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Der Verwaltungsakt franzosisch acte administratif unilateral bezeichnet im Verwaltungsrecht die wichtigste Form einseitigen Verwaltungshandelns in Frankreich Begriff und Abgrenzung BearbeitenDie Verwaltung trifft aufgrund hoheitlicher Rechte d h in einem Uber und Unterordnungsverhaltnis eine Anordnung die gegenuber dem Betroffenen verbindlich ist und seine Mitwirkung oder gar sein Einverstandnis nicht voraussetzt Ein wichtiger Unterschied etwa zum deutschen Recht besteht darin dass der acte administratif im Gegensatz zum Verwaltungsakt nicht nur Regelungen im Einzelfall umfasst sondern auch Verordnungen Konsequenz ist dass eine gerichtliche Uberprufung mittels recours pour exces de pouvoir auch gegen Verordnungen moglich ist Der Verwaltungsakt ist gesetzlich nicht definiert sondern ein Produkt der Rechtsprechung Dementsprechend ist seine Konzeption vor allem prozessual Der Verwaltungsakt ist gegenuber zwei weiteren Formen des Verwaltungshandelns abzugrenzen Einerseits den Regierungsakten actes de gouvernement andererseits gegenuber Verwaltungsausserungen ohne Exekutivcharakter Beide sind folglich nicht dem recours pour exces de pouvoir unterworfen Rapport Aufhebung BearbeitenBei der Aufhebung rapport eines Verwaltungsaktes unterscheidet die Rechtsprechung danach ob die Aufhebung nur fur die Zukunft ex nunc oder auch fur die Vergangenheit ex tunc wirken soll Der erstere Fall wird als abrogation der letztere als retrait bezeichnet Die Abrogation wird allgemein als unproblematisch moglich erachtet auch dann wenn der Verwaltungsakt begunstigend ist Beim retrait ist demgegenuber zu beachten dass er fur rechtmassige begunstigende Verwaltungsakte nicht moglich ist Rechtswidrig begunstigende Verwaltungsakte konnen ex tunc nur solange zuruckgenommen werden wie die zweimonatige Klagefrist noch nicht verstrichen ist Dies wird mit dem Vertrauen des Burgers auf die wohlerworbenen Rechte die droits acquis begrundet Eine Ausnahme gilt hierfur nur dann wenn der Verwaltungsakt arglistig erschlichen wurde C E vom 17 Juni 1955 oder so fehlerhaft ist dass er als inexistant gilt C E vom 3 Februar 1956 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verwaltungsakt Frankreich amp oldid 215960320