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Das Unterwegsbedienungsverbot ist eine Vorschrift des deutschen Personenbeforderungsgesetzes PBefG Bis zur Novelle des PBefG 2013 betraf sie das Verbot bei Ausflugsfahrten unterwegs Reisende aufzunehmen Mit der Novellierung wurde das Verbot fur Ausflugsfahrten aufgehoben dafur neu ein Unterwegsbedienungsverbot fur Fernbusverkehre nach 42a PBefG eingefuhrt Unterwegsbedienungsverbot bis 2013 BearbeitenDas Unterwegsbedienungsverbot stammte aus den Anfangszeiten der Deutschen Reichsbahn Diese hatte damals ein Beforderungsprivileg Daher wurde fur Busse auf Ausflugsfahrten und Ferienziel Reisen ein Unterwegsbedienungsverbot eingefuhrt Dieses Verbot besagte dass alle Teilnehmer einer solchen Reise von einem Ausgangspunkt bzw mehreren dicht beieinander liegenden Einstiegsstellen zum gleichen Reiseziel zu befordern waren und an den Ausgangspunkt der Reise zuruckbefordert werden mussten Auch auf der Ruckreise durften nur Reisende befordert werden die der gleiche Unternehmer zum Reiseziel gebracht hatte Das eigentliche Verbot wurde in 48 Abs 3 des Personenbeforderungsgesetzes geregelt Dort wurde folgendes festgelegt 3 Es ist unzulassig unterwegs Fahrgaste aufzunehmen Dies gilt nicht fur benachbarte Orte oder in landlichen Raumen fur bis zu 30 km voneinander entfernte Orte 1 Das Unterwegsbedienungsverbot bedeutete also dass auf solchen Reisen keine dem normalen Linienverkehr ahnlichen Tatigkeiten durchgefuhrt werden durften Umgekehrt entfiel allerdings auch die Beforderungspflicht die im Linienverkehr besteht Mit der Novellierung des PBefG zum 1 Januar 2013 entfiel der Absatz 3 des 48 und damit auch das Unterwegsbedienungsverbot fur Ausflugsfahrten Unterwegsbedienungsverbot ab 2013 BearbeitenEin wesentlicher Aspekt des neu gefassten PBefG war die Liberalisierung des deutschen Fernbusverkehrs der hier bislang parallel zum Schienenpersonenfernverkehr nicht zulassig war Zum Schutz der als Leistung der Daseinsvorsorge im Offentlichen Personennahverkehr erbrachten Verkehrsleistungen wurde ein entsprechendes Bedienungsverbot fur Relationen aufgenommen auf denen SPNV Leistungen durch die Aufgabentrager finanziert werden oder deren Entfernung kleiner als 50 km ist Mit dem geanderten PBefG wurde dies als neue Regelung im 42a verankert Personenfernverkehr ist der Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen der nicht zum offentlichen Personennahverkehr im Sinne des 8 Absatz 1 und nicht zu den Sonderformen des Linienverkehrs nach 43 gehort Die Beforderung von Personen zwischen zwei Haltestellen ist unzulassig wenn der Abstand zwischen diesen Haltestellen nicht mehr als 50 km betragt oder zwischen diesen Haltestellen Schienenpersonennahverkehr mit einer Reisezeit bis zu einer Stunde betrieben wird Das Verbot kommt auch dann zum Tragen wenn die Haltestellen des vorgesehenen Fernbusverkehrs nicht jeweils am Bahnhof oder Haltepunkt des SPNV sondern in dessen Einzugsbereich eingerichtet werden Auf Antrag von Busunternehmen kann die Klausel aufgehoben werden wenn keine nennenswerte Beeintrachtigung vorhandener Nahverkehrsangebote zu erwarten ist oder solche gar nicht vorhanden sind Reisende die weitergehende Fahrausweise erworben haben diese aber fur einen Ausstieg an einem dem Unterwegsbedienungsverbot von ihrer Starthaltestelle unterliegenden Ziel nutzen konnen allerdings nicht am Ausstieg gehindert werden 2 Einzelnachweise Bearbeiten PBefG in der bis 31 Dezember 2013 gultigen Fassung vom 8 August 1990 BGBL I S 1690 zuletzt geandert durch Art 27 Gesetzes vom 7 September 2007 BGBL I S 2246 PDF 75 kB Jan Werner Verkehrsgewerberecht In Hubertus Baumeister Hrsg Recht des OPNV DVV Media Group Hamburg 2013 ISBN 978 3 7771 0455 3 S 459 755 hier S 562 f Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Unterwegsbedienungsverbot amp oldid 211717565