieb der Verkehrsunternehmen bei Strassenbahnen auch uber den Bau erlassen hatte waren die Verordnung uber den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr BOKraft vom 13 Februar 1939 6 in Kraft ab 1 April 1939 die Verordnung uber den Bau und Betrieb der Strassenbahnen Strassenbahn Bau und Betriebsordnung BOStrab vom 13 November 1937 7 in Kraft ab 1 April 1938Beide Verordnungen sind spater in Bundesrecht ubergegangen Fur die DDR galt ab 1976 die Anordnung uber die Personenbeforderung durch den Kraftverkehr Nahverkehr und die Fahrgastschiffahrt PBO vom 18 Marz 1976 GBl I Nr 14 S 206 Sie wurde durch den Einigungsvertrag 1990 durch das Personenbeforderungsgesetz mit Massgaben ersetzt 8 Anderungen durch Road Package Bearbeiten Die EU beschloss 2009 das sogenannte Road Package Darin enthalten waren die EU Verordnungen Verordnung EG Nr 1071 2009 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 21 Oktober 2009 zur Festlegung gemeinsamer Regeln fur die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers und zur Aufhebung der Richtlinie 96 26 EG des Rates Verordnung EG Nr 1072 2009 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 21 Oktober 2009 uber gemeinsame Regeln fur den Zugang zum Markt des grenzuberschreitenden Guterkraftverkehrs Verordnung EG Nr 1073 2009 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 21 Oktober 2009 uber gemeinsame Regeln fur den Zugang zum grenzuberschreitenden Personenkraftverkehrsmarkt und zur Anderung der Verordnung EG Nr 561 2006die alle gleichzeitig am 4 Dezember 2011 EU weit in Kraft treten Teile der VO EU 1072 09 sind bereits 2010 in Kraft getreten namlich die Regelungen zur Kabotage Es wurden unter anderem die Zugangsvoraussetzungen sowohl fur den Guterkraftverkehr als auch fur den Personenkraftverkehr neu gefasst und EU weit vereinheitlicht EU Genehmigungen werden zeitlich verlangert und mit Verlangerungsoptionen versehen Moglichkeiten der Versagung oder des Widerrufs der Genehmigungen wurden vereinheitlicht teilweise auch verscharft die sieben Todsunden des Guterverkehrs in der Anlage IV zu Art 6 der VO EU 1071 2009 bei diesen Katalogtaten gibt es kaum Ermessensspielraum fur die zustandige Behorde ein EU weites elektronisches Zentralregister fur Guter und Personenkraftverkehrsunternehmen eingefuhrt dessen Umsetzung in jedem Mitgliedsstaat national erfolgtDie Mitgliedsstaaten waren verpflichtet ihr bisher bestehendes nationales Recht spatestens bis zu diesem Zeitpunkt anzupassen Soweit die EU Verordnungen noch Spielraume zuliessen waren diese durch die Mitgliedsstaaten auszufullen Da es sich um EU Verordnungen handelte galten diese dann ab dem 4 Dezember 2011 unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat 9 10 Durch das Road Package wurden Anderungen des Guterkraftverkehrsgesetzes GuKG und des Personenbeforderungsgesetzes PBefG erforderlich die der Bundesgesetzgeber durch Gesetzesbeschluss vom 23 September 2011 umgesetzt hat 11 Die weiter auf dem GuKG beruhende deutsche Verordnung Berufszugangsverordnung fur den Guterkraftverkehr GBZugV wurde am 21 Dezember 2011 entsprechend angepasst Die Anderungen in der Berufszugangsverordnung fur den Strassenpersonenverkehr PBZugV wurden im Februar 2013 umgesetzt 12 Neu eingefuhrt wurde zudem ein elektronisches Zentralregister fur Guter und Personenkraftverkehrsunternehmen Verkehrsunternehmensdatei VUDat die deutsche Umsetzungsregelung wurde als Verkehrsunternehmens Durchfuhrungsverordnung VUDat DV ebenfalls am 21 Dezember 2011 erlassen 13 Seitdem werden Genehmigungen in der Personenbeforderung durch die Erlaubnisbehorden wie folgt erteilt Linienverkehr mit Kraftomnibussen 8 Jahre keine Veranderung gegenuber der alten Rechtslage Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen 10 Jahre Neuregelung aufgrund des Road Package Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen 5 Jahre keine Veranderung gegenuber der alten Rechtslage Am 3 Dezember 2009 trat zudem die Verordnung EG Nr 1370 2007 als Teil des sog Dritten Eisenbahnpaketes des Europaischen Parlaments und des Rates vom 27 Oktober 2007 uber offentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Strasse in Kraft getreten Die EG Verordnung die dem PBefG als europarechtliche Regelung rechtlich vorgeordnet ist verursachte einige Reibungspunkte mit der Ausgestaltung des nationalen Rechtsrahmens Eine Anpassung des PBefG an den geanderten europarechtlichen Rahmen scheiterte zunachst aufgrund unterschiedlicher Interessenkonflikte im Gesetzgebungsverfahren 14 Durch die Einigung der Bundestagsfraktionen der CDU CSU der SPD der FDP sowie Bundnis 90 Die Grunen vom 14 September 2012 konnte die entsprechende Anpassung des deutschen Rechtsrahmens an das Europarecht umgesetzt werden Diese sieht insbesondere systematische Ausschreibung von Verkehrsleistungen vor unter bestimmten Voraussetzungen sind Direktvergaben moglich Zudem wurden sehr lange Ubergangsfristen bis zur vollen Anwendung der neuen Vorschriften gesetzt Das novellierte PBefG wurde schliesslich am 14 Dezember 2012 im Bundesgesetzblatt veroffentlicht und trat am 1 Januar 2013 in Kraft Freigabe des innerdeutschen Fernbusverkehrs Bearbeiten Mit der Novelle 2012 wurde mit Gultigkeit ab dem 1 Januar 2013 die bisher im PBefG bestehenden Beschrankungen fur Fernbuslinien parallel zum Schienenpersonenverkehr sowie der bisherige Konkurrentenschutz gegenuber anderen Fernbusunternehmen aufgehoben In Abgrenzung zum OPNV in dem weiterhin Schutz vor Parallelverkehren gegeben ist sind solche Verkehre unzulassig wenn sie einen Haltestellenabstand von unter 50 km bedienen oder ein paralleles Schienenverkehrsangebot mit Reisezeiten von unter einer Stunde existiert In solchen Fallen gilt fur Fernbusse ein Unterwegsbedienungsverbot 42a zur Vorgeschichte Das Personenbeforderungsgesetz verbot bisher Unternehmen das gegenseitige Bedienen von Haltestellen auf Strecken im Inland wenn der beantragte Verkehr ohne eine wesentliche Verbesserung der Verkehrsbedienung Verkehrsaufgaben ubernehmen soll die vorhandene Unternehmer oder Eisenbahnen bereits wahrnehmen 13 Abs 2 PBefG Andererseits sollte nach inzwischen im Vordringen begriffener Ansicht insbesondere aufgrund der Verkehrspolitik der EU der Wettbewerb aber prinzipiell durchaus gefordert werden Hierzu hatte das Bundesverwaltungsgericht BVerwG mit Urteil vom 24 Juni 2010 15 16 entschieden dass entgegen jahrzehntelanger Praxis ein deutlicher preislicher Vorteil fur eine Busverbindung im Vergleich zu bestehenden Bahnverbindungen eine wesentliche Verbesserung im Sinne des 13 Abs 2 PBefG darstellen kann Das Bundeskabinett hat daraufhin am 3 August 2011 beschlossen das PBefG entsprechend zu andern und damit eine weitgehende Freigabe von Fernbuslinien zu ermoglichen 17 Am 14 September 2012 haben sich die Bundestagsfraktionen der CDU CSU der SPD der FDP sowie Bundnis 90 Die Grunen darauf geeinigt einen gemeinsamen Anderungsantrag zum Regierungsentwurf in den Bundestag einzubringen und im Herbst 2012 abschliessend zu beraten 18 der Bundesrat hat dem veranderten Gesetzesentwurf am 2 November 2012 zugestimmt 19 so dass das Gesetz am 1 Januar 2013 in Kraft getreten ist Verkehrsarten BearbeitenDas Personenbeforderungsgesetz unterscheidet zwischen Strassenbahnen O Bussen und Kraftfahrzeugen Im Verkehr mit Kraftfahrzeugen wird zwischen Linien und Gelegenheitsverkehr differenziert Diesen Verkehren sind verschiedene Varianten zugeordnet Linienverkehr 42 PBefG Gelegenheitsverkehr 46 PBefGLinienverkehr national 42 PBefG Linienverkehr im grenzuberschreitenden Verkehr 52 PBefG Linienverkehr im Transit zwischen Drittstaaten 53 PBefG Sonderformen des Linienverkehrs 43 PBefG Berufsverkehr Marktfahrten Schulerfahrten Theaterfahrten Taxiverkehr 47 PBefG Ausflugsfahrten 48 Abs 1 PBefG Ferienziel Reisen 48 Abs 2 PBefG Mietomnibus 49 Abs 1 PBefG Mietwagenverkehr 49 Abs 4 PBefGFur von den Merkmalen der im PbefG benannten Verkehrsarten abweichende Verkehrsangebote wie bspw On Demand Verkehr oder Bedarfsverkehr werden gemass 2 Abs 6 PBefG Genehmigungen nach denjenigen Vorschriften des PbefG erteilt denen diese Angebote am ehesten ahneln Fur die Erprobung neuer Verkehrsarten sind Genehmigungen nach 2 Abs 7 PBefG fur maximal vier Jahre moglich Genehmigungspflicht BearbeitenIm Personenbeforderungsgesetz unterliegen gemass 9 PBefG folgende Falle der Genehmigungspflicht Bau Betrieb und Linienfuhrung von Strassenbahnen Bau Betrieb und Linienfuhrung von O Bussen Einrichtung Linienfuhrung und Betrieb von Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen Betrieb von Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen Form des Gelegenheitsverkehrs sowie einzusetzende Kraftfahrzeuge bei Gelegenheitsverkehr mit PersonenkraftwagenDer Zustimmung der Genehmigungsbehorden bedurfen weiterhin Beforderungsentgelte und Beforderungsbedingungen beim Verkehr mit Strassenbahnen 39 PBefG O Bussen 41 PBefG i V m 39 PBefG und Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen 45 PBefG i V m 39 PBefG mit Ausnahme der Beforderungsentgelte im Fernverkehr mit Kraftfahrzeugen Fahrplane und deren Anderungen soweit nicht geringfugig oder im Rahmen eines gemass Verordnung EG Nr 1370 2007 bestellten OPNV Angebots in diesen Fallen reicht eine Anzeige aus 40 PBefG Einstellung eines Linienverkehrs 21 PBefG gilt nicht im Linienfernverkehr Wechsel des Geschaftsfuhrers oder des Verkehrsleiters 25 PBefG i V m 13 PBefG Anderungen im Fuhrpark beim Gelegenheitsverkehr mit Personenkraftwagen 17 Abs 2 PBefG Im Ubrigen sind die Unternehmer verpflichtet alle wesentlichen Veranderungen bei den Genehmigungstatbestanden anzuzeigen 54 PBefG Genehmigung fur einen Linien oder Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen Bearbeiten Antragstellung Bearbeiten Fur den gewerblichen Betrieb von Kraftomnibussen wird eine Genehmigung von der Verkehrsbehorde benotigt Ausnahmen sind in der Freistellungs Verordnung aufgelistet 20 Fur die Antragstellung mussen Nachweise der naturlichen Person der juristischen Person vorliegen und die Sach und Fachkunde vorhanden sein Die Anforderungen fur die Zulassung als Unternehmer richten sich nach den Anforderungen der Verordnung EG Nr 1071 2009 Dazu mussen folgende Unterlagen vorliegen Person Unterlagen der naturlichen Person Personalausweis Bescheinigung in Steuersachen Fuhrungszeugnis zur Vorlage bei einer Behorde Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer BehordeFach und Sachkunde Bearbeiten Als wichtigster Bestandteil des Antrags muss die Fach und Sachkunde nachgewiesen sein Dazu muss der Verkehrsleiter eine Prufung fur den Personenkraftverkehr erfolgreich bestanden haben Die einzureichenden Unterlagen unterscheiden sich nach zwei Fallen Verkehrsleiter Antragsteller Verkehrsleiter andere PersonFach und Sachkunde nach EU 1071 der IHK Fach und Sachkunde nach EU 1071 der IHK Bescheinigung in Steuersachen Fuhrungszeugnis zur Vorlage bei einer Behorde Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behorde Arbeitsvertrag mit dem AntragstellerWeitere Unterlagen Bearbeiten Neben der naturlichen Person mussen auch fur die juristische Person Unterlagen vorgelegt werden Dies sind mindestens Person Unterlagen fur die juristische Person Kontoauszug testierte EigenkapitalbescheinigungDie weiteren Unterlagen unterscheiden sich nach der Unternehmensform Handelsform Unternehmensart UnterlagenKaufmann nicht im Handelsregister eingetragen e K Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse Unbedenklichkeitsbescheinigung BG VerkehrKaufmann im Handelsregister eingetragen e K Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse Unbedenklichkeitsbescheinigung BG Verkehr Auszug aus dem HandelsregisterUnternehmen GmbH GmbH amp Co KG UG Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse Unbedenklichkeitsbescheinigung BG Verkehr Bescheinigung in Steuersachen Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behorde Auszug aus dem Handelsregister Urkundenrolle der Eintragung Geschaftsfuhrer Anstellungsvertrag Liste der Gesellschafter GesellschaftsvertragVerein e V Grundungsprotokoll Satzung Eintrag im VereinsregisterAnhorung Bearbeiten Mit der Antragstellung beginnt die Anhorung gemass 14 Abs 2 PBefG Alle Stellen haben 14 Tage Zeit sich zu dem Antrag zu aussern und Einwande oder Bedenken zu erheben Die Anhorung unterscheidet sich zwischen Erst und Folgeantrag sowie zwischen der Verkehrsart Antrag Linienverkehr GelegenheitsverkehrErstantrag IHK Innung Berufsgenossenschaft Gewerbeamt Aufgabentrager Verkehrsbehorden Unternehmen bei einem internationalen Antrag Bundesamt fur Guterverkehr IHK Innung Berufsgenossenschaft GewerbeamtFolgeantrag Aufgabentrager Verkehrsbehorden IHK Innung Berufsgenossenschaft GewerbeamtWeitere Stellen Bearbeiten Sofern Probleme aus den Unterlagen oder den eingegangenen Stellungnahmen ersichtlich werden konnen weitere Stellen angehort oder Unterlagen abgefordert werden Dies sind im Fall der Arbeitslosigkeit die Agentur fur Arbeit im Fall der Insolvenz der Insolvenzverwalter und das Europaische Insolvenzregister im Fall von Straftaten die Staatsanwaltschaft oder das Gericht als EntscheidungsinstanzBerlin Bearbeiten Fur Berlin nimmt das Landesamt fur Burger und Ordnungsangelegenheiten die Aufgaben nach dem PBefG wahr Im Rahmen eines Antrags werden verschiedene Institutionen angehort Antrag Linienverkehr GelegenheitsverkehrErstantrag IHK Berlin Fuhrgewerbe Innung BG Verkehr Gewerbeamt des Bezirks OPNV Aufgabentrager Strassenverkehrsbehorde des Bezirks Verkehrslenkung Berlin VLB international BAG IHK Berlin Fuhrgewerbe Innung BG Verkehr Landesamt fur Arbeitsschutz Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Gewerbeamt des BezirksFolgeantrag OPNV Aufgabentrager Strassenverkehrsbehorde des Bezirks Verkehrslenkung Berlin VLB IHK Berlin Fuhrgewerbe Innung BG Verkehr Landesamt fur Arbeitsschutz Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Gewerbeamt des BezirksZeitenanzeige Verkehrsbehorden Antragsart existiert im Gelegenheitsverkehr nichtPrufung Bearbeiten Nach Abschluss des Anhorungsverfahrens erfolgt eine intensive Prufung Dafur mussen die Unterlagen vollstandig und korrekt sein Die Prufung umfasst die Durchsicht der Unterlagen und eine Abfrage im Fahreignungsregister Bezuglich des Verkehrsleiters wird die Einhaltung der Hochstzahl der Fahrzeuge uberpruft Um einen Uberblick uber das Unternehmen zu erhalten kann die Behorde auf der Homepage und im Impressum recherchieren Im Linienverkehr wird anhand des Fahrplans zusatzlich gepruft ob die Vorschriften uber die Lenk und Ruhezeiten eingehalten werden und die maximale Hochstgeschwindigkeit auf Autobahnen uberhaupt machbar ist Anhand aller Informationen muss festgestellt werden dass die finanzielle Leistungsfahigkeit die personliche Zuverlassigkeit und die fachliche Eignung gegeben sind Gebuhr Bearbeiten Die Gebuhr richtet sich nach der Kostenverordnung und dem Richtsatzkatalog 21 22 Bekanntgabe Bearbeiten Die Bekanntgabe der Entscheidung erfolgt als Verwaltungsakt in Form eines Genehmigungsbescheids Die Bestandteile unterscheiden sich nach der Verkehrsart Verkehrsart Bescheid AnlageLinienverkehr D Angaben zum Antrag Haltestellen Unterwegsbedienungsverbote Nebenbestimmungen Bedingungen und Auflagen inkl Begrundung der Massnahmen Hinweise Begrundung der Entscheidung Kostenentscheidung Rechtsbehelfsbelehrung Rechtsmittelverzicht FahrplanLinienverkehr EU Angaben zum Antrag Festlegungen zum Betrieb einer Linie Geltungsdauer Linienfuhrung und Haltestellen Aussage zur innerstaatlichen Bedienung Kabotage Bedienverbote Nebenbestimmungen Bedingungen und Auflagen inkl Begrundung der Massnahmen Begrundung der Genehmigung Hinweise Gebuhren Rechtsbehelfsbelehrung Rechtsmittelverzicht genehmigter Fahrplan LinienskizzeLinienverkehr in Drittstaaten Angaben zum Antrag Angaben zum Antragsteller Angaben zum Partner Angaben zur Linie Linienfuhrung und Halteorte inkl der Grenzubergange Bedingungen und Auflagen Haltestellenbestimmungen Gebuhren Rechtsbehelfsbelehrung Rechtsmittelverzicht genehmigter Fahrplan Linienskizze Hinweisblatt zur UmsatzsteuerErgibt die Prufung dass die Durchfuhrung nicht genehmigungsfahig ist erfolgt eine Versagung Dies ist zum Beispiel bei schweren Straftaten einer Insolvenz des Geschaftsfuhrers oder wiederholten Verstossen gegen das Personenbeforderungsgesetz moglich Urkunde Bearbeiten Sobald der Bescheid durch Unterschrift des Rechtsmittelverzichts oder Fristablauf rechtmassig geworden ist erfolgt die Aushandigung einer Urkunde Die Bestandteile unterscheiden sich ebenfalls nach der Verkehrsart und geben den Inhalt des Bescheids wieder Fur den Linienverkehr in EU Staaten erfolgt die Ausgabe der Urkunde als EU Gemeinschaftslizenz Dies wird in der Verkehrsunternehmensdatei eingetragen Bei Verlust einer Urkunde wird dies in einer Kraftloserklarung im Amtsblatt veroffentlicht und kostenpflichtig ein Ersatz ausgestellt Versagung Bearbeiten Die Form einer Versagung ist durch 15 PBefG geregelt Sie muss schriftlich erfolgen Eine Versagung kann erfolgen wenn die Voraussetzungen nicht erfullt sind zum Beispiel wenn eine Insolvenz des Geschaftsfuhrers vorliegt oder schwere Straftaten begangen wurden Weitere Grunde ergeben sich aus Artikel 6 der Verordnung EG Nr 1071 2009 Anderungen des Fuhrparks Bearbeiten Fur die Erweiterung des Fuhrparks im Gelegenheitsverkehr mit Personenkraftwagen mussen eine Fahrzeugliste die Zulassungsbescheinigung eine Eigenkapitalbescheinigung und eine aktuelle Bescheinigung in Steuersachen bei der Verkehrsbehorde eingereicht werden Danach findet eine Anhorung wie im Genehmigungsverfahren statt Die Mitteilung des Ausgangs des Verfahrens und der Gebuhr erfolgt per Bescheid Nach Abgabe des Rechtsmittelverzichts erfolgt die Ausgabe der Urkunden Der Austausch eines Fahrzeugs muss gemass 54 Abs 2 PBefG mitgeteilt werden Die Aus und Eintragung in der Datenbank erfolgt gebuhrenfrei 23 24 25 Genehmigung fur einen Strassenbahn oder Obusverkehr Bearbeiten Voraussetzung fur eine Genehmigung gemass 9 PBefG bei diesen Verkehrsarten ist die zuvor erfolgte Planfeststellung gemass 28 PBefG fur Obusse i V m 41 PBefG Fur die Liniengenehmigung gelten im Ubrigen grundsatzlich fur alle Linienverkehre vergleichbare Voraussetzungen Kritik BearbeitenDas Personenbeforderungsgesetz ist insbesondere im Zuge der Diskussion um den Markteintritt von Ridesharing und Rideselling Anbietern wie Uber oder MyTaxi in die Kritik geraten Vor allem seine Regelungen zu Taxi und Mietwagenverkehren werden von diesen neuen Anbietern als antiquiert und unflexibel betrachtet ahnlich ausserten sich die Monopolkommission und der im Bereich Car Sharing und der Verkehrswende forschende Soziologe Andreas Knie 26 27 Das Taxigewerbe betont dagegen den mit den Regelungen des PBefG verbundenen Schutz von Unternehmen und Kunden vor Dumping und unlauterem Wettbewerb 28 Literatur BearbeitenThomas Hilpert Fahrgastrechte und pflichten der OPNV Linienverkehre nach dem PBefG Kolner Wissenschaftsverlag Koln 2012 ISBN 978 3 942720 18 2 Benjamin Linke Die Gewahrleistung des Daseinsvorsorgeauftrags im offentlichen Personennahverkehr Baden Baden 2010 ISBN 978 3 8329 5502 1 Fromm Fey Sellmann Zuck Personenbeforderungsrecht Kommentar 3 Auflage Verlag C H Beck Munchen 2001 Michael Bauer PBefG Kommentar 1 Auflage Carl Heymanns Verlag Koln 2009 Bidinger u a Personenbeforderungsrecht Loseblattsammlung Verlag Erich Schmidt Berlin Fielitz Gratz PBefG Kommentar Loseblattsammlung Verlag Wolters Kluwer Koln Helga Kober Dehm Peter Meier Beck Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum Personenbeforderungs und Reiserecht In Reiserecht aktuell RRa 06 2011 S Vorgangeraufsatz Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum Personenbeforderungs und Reiserecht in den Jahren 2009 und 2010 In Reiserecht aktuell RRa 06 2010 S 250 Hubertus Baumeister Hrsg Recht des OPNV Praxishandbuch fur den Nahverkehr mit VO EG Nr 1370 2007 PBefG und OPNV Gesetzen der Lander Band 2 Kommentar DVV Media Group Hamburg 2013 ISBN 978 3 7771 0455 3 Saxinger Winnes Recht des offentlichen Personennahverkehrs Loseblattsammlung Carl Link Verlag ISBN 978 3 556 06086 5 Wustenberg Anderungen im Personenbeforderungsgesetz 2021 in Zeitschrift fur das Recht der Transportwirtschaft RdTW 2021 S 250 260 Weblinks BearbeitenPersonenbeforderungsgesetz und Jugendfreizeiten JugendreisenAnmerkungen Bearbeiten Erlauterung 1 Abs 2 Nr 1 PBefG will vor allem Gefalligkeitsfahrten wie die Mitnahme von Bekannten auf Ferienreisen oder von Kollegen auf der Fahrt zur Arbeitsstelle vom Genehmigungszwang ausnehmen Betriebskosten sind dabei nicht mit den Selbstkosten gleichzusetzen Der Begriff umfasst hier nur die beweglichen Kosten der Fahrt fur Treibstoff Ol Abnutzung der Reifen Reinigung nach der Fahrt und ahnliches Feste Kosten wie Steuern Versicherung und Garagenmiete werden nicht mit umfasst Gesamtentgelt meint die Summe der von Mitfahrern geleisteten Einzelentgelte Einzelnachweise Bearbeiten Fromm Fey Sellmann Zuck Personenbeforderungsrecht Kommentar 3 Auflage Verlag C H Beck Munchen 2001 1 PBefG Rn 7 vgl auch VG Augsburg Urteil vom 4 August 2009 Az Au 3 K 08 1669 Rn 34 mit weiteren Nachweisen veroffentlicht bei Juris RGBl I S 1217 RGBl I S 1319 BGBl 1952 I S 21 RGBl I S 231 RGBl I S 1247 Anderungsstand ab 15 Dezember 2010 hier originale Fassung unter Nr 15 abgerufen am 27 Oktober 2017 Ubersicht beim Bundesamt fur Guterverkehr mit weiterfuhrenden Links unter anderem auf die EU Verordnungen Ubersicht der Handelskammer Hamburg mit weiterfuhrenden Hinweisen Memento vom 2 April 2015 im Internet Archive Bericht aus dem Deutschen Bundestag unter dem Stichwort Marktzugang im Guterkraftverkehr neu geregelt zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anderung des Guterkraftverkehrsgesetzes und des Personenbeforderungsgesetzes BT Drs 17 6262 Berufszugangsverordnung fur den Strassenpersonenverkehr vom 15 Juni 2000 BGBl I S 851 die durch Artikel 1 der Verordnung vom 22 Februar 2013 BGBl I S 347 geandert worden ist 1 Verordnung zur Durchfuhrung der Verkehrsunternehmensdatei nach dem Guterkraftverkehrsgesetz Verkehrsunternehmensdatei Durchfuhrungsverordnung VUDat DV vom 21 Dezember 2011 BGBl I S 3126 PDF vgl dazu auch Offentlicher Personennahverkehr Europarecht BVerwG Urteil vom 24 Juni 2010 Az 3 C 14 09 Pressemitteilung des BVerwG Nr 56 2010 Pressemitteilung Nr 161 11 Memento vom 3 Dezember 2013 im Internet Archive des Bundesministeriums fur Verkehr Bau und Stadtentwicklung vom 3 August 2011 Bundeskabinett beschliesst Liberalisierung des Fernbuslinienverkehrs Pressemitteilung Memento vom 6 Januar 2013 im Webarchiv archive today des BMVBS vom 14 September 2012 Durchbruch zur Novellierung des Personenbeforderungsgesetzes mit Link auf eine entsprechende Pressemitteilung der beteiligten Bundestagsfraktionen vom gleichen Tage 902 Sitzung des Bundesrates vom 2 November 2012 dort Punkt 5 zur Bundesrats Drucksache 586 12 Archivierte Kopie Memento vom 10 Februar 2013 im Webarchiv archive today Freistellungs Verordnung abgerufen am 22 Juni 2019 Volltext der Kostenverordnung abgerufen am 28 Mai 2019 Richtsatzkatalog im Web abgerufen am 28 Mai 2019 Volltext des Gesetzes abgerufen am 28 Mai 2019 Holger Zuck Klaus Albrecht Sellmann Personenbeforderungsrecht 4 Aufl 2013 Karl Heinz Fielitz Thomas Gratz Kommentar Personenbeforderungsgesetz 2018 RP online Ein Monopol gerat ins Wanken Die Taxi Branche kampft gegen Neuerungen 2 Juni 2015 abgerufen am 26 Juli 2017 Stefan Krempl Netzregeln Soziologe fordert Verbot eigener Autos heise online 3 November 2016 abgerufen am 26 Juli 2017 Richard Leipold Taxigewerbe in Berlin meldet Uber Black vorlaufig K O Berliner Taxi Vereinigung 15 Januar 2016 abgerufen am 26 Juli 2017Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4123929 5 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Personenbeforderungsgesetz Deutschland amp oldid 233160758