www.wikidata.de-de.nina.az
Der Lagerhalter ist ein Kaufmann der gewerbsmassig gegen Entgelt die Lagerung und Aufbewahrung von lagerfahigen Gutern mittels Lagervertrag ubernimmt und dem Empfanger herausgibt Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtsfragen 3 Lagergeschaft 4 International 5 Siehe auch 6 Literatur 7 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDas Handelsrecht befasst sich mit einigen gewerblich tatigen Unternehmern die den Transport von Gutern ubernehmen Dazu gehoren Frachtfuhrer Spediteur und Verfrachter Der Lagerhalter ubernimmt nicht den Transport sondern die Einlagerung von Gutern ist aber ansonsten mit den anderen Unternehmern handelsrechtlich vergleichbar Denn die Spediteure Frachtfuhrer und Verfrachter sind meist auch Lagerhalter weil sie im Bereich ihres Handelsgewerbes auch regelmassig Guter lagern 1 Lagerhalter sind oft in die Lieferkette zwischen Spediteuren Frachtfuhrern und Verfrachtern zwischengeschaltet Rechtsfragen BearbeitenDurch den Lagervertrag wird der Lagerhalter gemass 467 HGB verpflichtet das Gut zu lagern und aufzubewahren wahrend sich der Einlagerer als Gegenleistung verpflichtet die vereinbarte Vergutung zu zahlen Bei Gefahrgut ist der Einlagerer nach 468 HGB verpflichtet rechtzeitig in Textform die genaue Art der Gefahr und soweit erforderlich zu ergreifende Vorsichtsmassnahmen dem Lagerhalter mitzuteilen Sind die Einlagerer einverstanden darf der Lagerhalter nach 469 HGB vertretbare Sachen mit anderen Sachen gleicher Art und Gute vermischen Sammellagerung Die aus der Obhutspflicht des Lagerhalters resultierende Obhutshaftung ergibt sich aus 475 HGB und gilt fur vermutetes Verschulden des Lagerhalters vom Zeitpunkt der Ubernahme des Gutes bis zu dessen Ablieferung Er haftet fur den Sachschaden der durch Verlust oder Beschadigung des Lagergutes in der Zeit von der Ubernahme zur Beforderung bis zur Ablieferung entsteht Der Lagerhalter hat gemass 475b HGB fur alle Forderungen aus dem Lagervertrag ein gesetzliches Pfandrecht an dem ihm zur Lagerung ubergebenen Gut des Einlagerers Vom Lagerhalter kann nach 475c HGB ein Lagerschein ausgestellt werden Der Lagerschein begrundet die Vermutung dass das Lagergut und seine Verpackung in Bezug auf den ausserlich erkennbaren Zustand sowie auf Anzahl Zeichen und Nummern der Packstucke wie im Lagerschein beschrieben ubernommen worden sind Der Lagerschein ist ein gekorenes Orderpapier des 363 HGB Warenbegleitpapier aus dem gemass 475d Abs 3 HGB Anspruche gegen den Lagerhalter nur von dem aus dem Lagerschein Berechtigten geltend gemacht werden konnen Zugunsten des legitimierten Besitzers des Lagerscheins wird vermutet dass er der aus dem Lagerschein Berechtigte ist Legitimierter Besitzer des Lagerscheins ist wer einen Lagerschein besitzt der auf den Inhaber lautet oder an Order lautet und den Besitzer als denjenigen der zum Empfang des Gutes berechtigt ist benennt oder durch eine ununterbrochene Reihe von Indossamenten ausweist oder auf den Namen des Besitzers lautet Der legitimierte Besitzer des Lagerscheins ist gemass 475e Abs 1 HGB berechtigt vom Lagerhalter die Auslieferung des Gutes zu verlangen Der Lagerschein ist nach 475g HGB ein Traditionspapier so dass der legitimierte Besitzer des Lagerscheins auch Eigentumer der eingelagerten Guter ist Lagerhalter ist wer nach Artikel 99 Zollkodex der Union eine Bewilligung fur den Betrieb eines Zolllagers erhalten hat oder wer nach Artikel 51 Zollkodex eine Lagerstatte fur die vorubergehende Verwahrung von Waren betreibt 2 Lagergeschaft BearbeitenDer Lagerhalter betatigt sich im Lagergeschaft als einer Form des im BGB geregelten Verwahrungsvertrags durch den sich der Lagerhalter gegen ein Entgelt dazu verpflichtet eine lagerfahige Sache in Obhut zu nehmen und an einem geeigneten Ort unterzubringen Von grosser Bedeutung ist das Lagergeschaft wenn Waren zwischen einzelnen Etappen der Beforderung und Verwertung zwischengelagert werden mussen was oft im internationalen Handelsverkehr der Fall ist 3 International BearbeitenEin Lagerhalter der sich offentlich zur Aufbewahrung von Waren anerbietet kann in der Schweiz gemass Art 482 OR von der zustandigen Behorde die Bewilligung erhalten fur die gelagerten Guter Warenbegleitpapiere auszugeben Er ist zur Aufbewahrung der Guter verpflichtet wie ein Kommissionar Art 483 Abs 1 OR und darf eine Vermischung vertretbarer Guter mit anderen der gleichen Art und Gute nur vornehmen wenn ihm dies ausdrucklich gestattet ist Art 484 Abs 1 OR Der Lagerhalter hat gemass Art 485 Abs 1 OR Anspruch auf das verabredete oder ubliche Lagergeld sowie auf Erstattung der Auslagen die nicht aus der Aufbewahrung selbst erwachsen herruhren wie Frachtlohn Zoll oder Ausbesserung Er hat fur seine Forderungen an den Gutern ein Retentionsrecht Lagerhalter in Osterreich ist wer die Lagerung und Aufbewahrung von Gutern nicht bloss vorubergehend fur den Einlagerer ubernimmt 416 UGB Auf die Empfangnahme Aufbewahrung und Versicherung des Gutes finden gemass 417 UGB die fur den Kommissionar geltenden Vorschriften der 388 bis 390 UGB Anwendung Im Falle der Lagerung vertretbarer Sachen ist der Lagerhalter nach 419 UGB zu ihrer Vermischung mit anderen Sachen von gleicher Art und Gute nur befugt wenn ihm dies ausdrucklich gestattet ist Der Lagerhalter hat nach 421 UGB wegen der Lagerkosten ein gesetzliches Pfandrecht an dem Gute solange er es im Besitze hat insbesondere wenn er mittels Konnossements Ladescheins oder Lagerscheins daruber verfugen kann Siehe auch BearbeitenLagerhaltung LagerrisikoLiteratur BearbeitenWieske Thomas Transportrecht schnell erfasst 4 Aufl Berlin Heidelberg 2020 Verlag Springer ISBN 978 3 662 58487 3 Hartenstein Olaf Reuschle Fabian Hrsg Handbuch des Fachanwalts fur Transport und Speditionsrecht 3 Aufl Koln 2015 Verlag Carl Heymanns ISBN 978 3 452 28142 5 Baumbach Hopt HGB Kommentar 40 Aufl Munchen 2021 Verlag C H Beck ISBN 978 3 406 75414 2 Koller Ingo Transportrecht Kommentar 10 Aufl Munchen 2020 Verlag C H Beck ISBN 978 3 406 74187 6Einzelnachweise Bearbeiten Carl Creifelds Creifelds Rechtsworterbuch 2000 S 815 Nicole Daiker Risikomanagement im Zollbereich 2012 S 24 Hanno Merkt 467 Rn 1 4 in Klaus Hopt Christoph Kumpan Patrick Leyens Hanno Merkt Markus Roth Handelsgesetzbuch mit GmbH amp Co Handelsklauseln Bank und Borsenrecht Transportrecht ohne Seerecht Begrundet von Adolf Baumbach 40 Auflage C H Beck Munchen 2021 ISBN 978 3 406 75414 2 Normdaten Sachbegriff GND 4034081 8 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Lagerhalter amp oldid 215853817