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Als EU Fahrzeugklasse wird in der Europaischen Union EU eine Gruppe von technisch und funktional vergleichbaren Kraftfahrzeugen bezeichnet die zum Zweck der Systematisierung nach den Kriterien der Verordnung EU 2018 858 zusammengefasst werden Die EU Fahrzeugklasse wird in der Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs vermerkt und ersetzt in Deutschland bei Fahrzeugen deren Typengenehmigung vor Oktober 2015 erteilt wurde die vorherige nationalen Systematik Die alten Bezeichnungen werden vorlaufig beibehalten 1 Bereits 1970 hatte die Europaische Wirtschaftsgemeinschaft zur Definition einheitlicher Fahrzeugklassen die bis 2009 geltende Richtlinie 70 156 EWG 2 erlassen Die Verordnung EU 2018 858 enthalt Bestimmungen fur Kraftfahrzeuge zur Personenbeforderung Fahrzeugklasse M und zur Guterbeforderung Fahrzeugklasse N sowie deren Anhanger Fahrzeugklasse O 3 Seit Anfang 2013 klassifizieren ausserdem die Verordnung EU Nr 167 2013 Land und forstwirtschaftliche Fahrzeuge als Zugmaschinen Fahrzeugklassen T und C Anhanger Fahrzeugklasse R und gezogene auswechselbare Gerate Fahrzeugklasse S 4 sowie die Verordnung EU Nr 168 2013 leichte ein und zweispurige Kraftfahrzeuge Fahrzeugklasse L 5 EU Vorschriften uber Fahrzeuge beziehen sich auf diese EU Fahrzeugklassen So wird beispielsweise die dritte Bremsleuchte fur die Fahrzeugklasse M1 vorgeschrieben und fur sonstige EU Fahrzeugklassen fur zulassig erklart Auch Abgasvorschriften unterscheiden sich nach diesen Fahrzeugklassen Inhaltsverzeichnis 1 Kraftfahrzeuge und Anhanger 1 1 Klasse M Personenbeforderung 1 2 Klasse N Guterbeforderung 1 3 Klasse O Anhanger 2 Leichte ein und mehrspurige Kraftfahrzeuge 2 1 Klasse L 3 Land und forstwirtschaftliche Fahrzeuge 3 1 Zugmaschinen T und C 3 1 1 Klasse T 3 1 2 Klasse C 3 2 Anhanger und sonstige gezogene Gerate 3 2 1 Klasse R 3 2 2 Klasse S 4 Rechtsquellen 5 EinzelnachweiseKraftfahrzeuge und Anhanger BearbeitenDie Kraftfahrzeuge zur Personenbeforderung Fahrzeugklasse M die Kraftfahrzeuge zur Guterbeforderung Fahrzeugklasse N und die Anhanger fur Kraftfahrzeuge Fahrzeugklasse O sowie deren Unterklassen Gelandefahrzeug G und Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung sind nach der Verordnung EU 2018 858 vom 30 Mai 2018 klassifiziert 3 Klasse M Personenbeforderung Bearbeiten Zur Personenbeforderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Radern umgangssprachlich Automobile Wohnmobile und Busse Klasse M1 Fahrzeuge zur Personenbeforderung mit hochstens acht Sitzplatzen ausser dem Fahrersitz umgangssprachlich Automobile und Wohnmobile Klasse M1G Gelandegangige Fahrzeuge zur Personenbeforderung mit hochstens acht Sitzplatzen ausser dem Fahrersitz umgangssprachlich Gelandewagen Gelandefahrzeuge M1G mussen mindestens folgende Ausstattung nachweisen eine Vorderachse und eine Hinterachse haben die gleichzeitig oder getrennt angetrieben werden konnen mindestens eine Differenzialsperre oder eine Einrichtung die ahnliche Wirkung gewahrleistet und als Einzelfahrzeug ohne Anhanger mussen sie eine Steigung von 30 uberwinden konnen oder dieses muss durch eine Berechnung nachweislich sein Ausserdem mussen mindestens funf von folgenden sechs Voraussetzungen erfullt sein Uberhangwinkel vorne mind 25 Grad Uberhangwinkel hinten mind 20 Grad Rampenwinkel mind 20 Grad Bodenfreiheit vorne 180 mm Bodenfreiheit hinten 180 mm Bodenfreiheit zwischen den Achsen 200 mmDiese Fahrzeuge durfen das 1 5 fache vom zulassigen Gesamtgewicht ziehen jedoch maximal 3 5 Tonnen Klasse M2 Fahrzeuge zur Personenbeforderung mit mehr als acht Sitzplatzen ausser dem Fahrersitz und einer zulassigen Gesamtmasse bis zu 5 Tonnen Klasse M3 Fahrzeuge zur Personenbeforderung mit mehr als acht Sitzplatzen ausser dem Fahrersitz und einer zulassigen Gesamtmasse von mehr als 5 Tonnen AufbauartenInnerhalb der M Klassen werden folgende Aufbauarten unterschieden Klassische Aufbauarten AA Limousine AB Schraghecklimousine AC Kombilimousine AD Coupe AE Kabrio Limousine AF Mehrzweckfahrzeug AG Pkw Pick up Zweckbestimmte Aufbauarten SA Wohnmobil SB Beschussgeschutzt SC Krankenwagen SD Leichenwagen SG Sonstige SH RollstuhlgerechtKlasse N Guterbeforderung Bearbeiten Kraftfahrzeuge zur Guterbeforderung mit mindestens vier Radern umgangssprachlich Lkw Lieferwagen sowie Kraftfahrzeuge zur Guterbeforderung mit drei Radern und einer zulassigen Gesamtmasse uber 1 Tonne Klasse N1 Fahrzeuge zur Guterbeforderung mit einer zulassigen Gesamtmasse bis zu 3 5 Tonnen Klasse N2 Fahrzeuge zur Guterbeforderung mit einer zulassigen Gesamtmasse von mehr als 3 5 Tonnen bis zu 12 Tonnen Klasse N3 Fahrzeuge zur Guterbeforderung mit einer zulassigen Gesamtmasse von mehr als 12 Tonnen AufbauartenInnerhalb der N Klassen werden folgende Aufbauarten unterschieden Klassische Aufbauarten BA Lastkraftwagen BB Van BC Sattelzugmaschine BD Strassenzugmaschine BE Pick up nur bei N1 und N1G Zweckbestimmte Aufbauarten SB Beschussgeschutzt SG Sonstige SM Geratetrager nur bei NxG SF Mobilkran ohne Guterbeforderung Kombinierte Aufbauarten BCSL Sattelzugmaschine Schwertransport BDSL Strassenzugmaschine Schwertransport Unvollstandiges Fahrzeug BX Unvollstandiges NutzfahrzeugKlasse O Anhanger Bearbeiten Anhanger einschliesslich Sattelanhanger fur Kraftfahrzeuge Klasse O1 Anhanger mit einer zulassigen Gesamtmasse bis zu 0 75 Tonnen Klasse O2 Anhanger mit einer zulassigen Gesamtmasse von mehr als 0 75 Tonnen bis zu 3 5 Tonnen Klasse O3 Anhanger mit einer zulassigen Gesamtmasse von mehr als 3 5 Tonnen bis zu 10 Tonnen Klasse O4 Anhanger mit einer zulassigen Gesamtmasse von mehr als 10 Tonnen AufbauartenInnerhalb der O Klassen werden folgende Aufbauarten unterschieden Klassische Aufbauarten DA Sattelanhanger DB Deichselanhanger DC Zentralachsanhanger DE Anhanger mit starrer Zugeinrichtung Zweckbestimmte Aufbauarten SB Beschussgeschutzt SE Wohnanhanger SG Sonstige SJ Untersetzachse Dolly SK Anhanger fur Schwertransport nur bei O4 Leichte ein und mehrspurige Kraftfahrzeuge BearbeitenZweiradrige oder dreiradrige Kraftfahrzeuge sowie leichte bis schwere vierradrige Kraftfahrzeuge sind in der Verordnung EU Nr 2013 168 vom 15 Januar 2013 mit der Fahrzeugklasse L und deren Unterklassen geregelt 5 Artikel 2Anwendungsbereich 1 Diese Verordnung gilt fur alle zwei oder dreiradrigen und vierradrigen Fahrzeuge gemass Artikel 4 und Anhang I im Folgenden Fahrzeuge der Klasse L die dazu bestimmt sind auf offentlichen Strassen gefahren zu werden einschliesslich Fahrzeuge die in einer oder mehreren Stufen ausgelegt und gebaut werden und fur Systeme Bauteile und selbststandige technische Einheiten sowie fur Teile und Ausrustungen die fur solche Fahrzeuge ausgelegt und gebaut werden Diese Verordnung gilt auch fur Enduro Kraftrader L3e AxE x 1 2 oder 3 Trial Kraftrader L3e AxT x 1 2 oder 3 und schwere Gelande Quads L7e B gemass Artikel 4 und Anhang I 5 Klasse L Bearbeiten Fahrzeug klasse nach Artikel 4 Bezeichnung der Klasse und Einstufungskriterien in der Beschreibung der Anlage XXIX der deutschen StVZO 6 also gemass Durchfuhrungsbestimmungen der deutschen Strassenverkehrs Zulassungs Ordnung Bezeichnung in den Zulassungsdokumentengemass EU Richtlinie Fruhere Bezeichnungen Deutschland L1e Leichtes zweiradriges Kraftfahrzeug siehe Kleinkraftrad mit bauartbedingter Hochstgeschwindigkeit von bis zu 45 km h und Hubraum bis zu 50 cm oder bis zu 4 kW bei Elektromotoren In den Unterklassen unterteilt in L1e A Fahrrad mit Antriebssystem Das sind nach den Kriterien 9 11 9 Rader die fur den Pedalantrieb ausgelegt und mit einem Hilfsantrieb ausgerustet sind dessen Hauptzweck die Unterstutzung der Pedalfunktion ist und 10 die Leistung des Hilfsantriebs wird beim Erreichen einer Fahrzeuggeschwindigkeit von 25 km h unterbrochen und 11 maximale Nenndauerleistung oder Nutzleistung 1 000 W 7 L1e B Zweiradriges Kleinkraftrad Das ist nach Kriterium 9 Ein sonstiges Fahrzeug der Klasse L1e das anhand der Kriterien 9 bis 12 nicht als L1e A Fahrzeug eingestuft werden kann 7 2 radr KKR b 45 km h KLEINKRAFTRAD 2 RAEDRIG KKR MOFA BIS 25 KM HKKR L MOFA BIS 20 KM HL2e Dreiradriges Kleinkraftrad mit bauartbedingter Hochstgeschwindigkeit von bis zu 45 km h und Hubraum bis zu 50 cm oder bis zu 4 kW bei Elektromotoren oder bei anderen Verbrennungsmotoren sowie einer Masse in fahrbereitem Zustand 270 kg und ausgerustet mit hochstens zwei Sitzplatzen einschliesslich des Fahrersitzes In den Unterklassen unterteilt in L2e P Dreiradriges Moped ausgelegt fur die Beforderung von Personen L2e U Dreiradriges Moped ausgelegt fur die Beforderung von Gutern 3 radr KKR b 45 km h KLEINKRAFTRAD 3 RAEDRIGL3e Zweiradriges Kraftrad siehe Motorrad mit Hubraum uber 50 cm bei Verbrennungsmotoren und oder bauartbedingter Hochstgeschwindigkeit von mehr als 45 km h In den Unterklassen unterteilt nach der Kraftradleistung L3e A1 Kraftrad mit niedriger Leistung 125 cm Hubraum und 11 kW L3e A2 Kraftrad mit mittlerer Leistung 35 kW L3e A3 Kraftrad mit hoher Leistung gt 35 kW besonderen Nutzung L3e A1E L3e A2E oder L3e A3E Enduro Kraftrad L3e A1T L3e A2T oder L3e A3T Trial Kraftrad 2 radr KR o BW gt 45 km h KRAFTRAD O LB KRAFTRAD M LB KRAFTRAD LEICHTKRAFTRADL4e Zweiradriges Kraftrad mit Beiwagen siehe Motorradgespann mit Hubraum uber 50 cm bei Verbrennungsmotoren und oder bauartbedingter Hochstgeschwindigkeit von mehr als 45 km h In den Unterklassen unterteilt in L4e A1 125 cm Hubraum und 11 kW Leistung L4e A2 35 kW Leistung L4e A3 gt 35 kW Leistung 2 radr KR m BW gt 45 km hL5e Dreiradriges Kraftfahrzeug mit drei symmetrisch angeordneten Radern mit Hubraum uber 50 cm bei Verbrennungsmotoren 15 kW bei Elektroantrieb Hochstgeschwindigkeit mehr als 45 km h In den Unterklassen unterteilt in L5e A Dreiradriges Kraftfahrzeug hauptsachlich fur die Beforderung von Personen ausgelegtes Fahrzeug inkl vierradrige Kfz mit schmaler Spurweite an einer Achse siehe Ellenator L5e B Dreiradriges Fahrzeug zur gewerblichen Nutzung dreiradriges Fahrzeug zur Guterbeforderung ausgelegt fur die ausschliessliche Beforderung von Gutern 3 radr Fz gt 45 km h DREIRAEDRIGES KFZL6e Leichtes vierradriges Kraftfahrzeug siehe Leichtkraftfahrzeug mit einer Leermasse bis zu 425 kg ohne Batterien bei Elektrofahrzeugen mit bauartbedingter Hochstgeschwindigkeit von bis zu 45 km h und Hubraum bis zu 50 cm bei anderen Verbrennungsmotoren oder Elektromotoren 5 In den Unterklassen unterteilt in L6e A Leichtes Strassen Quad bis 4 kW L6e B Leichtes Vierradmobil bis 6 kW mit den Unter Unterklassen L6e BU Leichtes Vierradmobil fur Guterbeforderung ausschliesslich fur die Beforderung von Gutern ausgelegtes Nutzfahrzeug L6e BP Leichtes Vierradmobil fur Personenbeforderung hauptsachlich fur die Beforderung von Personen ausgelegtes Fahrzeug 4 radr Leich Fz b 350 kg LEICHT KFZ BIS 45 KM HL7e Schweres vierradriges Kraftfahrzeug das nicht unter L6e fallt mit einer Leermasse bis 450 kg bis 600 kg fur Guterbeforderung ohne Batterien bei Elektrofahrzeugen und max Nutzleistung bis zu 15 kW 5 In den Unterklassen unterteilt in L7e A Schweres Strassen Quad mit den Unter Unterklassen L7e A1 A1 schweres Strassen Quad L7e A2 A2 schweres Strassen Quad L7e B Schweres Gelande Quad mit den Unter Unterklassen L7e B1 Gelande Quad L7e B2 Side by Side Buggy L7e C Schweres Vierradmobil mit den Unter Unterklassen L7e CU Schweres Vierradmobil fur Guterbeforderung ausschliesslich fur die Beforderung von Gutern ausgelegtes Nutzfahrzeug L7e CP Schweres Vierradmobil fur Personenbeforderung ausschliesslich fur die Beforderung von Personen ausgelegtes Nutzfahrzeug 4 radr Fz 400 o 550 kg 4 RAEDR KFZ Z PERS BEF 4 RAEDR KFZ Z GUET BEF Land und forstwirtschaftliche Fahrzeuge BearbeitenDie Bestimmungen uber die Land und forstwirtschaftlichen Fahrzeuge sind in der EU Verordnung 167 2013 EU festgeschrieben Darin sind die Fahrzeuge wie folgt klassifiziert 4 Artikel 2Anwendungsbereich 1 Diese Verordnung gilt fur land und forstwirtschaftliche Fahrzeuge gemass Artikel 4 die in einer oder mehreren Stufen ausgelegt und gebaut werden sowie fur Systeme Bauteile und selbststandige technische Einheiten sowie Teile und Ausrustungen die fur solche Fahrzeuge ausgelegt und gebaut werden Diese Verordnung gilt insbesondere fur die nachstehenden Fahrzeuge a Zugmaschinen Klassen T und C b Anhanger Klasse R und c gezogene auswechselbare Gerate Klasse S 4 Zugmaschinen T und C Bearbeiten Quelle 8 Klasse T Bearbeiten Klassen T1 bis T4 3 Zugmaschinen fur land oder forstwirtschaftliche Zwecke Verordnung EU Nr 167 2013 Klasse T1 Zugmaschinen auf Radern mit einer bauartbedingten Hochstgeschwindigkeit bis 40 km h einer Spurweite der dem Fahrer am nachsten liegenden Achse bei Zugmaschinen mit umkehrbaren Fahrerplatz Sitz und Lenkrad sind umkehrbar gilt die Achse die mit den Reifen mit dem grossten Durchmesser ausgerustet ist als dem Fahrer am nachsten liegende Achse von mindestens 1150 mm einer Leermasse in fahrbereitem Zustand von mehr als 600 kg und einer Bodenfreiheit bis 1000 mm Klasse T2 Zugmaschinen auf Radern mit einer bauartbedingten Hochstgeschwindigkeit bis 40 km h einer Mindestspurweite von weniger als 1150 mm einer Leermasse in fahrbereitem Zustand von mehr als 600 kg und einer Bodenfreiheit bis 600 mm Betragt der Quotient aus der Hohe des Schwerpunkts der Zugmaschine nach ISO Norm 789 6 1982 uber dem Boden und der mittleren Mindestspurweite der Achsen jedoch mehr als 0 90 so ist die bauartbedingte Hochstgeschwindigkeit auf 30 km h begrenzt Klasse T3 Zugmaschinen auf Radern mit einer bauartbedingten Hochstgeschwindigkeit bis 40 km h und einer Leermasse in fahrbereitem Zustand bis 600 kg Klasse T4 Zugmaschinen auf Radern mit besonderer Zweckbestimmung mit einer bauartbedingten Hochstgeschwindigkeit bis 40 km h T4 1 Stelzradzugmaschinen T4 2 uberbreite Zugmaschinen T4 3 Zugmaschinen mit geringer Bodenfreiheit Klasse T5 Zugmaschinen auf Radern mit einer bauartbedingten Hochstgeschwindigkeit uber 40 km h Klasse C Bearbeiten Klassen C1 bis C5 Land oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen auf Gleisketten die uber die Gleisketten angetrieben und gelenkt werden und deren Klassen C1 bis C5 analog zu den Klassen T1 bis T5 definiert sind Anhanger und sonstige gezogene Gerate Bearbeiten Klasse R Bearbeiten Land oder forstwirtschaftliche Anhanger 8 Klasse R1 Anhanger mit einer bauartbedingten Hochstgeschwindigkeit bis 40 km h Unterklasse a oder Hochstgeschwindigkeit uber 40 km h Unterklasse b bei denen die Summe der technisch zulassigen Massen je Achse bis zu 1 500 kg betragt Klasse R2 Anhanger mit einer bauartbedingten Hochstgeschwindigkeit bis 40 km h Unterklasse a oder Hochstgeschwindigkeit uber 40 km h Unterklasse b bei denen die Summe der technisch zulassigen Massen je Achse mehr als 1 500 kg und bis zu 3 500 kg betragt Klasse R3 Anhanger mit einer bauartbedingten Hochstgeschwindigkeit bis 40 km h Unterklasse a oder Hochstgeschwindigkeit uber 40 km h Unterklasse b bei denen die Summe der technisch zulassigen Massen je Achse mehr als 3 500 kg und bis zu 21 000 kg betragt Klasse R4 Anhanger mit einer bauartbedingten Hochstgeschwindigkeit bis 40 km h Unterklasse a oder Hochstgeschwindigkeit uber 40 km h Unterklasse b bei denen die Summe der technisch zulassigen Massen je Achse mehr als 21 000 kg betragt Klasse S Bearbeiten Gezogene auswechselbare Gerate fur die Land oder Forstwirtschaft 9 10 S1Gezogene auswechselbare Gerate fur die Land oder Forstwirtschaft bei denen die Summe der technisch zulassigen Massen je Achse bis zu 3 500 kg betragt S1a mit bauartbedingter Hochstgeschwindigkeit bis zu 40 km h S1b mit bauartbedingter Hochstgeschwindigkeit uber 40 km hS2Gezogene auswechselbare Gerate fur die Land oder Forstwirtschaft bei denen die Summe der technisch zulassigen Massen je Achse uber 3 500 kg betragt S2a mit bauartbedingter Hochstgeschwindigkeit bis zu 40 km h S2b mit bauartbedingter Hochstgeschwindigkeit uber 40 km hRechtsquellen BearbeitenFur die Fahrzeugklasse L Verordnung EU Nr 168 2013 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 15 Januar 2013 uber die Genehmigung und Marktuberwachung von zwei oder dreiradrigen und vierradrigen Fahrzeugen Fur die Fahrzeugklassen M N O und Unterklassen Gelandewagen G sowie mit besonderer Zweckbestimmung Verordnung EU 2018 858 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 30 Mai 2018 uber die Genehmigung und die Marktuberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhangern sowie von Systemen Bauteilen und selbststandigen technischen Einheiten fur diese FahrzeugeFur die Fahrzeugklassen T und C sowie R und S Verordnung EU Nr 167 2013 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 5 Februar 2013 uber die Genehmigung und Marktuberwachung von land und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen Text von Bedeutung fur den EWRAnlage XXIX zu 20 Absatz 3a Satz 4 EG Fahrzeugklassen in der deutschen Strassenverkehrs Zulassungs Ordnung StVZO BGBl 2012 I S 931 Darin Abschnitt 1 fur die Fahrzeugklassen M N O und Gelandefahrzeuge Symbol G Abschnitt 2 fur die Fahrzeugklasse L Einzelnachweise Bearbeiten Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhangern S 85 ff Stand Juli 2021 Bei kba de Richtlinie 70 156 EWG a b Verordnung EU 2018 858 a b c Verordnung EU Nr 167 2013 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 5 Februar 2013 uber die Genehmigung und Marktuberwachung von land und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen Text von Bedeutung fur den EWR In Amtsblatt der Europaischen Union L 60 2 Marz 2013 S 1 Verordnung EU Nr 167 2013 in der konsolidierten Fassung vom 2 Marz 2013 abgerufen am 16 August 2019 a b c d e Verordnung EU Nr 168 2013 Europaischen Parlaments und des Rates vom 15 Januar 2013 uber die Genehmigung und Marktuberwachung von zwei oder dreiradrigen und vierradrigen Fahrzeugen In Amtsblatt der Europaischen Union L 60 2 Marz 2013 S 52 Verordnung EU Nr 168 2013 in der konsolidierten Fassung vom 20 Februar 2019 abgerufen am 16 August 2019 Beschreibung entsprechend Abschnitt 2 Zwei drei und vierradrige Kraftfahrzeuge der deutschen Strassenverkehrs Zulassungs Ordnung StVZO in der Anlage XXIX zu 20 Absatz 3a Satz 4 EG Fahrzeugklassen Fundstelle BGBl 2012 I S 931 a b Ausgenommen von der Verordnung EU Nr 168 2013 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 15 Januar 2013 sind jedoch nach Art 2 Abs 2 lit h solche Fahrrader mit Pedalantrieb mit Trethilfe die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer maximalen Nenndauerleistung von bis zu 250 W ausgestattet sind dessen Unterstutzung unterbrochen wird wenn der Fahrer im Treten einhalt und dessen Unterstutzung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und unterbrochen wird bevor die Geschwindigkeit des Fahrzeugs 25 km h erreicht Nicht ausgenommen sind die sogenannten schnellen Pedelecs bzw S Pedelec die sohin der Fahrzeugklasse L1e unterliegen und damit je nach Ausfuhrung unter die Unterklassen L1e A oder L1e B fallen Vgl hierzu die Hauptartikel Pedelec und nur fur Deutschland gultig Fahrrad mit Hilfsmotor Zusatzhinweis Nach lit i ebenfalls von der Verordnung ausgenommen sind selbstbalancierende Fahrzeuge a b Anlage XXIX StVZO Einzelnorm Abgerufen am 24 Februar 2021 Artikel 4 der Verordnung EU Nr 167 2013 KBA Nr 012 April 2015 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title EU Fahrzeugklasse amp oldid 234128032