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Ein Nachunternehmen oder Subunternehmen erbringt aufgrund eines Werkvertrages oder Dienstvertrages im Auftrag eines anderen Unternehmens Hauptunternehmen die gesamte oder einen Teil der vom Hauptunternehmen gegenuber dessen Auftraggeber geschuldeten Leistung Das Subunternehmen ist rechtlich selbstandig und in der Art und Weise wie es seinen Vertrag erfullt frei Nicht als Nachunternehmen bezeichnet werden Lieferanten oder Unterlieferanten die also aufgrund eines Kaufvertrages tatig werden Anstelle von Nachunternehmen oder Subunternehmen spricht man im Rechtsverkehr auch von Nachunternehmer oder Subunternehmer beispielsweise in 4 Abs 8 der Allgemeinen Vertragsbedingungen fur die Ausfuhrung von Bauleistungen VOB B Inhaltsverzeichnis 1 Verbreitung und Grunde 2 Verhaltnis des Hauptunternehmens zum Auftraggeber 3 Verhaltnis des Nachunternehmens zum Hauptunternehmen 4 Etymologie 5 Siehe auchVerbreitung und Grunde BearbeitenDer Einsatz von Nachunternehmen kommt insbesondere in der Bauwirtschaft der Logistikbranche der IT Branche der Reisebranche und im Offentlichen Personennahverkehr OPNV sowie in der Landwirtschaft vor In der Reisebranche sind die einzelnen Beforderungsunternehmen Reiseleitungen und Herbergsbetriebe als Subunternehmen eines Reiseveranstalters eingesetzt Grunde sind haufig Kosteneinsparung spezielle Fahigkeiten des Subunternehmens oder Uberlastung des Hauptunternehmens Im Offentlichen Personennahverkehr wird meist nur ein grosserer Teil der Beforderungsleistungen vom Hauptunternehmen erbracht die restlichen Leistungen werden an meist verschiedene Nachunternehmen vergeben Dabei muss aufgrund einer EU Regelung die Subunternehmerquote unter 50 Prozent liegen Verhaltnis des Hauptunternehmens zum Auftraggeber BearbeitenOb das Hauptunternehmen Subunternehmen einsetzen darf bestimmt sich nach dem Vertrag mit dem Auftraggeber Ist nichts geregelt muss durch Auslegung geklart werden ob der Auftraggeber auf der Vertragserfullung durch das Hauptunternehmen allein bestehen darf was beispielsweise bei kunstlerischen Leistungen oder Gutachten regelmassig der Fall ist ansonsten eher die Ausnahme Durch das Subunternehmen verursachte Leistungsstorungen werden im Verhaltnis des Hauptunternehmens zum Auftraggeber behandelt wie Leistungsstorungen durch das Hauptunternehmen Ein etwaiges Verschulden des Nachunternehmens wird dem Hauptunternehmen zugerechnet rechtlicher Begriff des sogenannten Erfullungsgehilfen vgl 278 BGB Im Verhaltnis zum Auftraggeber tragt das Hauptunternehmen das Risiko der Insolvenz des Nachunternehmens Verhaltnis des Nachunternehmens zum Hauptunternehmen BearbeitenDas Nachunternehmen erbringt seine Leistung auf der Grundlage eines eigenen Dienst oder Werkvertrages zur Abgrenzung zu Arbeitsverhaltnissen siehe Scheinselbstandigkeit Das Nachunternehmen tragt somit das Kalkulationsrisiko Bei Leistungsstorungen hat das Hauptunternehmen die Rechte wie jeder Besteller beziehungsweise Dienstberechtigte wobei jedoch regelmassig der Hauptauftraggeber Anspruche gegen das Hauptunternehmen geltend macht und dieses die Anspruche an das Nachunternehmen durchstellt Besondere Regelungen bestehen beim Werkvertrag zur Falligkeit der Vergutung 641 Abs 2 BGB Etymologie BearbeitenDie lateinische Vorsilbe sub bedeutet unter oder darunter Dies ist im Hinblick auf den Status von beauftragter Firma Subunternehmen auf das Hauptunternehmen zu sehen das in der Hierarchie hoher anzusiedeln ist Siehe auch BearbeitenDurchfuhrungsgesellschaft LohnfuhrunternehmenBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4133672 0 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Subunternehmen amp oldid 215846388