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Der Lagervertrag verpflichtet im Lagergeschaft den Lagerhalter das Lagergut zu lagern und aufzubewahren Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtsfragen 3 Abgrenzung zum Logistikvertrag 4 International 5 Siehe auch 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenEine Lagerung wird erforderlich wenn bewegliche Sachen nicht sofort ihrer endgultigen Verwendung als Gebrauchs oder Verbrauchsgegenstand zugefuhrt werden Der Lagerhalter unterhalt Vorrats Umschlags und Auslieferungslager als gewerbliche Dienstleistung fur Industrie und Handelsunternehmen Daruber hinaus dient seine Tatigkeit in wichtigen Versorgungsbereichen offentlichen Aufgaben z B wenn die Bundesanstalt fur Landwirtschaft und Ernahrung BLE Lagerhalter mit der Lagerung von Getreide und anderen Lebensmitteln beauftragt Vertragsparteien des Lagervertrags sind der Lagerhalter und der die Sachen einliefernde Einlagerer Vertragsgegenstand konnen Handelswaren oder samtliche ubrigen lagerfahigen Gegenstande Hausrat Kraftfahrzeuge Mobel auch Flussigkeiten oder Gase sein Auf den Aggregatzustand der Sachen kommt es nicht an sie mussen nur lagerfahig sein weil uber nicht lagerfahige Sachen wie lebende Tiere Geld oder Wertpapiere kein Lagervertrag geschlossen werden kann 1 Von grosser Bedeutung ist das Lagergeschaft wenn Waren innerhalb einzelner Absatz und Lieferketten zwischengelagert werden mussen was oft im internationalen Handelsverkehr der Fall ist 2 Rechtsfragen BearbeitenDer Lagervertrag ist eine handelsrechtliche Sonderform des entgeltlichen Verwahrungsvertrages 688 ff BGB 3 Der Hauptleistungspflicht des Lagerhalters zur Lagerung und Aufbewahrung des Lagerguts steht die Pflicht des Einlagerers gegenuber die vereinbarte Vergutung zu zahlen 467 HGB Die Behandlung von zu lagerndem Gefahrgut ist in 468 HGB geregelt Vertretbare Sachen verschiedener Einlagerer durfen in Form der Sammellagerung vermischt werden wenn alle Einlagerer einverstanden sind 469 HGB Treten nach Einlagerung Veranderungen an dem Lagergut ein oder ist zu befurchten dass der Verlust oder die Beschadigung des Gutes oder Schaden zu erwarten sind so hat gemass 471 Abs 2 HGB der Lagerhalter dies dem Einlagerer unverzuglich anzuzeigen und dessen Weisungen einzuholen Den Lagerhalter trifft nach 475 HGB eine Obhutshaftung fur den Sachschaden der durch Verlust oder Beschadigung des Gutes in der Zeit von der Ubernahme zur Lagerung bis zur Auslieferung entsteht es sei denn dass der Schaden durch die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht abgewendet werden konnte Die Regelungen zur Haftung des Lagerhalters sind abanderbar was auch durch Allgemeine Geschaftsbedingungen AGB moglich ist Als klassische abweichende AGB sind hierbei die ADSp zu erwahnen Haftungsbeschrankungen der Haftung des Lagerhalters gegenuber Verbrauchern 13 BGB sind nur sehr eingeschrankt moglich vgl dazu 305 ff BGB Fur den Lagervertrag gelten subsidiar die Vorschriften uber die Verwahrung und durch Einbeziehung auch die Allgemeinen Geschaftsbedingungen insbesondere die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 4 LagerpapiereDer Lagerhalter ist zudem verpflichtet das Gut aufzubewahren und auszuliefern Hieruber kann ein Lageraufnahmeschein oder ein Lagerempfangsschein ausgestellt werden Von grosserer Bedeutung sind jedoch die folgenden Urkunden Der Lagerschein 5 ist ein Wertpapier und zwar ein gekorenes Orderpapier des 363 HGB Warenbegleitpapier Es ist ein vom Lagerhalter ausgestelltes Dokument in dem sich der Lagerhalter verpflichtet die von ihm eingelagerten Guter an die Person auszuliefern die ihm den Lagerschein vorlegt Sein Pflichtinhalt ist in 475c HGB aufgefuhrt er ist vom Lagerhalter zu unterzeichnen Zu Gunsten des legitimierten Besitzers des Lagerscheins wird gemass 475d HGB vermutet dass er der aus dem Lagerschein Berechtigte ist Der legitimierte Besitzer des Lagerscheins ist berechtigt vom Lagerhalter die Auslieferung des Gutes zu verlangen 475e HGB dazu ist der Lagerschein dem Lagerhalter vorzulegen und auszuhandigen 475e Abs 2 HGB Der Lagerschein gilt fur das Rechtsverhaltnis zwischen dem Lagerhalter in dem legitimierten Besitzer des Lagerscheins wahrend fur die Rechtsbeziehung zwischen Lagerhalter und Einlagerer der Lagervertrag massgeblich ist 475d Abs 3 HGB Namenslagerschein Rektapapier Die eingelagerte Ware wird nur der Person ausgehandigt die auf dem Lagerschein namentlich erwahnt ist Er kann nur per Abtretung ubertragen werden Bei einer Abtretung wird nur der Herausgabeanspruch ubertragen nicht das Eigentum an der Ware Orderlagerschein Orderpapier Diese Urkunde ist als Traditionspapier leichter ubertragbar als der Namenslagerschein Dazu wird mindestens ein Indossament angebracht und der durch eine luckenlose Indossamentenkette legitimierte Inhaber ist gleichzeitig Eigentumer der gelagerten Waren 475g HGB Einen Orderlagerschein darf seit Juli 1998 jeder Lagerhalter ausstellen Die vom Regierungsprasidenten fruher ausgestellten Zertifikate fur Orderlagerhalter ergaben sich aus der Orderlagerscheinverordnung vom Dezember 1931 die seit Juli 1998 aufgehoben ist Der Fiata Warehouse Receipt FWR wird fur auslandische Einlagerer ausgestellt Er hat eine ahnliche Aufgabe wie der Orderlagerschein Er darf nur von Lagerhaltern ausgestellt werden die Mitglied des BSL einer Unterorganisation der FIATA sind Gesetzliches PfandrechtDer Lagerhalter hat fur alle Forderungen aus dem Lagervertrag ein gesetzliches Pfandrecht an dem ihm zur Lagerung ubergebenen Gut des Einlagerers 475b HGB wegen aller durch den Lagervertrag begrundeten Forderungen sowie wegen aller unbestrittener Forderungen aus anderen mit dem Einlagerer abgeschlossenen Lager Fracht und Speditionsvertragen 475b Abs 1 HGB entspricht insoweit den Bestimmungen uber das gesetzliche Pfandrecht im Fracht oder Speditionsrecht 475b Abs 2 HGB sagt daruber hinaus dass dem Lagerhalter das Pfandrecht gegen den Berechtigten legitimierten Besitzer aus einem durch Indossament ubertragenen Orderlagerschein zusteht Jedoch erstreckt sich das Pfandrecht hierbei nur auf Forderungen die aus dem Orderlagerschein selbst erkennbar sind und oder Forderungen die dem Berechtigten bei Erwerb des Lagerscheins bekannt waren oder infolge grober Fahrlassigkeit unbekannt geblieben waren Das Pfandrecht besteht solange der Lagerhalter das Gut in seinem Besitz hat insbesondere solange er mittels Konnossements Ladescheins oder Lagerscheins hieruber verfugen kann 475b Abs 3 HGB Abgrenzung zum Logistikvertrag BearbeitenIm Gegensatz zum landlaufigen Sprachgebrauch ist der Lagervertrag nicht mit einem Logistikvertrag gleichzusetzen Letzterer geht ublicherweise uber die reine Lagerung deutlich hinaus d h umfasst neben der reinen Lagerung weitere Dienste wie z B Kommissionierung und oder Verpackung der Ware Im Gegensatz zum Lagervertrag und zum Frachtvertrag ist der Logistikvertrag im deutschen Recht nicht eigenstandig geregelt International BearbeitenIn Osterreich ergibt sich der Lagervertrag aus den 416 ff UGB wonach Lagerhalter ist wer die Lagerung und Aufbewahrung von Gutern ubernimmt Wegen der Rechte und Pflichten verweist 417 UGB auf die Vorschriften fur den Kommissionar das Lagergeld ist in 420 UGB geregelt eine Sammellagerung vertretbarer Sachen durch Vermischung ist mit Erlaubnis der Einlagerer moglich 419 UBG Das gesetzliche Pfandrecht des Lagerhalters ergibt sich aus 421 UGB In der Schweiz gehort der Lagervertrag zu den Hinterlegungsvertragen Nach Art 482 Abs 1 ZGB kann ein Lagerhalter der sich offentlich zur Aufbewahrung von Waren anerbietet von der zustandigen Behorde die Bewilligung erwirken fur die gelagerten Guter Warenbegleitpapiere auszugeben Er ist nach Art 483 Abs 1 ZGB zur Aufbewahrung der Guter verpflichtet wie ein Kommissionar Die Vermischung ist in Art 484 ZGB geregelt der Anspruch des Lagerhalters auf Lagergeld ergibt sich aus Art 485 ZGB Ein gesetzliches Pfandrecht des Lagerhalters gibt es in der Schweiz nicht Siehe auch BearbeitenLagerhaltung LogistikLiteratur BearbeitenDeutsches RechtWieske Thomas Transportrecht schnell erfasst 4 Aufl Berlin Heidelberg 2020 Verlag Springer ISBN 978 3 662 58487 3 Hartenstein Olaf Reuschle Fabian Hrsg Handbuch des Fachanwalts fur Transport und Speditionsrecht 3 Aufl Koln 2015 Verlag Carl Heymanns ISBN 978 3 452 28142 5 Baumbach Hopt HGB Kommentar 42 Aufl Munchen 2023 Verlag C H Beck ISBN 978 3 406 79289 2 Koller Ingo Transportrecht Kommentar 11 Aufl Munchen 2023 Verlag C H Beck ISBN 978 3 406 77233 7 Valder AGB Kontrolle in besonderen Fallen im Lagerrecht PDF 500 kB transpr 2010 27 veroffentlicht u a auf der Internetseite der Dt Gesellschaft fur Transportrecht e V DGTR Weblinks BearbeitenText des deutschen Handelsgesetzbuches HGB auf der Internet Seite Gesetze im Internet des BMJ und Juris Text der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2003 ADSp 2003 PDF auf den Seiten des Deutschen Spediteur und Logistikverbandes e V DSLV Deutsche Gesellschaft fur Transportrecht e V DGTR Einzelnachweise Bearbeiten Jurgen Tunn Lagerrecht Kontraktlogistik 2005 S 7 Hanno Merkt in Adolf Baumbach Klaus Hopt Christoph Kumpan Hanno Merkt Markus Roth Hrsg Handelsgesetzbuch mit GmbH amp Co Handelsklauseln Bank und Borsenrecht Transportrecht ohne Seerecht 37 Auflage 2015 467 Rn 1 4 Bernd Rebe Lagergeschaft in Wolfgang Luck Hrsg Lexikon der Betriebswirtschaft 2004 S 424 Carl Creifelds Creifelds Rechtsworterbuch 16 Auflage 2000 S 815 ff Albert Bayerdoerffer Das Lagerhaus und Warrant System Jena 1878 S 2 ff Normdaten Sachbegriff GND 4166454 1 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Lagervertrag amp oldid 236880327 Lagerschein