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Der Pflichtfahrbereich auch Pflichtfahrgebiet bezeichnet den Geltungsbereich der von der zustandigen konzessionserteilenden Kreis bzw Landesbehorde erlassenen Ausfuhrungsregelung fur die Personenbeforderung mit Taxis Er ist ausdrucklich in 51 Abs 1 Nr 6 PBefG und in 37 Abs 3 Satz 6 BOKraft benannt Er definiert den ortlichen Bereich in dem der Konzessionshalter Personenbeforderung zu den festgesetzten Entgelten und mit Hilfe eines Taxameters Tarifpflicht auf Verlangen ausfuhren muss Betriebspflicht Zum Beispiel hat die Taxenordnung der Freien und Hansestadt Hamburg Gultigkeit innerhalb der Stadt und gleichzeitigen Landesgrenzen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Pflichtfahrbereich amp oldid 235007542