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Dieser Artikel beschreibt die Zulassungsbescheinigung nach aktuellem deutschen bzw osterreichischen Recht Zur vormaligen Rechtslage vergleiche Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief fur Deutschland bzw Zulassungsschein und Typenschein fur Osterreich Die Zulassungsbescheinigung ist in Deutschland und in Osterreich eine amtliche Urkunde uber die Zulassung von Fahrzeugen zum Strassenverkehr Inhalte der Zulassungsbescheinigung sind 1 die Individualisierung des Fahrzeugs in aller Regel anhand der vom Hersteller vergebenen Fahrzeug Identifizierungsnummer umgangssprachlich Fahrgestellnummer die Zuteilung eines Kraftfahrzeugkennzeichens an eine bestimmte Person dies ist meist der Eigentumer allerdings stellt die Zulassungsbescheinigung in Deutschland und in Osterreich keinen Eigentumsnachweis dar in anderen EU Landern kann dies anders sein die Tatsache dass das Fahrzeug die technischen Zulassungsvorschriften Bauartzulassung eines EU Staates erfullt Die in der Zulassungsbescheinigung eingetragene Person ist lediglich der Halter des Fahrzeugs Dieser kann muss aber nicht mit dem Eigentumer oder Besitzer identisch sein Deshalb wird auf der Zulassungsbescheinigung Teil II Feld C 4c klargestellt dass deren Inhaber nicht als Eigentumer des Fahrzeugs ausgewiesen wird Die Zulassungsbescheinigung wurde aufgrund der Richtlinie 1999 37 EG des Rates vom 29 April 1999 uber Zulassungsdokumente fur Fahrzeuge 2 bis zum Jahr 2005 in den Mitgliedstaaten der Europaischen Union eingefuhrt um die unterschiedlichen nationalen Zulassungsprozeduren zu vereinheitlichen sowie den Datenschutz zu verbessern Beispielsweise enthielt der fruhere deutsche Fahrzeugbrief Namen und Wohnort von bis zu sechs Vorhaltern und die Zeiten ihrer Halterschaften In Osterreich waren ehemals die Reihe der Vorbesitzer der Zulassung mit Name Adresse und Zeitraum im Typenschein eingetragen Die Zulassungsbescheinigung besteht entweder aus einem Teil oder aus zwei Teilen Art 3 Abs 1 der Richtlinie 1999 37 EG Tatsachlich weichen die Zulassungsbescheinigungen in den einzelnen Mitgliedstaaten mitunter sogar innerhalb dieser zum Teil erheblich voneinander ab Das franzosische certificat d immatriculation beispielsweise besteht anders als in Deutschland nur aus einem Teil 3 Auch werden die Daten nicht europaweit einheitlich geschutzt Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1 1 Vorteile 1 2 Nachteile 1 3 Umtausch 1 4 Verwendung der alten Bezeichnungen 1 5 Zulassungsbescheinigung Teil I Fahrzeugschein 1 6 Zulassungsbescheinigung Teil II Fahrzeugbrief 1 6 1 Eigentumsschutz 1 6 2 Formulardiebstahl 2 Osterreich 3 Weblinks 4 EinzelnachweiseDeutschland BearbeitenFur Kfz Neuanmeldungen und Ummeldungen ersetzt die Zulassungsbescheinigung Teil I seit 1 Oktober 2005 in Deutschland den Fahrzeugschein die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt den Fahrzeugbrief Vorteile Bearbeiten Als wichtigste Vorteile der neuen Dokumente sieht man die hohere Falschungssicherheit die EU weite Lesbarkeit und die Vereinheitlichung der Datenfelder Daneben enthalt die Zulassungsbescheinigung Teil I mehr Informationen als der bis Ende September 2005 ausgegebene Fahrzeugschein Nachteile Bearbeiten Kritisiert wird hauptsachlich dass in Teil II maximal der vorhergehende und der aktuelle Halter des Fahrzeugs aufgefuhrt werden konnen im Gegensatz zu sechs im deutschen Fahrzeugbrief bis Ende September 2005 Die Folge ist eine erschwerte Wertermittlung von Gebrauchtfahrzeugen Eine weitere Halterauflistung lehnt die Europaische Union jedoch aus Datenschutzgrunden ab Der Punkt B 1 zeigt allerdings die Anzahl der vorigen Halter des Fahrzeugs Weiterhin wird kritisiert dass nur noch eine zulassige Reifengrosse angegeben wird Im ehemaligen Fahrzeugschein waren meist mehrere wahlweise verwendbare Grossen angegeben Umtausch Bearbeiten Eine Umtauschpflicht gibt es nicht Man muss die alten Fahrzeugpapiere also nicht durch neue ersetzen Allerdings darf es fur kein Fahrzeug alte neben neuen Papieren geben beispielsweise ein alter Fahrzeugbrief und eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II Gebuhrenpflichtig umgetauscht werden die alten Papiere wenn die Zulassungsstelle erstmals die alten Papiere zu verandern hatte beispielsweise bei Um oder Anmeldung oder Nachrustung eines Russpartikelfilters Der Fahrzeugschein wird vernichtet ihn ersetzt die Zulassungsbescheinigung Teil I der Fahrzeugbrief wird entwertet ihn ersetzt die Zulassungsbescheinigung Teil II Verwendung der alten Bezeichnungen Bearbeiten Fur die Zulassungsbescheinigungen konnen auch noch die alten Bezeichnungen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief verwendet werden da sich auf den neuen Formularen die alten Bezeichnungen immer noch klein gedruckt direkt unter den neuen Bezeichnungen befinden Zulassungsbescheinigung Teil I Fahrzeugschein Bearbeiten Hauptartikel Fahrzeugschein Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist in 11 FZV geregelt der auf das Muster 5 der FZV verweist Diese ist auf Spezialpapier im Format 210 mm 105 mm zweimal faltbar auf DIN A7 zweiseitig bedruckt Probleme bereitet mitunter die Ubertragung alter Informationen in die neuen Papiere So wird in Deutschland in Teil I Ziffer 15 Bereifung beispielsweise nur noch eine Reifengrosse eingetragen Die Dokumentation etwaiger alternativer Eintragungen oder Befreiungen von Reifenbindungen sowie aller weiteren eintragungspflichtigen technischen Anderungen zum Serienzustand soll in Feld 22 Bemerkungen und Ausnahmen mit entsprechender Referenzierung im Fall der Reifenbindungen zum Beispiel zur Ziffer 15 erfolgen dies wird allerdings regional nicht einheitlich gehandhabt Grundsatzlich dient das neue Feld 22 der Zulassungsbescheinigung Teil I zur Ubernahme der Eintragungen im Feld Bemerkungen des ehemaligen Fahrzeugscheins Reicht der Platz dort nicht aus wird ein Beiblatt ausgegeben mitunter auch angeheftet Manche Zulassungsstellen fullen dieses Feld mit einer Ausfullhilfe aus die die Verweise auf die Ziffern des alten Kfz Scheins automatisch auf die Ziffern der Zulassungsbescheinigung Teil I uberfuhrt sodass die Referenzierung wieder stimmt Es wird empfohlen sich unbedingt bei Ausstellung der neuen Papiere den alten Fahrzeugbrief entwertet aushandigen zu lassen und ihn sorgfaltig aufzubewahren damit zu einem spateren Zeitpunkt recherchiert werden kann wie die ursprunglichen Eintragungen ausgesehen haben Es empfiehlt sich in jedem Fall eine korrekte Ubertragung aller Informationen bei Ausstellung der neuen Papiere sorgfaltig zu prufen und wenn notwendig noch unmittelbar in der Zulassungsstelle zu reklamieren Die Polizei ist bei einer Kontrolle zur Einsicht in die Zulassungsbescheinigung I berechtigt sie ist gemass 11 Abs 6 FZV beim Fahren eines Kraftfahrzeugs standig mitzufuhren Wer die Zulassungsbescheinigung Teil I bei einer polizeilichen Kontrolle nicht vorlegt begeht gemass 48 Nr 5 FZV eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro bestraft werden Angaben der einzelnen Felder Vorder und Ruckseite der deutschen Zulassungsbescheinigung Teil I Stand 2007 B Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs 2 1 Code zu 2 2 2 Code zu D 2 mit PrufzifferJ Fahrzeugklasse 4 Art des AufbausE Fahrzeug Identifizierungsnummer 3 Prufziffer der Fahrzeug IdentifizierungsnummerD 1 MarkeD 2 Typ Variante VersionD 3 Handelsbezeichnung en 2 Hersteller Kurzbezeichnung5 Bezeichnung der Fahrzeugklasse und des AufbausV 9 fur die EG Typgenehmigung massgebliche Schadstoffklasse14 Bezeichnung der nationalen EmissionsklasseP 3 Kraftstoffart oder Energiequelle10 Code zu P 3 14 1 Code zu V 9 oder 14 P 1 Hubraum in cm 22 Bemerkungen und AusnahmenL Anzahl der Achsen 9 Anzahl der Antriebsachsen P 2 P 4 Nennleistung in kW Nenndrehzahl bei min 1 T Hochstgeschwindigkeit in km h18 Lange in mm 19 Breite in mm ohne Spiegel und Anbauteile20 Hohe in mm G Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in kg Leermasse12 Rauminhalt des Tanks bei Tankfahrzeugen in m 13 Stutzlast in kg Q Leistungsgewicht in kW kg nur bei Kraftradern V 7 CO2 in g km kombinierter Wert F 1 Technisch zulassige Gesamtmasse in kg F 2 Im Zulassungsmitgliedstaat zulassige Gesamtmasse in kg7 1 Max Achslast Achse 1 in kg 7 2 Max Achslast Achse 2 in kg 7 3 Max Achslast Achse 3 in kg 8 1 Max Achslast Achse 1 in kg 8 2 Max Achslast Achse 2 in kg 8 3 Max Achslast Achse 3 in kg U 1 Standgerausch in dB A U 2 Drehzahl in min 1 zu U 1 U 3 Fahrgerausch in dB A O 1 Technisch zulassige Anhangelast gebremst in kg O 2 Technisch zulassige Anhangelast ungebremst in kg S 1 Sitzplatze einschliesslich Fahrersitz S 2 Stehplatze15 1 Bereifung auf Achse 115 2 Bereifung auf Achse 215 3 Bereifung auf Achse 3R Farbe des Fahrzeugs 11 Code zu RK Nummer der EG Typgenehmigung oder ABE6 Datum zu K 17 Merkmal zur Betriebserlaubnis 16 Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II21 Sonstige VermerkeH GultigkeitsdauerI Datum dieser Zulassung7 Technisch zulassige maximale Achslast Masse je Achsgruppe in kg 7 1 Achse 1 bis 7 3 Achse 38 Zulassige maximale Achslast im Zulassungsmitgliedstaat in kg 8 1 Achse 1 bis 8 3 Achse 315 BereifungZulassungsbescheinigung Teil II Fahrzeugbrief Bearbeiten Hauptartikel Fahrzeugbrief Deutsche Ausfuhrung der Zulassungsbescheinigung Teil IIDie Zulassungsbescheinigung Teil II ist in 12 FZV geregelt der in Abs 2 auf das Muster 7 der FZV verweist Diese besteht in Deutschland aus einem einseitig bedruckten Dokument auf falschungsgesichertem Spezialpapier im Format 21 cm 30 48 cm formatiert 21 cm 29 7 cm Die Ruckseite ist mit einem einfarbigen Unterdruck versehen Die Vorhalter eines Fahrzeugs umgangssprachlich oftmals falschlicherweise als Vorbesitzer bezeichnet sind mit Ausnahme des letzten Vorhalters im Unterschied zum bis 30 September 2005 ausgegebenen Fahrzeugbrief nicht mehr namentlich nachvollziehbar Es wird stattdessen nur noch der Tag der ersten Zulassung und die Anzahl der Vorhalter eingetragen Ab dem dritten Halter des Fahrzeugs wird fur jeden weiteren zweiten nachfolgenden Halter also den funften den siebten etc ein neues Dokument bei der Zulassung ausgestellt Ab 1 Januar 2018 erhalt die Zulassungsbescheinigung Teil II einen Sicherheitscode fur internetbasierte Zulassungsverfahren der durch eine falschungserschwerende sichtbare Markierung abgedeckt ist BGBl 2017 I S 3090 3094 Wird er zur Nutzung freigelegt verliert das Dokument seine Gultigkeit Eigentumsschutz Bearbeiten Die amtlich eingetragenen Personalien bezeichnen die naturliche oder juristische Person die uber das Fahrzeug verfugungsberechtigt ist In der Bundesrepublik Deutschland stellt die Zulassungsbescheinigung Teil II keinen Eigentumsnachweis dar Im Feld C 4c ist vermerkt Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentumer des Fahrzeugs ausgewiesen In anderen EU Landern kann dies anders sein Diese Verfugungsberechtigung bezieht sich nur auf die offentlich rechtliche Verantwortung fur das Fahrzeug Eine Eigentumsubertragung am Fahrzeug ist daher auch ohne eine Ubergabe der Zulassungsbescheinigung Teil II Fahrzeugbrief moglich denn sie ist kein Traditionspapier 4 Nach standiger Rechtsprechung hat die Zulassungsbescheinigung Teil II aber eine Indizfunktion hinsichtlich des zivilrechtlichen Eigentums So ist der gutglaubige Erwerb eines Autos nicht moglich wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht mit ubergeben wird Sollte sich herausstellen dass der Verausserer nicht berechtigt war das Fahrzeug zu ubereignen hat der Erwerber kein Eigentum an dem Fahrzeug erworben Die Indizfunktion ist in der Praxis so erheblich dass eine landlaufige Ansicht vorherrscht die Zulassungsbescheinigung Teil II Fahrzeugbrief verkorpere das Eigentum an dem Fahrzeug oder beweise es Sie hat allerdings nicht diese zivilrechtliche Funktion Eine Ausnahme bilden Kraftfahrzeuge bis maximal 11 kW Leistung Fur sie wird auf der Zulassungsstelle nur die Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt Ohne Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II kann die Zulassungsstelle kein neues amtliches Kennzeichen zuteilen oder eine Halteranderung vornehmen Aus Grunden der offentlichen Ordnung soll verhindert werden dass ein gestohlenes oder widerrechtlich erlangtes Fahrzeug in den Strassenverkehr gebracht wird Faktisch wird damit gleichzeitig auch ein eventueller Sicherungseigentumer geschutzt wie z B die Finanzierungsbank beim Kauf des Fahrzeugs auf Kredit Zu beachten ist bei der Finanzierung von Kraftfahrzeugen durch Sicherungsubereignung die Bedeutung der Zulassungsbescheinigung Teil II Befindet sich die Zulassungsbescheinigung Teil II im Fahrzeug wird dieser Umstand als grobe Fahrlassigkeit gewertet Diebstahlversicherungen lehnen es daher in der Regel ab entsprechenden Ersatz zu leisten Das Oberlandesgericht Koln urteilte allerdings dass die Versicherung trotzdem zur Zahlung verpflichtet ist Eine Ausnahme gilt nur dann wenn sie beweisen kann dass das Fahrzeug nur wegen der darin befindlichen Papiere gestohlen wurde 5 Formulardiebstahl Bearbeiten Zulassungsstellen waren bereits Opfer von Einbruchen bei denen Blanko Formulare von Zulassungsbescheinigungen in Stuckzahlen von mehreren Hunderten entwendet wurden Diese Papiere sind bereits mit einer Dokumentenseriennummer versehen Sie werden von Fahrzeugdieben auf die gestohlenen Fahrzeuge ausgestellt Das Bundesverkehrsministerium bezog sich auf den Datenschutz und verhinderte die Veroffentlichung der Seriennummern der gestohlenen Vordrucke Autokaufer sind damit dem Betrug ausgeliefert da sie weder die Seriennummer noch wie in den USA ublich die Fahrzeugidentifizierungsnummer als gestohlen uber das Internet prufen konnen Dem Kaufer eines gestohlenen Wagens droht dann die Uberraschung auf der Zulassungsstelle Dort wird das Fahrzeug erkannt und als Diebesgut beschlagnahmt Da Hehler die Papiere ausfullen konnen sie ebenso eine fingierte Identitat in die Papiere als Besitzer eintragen und sind damit nicht mehr greifbar 6 7 Osterreich Bearbeiten Deckblatt der osterreichischen Zulassungsbescheinigung Teil I als Papierdokument Vorderseite der osterreichischen Zulassungsbescheinigung Teil I im ScheckkartenformatDie Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II sind amtliche Urkunden zur Klarung der Betriebsberechtigung eines Kraftfahrzeugs auf offentlichen Strassen in Osterreich sie werden unmittelbar mit der Kennzeichentafel ausgegeben In Osterreich ist der Zulassungsschein durch die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II seit 1999 abgelost worden Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist im Betrieb mitzufuhren Die Zulassungsbescheinigung Teil II wird im Normalfall mit dem Typenschein beim Eigentumer aufbewahrt in der Regel zu Hause bzw bei der finanzierenden Bank Ausgestellt wird die Zulassungsbescheinigung im Gegensatz zu den Zulassungsscheinen bei den Zulassungsstellen die ublicherweise bei Niederlassungen von Versicherungsanstalten angesiedelt sind Diese sind in der Folge auch zur Aushandigung der Kennzeichentafeln zustandig Auch werden dort bei Verlust innerhalb kurzer Zeit Kopien der Bescheinigungen ausgestellt Seit Januar 2011 wird der Zulassungsschein wahlweise auch im Scheckkartenformat mit Chip ausgestellt Damit sind nicht mehr alle Daten als visuell lesbarer Text auf der Karte vorhanden sondern nur vom Chip auslesbar Der zweite Teil der Bescheinigung wird wie bisher ausgegeben Nach der Slowakei ist Osterreich der zweite Staat in Europa in dem die Empfehlung der Europaischen Union umgesetzt worden ist 8 9 Weblinks Bearbeiten Wiktionary Zulassungsbescheinigung Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Zulassungsbescheinigung in Osterreich Anderungen fur die Zulassung von Fahrzeugen ab dem 1 Juli 2007 Information des osterreichischen Bundesministeriums fur Verkehr Innovation und Technologie PDF Datei 125 kB Verordnung uber die Zulassung von Fahrzeugen zum Strassenverkehr Prufung der Fahrzeug Identifizierungsnummer auf Tippfehler und Verfalschung Ziffer 3 der Zulassungsbescheinigung Teil I Zulassungsschein im Scheckkartenformat fur Osterreich Beschreibung der Farben und Codierung Ziffern R und 11 der Zulassungsbescheinigung Teil I Einzelnachweise Bearbeiten Leitfaden des Kraftfahrtbundesamtes zur Ausfullung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II PDF 262 kB Leitfaden Zulassungsbescheinigung I und II 31 Mai 2007 archiviert vom Original am 25 November 2011 abgerufen am 25 November 2011 Richtlinie 99 37 EG VG Munchen Urteil vom 25 Oktober 2017 M 23 K 17 2281 Rdnr 22 BGH NJW 1978 1854 OLG Koln Beschluss vom 12 September 2003 Az 9 W 50 03 Volltext umstritten Silke Meyer Gaunertricks Betrug mit Fahrzeugpapieren Banden stehlen Blanko Fahrzeugpapiere aus Zulassungsstellen Behorden lehnen Kauferschutz ab Memento vom 28 November 2012 im Internet Archive im Wirtschaftsmagazin Plusminus Das Erste vom 21 November 2012 Betrug mit gestohlenen Blanko Fahrzeugpapieren Memento vom 9 April 2013 im Internet Archive mdr Umschau 6 November 2012 Zulassungsschein als Scheckkarte auf der Website des OAMTC abgerufen am 7 Dezember 2010 Kfz Zulassung help gv atBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Zulassungsbescheinigung amp oldid 233925595