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Beim Vertrauensschutz handelt es sich um einen Rechtsgrundsatz welcher besagt dass ein vom Burger entgegengebrachtes Vertrauen von der Rechtsordnung zu schutzen ist In Deutschland wird er aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsstaatsprinzip Art 20 des Grundgesetzes abgeleitet in der Schweiz und im Furstentum Liechtenstein ist verfassungsrechtliche Grundlage das Willkurverbot 1 Im offentlichen Recht aussert sich der Grundsatz des Vertrauensschutzes z B darin dass der Burger sich bei seinen Dispositionen auf die bestehende Rechtslage verlassen darf und bei Gesetzesanderungen keine fur den Burger nachteiligen Ruckwirkungen in Kraft treten durfen Eine weitere Auswirkung ist dass im deutschen Recht Verwaltungsakte welche den Burger begunstigen nur mit Wirkung fur die Zukunft oder bei fehlender Schutzwurdigkeit des Burgers aufgehoben werden durfen 48 49 Verwaltungsverfahrensgesetz 2 Im Sozialrecht ist der Vertrauensschutz in 45 Absatz 2 SGB X normiert Auch im Zivilrecht kommt der Grundsatz des Vertrauensschutzes zur Geltung indem z B das Vertrauen des Erwerbers dass der Besitzer einer Sache auch zur Ubereignung berechtigt ist geschutzt wird siehe naher unter Gutglaubiger Erwerb vom Nichtberechtigten Siehe auch BearbeitenRechtssicherheit Staatsrechtliche AspekteLiteratur und Weblinks BearbeitenBeatrice Weber Durler Vertrauensschutz im offentlichen Recht Basel 1983 zugleich Habilitationsschrift Zurich ISBN 3 7190 0853 3 Lothar Kuhlen Zum Vertrauensschutz bei belastenden Rechtsprechungsanderungen 48 Abs 2 VwVfG als Beispiel einer gesetzlichen Regelung des VertrauensschutzesQuellen und Verweise Bearbeiten Schweiz Art 9 BV Liechtenstein Rechtsprechung des Staatsgerichtshofes StGH 1997 10 LES 1997 218 222 Ahnlich fur Liechtenstein siehe StGH 1995 16 LES 2001 1 Erw 1 2 2 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4063297 0 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Vertrauensschutz amp oldid 213619358