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Bei den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen ADSp handelt es sich um Allgemeine Geschaftsbedingungen die von 1927 bis 2015 gemeinsam vom Deutschen Industrie und Handelskammertag DIHK Bundesverband der Deutschen Industrie BDI Bundesverband des Deutschen Gross und Aussenhandels BGA Hauptverband des Deutschen Einzelhandels HDE und dem Bundesverband Spedition und Logistik BSL jetzt Deutscher Speditions und Logistikverband e V DSLV zur unverbindlichen Anwendung empfohlen wurden beachte aber die Neuerungen aus September 2015 dazu unten mehr Ab dem 1 Januar 2017 empfehlen die oben genannten Verbande DIHK BDI BGA HDE und DSLV und zudem der Bundesverband Guterkraftverkehr Logistik und Entsorgung BGL Bundesverband Mobelspedition und Logistik AMO Bundesverband Wirtschaft Verkehr und Logistik BWVL nun wieder gemeinsam die Anwendung der neu verhandelten und uberarbeiteten ADSp 2017 1 Ziffer 2 grenzt den personlichen Anwendungsbereich der ADSp dadurch ein dass sie nicht auf Verkehrsvertrage mit Verbrauchern Anwendung finden Die Definition des Verbrauchers entspricht der im 13 BGB Inhaltsverzeichnis 1 Anwendungsbereich 2 Entwicklungen 2013 2015 3 Entwicklungen 2016 17 neue ADSp 2017 4 Literatur nur beispielhaft 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseAnwendungsbereich BearbeitenDer sachliche Anwendungsbereich setzt voraus dass der Spediteur und der Auftraggeber einen Verkehrsvertrag abgeschlossen haben Kennzeichnend fur einen Verkehrsvertrag ist dass er ublicherweise zum Speditionsgewerbe gehorenden Geschafte betrifft Mit anderen Worten Der Spediteur muss eine speditionsubliche Tatigkeit ubernehmen Die Grenzen der Ublichkeit sind fliessend Das Berufsbild des Spediteurs andert sich standig was gestern noch als ungewohnlich galt kann heute eine im Speditionsgewerbe ubliche Tatigkeit sein Insoweit kann man von einem dynamischen Anwendungsbereich der ADSp ausgehen der sich den andernden tatsachlichen Gegebenheiten anpasst Infolgedessen werden heute auch speditionsubliche logistische Dienstleistungen erfasst Ob eine bestimmte Tatigkeit speditionsublich ist ist Tatfrage Jedoch gehoren zu den speditionsublichen Tatigkeiten die in Ziffer 2 1 ADSp ausdrucklich genannten Vertragstypen also z B Speditions Fracht und Lagervertrage Daruber hinaus alle Tatigkeiten die mit den vorgenannten Kerngeschaften sachbezogen zusammenhangen Fuhrt der Spediteur diese Tatigkeiten aufgrund eines Speditions Fracht oder Lagervertrages aus so unterliegen diese unselbstandigen Tatigkeiten den Regeln des Hauptgeschaftes Solche Spediteurtatigkeiten die der Versendung Beforderung oder Einlagerung vor zwischen oder nachgeschaltet sind oder die der Vorbereitung Durchfuhrung und Sicherung dieser Hauptleistung dienen unterliegen aber auch dann den ADSp wenn sie als selbststandige Geschaftsbesorgungsvertrage ubernommen werden z B Verzollungen und Erledigung von Zollformlichkeiten OLG Koln 1985 26 29 Nachnahme und Akkreditivgeschafte BGH BB 1988 1210 1210 Besorgung von Abliefernachweisen Vermittlung und Gestellung von Lademitteln z B Paletten Container Behandlung des Gutes z B Verpacken Mengenfeststellung VerwiegenDagegen unterliegen Tatigkeiten die den Handel oder die Produktion von Gutern betreffen nicht mehr der Geltung der ADSp Beispiele Farben von Textilien Einbau von Decodern in Unterhaltungselektronik 2 Aufziehen von Reifen auf Felgen Einweisung des Warenempfangers in die Bedienung abgelieferter Maschinen Aufbereitung von Kleidung zum Verkauf Fashion Service Fur diese nicht speditionsublichen Tatigkeiten konnen erganzend zu den ADSp die Logistik AGB Anwendung finden Nicht in den Anwendungsbereich sollen auch solche Geschafte fallen die in der Regel nach anderen Vertragsordnungen abgewickelt werden Danach gelten die ADSp nicht fur Geschafte die ausschliesslich zum Gegenstand haben Verpackungsarbeiten die Beforderung von Umzugsgut und dessen Lagerung Kran oder Montagearbeiten mit Ausnahme der Umschlagstatigkeit des Spediteurs Schwer und Grossraumtransporte mit Ausnahme der Umschlagstatigkeit des Spediteurs die Beforderung und Lagerung von abzuschleppenden oder zu bergenden Gutern Entwicklungen 2013 2015 BearbeitenAufgrund der gesetzlichen Anderungen im deutschen Transportrecht durch das am 25 April 2013 in Kraft getretene Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts sollten nach Ansicht der beteiligten Verbande die ADSp angepasst werden Fur die Ubergangszeit empfahl der DSLV eine Einbeziehungsklausel die den rechtlichen Gegebenheiten vorubergehend Rechnung tragen sollte Am 18 September 2015 verkundeten der Bundesverband der Deutschen Industrie BDI der Bundesverband des Deutschen Gross und Aussenhandels BGA der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels HDE sowie der Bundesverband Wirtschaft Verkehr und Logistik e V BWVL dass sie die Verhandlungen zur Anpassung der ADSp fur gescheitert ansehen Man habe nunmehr eigene Transport und Lager AGB entwickelt die sog Deutschen Transport und Lagerbedingungen DTLB deren Anwendung man ab sofort empfehle 3 4 Am 14 Dezember 2015 veroffentlichte der DSLV die neue Fassung der ADSp 2016 5 Thomas Wieske vom Institut fur Logistikrecht amp Riskmanagement ILRM an der Hochschule Bremerhaven bezweifelt dass die Detail Regelungen der neuen DTLB den Anforderungen des 307 BGB standhalten Die Transportkosten wurden sich zudem vermutlich durch die weitreichenden Sorgfaltsanforderungen erhohen Er empfehle deshalb entweder die Weiterverwendung der ADSp 2003 oder die Verwendung der Vertragsbedingungen fur den Guterkraftverkehrs Speditions und Logistikunternehmer VBGL 6 Mit den ADSp 2016 hat der DSLV die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen der Gesetzeslage neueren Rechtsprechung sowie den aktuelle Entwicklungen in der Spediteurspraxis angepasst Auch nach dem Ausstieg der Verbande der verladenden Wirtschaft aus dem gemeinsamen Bedingungswerk stellen die modernisierten ADSp Bestimmungen aus Sicht des DSLV einen Ausgleich der beiderseitigen Interessen dar und halten die Moglichkeit zukunftig gemeinsam empfohlener Spediteurbedingungen offen Die ADSp 2016 enthalten erstmals Klauseln zur elektronischen Kommunikation und Dokumentation Es wurden Bestimmungen erganzt die die gesetzlichen Vorschriften zum Ladegeschaft Standgeld und Palettentausch konkretisieren Die Haftungsklauseln orientieren sich nach Sicht des DSLV deutlicher am gesetzlichen Leitbild Die Grundhaftung wurde von 5 Euro kg auf 8 33 SZR kg ca 10 50 Euro kg mehr als verdoppelt Entwicklungen 2016 17 neue ADSp 2017 BearbeitenAm 17 Oktober 2016 verkundeten diverse Verlader und Spediteursverbande nunmehr die ab dem 1 Januar 2017 gultigen ADSp 2017 zu unterstutzen und deren Anwendung zu empfehlen 7 Diesen Aufruf unterstutzt unter anderem der Bundesverband Guterkraftverkehr Logistik und Entsorgung BGL so dass davon auszugehen ist dass die vom BGL herausgegebenen VBGL mit Wirkung ab dem 1 Januar 2017 vom Herausgeber nicht mehr empfohlen werden Da auch die Verladerverbande die im September 2015 aus dem Herausgeberkreis der ADSp ausgeschert waren siehe oben nunmehr die ADSp 2017 auch wieder mit herausgeben und ausdrucklich unterstutzen durften damit die DTLB ab 1 Januar 2017 auch keine Rolle mehr spielen auch wenn diese Verbande diesen Umstand nicht ausdrucklich erwahnen Literatur nur beispielhaft BearbeitenWieske Thomas Transportrecht schnell erfasst 4 Aufl Berlin Heidelberg 2020 Verlag Springer ISBN 978 3 662 58487 3 Hartenstein Olaf Reuschle Fabian Hrsg Handbuch des Fachanwalts fur Transport und Speditionsrecht 3 Aufl Koln 2015 Verlag Carl Heymanns ISBN 978 3 452 28142 5 Baumbach Hopt HGB Kommentar 42 Aufl Munchen 2023 Verlag C H Beck ISBN 978 3 406 79289 2 Koller Ingo Transportrecht Kommentar 11 Aufl Munchen 2023 Verlag C H Beck ISBN 978 3 406 77233 7 Herber in Munchener Kommentar zum HGB Bd 7 Transportrecht 5 Aufl Munchen 2023 Verlag Vahlen ISBN 978 3 406 75847 8 Bahnsen AGB Kontrolle in besonderen Fallen bei den ADSp transpr 2010 19Weblinks BearbeitenOffizieller Download der Versionen 2003 2016 sowie 2017 der ADSp des Herausgebers DSLV jeweils in deutscher und englischer Sprache Einzelnachweise Bearbeiten ADSp 2017 PDF 0 8 MB Wieske Der Spediteur 1995 166 168 Information in der gewerblichen Fachzeitschrift Verkehrsrundschau vom 18 September 2015 DTLB Verlader prasentieren Gegenentwurf zu den ADSp Deutsche Transport und Lagerbedingungen DTLB PDF Datei Abruf am 25 Juni 2023 von den Seiten der Spedition Spaeter Bewahrtes Bedingungswerk modernisiert DSLV empfiehlt Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen 2016 Memento vom 17 Dezember 2015 im Internet Archive DSLV Pressemitteilung vom 14 Dezember 2015 Information in der gewerblichen Fachzeitschrift Verkehrsrundschau vom 22 September 2015 DTLB Rechtsexperte zweifelt an Zulassigkeit der neuen Verlader AGB Information auf den Seiten des VVWL NRW Gemeinsame Pressemitteilung zu den ADSp 2017Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen amp oldid 235487626