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Das Allgemeine Eisenbahngesetz AEG regelt den sicheren Betrieb der Eisenbahn in Deutschland und bezweckt ein attraktives Verkehrsangebot auf der Schiene Seine ursprungliche Fassung wurde am 29 Marz 1951 erlassen Das Gesetz wurde am 27 Dezember 1993 als Artikel 5 des Eisenbahnneuordnungsgesetzes neu gefasst Seitdem war das AEG Gegenstand mehrerer Reformen BasisdatenTitel Allgemeines EisenbahngesetzAbkurzung AEGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie Besonderes Verwaltungsrecht EisenbahnrechtFundstellennachweis 930 9Ursprungliche Fassung vom 29 Marz 1951 BGBl I S 225 ber S 438 Inkrafttreten am 15 April 1951Letzte Neufassung vom 27 Dezember 1993 BGBl I S 2378 2396 ber 1994 I S 2439 Inkrafttreten derNeufassung am 1 Januar 1994Letzte Anderung durch Art 10 G vom 10 September 2021 BGBl I S 4147 4151 Inkrafttreten derletzten Anderung 15 September 2021 Art 17 G vom 10 September 2021 GESTA B145Weblink Text des GesetzesBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Es gilt fur Eisenbahnen jedoch nicht fur andere Schienenbahnen wie Magnetschwebebahnen Strassenbahnen und die nach ihrer Bau oder Betriebsweise ahnlichen Bahnen Bergbahnen und sonstige Bahnen besonderer Bauart Damit fallen auch Untergrundbahnen und Stadtbahnen nicht in den Geltungsbereich des AEG Nach diesem Gesetz haben Bundesregierung und Landesregierungen mit dem Ziel bester Verkehrsbedienung darauf hinzuwirken dass die Wettbewerbsbedingungen der Verkehrstrager angeglichen werden und dass durch einen lauteren Wettbewerb der Verkehrstrager eine volkswirtschaftlich sinnvolle Aufgabenteilung ermoglicht wird 2 beinhaltet Begriffsbestimmungen uber Eisenbahnen die offentliche Einrichtungen oder privatrechtlich organisierte Unternehmen sind die Eisenbahnverkehrsleistungen erbringen Eisenbahnverkehrsunternehmen oder eine Eisenbahninfrastruktur betreiben Eisenbahninfrastrukturunternehmen Eisenbahnverkehrsleistungen die die Beforderung von Personen oder Gutern auf einer Eisenbahninfrastruktur sind Eisenbahnverkehrsunternehmen mussen in der Lage sein die Zugforderung sicherzustellen die Eisenbahninfrastruktur die die Betriebsanlagen der Eisenbahnen einschliesslich der Bahnstromfernleitungen umfasst eine internationale Gruppierung die die Verbindung mindestens zweier Eisenbahnverkehrsunternehmen mit Sitz in verschiedenen Mitgliedstaaten der Europaischen Gemeinschaften ist deren Geschaftstatigkeit darin besteht grenzuberschreitende Eisenbahnverkehrsleistungen zwischen den Mitgliedstaaten zu erbringen den Schienenpersonennahverkehr der die allgemein zugangliche Beforderung von Personen in Zugen ist die uberwiegend dazu bestimmt sind die Verkehrsnachfrage im Stadt Vorort oder Regionalverkehr zu befriedigen Das ist im Zweifel der Fall wenn in der Mehrzahl der Beforderungsfalle eines Zuges die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder die gesamte Reisezeit eine Stunde nicht ubersteigt Eisenbahnen und Unternehmen des Bundes die Unternehmen sind die sich uberwiegend in der Hand des Bundes oder eines mehrheitlich dem Bund gehorenden Unternehmens befinden Werksbahnen sind Eisenbahninfrastrukturen die ausschliesslich fur den eigenen Guterverkehr betrieben werden Ebenso fallen Bahnanlagen darunter bei denen auch weitere Unternehmen eigenen Guterverkehr betreiben z B Werksstammbahnen oder im geringen Umfang andere Nutzungen gestattet werden z B Werkspersonenverkehr Im Allgemeinen Eisenbahngesetz werden eine Vielzahl von Einzelheiten des offentlichen Eisenbahnverkehrs geregelt 6 legt fest dass offentliche Eisenbahnunternehmen einer Unternehmensgenehmigung bedurfen Werksbahnen sind davon ausgenommen Seit einer Novelle im Jahre 2019 unterscheidet das AEG Eisenbahninfrastrukturen auch nach ihrer Zugehorigkeit zum sogenannten ubergeordneten Netz vgl 2b AEG Eine Eisenbahn die ausschliesslich ausserhalb des ubergeordneten Netzes verkehrt oder Eisenbahninfrastrukturen betreibt bedarf keiner Sicherheitsbescheinigung oder genehmigung Triebfahrzeugfuhrer die bei diesen Unternehmen beschaftigt werden mussen uber keinen Triebfahrzeugfuhrerschein nach den Bestimmungen der TfV verfugen Im Rahmen dieser Anderung sind die Regelungen zu Regionalbahnen und Netzen des Regionalverkehres entfallen Zudem richten sich die Zustandigkeiten und Kompetenzen der deutschen Eisenbahnaufsichtsbehorden nach dem AEG So regelt 5 dass Eisenbahnen des Bundes Eisenbahnen mit Hauptsitz im Ausland und solche die einer Sicherheitsbescheinigung oder genehmigung bedurfen der Aufsicht des Eisenbahn Bundesamtes unterliegen alle anderen hingegen jener der Bundeslander Der 5a bestimmt unter anderem Duldungspflichten fur Eisenbahnunternehmer gegenuber Aufsichtsbehorden Die Offnung des Schienennetzes fur Dritte ist die Voraussetzung fur die Gewahrleistung von Wettbewerb und Vermarktung des Schienennetzes Sie entspricht der Europaischen Verkehrspolitik und setzt die E W G Richtlinie 91 440 und nachfolgende Rechtsnormen in nationales Recht um Fur die Uberwachung des Zugangs zur Eisenbahninfrastruktur ist seit dem 1 Januar 2006 die Bundesnetzagentur fur Elektrizitat Gas Telekommunikation Post und Eisenbahnen zustandig Detaillierte Vorschriften enthalt das Eisenbahnregulierungsgesetz Im 26 wird das Bundesministerium fur Verkehr und digitale Infrastruktur ermachtigt Verordnungen fur den Bau und Betrieb von offentlichen Eisenbahnen zu erlassen Mit der EBO EIGV EBV und ESO wurden zahlreiche Vorgaben eingefuhrt Fur nichtoffentliche Eisenbahnen meist Anschlussbahnen erlassen die zustandigen Ministerien der Bundeslander Betriebsvorschriften Das Allgemeine Eisenbahngesetz regelt auch besondere Rechtsbeziehungen der Eisenbahnunternehmen mit Burgern und sonstigen Unternehmen Hierzu zahlen erganzende Bestimmungen zum Planfeststellungsverfahren 18 19 und zum Enteignungsverfahren fur die Anlage von Betriebsanlagen einer Eisenbahn 21 22b Siehe auch BearbeitenAllgemeines Magnetschwebebahngesetz Achtes Gesetz zur Anderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften Eisenbahngesetz Schweiz Eisenbahngesetz 1957 Osterreich Literatur BearbeitenGeorg Hermes Dieter Sellner Hrsg Beck scher AEG Kommentar Verlag C H Beck Munchen 2006 ISBN 3 406 50210 5 Saxinger Winnes Recht des offentlichen Personenverkehrs Loseblattsammlung Carl Link Kommnunalverlag Teil 3 ISBN 978 3 556 06086 5 Urs Kramer Kommentar zum Allgemeinen Eisenbahngesetz In Das Deutsche Bundesrecht Loseblattwerk Nomos Baden Baden seit 1949 ISBN 3 7890 0191 0 Wolfgang Kunz Eisenbahnrecht Systematische Sammlung mit Kommentierungen der deutschen europaischen und internationalen Vorschriften Loseblattsammlung Nomos Baden Baden seit 1995 ISBN 3 7890 3536 X Weblinks BearbeitenText des AEG aktuelle und fruhere Fassungen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4141959 5 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Allgemeines Eisenbahngesetz amp oldid 226056173