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Die Aufhebung bezeichnet im deutschen Verwaltungsrecht die Moglichkeit Verwaltungsakte nach Bestandskraft wieder zu beseitigen Dieses Recht folgt aus dem in Art 20 Abs 3 GG verankerten Grundsatz der Gesetzmassigkeit der Verwaltung 1 wonach alle Staatsorgane auch die vollziehende Gewalt an Gesetz und Recht gebunden sind Soweit fur die Aufhebung keine besonderen Regelungen in Spezialgesetzen bestehen gibt es im Verwaltungsverfahrensgesetz verschiedene Moglichkeiten die Aufhebung vorzunehmen Die Behorde kann von Amts wegen Verwaltungsakte zurucknehmen oder widerrufen 2 Sie kann auch auf Antrag des Betroffenen uber die Aufhebung oder Anderung entscheiden 3 Inhaltsverzeichnis 1 Aufhebung von Amts wegen 1 1 Allgemeines Verwaltungsrecht 1 2 Spezialvorschriften 1 3 Rucknahme von europarechtswidrigen Verwaltungsakten 2 Aufhebung auf Antrag 3 Siehe auch 4 EinzelnachweiseAufhebung von Amts wegen BearbeitenAllgemeines Verwaltungsrecht Bearbeiten Die Aufhebung von Verwaltungsakten steht grundsatzlich im Ermessen der Behorde Die Rucknahme eines bereits bei Erlass rechtswidrigen Verwaltungsaktes der beispielsweise durch Bestechung erwirkt worden war richtet sich nach 48 VwVfG Fur den Widerruf eines bei Erlass rechtmassigen Verwaltungsaktes dessen Widerruf sich die Behorde von vornherein vorbehalten hatte oder der nachtraglich etwa wegen Nichterfullung einer Auflage rechtswidrig geworden ist gilt 49 VwVfG Aus dem Gedanken des Vertrauensschutzes heraus sind diese Moglichkeiten an unterschiedliche Voraussetzungen gebunden Grundsatzlich kann ein rechtswidriger Verwaltungsakt sowohl mit Wirkung fur die Vergangenheit wie auch fur die Zukunft zuruckgenommen werden Dieser Spielraum wird nur fur den Fall eingeschrankt dass durch den Verwaltungsakt eine Geld oder Sachleistung gewahrt wurde und das Vertrauen des Empfangers auf den Bestand des Verwaltungsaktes schutzwurdig ist Die Moglichkeit der Behorde den rechtswidrigen Verwaltungsakt wieder aus der Welt zu schaffen besteht allerdings nur wahrend einer Frist von einem Jahr Diese Frist beginnt ab dem Zeitpunkt zu laufen an dem die Behorde von den Tatsachen Kenntnis erhalt die die Rucknahme rechtfertigen Die Rechtsprechung geht allerdings im Regelfall davon aus dass die Behorde vollstandige Kenntnis vom Sachverhalt erhalten muss was den Beginn der Frist teilweise stark hinauszogert Gegenuber dem rechtswidrigen Verwaltungsakt kann der ursprunglich rechtmassige Verwaltungsakt nur fur die Zukunft widerrufen werden es sei denn er gewahrt eine einmalige oder laufende Geldleistung oder teilbare Sachleistung zur Erfullung eines bestimmten Zwecks d h eine Subvention 49 Abs 3 VwVfG Wird ein Verwaltungsakt mit Wirkung fur die Vergangenheit aufgehoben so sind bereits erbrachte Leistungen nach 49a Abs 1 S 1 VwVfG zuruckzugewahren Spezialvorschriften Bearbeiten Spezialvorschriften gehen gemass der in 1 Abs 1 a E VwVfG angeordneten Subsidiaritat den 48 49a VwVfG vor Teilweise werden die 48 49 VwVfG ganzlich verdrangt Aufzahlung nicht vollstandig 14 Bundesbeamtengesetz und 12 Beamtenstatusgesetz sind fur die Aufhebung einer Ernennung zum Beamten abschliessend 45 Waffengesetz regelt die Aufhebung einer waffenrechtlichen Erlaubnis abschliessend 130 132 Abgabenordnung und 172 177 Abgabenordnung sind gemass 2 Abs 2 Nr 1 VwVfG vorrangig 44 49 Sozialgesetzbuch X sind gemass 2 Abs 2 Nr 1 VwVfG vorrangig Manche Gesetze enthalten auch nur Sondervorschriften fur den Widerruf von rechtmassigen Verwaltungsakten Aufzahlung nicht vollstandig 21 Abs 1 Bundes Immissionsschutzgesetz verdrangt nur 49 VwVfG Dagegen bleibt 48 VwVfG bei rechtswidrigen Genehmigungen anwendbar 52 Aufenthaltsgesetz regelt nur den Widerruf von rechtmassigen Aufenthaltstiteln 48 VwVfG bleibt auf rechtswidrige Aufenthaltstitel anwendbar vgl 51 Abs 1 Nr 3 und 4 Aufenthaltsgesetz 4 Zudem gibt es auch spezialgesetzliche Regelungen die die 48 49 VwVfG lediglich erganzen wie z B 8 Abs 2 S 1 Fernstrassengesetz landesrechtlich am Beispiel Hessen 16 Abs 2 S 1 Hessisches Strassengesetz wonach die Sondernutzungserlaubnis unter Widerrufsvorbehalt erteilt werden kann Fur die Ruckforderungen ist grundsatzlich 49a VwVfG anzuwenden es sei denn es liegt eine Spezialvorschrift vor z B Aufzahlung nicht vollstandig Im Beamtenrecht 12 Abs 2 Bundesbesoldungsgesetz 52 Beamtenversorgungsgesetz 84a Bundesbeamtengesetz Im Soldatenrecht 56 Soldatengesetz Im Sozialrecht 50 Sozialgesetzbuch X Im Abgabenrecht 37 AbgabenordnungRucknahme von europarechtswidrigen Verwaltungsakten Bearbeiten Bei der Rucknahme von europarechtswidrigen Verwaltungsakten stellen sich aufgrund des Grundsatzes der loyalen Zusammenarbeit nach Art 4 Abs 3 EUV und aufgrund des effet utile besondere Schwierigkeiten Auch hier sind grundsatzlich die allgemeines Vorschriften der 48 ff VwVfG anwendbar Jedoch werden die allgemeinen Vorschriften vom Europarecht beeinflusst bspw in folgenden Fallen gelten Aufzahlung nicht abschliessend Bei europarechtswidrigen Beihilfen ist 48 Abs 2 S 1 VwVfG anwendbar wonach ein begunstigender Verwaltungsakt z B Subventionsbescheid grundsatzlich nicht zuruckgenommen werden kann Dies sei insb nach Satz 2 der Fall wenn der Betroffene auf den Bestand des Verwaltungsakts vertraut hat 5 Allerdings wird von der Rechtsprechung vertreten dass die Norm europarechtskonform ausgelegt werden muss und demnach nur bei aussergewohnlichen Umstanden ein Schutzwurdigkeit der Beihilfeempfangers besteht 6 Es sei eine Abwagung im Einzelfall erforderlich 7 Bei der Ruckforderungen aus Beihilfen die aus Mitteln der Europaischen Union bewirkt wurden sind anders als im obigen Fall keine unionsrechtlichen Verfahren vorgeschaltet Danach konnte sich der Betroffene auf den Vertrauensschutz nach 48 Abs 2 S 2 VwVfG berufen jedoch bestehen hier immer mehr unionsrechtlichen Spezialvorschriften 8 Die Jahresfrist des 48 Abs 4 VwVfG ist grundsatzlich anwendbar Etwas anderes gilt nur bei festgestellter Rechtswidrigkeit durch einen bestandskraftigen Negativbeschluss nach Art 108 Abs 2 AEUV Ein Fristablauf wurde der Entscheidung der Kommission praktisch die Wirkung entziehen 9 Das Ermessen der Behorde ist wegen des effet utile bei europarechtswidrigen Beihilfen und bei Negativbeschlussen gemass Art 16 Abs 1 S 1 Beihilfenverfahrensordnung grundsatzlich auf Null reduziert ausser es besteht auch nach dem Unionsrecht ein Ermessensspielraum 10 Der Einwand der Entreicherung nach 49a Abs 2 S 1 VwVfG i V m 818 Abs 3 BGB ist im Rahmen des Art 16 Abs 1 S 1 Beihilfenverfahrensordnung nicht moglich 11 Aufhebung auf Antrag BearbeitenAusserhalb eines Rechtsbehelfsverfahrens kann die Behorde ein abgeschlossenes Verwaltungsverfahren unter den Voraussetzungen des 51 VwVfG auf Antrag des Betroffenen wieder aufgreifen und den Verwaltungsakt aufheben oder andern Wiederaufgreifen des Verfahrens Dies gilt insbesondere wenn nachtraglich bestimmte Umstande eintreten die bei Erlass des betreffenden Verwaltungsakts eine fur den Betroffenen gunstigere Entscheidung gerechtfertigt hatten Der Betroffene muss jedoch ohne grobes Verschulden ausserstande gewesen sein diese Umstande zu einem fruheren Zeitpunkt etwa vor Ablauf der Widerspruchsfrist geltend zu machen Die Behorde kann entweder eine neue Sachentscheidung treffen Zweitbescheid oder dies ablehnen und an der Regelung im Erstbescheid festhalten wiederholende Verfugung 12 Siehe auch BearbeitenFehlerkalkulEinzelnachweise Bearbeiten Hinnerk Wissmann Generalklauseln Verwaltungsbefugnisse zwischen Gesetzmassigkeit und offenen Normen Mohr Siebeck 2008 ISBN 978 3 16 149555 7 Gunter Haurand Schaubilder und Prufungsschemata zur Aufhebung von Verwaltungsakten nach Verwaltungsverfahrensrecht Memento vom 15 August 2017 im Internet Archive DVP 2014 S 179 182 Hartmut Maurer Allgemeines Verwaltungsrecht 18 Auflage Munchen 2011 11 BVerwG Urteil vom 05 09 2006 1 C 20 05 dejure org BVerwG DVBl 1993 727 728 BVerwG NJW 1998 3728 3730 BVerwG NJW 1998 3728 3730 BVerwG DVBl 1993 727 728 BGH EuZW 2009 28 31 BVerwG NJW 1998 3728 3730 VGH Baden Wurttemberg NVwZ RR 2014 806 EuGH NJW 1998 45 47 BVerfG NJW 2000 2015 EuGH NVwZ 2002 195 EuGH NJW 1998 45 47 EuGH NJW 1998 45 47 BVerwG 1998 3738 3731 BVerwG 7 C 3 08 Urteil vom 11 Dezember 2008 zur Abgrenzung von wiederholender Verfugung und ZweitbescheidBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Aufhebung Verwaltungsakt amp oldid 231203396