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Die OPNV Aufgabentrager sind in Deutschland seit der Regionalisierung und dem Inkrafttreten des Regionalisierungsgesetzes am 27 Dezember 1993 fur die Organisation und Finanzierung des offentlichen Personennahverkehrs OPNV zustandig Dies umfasst den offentlichen Strassenpersonennahverkehr OSPV gemass Personenbeforderungsgesetz PBefG und den Schienenpersonennahverkehr SPNV gemass Allgemeinem Eisenbahngesetz AEG Je nach Land und differenziert nach SPNV und OSPV sind diese Funktionen unterschiedlichen Behorden und Organisationen ubertragen Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen 2 Wahrnehmung der Aufgaben 2 1 SPNV Aufgabentrager 2 2 OSPV Aufgabentrager 3 Aufgaben 4 OPNV Gesetze der Lander 5 Siehe auch 6 Literatur 7 EinzelnachweiseRechtsgrundlagen BearbeitenDas Regionalisierungsgesetz benennt den OPNV als Aufgabe der Daseinsvorsorge welche Behorden diese Aufgabe wahrzunehmen haben wird durch Landesrecht geregelt Die Bezeichnung dieser Behorden als Aufgabentrager entstammt 8 Absatz 3 des Personenbeforderungsgesetzes PBefG das diese von den Landern zu benennenden Behorden so bezeichnet 1 In den Nahverkehrsgesetzen der Lander wird der Begriff nicht nur fur die Aufgabentrager des durch das PBefG geregelten OSPV also Busse im Nah und Regionalverkehr Strassenbahnen und U Bahnen sondern auch fur den vom PBefG nicht umfassten Schienenpersonennahverkehr SPNV verwendet Die Aufgabentrager sind gemass Bundesrecht auch die zustandigen Behorden entsprechend der EU Verordnung Verordnung EU Nr 1370 2007 uber offentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Strasse Diese Verordnung regelt die Vergabe von Verkehrsdienstleistungen im offentlichen Interesse Vor 1993 hatten Lander und Kommunen zwar ebenfalls durch ihre Eigentumerfunktionen sowie Zuschusse und Verlustausgleiche fur kommunale und private Unternehmen im Nahverkehr Aufgaben ubernommen allerdings nicht als institutionalisierte Aufgabentrager und ohne einheitliche Rechtsgrundlage Sie erhielten mit der Regionalisierung und den darauf aufbauenden Anpassungen des PBefG und den Landesnahverkehrsgesetzen erstmals die einheitliche Gewahrleistungsverantwortung fur die Daseinsvorsorge im OPNV sowohl hinsichtlich der Planung als auch der Finanzierung 2 Wahrnehmung der Aufgaben BearbeitenIn den Landesnahverkehrsgesetzen haben die Lander festgelegt welche Stellen konkret innerhalb des jeweiligen Landes die Funktion als OPNV Aufgabentrager ubernehmen Die meisten Lander differenzieren dabei zwischen dem SPNV und dem OSPV Wahrend die Aufgabentragerfunktion fur den OSPV in allen Flachenlandern einheitlich den Landkreisen bzw Kreisen und kreisfreien Stadten zugeordnet ist liegt sie im SPNV je nach Land in unterschiedlichen Handen Einige Lander haben diese Aufgabe selbst in der Regel in Form von Landesverkehrsgesellschaften ubernommen Andere haben die Aufgabe analog zum OSPV der kommunalen Ebene zugeordnet allerdings in allen Fallen mit der Massgabe diese in Zusammenschlussen in Form von kommunalen Zweckverbanden oder Verkehrsverbunden zu ubernehmen SPNV Aufgabentrager Bearbeiten nbsp SPNV Aufgabentrager in DeutschlandIn den Landern Baden Wurttemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Mecklenburg Vorpommern Niedersachsen Saarland Sachsen Anhalt Schleswig Holstein und Thuringen wird die Funktion als SPNV Aufgabentrager durch die Lander selbst oder durch eine landeseigene Gesellschaft wahrgenommen Berlin und Brandenburg bedienen sich des Verkehrsverbunds Berlin Brandenburg als gemeinsamer Verbundgesellschaft bleiben aber formal selbst die Aufgabentrager In Baden Wurttemberg und Niedersachsen ist der SPNV in den Grossraumen Stuttgart und Freiburg bzw Hannover und Braunschweig kommunalen Zweckverbanden zugeordnet die Landesgesellschaften sind lediglich fur die Landesteile ausserhalb der Grossraume zustandig Generell kommunalen Zweckverbanden zugeordnet ist der SPNV in Hessen Nordrhein Westfalen Rheinland Pfalz und Sachsen Alle 27 bundesdeutschen SPNV Aufgabentrager sind im Bundesverband SchienenNahverkehr organisiert Der Verband vertritt die Interessen ihrer Mitglieder in regional ubergreifenden Angelegenheiten und koordiniert und bundelt Verfahren mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen Weitere Arbeitsschwerpunkte des Bundesverbands SchienenNahverkehr sind der Informationsaustausch zwischen den Mitgliedern die gemeinsame Konzeptentwicklung und die Abstimmung von Verhandlungsstrategien OSPV Aufgabentrager Bearbeiten Der OSPV Busse Strassenbahnen und U Bahnen ist in allen Landern der kommunalen Ebene zugeordnet In der Regel wird die Funktion durch die jeweiligen Stadt und Kreisverwaltungen ubernommen Teilweise konnen ohne dass die grundsatzliche Zuordnung der Aufgabe beruhrt wird regionale Busverkehre durch die SPNV Zweckverbande bzw Verkehrsverbunde ubernommen werden die Kommunen selbst ubernehmen dann lediglich fur ihre lokalen Verkehrsangebote die entsprechenden Aufgaben Moglich ist dies beispielsweise in Rheinland Pfalz 3 und in Hessen 4 In Hessen sind zudem auch kreisangehorige Gemeinden uber 50 000 Einwohner Aufgabentrager Eine weitere hessische Besonderheit ist die Moglichkeit die Aufgabentragerfunktionen auf lokaler Ebene auf Lokale Nahverkehrsgesellschaften zu ubertragen 5 Verschiedene Lander haben die Moglichkeit geschaffen Aufgabentragerfunktionen ganz oder teilweise auf kreisangehorige Kommunen zu ubertragen so etwa Bayern 6 und Brandenburg 7 Unabhangig von den jeweiligen gesetzlichen Grundlagen in den Landern haben sich auch ausserhalb Hessens verschiedene Aufgabentrager dazu entschlossen die Regiefunktionen insbesondere Planung Vergabe und Controlling auf den lokalen Nahverkehrsgesellschaften vergleichbare eigenstandige Managementgesellschaften auszulagern und sie nicht innerhalb der Verwaltungen wahrzunehmen In diesem Drei Ebenen Modell verbleibt als Funktion im Wesentlichen die Formulierung von Zielvorgaben hinsichtlich der Daseinsvorsorge und die Aufsicht uber die Managementgesellschaft beim Aufgabentrager 8 Das beauftragte Verkehrsunternehmen ubernimmt die Leistungserstellung also die Erbringung der konkreten Verkehrsangebote Die Aufgabentrager des Strassenpersonennahverkehrs arbeiten bislang nur informell unter dem Dach der kommunalen Spitzenverbande in einer gemeinsamen BAG OPNV zusammen 9 Aufgaben BearbeitenDie bundesdeutschen OPNV Aufgabentrager sind zum einen als Gewahrleistungsverantwortliche fur die Sicherstellung eines ausreichenden OPNV Angebots im Sinne der Daseinsvorsorge zustandig Zum anderen sind sie entsprechend der EU VO 1370 2007 zustandig fur die Vergabe und den Abschluss entsprechender offentlicher Dienstleistungsauftrage Die Sicherstellung der Daseinsvorsorge wird in den meisten Landesnahverkehrsgesetzen als freiwillige Aufgabe definiert lediglich Hessen Sachsen Anhalt und Thuringen sind Ausnahmen 10 Den Aufgabentragern bietet der unbestimmte Begriff der Daseinsvorsorge aber einen weiten Ermessensspielraum innerhalb dessen sie das ausreichende Angebot im Sinne der Daseinsvorsorge festlegen konnen Das entsprechende Planungsinstrument zur Konkretisierung dessen was als ausreichende Bedienung angesehen wird ist der Nahverkehrsplan der in fast allen Landesgesetzen als Pflichtaufgabe benannt ist Die Sicherstellung dieses Angebots umfasst in allen Nahverkehrsgesetzen nicht nur das Fahrplanangebot und die Tarife sondern auch Aspekte wie Umweltvertraglichkeit Fahrzeuge Barrierefreiheit oder die Gestaltung der Infrastruktur Dementsprechend fordern die Nahverkehrsgesetze die Berucksichtigung dieser Aspekte in den regelmassig aufzustellenden Nahverkehrsplanen Die zweite wesentliche Aufgabe ist die Bestellung der entsprechenden Verkehrsleistungen soweit kein Verkehrsunternehmen bereit ist diese eigenwirtschaftlich zu erbringen Dieses Bestellerprinzip ist zuletzt durch die EU VO 1370 2007 verankert worden Im SPNV ist dies der Regelfall und wird uber die Regionalisierungsmittel vom Bund finanziert Durch Unternehmen ausschliesslich mit Fahrgelderlosen finanzierte SPNV Leistungen sind zwar theoretisch moglich jedoch in der Praxis nicht bekannt 11 Im OSPV hat gemass PBefG die eigenwirtschaftlich erbrachte Leistung Vorrang Soweit ein Aufgabentrager diese jedoch gemessen an den von ihm im Nahverkehrsplan definierten Standards als nicht ausreichend bewertet hat er die Moglichkeit uber einen entsprechenden Dienstleistungsauftrag diese Verkehrsleistungen zu bestellen Daruber hinaus konnen Aufgabentrager gemass der EU Verordnung noch uber eine allgemeine Vorschrift Hochsttarife fur bestimmte Fahrgastgruppen oder alle Fahrgaste vorgeben und einen entsprechenden finanziellen Ausgleich fur die Verkehrsunternehmen regeln Nicht davon umfasst sind allerdings Tarifermassigungen fur Schuler und Auszubildendenverkehre nach 45a PBefG und 6a Allgemeines Eisenbahngesetz AEG sowie Ausgleichszahlungen fur die Beforderung Schwerbehinderter gemass SGB IX Die Aufgabentrager haben die Moglichkeit Dienstleistungsauftrage im Wettbewerb zu vergeben oder sie als Direktvergabe durch ein Unternehmen im eigenen Besitz erbringen zu lassen In beiden Fallen muss bei Verkehren nach dem PBefG jedoch durch rechtzeitige Vorabbekanntmachung anderen Unternehmen die Moglichkeit eingeraumt werden diese eigenwirtschaftlich also ohne Co Finanzierung durch die Aufgabentrager zu erbringen Erst wenn kein Unternehmen einen entsprechenden Genehmigungsantrag stellt ist eine Vergabe und Finanzierung zulassig Voraussetzung sind vorab festgelegte und transparente Ausgleichsparameter OPNV Gesetze der Lander BearbeitenGemass den einleitend geschilderten Rechtsgrundlagen haben die 16 deutschen Lander Mitte der 1990er Jahre Gesetze uber den offentlichen Nahverkehr meist einfach OPNV Gesetz verabschiedet Das Berliner OPNV Gesetz von 1995 ist mit Inkrafttreten des Berliner Mobilitatsgesetzes 2018 in dessen zweiten Abschnitt aufgegangen Bayern Gesetz uber den offentlichen Personennahverkehr in Bayern BayOPNVG in der Fassung der Bekanntmachung vom 30 Juli 1996 zuletzt geandert am 26 Marz 2019 Berlin Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mobilitatsgewahrleistung Mobilitatsgesetz vom 5 Juli 2018 Brandenburg Gesetz uber den offentlichen Personennahverkehr im Land Brandenburg OPNV Gesetz OPNVG vom 26 Oktober 1995 zuletzt geandert am 14 Marz 2014 Hessen Gesetz uber den offentlichen Personennahverkehr in Hessen OPNVG vom 1 Dezember 2005 zuletzt geandert am 29 November 2012 Niedersachsen Niedersachsisches Nahverkehrsgesetz NNVG vom 28 Juni 1995 zuletzt geandert am 3 Mai 2017Siehe auch BearbeitenListe der Aufgabentrager im OPNVLiteratur BearbeitenSibylle Barth Regionalisierungsgesetz des Bundes und OPNV Gesetze der Lander In Hubertus Baumeister Hrsg Recht des OPNV DVV Media Group Hamburg 2013 ISBN 978 3 7771 0455 3 S 235 450 Jan Werner Verkehrsgewerberecht In Hubertus Baumeister Hrsg Recht des OPNV DVV Media Group Hamburg 2013 ISBN 978 3 7771 0455 3 S 459 755Einzelnachweise Bearbeiten Sibylle Barth Regionalisierungsgesetz des Bundes und OPNV Gesetze der Lander S 291 Sibylle Barth Regionalisierungsgesetz des Bundes und OPNV Gesetze der Lander S 238 NVG Rheinland Pfalz 6 Absatz 9 Sibylle Barth Regionalisierungsgesetz des Bundes und OPNV Gesetze der Lander S 337 OPNVG Hessen 6 Absatz 1 BayOPNVG Artikel 9 OPNVG Brandenburg 3 Absatz 3a Volker Eichmann et al Umweltfreundlicher attraktiver und leistungsfahiger OPNV ein Handbuch Kurzfassung Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes Berlin 2005 S 16 abgerufen am 16 Juli 2015 Bundesarbeitsgemeinschaft der OPNV Aufgabentrager Sibylle Barth Regionalisierungsgesetz des Bundes und OPNV Gesetze der Lander S 341 Sibylle Barth Regionalisierungsgesetz des Bundes und OPNV Gesetze der Lander S 318 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title OPNV Aufgabentrager amp oldid 236726145