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Die Nebenbestimmung stellt ein Handlungsinstrument des deutschen Verwaltungsrechts dar Es handelt sich um einen Zusatz zu einem Verwaltungsakt der dessen Regelungsinhalt erweitert oder beschrankt Regelmassig kommen Nebenbestimmungen zum Einsatz wenn ein Burger den Erlass eines Verwaltungsakts etwa einer Baugenehmigung beantragt Liegen dessen Voraussetzungen nicht vor konnen diese jedoch mithilfe einer zusatzlichen Regelung herbeigefuhrt werden kann die Behorde den begehrten Verwaltungsakt mit der notwendigen Nebenbestimmung erlassen Dies ermoglicht der Behorde eine Entscheidung zu treffen welche die Umstande des Einzelfalls in angemessener Weise berucksichtigt Die Grundlagen der Nebenbestimmung sind in 36 des Verwaltungsverfahrensgesetzes VwVfG geregelt Diese Bestimmung sieht funf Formen der Nebenbestimmung vor die Bedingung die Befristung den Widerrufsvorbehalt die Auflage und den Auflagenvorbehalt Daruber hinausgehend konnen speziellere Gesetze weitere Formen von Nebenbestimmungen vorsehen Auf welche Weise der Adressat eines Verwaltungsakts gegen eine Nebenbestimmung prozessual vorgehen kann war in der Rechtswissenschaft ausserst strittig Uneinigkeit herrschte daruber ob eine Anfechtungs oder eine Verpflichtungsklage statthaft ist Die mittlerweile vorherrschende Auffassung geht davon aus dass eine Nebenbestimmung losgelost vom Verwaltungsakt angefochten werden kann soweit sie von diesem prozessual und materiell abtrennbar ist Inhaltsverzeichnis 1 Entstehungsgeschichte 2 Arten 2 1 Unselbstandige Nebenbestimmungen 2 1 1 Befristung 36 Absatz 2 Nummer 1 VwVfG 2 1 2 Bedingung 36 Absatz 2 Nummer 2 VwVfG 2 1 3 Widerrufsvorbehalt 36 Absatz 2 Nummer 3 VwVfG 2 2 Selbstandige Nebenbestimmungen 2 2 1 Auflage 36 Absatz 2 Nummer 4 VwVfG 2 2 2 Auflagenvorbehalt 36 Absatz 2 Nummer 5 VwVfG 3 Voraussetzungen 3 1 Spezialgesetze 3 2 36 VwVfG 4 Rechtsschutz gegen eine Nebenbestimmung 4 1 Verpflichtungsklage 4 2 Vermittelnde Ansichten 4 3 Anfechtungsklage 5 Literatur 6 EinzelnachweiseEntstehungsgeschichte BearbeitenNebenbestimmungen wurzeln in der Pandektenwissenschaft des 19 Jahrhunderts Im Zuge der Entwicklung des deutschen Verwaltungsrechts wurden zivilrechtliche Rechtsinstitute etwa die Bedingung und die Befristung in das offentliche Recht ubertragen 1 Arten BearbeitenFunf typische Nebenbestimmungen zahlt 36 Absatz 2 VwVfG auf die Befristung die Bedingung den Widerrufsvorbehalt die Auflage und den Auflagenvorbehalt Weitere Arten von Nebenbestimmungen konnen sich aus Spezialgesetzen ergeben 2 Nach ihrem Inhalt konnen Nebenbestimmungen dahin unterschieden werden ob sie eine eigenstandige Regelung enthalten oder lediglich einen Teil des Verwaltungsaktes darstellen Diese Unterscheidung ist im Wortlaut des 36 Absatz 2 VwVfG angelegt der zwischen dem Erlass eines Verwaltungsaktes mit einer Nebenbestimmung und der Verbindung eines Verwaltungsaktes mit einer Nebenbestimmung unterscheidet 3 Unselbstandige Nebenbestimmungen Bearbeiten Um unselbstandige Nebenbestimmungen handelt es sich wenn die Bestimmung keine eigene Ge oder Verbotsaussage enthalt sondern sich als Teil der Gesamtregelung darstellt Sie beruhren die unmittelbare Regelungsaussage des Verwaltungsaktes und werden nach dem Wortlaut des 36 Absatz 2 VwVfG mit diesem erlassen 4 Daher bedurfen sie keiner Umsetzung sind allerdings auch nicht vollstreckbar Befristung 36 Absatz 2 Nummer 1 VwVfG Bearbeiten Bei der Befristung wird die Geltung eines Verwaltungsakts in zeitlicher Hinsicht beschrankt 5 Damit besitzt diese Nebenbestimmung einen ahnlichen Zweck wie die zivilrechtliche Befristung nach 163 des Burgerlichen Gesetzbuchs BGB 4 Die Befristung knupft die Regelungswirkung eines Verwaltungsakts an das Verstreichen eines Zeitraums Die Wirksamkeit des Verwaltungsakts wird durch die Befristung indessen nicht beruhrt Insbesondere schiebt eine Anfangsbefristung die Wirksamkeit des Verwaltungsakts nicht hinaus denn der Verwaltungsakt wird gemass 43 Absatz 1 VwVfG in dem Zeitpunkt wirksam in dem er bekannt gegeben wird Eine Befristung liegt beispielsweise vor wenn ein Verwaltungsakt erst ab einem bestimmten zukunftigen Zeitpunkt wirksam sein soll Dies bezeichnet die Rechtswissenschaft als aufschiebende Befristung Eine auflosende Befristung liegt vor wenn ein Verwaltungsakt an einem bestimmten Zeitpunkt seine Wirksamkeit verlieren soll 6 Schliesslich liegt eine Befristung vor wenn ein Verwaltungsakt uber einen bestimmten Zeitraum hinweg Regelungswirkung entfalten soll Bedingung 36 Absatz 2 Nummer 2 VwVfG Bearbeiten Durch eine Bedingung wird die Regelungswirkung eines Verwaltungsakts an den Eintritt oder den Fortfall eines ungewissen zukunftigen Ereignisses geknupft Die Bedingung nach 36 Absatz 2 Nummer 2 VwVfG ist an die zivilrechtliche Bedingung nach 158 BGB angelehnt 7 Wie diese kann auch die Nebenbestimmung aufschiebend und auflosend ausgestaltet werden 8 So kann beispielsweise die Erteilung einer Baugenehmigung fur eine Industrieanlage daran geknupft werden dass der Bauherr eine bestimmte Filteranlage verwendet Widerrufsvorbehalt 36 Absatz 2 Nummer 3 VwVfG Bearbeiten Die Verwaltung kann sich bei Erlass des Verwaltungsaktes auch den jederzeitigen Widerruf unter den naher bezeichneten Voraussetzungen vorbehalten Erfolgt spater der Widerruf lasst dieser die Wirksamkeit des Verwaltungsaktes entfallen Ein wirksamer Widerrufsvorbehalt ist gem 49 Absatz 2 Satz 1 Nr 1 Var 2 VwVfG Voraussetzung fur einen entschadigungslosen Widerruf Einen Widerrufsvorbehalt kann eine Behorde beispielsweise einem Subventionsbescheid anfugen um sicherzustellen dass eine Subvention zu einem bestimmten Zweck genutzt wird Gemass 6 Absatz 4 des Bundesbeamtengesetzes kann ferner beispielsweise die Beamtenernennung mit einem Widerrufsvorbehalt versehen werden 9 Selbstandige Nebenbestimmungen Bearbeiten Selbstandige Nebenbestimmungen enthalten eine eigene Regelungsaussage Diese kann im Wege der Verwaltungsvollstreckung selbstandig vollstreckt werden Allerdings beruhren sie die Wirksamkeit des Verwaltungsaktes und seine Regelungsaussage nicht 10 Eine selbststandige Nebenbestimmung wird gemass 36 Absatz 2 VwVfG mit einem Verwaltungsakt verbunden Auflage 36 Absatz 2 Nummer 4 VwVfG Bearbeiten Bei der Auflage nach 36 Absatz 2 Nummer 4 VwVfG handelt es sich um die Nebenbestimmung die in der Verwaltungspraxis die grosste Bedeutung besitzt Die Auflage verpflichtet den Burger zu einer Handlung einem Dulden oder einem Unterlassen Damit stellt die Auflage einen eigenstandigen Verwaltungsakt gemass 35 Satz 1 VwVfG dar 10 Der Begriff Auflage wird im Verwaltungsrecht auch in anderen Zusammenhangen gebraucht Ob eine Nebenbestimmung gemeint ist ergibt sich durch Auslegung der als Auflage bezeichneten Formulierung 11 Die Nichterfullung einer Auflage kann zu deren Vollstreckung durch die Verwaltung fuhren Bei nachhaltigen Verstossen kommt zudem ein Widerruf des mit der Auflage versehenen Verwaltungsakts gemass 49 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 VwVfG in Betracht Ihrem Regelungsinhalt nach besteht ein enger Zusammenhang zwischen Auflage und Bedingung Der Unterschied zwischen beiden Nebenbestimmungsarten besteht in ihren Rechtsfolgen Wahrend der Eintritt oder Fortfall einer Bedingung den Regelungsinhalt des Verwaltungsakts beeinflusst wirkt sich das Nichtbefolgen einer Auflage hierauf nicht aus Der Jurist Friedrich Carl von Savigny beschrieb den Unterschied beider Nebenbestimmungsformen folgendermassen Die Bedingung suspendiert zwingt aber nicht der Modus entspricht der Auflage zwingt suspendiert aber nicht 12 Ist unklar ob eine Nebenbestimmung eine Auflage oder eine Bedingung darstellt geht die Praxis im Zweifel von einer Auflage aus da diese aus Sicht des Burgers eine geringere Belastung darstellt 10 13 Begrifflich nicht allerdings rechtlich mit der Auflage verwandt ist die modifizierende Auflage Eine solche liegt vor wenn die Behorde einen Verwaltungsakt mit anderem Inhalt erlasst als dem den der Burger beantragt hatte 14 15 Dies trifft etwa zu wenn der Bauherr eine Genehmigung fur ein Gebaude mit Spitzdach beantragt die Behorde jedoch lediglich ein Gebaude mit Flachdach genehmigt Eine modifizierende Auflage ist mangels eigenen Regelungsgehalts nicht eigenstandig vollstreckbar Die Abgrenzung zwischen Auflage im Sinne des 36 Absatz 2 Nummer 4 VwVfG und modifizierender Auflage erfolgt durch Auslegung nach dem objektiven Empfangerhorizont 14 Auflagenvorbehalt 36 Absatz 2 Nummer 5 VwVfG Bearbeiten Durch einen Auflagenvorbehalt behalt sich eine Behorde vor einen Verwaltungsakt in Zukunft durch Auflagen zu erganzen oder in diesem enthaltene Auflagen zu andern 16 Voraussetzungen BearbeitenSpezialgesetze Bearbeiten Die Befugnis zum Erlass einer Nebenbestimmung kann sich aus Spezialgesetzen ergeben die individuelle Voraussetzungen an die Zulassigkeit von Nebenbestimmungen anlegen 5 Absatz 1 des Gaststattengesetzes erlaubt der Genehmigungsbehorde etwa die Gaststattenkonzession mit einer Auflage zu verbinden sofern dies zu einem in der Rechtsnorm genannten Schutzzweck erfolgt Gemass 15 Absatz 4 des Personenbeforderungsgesetzes darf die Erlaubnis zur Personenbeforderung nicht mit einem Widerrufsvorbehalt versehen werden Andere Entscheidungen durfen aufgrund ihrer Natur nicht mit einer Nebenbestimmung versehen werden Dies trifft etwa auf Prufungsentscheidungen und Beamtenernennungen zu 17 Eine spezialgesetzliche Ermachtigung zum Erlass von Nebenbestimmungen liegt bei einer gebundenen Entscheidung nur vor wenn die Norm einen Tatbestand enthalt und als Rechtsfolge den Erlass von Nebenbestimmungen daran knupft Nicht ausreichend ist es wenn das Gesetz lediglich feststellt dass eine Nebenbestimmung ergehen darf Dies ist lediglich ein Indiz dafur dass grundsatzlich keine Bedenken bestehen eine Genehmigung mit Nebenbestimmungen zu verbinden Wegen der Wesentlichkeitstheorie reicht dies allein jedoch fur den Erlass einer Nebenbestimmung nicht aus 36 VwVfG Bearbeiten Fehlen spezialgesetzliche Voraussetzungen bildet 36 VwVfG die Rechtsgrundlage fur den Erlass einer Nebenbestimmung Diese Rechtsnorm unterscheidet danach ob der Erlass des begehrten Verwaltungsakts im Ermessen der Behorde steht Besteht kein Ermessensspielraum handelt es sich also um eine gebundene Entscheidung beurteilt sich die Zulassigkeit einer Nebenbestimmung nach 36 Absatz 1 VwVfG Um eine gebundene Entscheidung handelt es sich beispielsweise beim Erlass einer Baugenehmigung oder einer Gaststattenkonzession Gemass 36 Absatz 1 VwVfG darf eine Nebenbestimmung ergehen wenn sie sicherstellen soll dass die Voraussetzungen fur den Erlass des beantragten Verwaltungsakts vorliegen Dies trifft zu wenn durch die Auflage Umstande beseitigt werden sollen die dem Erlass des Verwaltungsakts entgegenstehen 18 Der Erlass der Nebenbestimmung steht im Ermessen der Behorde Steht der Erlass des begehrten Verwaltungsakts im Ermessen der Behorde so kann sie sich bei Erlass der Nebenbestimmung sowohl auf 36 Absatz 1 VwVfG stutzen also eine Nebenbestimmung zur Sicherung der Tatbestandsvoraussetzungen erlassen aber daruber hinaus auch nach pflichtgemassem Ermessen gemass 36 Absatz 2 VwVfG eine Nebenbestimmung erlassen Begrenzt wird Ermessen der Behorde durch den Grundsatz der Verhaltnismassigkeit Hiernach muss die Nebenbestimmung einem Zweck dienen der in einem sachlichen Zusammenhang zur betroffenen Rechtsmaterie steht sich zu dessen Forderung eignen sowie erforderlich und angemessen sein Weiterhin verbietet 36 Absatz 3 VwVfG den Erlass einer Nebenbestimmung die dem Zweck des Verwaltungsakts zuwiderlauft 19 Rechtsschutz gegen eine Nebenbestimmung BearbeitenWelcher Rechtsbehelf gegen eine Nebenbestimmung statthaft ist war in der Rechtswissenschaft ausserst strittig Diskutiert wurde uber einen langen Zeitraum hinweg ob eine Nebenbestimmung mit einer Anfechtungs oder einer Verpflichtungsklage angegriffen werden kann Nach einem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts 20 hat sich diese Streitfrage im Wesentlichen zugunsten der Anfechtungsklage geklart Uneinigkeit besteht allerdings noch dahingehend welche spezifischen Anforderungen an Zulassigkeit und Begrundetheit einer Anfechtungsklage gegen eine Nebenbestimmung anzulegen sind Verpflichtungsklage Bearbeiten Nach einer Auffassung war allein die Verpflichtungsklage nach 42 Absatz 1 Alternative 2 der Verwaltungsgerichtsordnung VwGO statthafter Rechtsbehelf da der Klager von einer Behorde ein ihn begunstigendes Handeln begehrt Hiernach musste der Burger auf den Erlass eines neuen Verwaltungsakts klagen der die unerwunschte Nebenbestimmung nicht enthalt 21 22 Vermittelnde Ansichten Bearbeiten Teilweise wurde vorgeschlagen dass Auflage und Auflagenvorbehalt mit der Anfechtungsklage nach 42 Absatz 1 Alternative 1 VwGO angegriffen werden konnen Gegen die ubrigen Nebenbestimmung ware die Verpflichtungsklage statthaft Diese Ansicht argumentierte damit dass lediglich Auflage und Auflagenvorbehalt eigenstandige Regelungsgehalte besitzen die einer Anfechtung zuganglich sind 23 24 Eine andere Ansicht unterschied danach ob der Erlass des Verwaltungsakts im Ermessen der Behorde stand Hatte der Burger einen Anspruch auf Erlass eines Verwaltungsakts konnte die Nebenbestimmung angefochten werden Hatte die Behorde einen Ermessensspielraum war lediglich die Verpflichtungsklage statthaft Diese Differenzierung bezweckte der Behorde ihren Entscheidungsspielraum zu erhalten 25 Anfechtungsklage Bearbeiten Nach vorherrschender Auffassung in Rechtsprechung und Forschung ist gegen alle Arten von Nebenbestimmungen grundsatzlich die Anfechtungsklage statthaft 20 Dies hat grundsatzlich gemass 80 Absatz 1 Satz 1 VwGO zur Folge dass die Klage aufschiebende Wirkung hat die Vollziehbarkeit der Nebenbestimmung also gehemmt ist 26 Voraussetzung hierfur ist dass Verwaltungsakt und Nebenbestimmung prozessual teilbar sind 20 Prozessuale Teilbarkeit bezeichnet die Moglichkeit Verwaltungsakt und Nebenbestimmung als eigenstandige Gegenstande eines Gerichtsprozesses behandeln zu konnen Sie ist nicht gegeben soweit eine Anfechtung offensichtlich nicht moglich ist oder die Anfechtung erkennbar den Verwaltungsakt in einem wesentlichen Punkt veranderte 27 Von der prozessualen Teilbarkeit unterscheidet sich die materielle Teilbarkeit Diese stellt einen Aspekt der Begrundetheit einer Anfechtungsklage gegen eine Nebenbestimmung dar Sie liegt nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts vor wenn der Verwaltungsakt ohne Nebenbestimmung rechtmassig ist und eine sinnvolle Regelung darstellt 28 Nach einer Gegenansicht besteht materielle Teilbarkeit lediglich bei gebundenen Entscheidungen da andernfalls die Gefahr bestehe dass der Behorde ein Verwaltungsakt aufgedrangt wird den sie nicht erlassen wollte Nach uberwiegender Ansicht kann dies jedoch dadurch verhindert werden dass der Behorde ein Korrekturermessen gemass 49 Absatz 2 Nummer 2 VwVfG analog eingeraumt wird Die Auffassung welche die Anfechtungsklage als statthaften Rechtsbehelf gegen alle Nebenbestimmungen ansieht argumentiert mit dem Wortlaut des 113 Absatz 1 Satz 1 VwGO Hiernach kann ein Verwaltungsakt aufgehoben werden soweit er rechtswidrig ist und den Klager in seinen Rechten verletzt Der Begriff soweit lasst also eine teilweise Aufhebung eines Verwaltungsakts zu Ausserdem konne die Behorde auch bei Ermessensentscheidungen gegebenenfalls eine neue rechtmassige Auflage erlassen oder den Verwaltungsakt aufheben Ferner gefahrdet der Burger den Bestand seiner Genehmigung anders als bei einer Verpflichtungsklage nicht 29 30 Literatur BearbeitenSebastian Traub Nebenbestimmungsfeindliche Verwaltungsakte Beitrage zum Verwaltungsrecht 5 Mohr Siebeck 2018 ISBN 978 3 16 155822 1 Zugl Univ Diss Heidelberg 2017 Zusammenfassung PDF 114 kB Einzelnachweise Bearbeiten Andreas Vosskuhle Anna Bettina Kaiser Grundwissen Offentliches Recht Nebenbestimmungen In Juristische Schulung 2012 S 699 699 700 Ulrich Stelkens 35 Rn 107 In Paul Stelkens Heinz Bonk Michael Sachs Hrsg Verwaltungsverfahrensgesetz Kommentar 9 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 71095 7 Andreas Vosskuhle Anna Bettina Kaiser Grundwissen Offentliches Recht Nebenbestimmungen In Juristische Schulung 2012 S 699 700 a b Matthias Ruffert 23 Rn 4 In Dirk Ehlers Hermann Punder Hrsg Allgemeines Verwaltungsrecht 15 Auflage de Gruyter Berlin 2016 ISBN 978 3 11 036835 2 Christian Heitsch Neben und Inhaltsbestimmungen bei begunstigenden Verwaltungsakten Kriterien fur die Auswahl des passenden Regelungsinstruments In Die Offentliche Verwaltung 2003 S 367 Wilfried Erbguth Annette Guckelberger Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozess und Staatshaftungsrecht 10 Auflage Nomos Baden Baden 2020 ISBN 978 3 8487 6097 8 18 Rn 3 Matthias Ruffert 23 Rn 6 In Dirk Ehlers Hermann Punder Hrsg Allgemeines Verwaltungsrecht 15 Auflage de Gruyter Berlin 2016 ISBN 978 3 11 036835 2 Wilfried Erbguth Annette Guckelberger Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozess und Staatshaftungsrecht 10 Auflage Nomos Baden Baden 2020 ISBN 978 3 8487 6097 8 18 Rn 4 Matthias Ruffert 23 Rn 7 In Dirk Ehlers Hermann Punder Hrsg Allgemeines Verwaltungsrecht 15 Auflage de Gruyter Berlin 2016 ISBN 978 3 11 036835 2 a b c Matthias Ruffert 23 Rn 9 In Dirk Ehlers Hermann Punder Hrsg Allgemeines Verwaltungsrecht 15 Auflage de Gruyter Berlin 2016 ISBN 978 3 11 036835 2 Friedhelm Hufen Christian Bickenbach Der Rechtsschutz gegen Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt In Juristische Schulung 2004 S 867 869 Friedrich Carl von Savigny System des heutigen Romischen Rechts Band 3 Berlin 1840 S 231 Carlo Poschke Die isolierte Anfechtung von Nebenbestimmungen In Juraexamen info Die E Zeitschrift 7 November 2022 abgerufen am 7 November 2022 a b Matthias Ruffert 23 Rn 10 In Dirk Ehlers Hermann Punder Hrsg Allgemeines Verwaltungsrecht 15 Auflage de Gruyter Berlin 2016 ISBN 978 3 11 036835 2 BVerwGE 65 139 141 Matthias Ruffert 23 Rn 11 In Dirk Ehlers Hermann Punder Hrsg Allgemeines Verwaltungsrecht 15 Auflage de Gruyter Berlin 2016 ISBN 978 3 11 036835 2 Matthias Ruffert 23 Rn 13 In Dirk Ehlers Hermann Punder Hrsg Allgemeines Verwaltungsrecht 15 Auflage de Gruyter Berlin 2016 ISBN 978 3 11 036835 2 Gunter Henneke 36 Rn 31 In Hans Knack Gunter Henneke Hrsg VwVfG Kommentar 10 Auflage Heymanns Koln 2014 ISBN 978 3 452 28170 8 Matthias Ruffert 23 Rn 15 In Dirk Ehlers Hermann Punder Hrsg Allgemeines Verwaltungsrecht 15 Auflage de Gruyter Berlin 2016 ISBN 978 3 11 036835 2 a b c BVerwGE 112 221 Holger Stadie Rechtsschutz gegen Nebenbestimmungen eines begunstigenden Verwaltungsaktes In Deutsches Verwaltungsblatt 1991 S 613 616 Bernd Fehn Die isolierte Auflagenanfechtung In Die Offentliche Verwaltung 1988 S 202 210 BVerwGE 29 261 265 Jost Pietzcker Rechtsschutz gegen Nebenbestimmungen unlosbar In NVwZ 1995 15 20 BVerwGE 55 135 136 Friedhelm Hufen Christian Bickenbach Der Rechtsschutz gegen Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt In Juristische Schulung 2004 S 966 968 969 Andreas Vosskuhle Anna Bettina Kaiser Grundwissen Offentliches Recht Nebenbestimmungen In Juristische Schulung 2012 S 699 701 BVerwGE 112 221 224 Friedhelm Hufen Christian Bickenbach Der Rechtsschutz gegen Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt In Juristische Schulung 2004 S 867 871 Carlo Poschke Die isolierte Anfechtung von Nebenbestimmungen In Juraexamen info Die E Zeitschrift 7 November 2022 abgerufen am 7 November 2022 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Nebenbestimmung amp oldid 230367770