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Der Orderlagerschein ist eine Art des Lagerscheins die vom Lagerhalter als Orderpapier ausgestellt wird Inhaltsverzeichnis 1 Situation in Deutschland 1 1 Gesetzliche Bestandteile 1 2 Ubertragung 1 3 Berechtigung 2 Situation in der Schweiz 2 1 Ordre Lagerscheine nach Schweizer Obligationenrecht 2 2 Bewilligung des jeweiligen kantonalen Regierungsrats erforderlich 2 3 Nutzen und Beispiele fur Ordre Lagerscheine in der Schweiz 3 Siehe auch 4 EinzelnachweiseSituation in Deutschland BearbeitenGesetzliche Bestandteile Bearbeiten Nach 475c Abs 1 HGB muss der Orderlagerschein mindestens Ort und Tag der Ausstellung des Lagerscheins Name und Anschrift des Einlagerers Name und Anschrift des Lagerhalters Ort und Tag der Einlagerung die ubliche Bezeichnung der Art des Gutes und die Art der Verpackung bei gefahrlichen Gutern ihre nach den Gefahrgutvorschriften vorgesehene sonst ihr allgemein anerkannte Bezeichnung Anzahl Zeichen und Nummern der Packstucke und Rohgewicht oder die anders angegebene Menge des Gutes enthalten Sollte es sich um eine Sammellagerung handeln muss dies ebenfalls vermerkt werden Der Orderlagerschein ist vom Lagerhalter zu unterzeichnen Ubertragung Bearbeiten Er gehort zu den gekorenen Orderpapieren des 363 HGB denen durch Anbringung der Orderklausel oder an Order die Eigenschaft als Orderpapier verliehen wird Dadurch kann er durch Indossament weiterubertragen werden wobei jeder legitimierte Inhaber des Lagerscheins auch Eigentumer der gelagerten Handelswaren wird Deshalb gehort er zu den Traditionspapieren 475g HGB Die im Orderlagerschein verbrieften lagervertraglichen Anspruche konnen nur von dem aus dem Orderlagerschein Berechtigten geltend gemacht werden Zugunsten des legitimierten Besitzers des Orderlagerscheins wird vermutet dass er der aus dem Lagerschein Berechtigte ist Legitimierter Besitzer des Orderlagerscheins ist wer einen Orderlagerschein besitzt der an Order lautet und den Besitzer als denjenigen der zum Empfang des Gutes berechtigt ist benennt oder durch eine ununterbrochene Reihe von Indossamenten ausweist 475d Abs 3 Nr 2 HGB Der legitimierte Besitzer des Orderlagerscheins ist nach 475d Abs 1 HGB berechtigt vom Lagerhalter die Auslieferung des Gutes gegen Vorlage und Aushandigung des Orderlagerscheins zu verlangen Durch die Ubertragung des Lagerscheins geht das Verfugungsrecht Herausgabeanspruch am Lagergut auf den neuen Empfanger uber Dispositionspapier Dies geschieht durch das Indossament Das Lagergut andert durch den Wechsel der Eigentumsverhaltnisse nicht seinen Lagerstandort Bei Eigentumsubertragung oder bei Pfandrechtsbestellung Verpfandung Pfandung braucht lediglich der Orderlagerschein mit Pfandindossament ubergeben zu werden nicht jedoch das Lagergut Der Vorteil hierbei ist dass der Lagerschein an Kreditinstitute als Kreditsicherheit fur Kredite ubertragen werden kann Lombardkredit Berechtigung Bearbeiten Einen Orderlagerschein darf seit Juli 1998 jeder Lagerhalter ausstellen Die vom Regierungsprasidenten fruher ausgestellten Zertifikate fur Orderlagerhalter ergaben sich aus der Orderlagerscheinverordnung vom Dezember 1931 die seit Juli 1998 aufgehoben ist Situation in der Schweiz Bearbeiten Ordre Lagerscheine nach Schweizer Obligationenrecht Bearbeiten Eine Besonderheit unter den Orderlagerscheinen stellen die Lagerscheine dar die nach Schweizer Obligationenrecht ausgefertigt werden konnen In der Schweiz werden Orderlagerscheine jedoch Ordrepapiere oder Ordrelagerscheine genannt wobei die Schreibweise aus der franzosischen Sprache abgeleitet ist Sie konnen unter bestimmten Voraussetzungen von Unternehmen in der Schweiz ausgestellt werden die Ware im Kundenauftrag lagern Zwischen dem Lagerhalter und dem Auftraggeber wird ein Lagervertrag geschlossen Fur die gelagerte Ware erhalt der Kunde einen Lagerschein Beinhaltet dieser bestimmte Informationen siehe Artikel 1153 Schweizer Obligationenrecht erlangt dieser nach Schweizer Recht den Status eines handelbaren Wertpapiers Geregelt ist dies in Art 482 funfter Teil Bundesgesetz des Schweizerischen Zivilgesetzbuches 1 Bewilligung des jeweiligen kantonalen Regierungsrats erforderlich Bearbeiten Zur Ausstellung eines handelbaren Lagerscheins benotigt ein Unternehmen die Genehmigung vom Regierungsrat des jeweiligen Kantons Unter Punkt C Lagergeschaft heisst es im Artikel 482 dass ein Lagerhalter der sich offentlich zur Aufbewahrung von Waren anerbietet eine Bewilligung der zustandigen Behorde erwirken kann Entscheidend ist dabei der Zusatz dass die Warenpapiere Lagerscheine den Status von Wertpapieren besitzen und auf die Herausgabe der gelagerten Guter lauten Das Obligationenrecht in der Schweiz ermoglicht zudem die Ubertragung dieser Wertpapiere auf andere Personen Festgelegt ist dass ein Lagerschein zu Zwecken der Besitzubertragung oder zugunsten eines dinglichen Rechts mit beschrankter Wirkung uberschrieben werden kann Das bedeutet dass der Eigentumer einen Ordre Lagerschein auch zur Besicherung von Verbindlichkeiten einsetzen kann Uberdies sollen Ordrepapiere per Indossament ubertragen werden konnen Dabei handelt es sich um einen schriftlichen Ubertragungsvermerk auf dem Lagerschein 2 Nutzen und Beispiele fur Ordre Lagerscheine in der Schweiz Bearbeiten Ordre Lagerscheine sind derzeit nicht mehr weit verbreitet Sie eignen sich insbesondere fur den Handel mit nicht verderblicher dauerhaft lagerbarer Ware Ein Beispiel aus der Schweiz ist die Lagerung von Vermogenswerten wie zum Beispiel physische Edelmetalle aus Gold oder Silber zu Investitionszwecken 3 Hierbei stellt der Lagerhalter einen Ordre Lagerschein fur eine definierte Menge von Barren oder Munzen aus Diese werden in Sammelverwahrung oder je nach Angebot auch in Einzelverwahrung deponiert im Gegensatz zu einer Sammellagerung wird bei der segregierten Lagerung die Originalware nicht durch gleichwertige Guter ersetzt Durch den Lagerschein erhalt der Eigentumer der Anlageprodukte ein Wertpapier uber die Edelmetalle und das Recht auf Auslieferung Statt einer Warenauslieferung konnen Eigentumer ihre Ordre Lagerscheine aber auch verkaufen oder beleihen ohne dass eine Warenbewegung stattfinden muss Die Besitzubertragung der hinterlegten Ware erfolgt direkt auf dem Ordrepapier durch Ausfullen eines der Indossaments Felder Siehe auch BearbeitenFiata Warehouse ReceiptEinzelnachweise Bearbeiten Schweizerische Eidgenossenschaft 220 Bundesgesetz des Schweizerischen Zivilgesetzbuches Funfter Teil Obligationenrecht C Lagergeschaft Art 482 Schweizerische Eidgenossenschaft 220 Bundesgesetz des Schweizerischen Zivilgesetzbuches Funfter Teil Obligationenrecht C Ubertragung des Wertpapiers Art 967 OrSuisse AG Der Ordre Lagerschein von OrSuisseBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Orderlagerschein amp oldid 237851760