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Die Verordnung EG Nr 1071 2009 definiert die Voraussetzungen fur im Kraftverkehr tatige Verkehrsunternehmen Des Weiteren werden erforderliche Eigenschaften eines Verkehrsleiters erlautert die Sicherheitsanforderungen fur Nachweise festgelegt und dargestellt in welchen Bereichen die Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung der Verordnung frei sind Verordnung EG Nr 1071 2009Titel Verordnung EG Nr 1071 2009 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 21 Januar 2009 zur Festlegung gemeinsamer Regeln fur die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers und zur Aufhebung der Richtlinie 96 26 EG des RatesRechtsmaterie WirtschaftsrechtGrundlage EGVAnzuwenden ab 4 Dezember 2009Fundstelle ABl L 300 vom 14 11 2009 S 51 71Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung ist in Kraft getreten und anwendbar Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten Inhaltsverzeichnis 1 Aufhebung 2 Inhalt 3 Umsetzung 3 1 Deutschland 4 Siehe auch 5 EinzelnachweiseAufhebung BearbeitenDie Verordnung hebt die Richtlinie 96 26 EG auf Inhalt BearbeitenDas Kapitel 1 enthalt allgemeine Bestimmungen und regelt den Zugang zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers In diesem werden die Eigenschaften fur Verkehrsunternehmen die gegeben sein mussen festgelegt Diese mussen in dem Mitgliedsstaat dauerhaft niedergelassen sein und die Eigenschaften der Zuverlassigkeit der finanziellen Leistungsfahigkeit und eine fachliche Eignung besitzen Im 2 Kapitel werden die Voraussetzungen zur Erfullung der Anforderungen von Artikel 3 genannt Kapitel 3 enthalt alle Regeln zum Thema Zulassung und Uberwachung durch die Behorden und Kapitel 5 regelt die gegenseitige Anerkennung von Bescheinigungen und Dokumenten Kapitel 6 fuhrt die Schlussbestimmungen auf Umsetzung Bearbeiten nbsp Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Deutschland Bearbeiten Die Verordnung wurde durch das Personenbeforderungsgesetz und die Berufszugangsverordnung fur den Strassenpersonenverkehr PBZugV umgesetzt und wird durch die Verkehrsbehorden uberwacht 1 Siehe auch BearbeitenLinienverkehr Gelegenheitsverkehr Verordnung uber den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr BOKraft Einzelnachweise Bearbeiten Volltext der Verordnung abgerufen am 14 April 2019 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verordnung EG Nr 1071 2009 amp oldid 231141340