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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Ausflugsfahrten sind allgemein eine Form des Gelegenheitsverkehrs mit Wasser oder Kraftfahrzeugen Letztere definiert fur den Strassenverkehr in Deutschland 48 Abs 1 das Personenbeforderungsgesetzes PBefG Demnach handelt es sich hierbei um Fahrten deren Ablauf im Gegensatz zum Mietwagenverkehr vom Unternehmen vorgegeben und bestimmt wird wie etwa bei sogenannten Kaffeefahrten Die Fahrgaste mussen an den Ausgangsort ihrer Fahrt zuruckgebracht werden Das ursprungliche Unterwegsbedienungsverbot nach 48 Absatz 3 wurde allerdings mit der Novellierung des PBefG zum 1 Januar 2013 aufgehoben Seitdem ist ein Wechsel in der Zusammensetzung der Reisenden unterwegs erlaubt wobei allerdings weiterhin die Passagiere an ihren jeweiligen Ausgangsort zuruckbefordert werden mussen Der bisherige Begriff Rundfahrt mit geschlossenen Turen ist allerdings nicht mehr gultig Im Gegensatz zum Linienverkehr besteht bei einer Ausflugsfahrt keine Beforderungspflicht fur den Anbieter Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Ausflugsfahrt amp oldid 229829356