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Die Lokale Nahverkehrsgesellschaft LNG selten auch als Lokale Nahverkehrsorganisation LNO bezeichnet basiert auf dem 6 des Gesetzes uber den offentlichen Personennahverkehr OPNVG in Hessen Sie ubernimmt im Auftrag der zustandigen Behorden hoheitliche Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge im offentlichen Personennahverkehr OPNV Inhaltsverzeichnis 1 Rahmenbedingungen 2 Aufgaben 2 1 Anforderungen 2 2 Vergabeverfahren 2 3 Abstimmung mit Verkehrsverbunden 3 Umsetzung 4 Auswirkungen 4 1 Verkehrsunternehmen 4 2 Fahrgaste 5 Perspektiven 6 EinzelnachweiseRahmenbedingungen BearbeitenIm Rahmen der bis 2009 gultigen rechtlichen Vorgaben des europaischen Rechts EU Verordnung Nr 1191 69 zur Liberalisierung des offentlichen Personennahverkehrs mussten Leistungen des OPNV grundsatzlich ausgeschrieben werden Unter Beachtung der EU Regelungen uber offentliche Beihilfen sowie des diesbezuglichen Urteils des Europaischen Gerichtshofes vom 24 Juli 2003 war es nur unter bestimmten sehr eng umgrenzten Bedingungen moglich den Betrieb des offentlichen Personennahverkehrs ohne Ausschreibung an den althergebrachten Betreiber meist Stadtwerke Nachfolgeunternehmen der Bahnbusse etc zu vergeben Innenvergabe soweit sich diese direkt oder zumindest mittelbar bei hinreichendem Einfluss im Besitz der offentlichen Hand befinden Vor diesem Hintergrund setzte das Land Hessen mit seinem Landesnahverkehrsgesetz 1995 als verbindliche Vorgabe die Grundung lokaler Nahverkehrsgesellschaften durch die OPNV Aufgabentrager fest Mit der Novellierung des hessischen OPNV Gesetzes 2005 entfiel diese Verbindlichkeit die Einrichtung lokaler Nahverkehrsgesellschaften im Gesetz lediglich noch als Nahverkehrsorganisationen bzw Aufgabentragerorganisationen bezeichnet ist seitdem eine freiwillige Aufgabe 1 Mit Verabschiedung der ab 2009 gultigen Verordnung EG Nr 1370 2007 uber offentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Strasse entfiel die EU Verordnung Nr 1191 69 Das deutsche Personenbeforderungsgesetz wurde 2013 an die EU Verordnung angepasst Im neuen Rechtsrahmen ist als Regelform alternativ die Direktvergabe oder die wettbewerbliche Vergabe von Verkehrsvertragen bzw offentlichen Dienstleistungsauftragen an Verkehrsunternehmen festgelegt Direktvergaben sind von bestimmten Ausnahmen abgesehen allerdings weiterhin lediglich an interne Betreiber im Besitz der jeweiligen Gebietskorperschaften bzw von ihnen beherrscht moglich 2 Die grundsatzlichen Strukturen und Funktionen der hessischen lokalen Nahverkehrsgesellschaften waren daher auch zum geanderten Rechtsrahmen kompatibel Die genannte Verordnung wurde durch Verordnung EG Nr 1370 2007 abgelost Aufgaben BearbeitenAnforderungen Bearbeiten Da offentlicher Personennahverkehr meist nicht kostendeckend betrieben werden kann ist es die Hauptaufgabe der ortlichen LNG die gewunschten Verkehrsleistungen zu beschreiben und zu bestellen Dabei werden nicht nur die Linienwege sondern auch die Taktfrequenz sowie weitere Details wie etwa die Fahrzeugausstattung Fahrgastinformation Flexibilitat usw vorgegeben Im Rahmen einer Ausschreibung sind dabei immer mehrere Linien zu einem Bundel zusammenzufassen wobei dieses nachfragestarke und schwachere Relationen enthalten soll Vergabeverfahren Bearbeiten Die Bestellung erfolgt durch Vertragsabschluss Dessen Inhalte sind in Hessen im 9 des Hessischen OPNVG geregelt und umfassen neben den schon bei der Ausschreibung genannten Kriterien vor allem Messfaktoren fur die Kontrolle der Qualitat und Leistungseinhaltung sowie entsprechende Sanktionen bei Verstossen In Umsetzung der EU VO 1370 2007 erfolgt die Bestellung ausdrucklich im sogenannten Besteller Ersteller Prinzip 3 Insbesondere sind folgende Punkte im entsprechenden Verkehrsvertrag zu regeln unabhangig von der Form der Vergabe Umfang der zu erbringenden Verkehrs und Serviceleistungen einschliesslich der Angebotsgestaltung bei ausserplanmassigen Anderungen Qualitat und Kontrolle der Leistungen des Verkehrsunternehmens Sanktionierung von Nicht und Schlechtleistungen sowie Anreize zur Weiterentwicklung von Angebot und Angebotsqualitat Aufteilung der Fahrgeldeinnahmen und Hohe des finanziellen Ausgleichs entsprechend den Vorgaben der EU VO 1370 2007Abstimmung mit Verkehrsverbunden Bearbeiten Das komplette Gebiet Hessens gehort zu Verkehrsverbunden Der nordliche Teil zum Nordhessischen Verkehrsverbund NVV Mittel und Sudhessen zum Rhein Main Verkehrsverbund RMV sowie der Kreis Bergstrasse zum Verkehrsverbund Rhein Neckar VRN Die jeweiligen LNGs haben ihre Angebote mit dem ortlichen Verkehrsverbund abzustimmen und zu koordinieren Umsetzung BearbeitenEntsprechend den gesetzlichen Vorgaben wurden hessenweit LNGs eingerichtet Gelegentlich arbeiten diese noch unter dem Dach der ortlichen Verkehrsgesellschaft oft als Teil der Kreis oder Stadtverwaltung bei kreisfreien Stadten manchmal z B in Frankfurt bilden sie aber schon eigene Gesellschaften hier traffiQ die nicht mehr mit dem Leistungserbringer hier der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main VGF verwoben sind Ein Sonderfall ist der Kreis Bergstrasse der sich im Gebiet des Verkehrsverbundes Rhein Neckar befindet der sich uber Teile der Lander Hessen Baden Wurttemberg und Rheinland Pfalz erstreckt so dass die unterschiedlichen Rechtsvorschriften der Lander zu beachten sind Zwar unterliegt auch dieser Landkreis der gesetzlichen Verpflichtung nach hessischem Recht eine lokale Nahverkehrsgesellschaft zu grunden hat jedoch den Verkehrsverbund beauftragt deren Aufgaben zu ubernehmen Da in den beiden anderen Bundeslandern LNGs nicht vorgesehen sind und stattdessen der Verkehrsverbund als Aufgabentrager auftritt wird diese Losung derzeit als ausreichend anerkannt 4 Auswirkungen BearbeitenVerkehrsunternehmen Bearbeiten Bedingt durch die tarifvertraglichen Regelungen ist es fur die alteingesessenen Betreiber oft schwierig bis unmoglich im Falle einer Ausschreibung zum Zuge zu kommen bzw ohne Ausschreibung weiter beauftragt zu werden Daher kommen bei vielen Gesellschaften Subunternehmen deren Beschaftigte einem anderen Tarifvertrag unterliegen zum Einsatz bzw wurden Tochterunternehmen gegrundet die ebenfalls dem anderen Tarifvertrag unterliegen Abhangig vom Zeitpunkt der letzten Konzessionsvergabe wurden in vielen Bereichen auch schon Leistungen ausgeschrieben so dass z B die kvk Kraftverkehr Kinzigtal Linien in Russelsheim bedient wahrend im angestammten Gebiet heute andere Anbieter die Leistungen erbringen In Frankfurt wurden schon Teile des Netzes ausgeschrieben im Endzustand sollen dort alle Bundel uber Ausschreibung vergeben werden Fahrgaste Bearbeiten Grundsatzlich sollen die Fahrgaste durch die vorgegebenen Qualitatsanforderungen nicht bemerken welcher Anbieter mit den von ihnen genutzten Verbindungen beauftragt wurde Allerdings hat die Praxis erwiesen dass es hier wiederholt zu Problemen kam sei es durch mangelnde Linienkunde unzureichende Sprachkenntnisse oder unzureichende Freundlichkeit Perspektiven BearbeitenNach den neueren Urteilen des Europaischen Gerichtshofes unterliegt die Innenvergabe nicht ganz so strengen Kriterien wie vielfach zunachst angenommen Wichtig ist hierbei unter anderem auch dass eine Quersubventionierung innerhalb eines Unternehmens klassischerweise bei Stadtwerken die auch einen Energie Sektor betreiben nicht als wettbewerbsverzerrende Beihilfe angesehen wird 5 Damit eroffnen sich politische Moglichkeiten der Gestaltung Wahrend man in Frankfurt derzeit konsequent den Weg der Ausschreibung verfolgt versucht man in vielen anderen Stadten zum Beispiel in Wiesbaden die bisherigen Strukturen der stadteigenen oder stadtnahen Verkehrsgesellschaften beizubehalten Einzelnachweise Bearbeiten Sibylle Barth Regionalisierungsgesetze des Bundes und OPNV Gesetze der Lander in Hubertus Baumeister Hrsg Recht des OPNV DVV Media Group Hamburg 2013 ISBN 978 3 7771 0455 3 S 231 450 hier S 395 Felix Berschin Der europaische Gemeinsame Markt im gewerblichen Personenverkehr in Hubertus Baumeister Hrsg Recht des OPNV DVV Media Group Hamburg 2013 ISBN 978 3 7771 0455 3 S 21 229 hier S 108 u 119 f Sibylle Barth Regionalisierungsgesetze des Bundes und OPNV Gesetze der Lander in Hubertus Baumeister Hrsg Recht des OPNV DVV Media Group Hamburg 2013 ISBN 978 3 7771 0455 3 S 231 450 hier S 412 Archivierte Kopie Memento des Originals vom 5 Marz 2016 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www vrn de http www giessener allgemeine de Home Stadt Uebersicht Stadtwerke erleichtert EU Kommission billigt Quersubventionierung arid 162417 regid 1 puid 1 pageid 113 html Gesichtet am 18 Februar 2010 07 30 Uhr Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Lokale Nahverkehrsgesellschaft amp oldid 224056679