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Traditionspapiere werden in Deutschland Wertpapiere genannt die einen Herausgabeanspruch auf bewegliche Sachen verbriefen und zugleich die Sache selbst in der Weise ersetzen dass uber sie durch Ubergabe des Papiers verfugt werden kann Handelsrechtlich gehoren sie zu den gekorenen Orderpapieren Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtsgrundlagen 3 Arten 4 Ubertragung und Geltendmachung 5 Literatur 6 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDer Begriff Traditionspapiere ist missverstandlich weil angenommen werden kann dass sie etwas mit Tradition in der allgemeinen Bedeutung des Begriffs zu tun haben konnten Zwar fussen beide auf demselben lateinischen Verb fur Ubergabe lateinisch traditio doch ist bei Traditionspapieren der Lieferanspruch auf Waren der durch Ubergabe des Papiers ubertragen werden kann gemeint englisch trade Sie werden auch als Dispositionspapiere bezeichnet weil sie die Verfugung uber die in ihnen verbrieften Waren ermoglichen Die Traditionspapiere unterscheidet von den ubrigen gekorenen Orderpapieren die Besonderheit dass sie neben den wertpapierrechtlichen Wirkungen auch sachenrechtliche Auswirkungen entfalten 1 Rechtsgrundlagen BearbeitenWertpapiere verbriefen allgemein ein Geld oder Vermogensrecht Dieses Vermogensrecht besteht bei Traditionspapieren konkret aus Waren Als gekorene Orderpapiere reprasentieren sie schwimmende oder lagernde Waren sofern sich diese Waren beim Verfrachter Frachtfuhrer oder Lagerhalter mindestens im mittelbaren Besitz befinden Die Traditionswirkung setzt mithin voraus dass der Frachtfuhrer oder Lagerhalter die Ware ubernommen hat also mindestens mittelbarer Besitzer geworden ist 2 Orderpapiere sind dadurch gekennzeichnet dass sie das mit ihnen verbriefte Geld oder Vermogensrecht reprasentieren Wer rechtmassiger Inhaber der Urkunde ist hat einen Anspruch an den Aussteller der Urkunde auf Leistung des verbrieften Rechts Der Begriff Traditionspapier wird vom Gesetz als Legaldefinition verwendet denn 448 HGB spricht beim Ladeschein davon dass die Ubergabe des Ladescheins an denjenigen den der Ladeschein zum Empfang des Gutes legitimiert hat wenn das Gut von dem Frachtfuhrer ubernommen ist fur den Erwerb von Rechten an dem Gut dieselben Wirkungen wie die Ubergabe des Gutes Arten BearbeitenIm Gesetz sind die Arten der Traditionspapiere abschliessend aufgezahlt Es handelt sich rechtlich um kaufmannische Anweisungen dazu gehoren der Ladeschein 443 HGB auch wenn er nicht an Order gestellt ist das Konnossement 515 HGB und der Orderlagerschein 475c HGB jeweils in Verbindung mit 363 HGB Der Ladeschein ist der Nachweis im deutschen Frachtrecht z B in der Binnenschifffahrt daruber dass der Frachtfuhrer bestimmte Waren zum Transport ubernommen hat Das Konnossement weist nach dass der Verfrachter bestimmte Waren zum Transport auf See ubernommen hat Der Lagerschein beweist wiederum die Einlagerung bestimmter Waren in einem offentlichen Lagerhaus Ubertragung und Geltendmachung BearbeitenAls gekorene Orderpapiere lauten diese Traditionspapiere auf einen bestimmten Namen Dieser Begunstigte ist zunachst als Eigentumer alleine berechtigt die in der Urkunde verbriefte Ware vom Besitzer Verfrachter Frachtfuhrer oder Lagerhalter gegen Vorlage der Urkunde heraus zu verlangen In ihrer Funktion als gekorene Orderpapiere konnen sie durch dingliche Einigung Indossament und Ubergabe des Papiers an einen neuen Erwerber rechtmassig ubertragen werden Der neue Erwerber ist dann kraft Gesetzes nicht nur Inhaber der Urkunde sondern automatisch auch Eigentumer der entsprechenden Waren Der Eigentumer kann durch Vorlage der Urkunde vom Verfrachter Frachtfuhrer oder Lagerhalter die Herausgabe der in ihrem Besitz befindlichen Waren verlangen 985 BGB Der Besitzer ist lediglich verpflichtet die aussere Form der Indossamente zu uberprufen was durch Prufung der Luckenlosigkeit der Indossamentenkette zu erfolgen hat Fehlt die positive Orderklausel dann sind die Traditionspapiere wie Rektapapiere zu behandeln Dies kann insbesondere beim Lagerschein und beim Konnossement vorkommen sodass eine Ubertragung nur durch Einigung Zession und Ubergabe moglich ist Die Traditionswirkung besteht unabhangig davon ob Konnossement oder Ladeschein als Order oder Rektapapier ausgestaltet sind nur beim Orderlagerschein ist zur Entfaltung der Traditionswirkung erforderlich dass er von einer zur Ausstellung ermachtigten Lageranstalt ausgestellt ist 3 Durch die Verpflichtung zur Auslieferung der beforderten Waren an den jeweils berechtigten Inhaber des Traditionspapiers erkennt der Frachtfuhrer Verfrachter oder Lagerhalter die Sachherrschaft des Inhabers an 3 Wurde dem Eigentumer das Gut gestohlen ist es verloren gegangen oder sonst wie abhandengekommen ist ein gutglaubiger Erwerb durch Ubergabe des Papiers nach 935 Abs 1 BGB nicht moglich Gutglaubiger Eigentumserwerb am abhandengekommenen Traditionspapier ist nur moglich wenn das Gut nicht abhandengekommen war 365 Abs 1 HGB in Verbindung mit Art 16 Abs 2 WG Literatur BearbeitenAdolf Baumbach Handelsgesetzbuch Mit GmbH amp Co Handelsklauseln Bank und Borsenrecht Transportrecht ohne Seerecht Bearbeitet von Klaus J Hopt und Hanno Merkt Neuauflage mit reformierten Bilanzrecht BilMoG sowie unter Berucksichtigung des ARUG SchVFalschberG VorstAG ZahlungsdiensteUmsetzG u v a 34 neu bearbeitete und erweiterte Auflage Beck Munchen 2010 ISBN 978 3 406 59034 4 Beck sche Kurz Kommentare 9 Carl Creifelds Rechtsworterbuch Creifelds Rechtsworterbuch Herausgegeben von Klaus Weber 19 neu bearbeitete Auflage Beck Munchen 2007 ISBN 978 3 406 55392 9 Stichwort Traditionspapier und weitere Stichworte wie Orderpapier Wertpapier Lagerschein Ladeschein und Konnossement Parallel als CD ROM Ausgabe erschienen Robert Darreye Die dingliche Wirkung der handelsrechtlichen Traditionspapiere R Noske Borna Leipzig 1907 Heidelberg Univ Jur Diss 4 Mai 1907 Ernst Heymann Die dingliche Wirkung der handelsrechtlichen Traditionspapiere In Festgabe fur Felix Dahn zu seinem funfzigjahrigen Doktorjubilaum Gewidmet von gegenwartigen und fruheren Angehorigen der Breslauer Juristischen Fakultat Band 3 Recht der Gegenwart Marcus Breslau 1905 S 135 ff Auch Separatum Einzelnachweise Bearbeiten Lutz Sedatis Einfuhrung in das Wertpapierrecht 1988 S 183 ff Hans Josef Wieling Sachenrecht 2007 S 114 ff a b Hans Jurgen Abraham Das Seerecht 1974 S 172 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Traditionspapier amp oldid 210243829