www.wikidata.de-de.nina.az
Aufenthaltstitel englisch residence permit spanisch permiso de residencia italienisch permesso di soggiorno franzosisch titre de sejour niederlandisch verblijfstitel ist ein Rechtsbegriff aus dem Asyl und Auslanderrecht der Europaischen Union In einigen Amtssprachen z B im Englischen Spanischen und Italienischen wird der Begriff Titel sinngemass mit Erlaubnis beschrieben Der Begriff bezeichnet im Wesentlichen Aufenthaltsdokumente die Drittstaatsangehorigen fur einen Aufenthalt in einem der Mitgliedstaaten ausgestellt werden Grundsatzlich nicht als Aufenthaltstitel werden die Aufenthaltsdokumente fur freizugigkeitsberechtigte Unions und EWR Burger sowie Schweizer Burger bezeichnet diese haben andere Namen erhalten Anmeldebescheinigung und Bescheinigung des Daueraufenthalts Aufenthaltskarte und Daueraufenthaltskarte sowie Aufenthaltserlaubnis CH Den vorubergehenden Aufenthalt zur Erbringung einer Dienstleistung im Sinne der der Art 56 und Art 57 des Vertrags uber die Arbeitsweise der Europaischen Union AEUV ermoglicht das Vander Elst Visum EU einheitliches Muster eines Aufenthaltstitels in Aufkleberform Feldaufteilung In den nationalen Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten hat der Begriff des Aufenthaltstitels teilweise eine andere Bedeutung nachfolgende landerbezogene Abschnitte Inhaltsverzeichnis 1 Entwicklungsgeschichte 2 Bedeutungsinhalt 3 Einheitliche Gestaltung des Aufenthaltstitels 4 Umsetzung in Deutschland 5 Umsetzung in Osterreich 6 Umsetzung in den Niederlanden 7 Umsetzung in der Schweiz 8 Umsetzung in Liechtenstein 9 Umsetzung in Belgien 10 Umsetzung in Frankreich 11 Umsetzung in Italien 12 Umsetzung in Rumanien 13 Umsetzung in Spanien 14 Umsetzung in weiteren Staaten 15 Weblinks 16 EinzelnachweiseEntwicklungsgeschichte Bearbeiten nbsp EU einheitliches Muster eines Aufenthaltstitels in Kartenform im ID 2 FormatDer Begriff des Aufenthaltstitels erscheint erstmals in dem am 1 Mai 1999 in Kraft getretenen Art 63 Nr 3 Buchst a des durch den Vertrag von Amsterdam geanderten Vertrags zur Grundung der Europaischen Gemeinschaft EGV Mit ihm errichtet die Europaische Union schrittweise einen Raum der Freiheit der Sicherheit und des Rechts und ermachtigt den Rat zunachst einwanderungspolitische Massnahmen zu beschliessen und hierzu Einreise und Aufenthaltsvoraussetzungen festzulegen Im Vertrag von Lissabon wurden diese Zustandigkeiten erweitert Der EGV der nun in Vertrag uber die Arbeitsweise der Europaischen Union AEUV umbenannt wurde verwendet an drei Stellen den Begriff des Aufenthaltstitels Der Vertrag von Lissabon ist am 1 Dezember 2009 in Kraft getreten Bedeutungsinhalt BearbeitenIn vielen seitdem erlassenen Richtlinien und Verordnungen finden sich Legaldefinitionen zum Begriff des Aufenthaltstitels die jedoch nicht einheitlich sind sondern leicht voneinander abweichen Zumeist sind mit Aufenthaltstitel samtliche Aufenthaltserlaubnisse gemeint die Drittstaatsangehorigen ausgestellt werden auch vorlaufige in Deutschland z B die Fiktionsbescheinigung oder kurzzeitige z B Visa 1 Einige Rechtsvorschriften nehmen vorlaufige oder kurzzeitige Aufenthaltserlaubnisse aus ihrem Definitionsbereich aus 2 In derzeit etwa 20 weiteren Richtlinien und Verordnungen der Europaischen Union wird der Begriff des Aufenthaltstitels verwendet jedoch nicht definiert Die Richtlinien und Verordnungen betreffen fast alle das Asyl und Auslanderrecht oder seine Nebengebiete Die jeweilige Bedeutung des Aufenthaltstitels ergibt sich hier aus dem Kontext Einheitliche Gestaltung des Aufenthaltstitels Bearbeiten nbsp Haufigste Form des Aufenthaltstitels EU einheitliches Muster in Kartenform im ID 1 FormatDer Begriff des Aufenthaltstitels hat vor allem durch die Verordnung EG Nr 1030 2002 3 geandert durch die Verordnung EG Nr 380 2008 4 Eingang in die nationalen Rechtsordnungen gefunden Mit der Verordnung wurde fur Aufenthaltserlaubnisse die Nicht EWR Burgern ausgestellt werden europaweit ein einheitliches Erscheinungsbild festgelegt Die sonstigen EWR Lander Island Liechtenstein und Norwegen sowie die Schweiz sind verpflichtet die Bestimmungen der Verordnung in ihre nationalen Rechtsordnungen zu ubernehmen Schon funf Jahre zuvor am 16 Dezember 1996 hatten die Mitgliedstaaten auf administrativer Ebene beschlossen die Aufenthaltstitel einheitlich zu gestalten 5 Drei Varianten der Erteilung von Aufenthaltstiteln die sich samtlich an den Spezifikationen des ICAO Dokuments uber maschinenlesbare Visa Dokument 9303 Teil 2 oder uber maschinenlesbare Reisedokumente Karten Dokument 9303 Teil 3 orientieren sieht die Verordnung vor die Aufklebervariante bei der ein entsprechender Aufkleber in den Nationalpass des Drittstaatsangehorigen eingeklebt wird diese Variante ist u a in Finnland Lettland Schweden Tschechien und Ungarn ublich die Scheckkartenvariante im kleineren ID 1 Format und die Scheckkartenvariante im grosseren ID 2 Format in beiden Fallen wird dem Drittstaatsangehorigen ein Plastikkartchen uberreicht das er wie einen Personalausweis mit sich fuhren muss Die ID 1 Variante ist in den meisten EWR Staaten ublich die Aufkleber nicht verwenden Teilweise werden Aufkleber und Kartenvariante eingesetzt z B in Danemark und der Slowakei Altere heute nicht mehr ausgegebene Aufklebervarianten sind noch in vielen EWR Staaten in Umlauf und werden bei Passerneuerung durch die neuere Plastikkarte ersetzt Die ursprungliche Variante des Aufenthaltstitels auf der auch die Kartenvarianten basieren wurde von dem deutschen Grafiker Reinhold Gerstetter gestaltet Von ihm stammt die Idee mit dem Umriss eines Stiers im Zusammenhang mit der griechischen Mythologie zu Europa und dem Stier Folgende Angaben sind auf dem Aufenthaltstitel zu machen Titel des Dokuments Aufenthaltstitel 1 Dokumentennummer 2 Name und Vorname n 3 1 Gultigkeit 4 2 Ausstellungsort und Datum des Beginns der Gultigkeit 5 3 Art des Titels 6 4 Anmerkungen auch uber Angaben zur Arbeitserlaubnis 7 5 Datum Unterschrift Sichtvermerk 8 Hoheitszeichen des Mitgliedstaats im Druckbild 9 Maschinenlesbare Zone 10 Zone die ausschliesslich den jeweiligen Mitgliedstaat angibt 11 metallisierter Kippeffekt mit Landercode des jeweiligen Mitgliedstaats wenn ein Aufkleber verwendet wird 12 optisch variables Zeichen OVD das hinsichtlich der Identifizierungsqualitat und des sicherheitstechnischen Niveaus dem Sicherheitsmerkmal der einheitlichen Visummarke zumindest entspricht 13 Lichtbild 14 bei einem eigenstandigen Dokument auf der Ruckseite Angaben zum Geburtsdatum ort zur Staatsangehorigkeit zum Geschlecht sowie Anmerkungen und ggf Anschrift des Inhabers 15 Die Verordnung ist in ihrer ursprunglichen Fassung betreffend der Aufkleber am 14 August 2002 in Kraft getreten 6 In der geanderten Fassung betr Karten im ID 1 und ID 2 Format gilt sie seit 19 Mai 2008 Die Verordnung gilt in allen Mitgliedstaaten unmittelbar und setzt entgegenstehende nationale Regelungen ausser Kraft Umsetzung in Deutschland Bearbeiten nbsp Deutscher Aufenthaltstitel in Form der Aufenthaltserlaubnis in der von 1997 bis August 2011 ublichen Aufkleberform nbsp Deutscher Aufenthaltstitel in Form der Aufenthaltserlaubnis in der ab September 2011 ublichen Form des elektronischen Aufenthaltstitels im ID 1 FormatDer Begriff des Aufenthaltstitels wurde in Deutschland administrativ mit dem Inkrafttreten des Beschlusses vom 16 Dezember 1996 5 eingefuhrt Seit 1997 wurden deutsche Aufenthaltsgenehmigungen zunehmend als Aufkleber mit der Uberschrift Aufenthaltstitel ausgegeben Im Feld Art des Aufenthaltstitels wurde die im deutschen Recht verwendete Bezeichnung Aufenthaltserlaubnis Aufenthaltsbewilligung Aufenthaltsbefugnis und Aufenthaltsberechtigung eingetragen Die legislative Aufnahme des Begriffs erfolgte mit Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes AufenthG am 1 Januar 2005 Seitdem ist Aufenthaltstitel der Oberbegriff fur die im Aufenthaltsgesetz geregelten formlichen Aufenthaltsrechte er hat zugleich den fruheren Oberbegriff der Aufenthaltsgenehmigung abgelost Die deutsche Rechtsordnung orientiert sich am weiten europaischen Aufenthaltstitelbegriff und schliesst Visa ein Gemass 4 Abs 1 AufenthG sind Aufenthaltstitel das befristete Visum die befristete Aufenthaltserlaubnis die befristete Blaue Karte EU die unbefristete Niederlassungserlaubnis und die unbefristete Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU Keine Aufenthaltstitel aber gleichwohl Dokumente mit denen ein Aufenthaltsstatus nachgewiesen wird sind die an freizugigkeitsberechtigte EWR Burger und Schweizer sowie ihre Familienangehorigen erteilte Freizugigkeitsbescheinigung wird seit 29 Januar 2013 nicht mehr neu ausgestellt Bescheinigung des Daueraufenthaltsrechts Aufenthaltskarte Daueraufenthaltskarte Aufenthaltserlaubnis CH sowie andere Aufenthaltsdokumente namlich die Aufenthaltsgestattung fur Asylbewerber Fiktionsbescheinigung fur Personen die auf Bescheidung ihres Antrags auf eine Aufenthaltserlaubnis warten Duldung und die Grenzubertrittsbescheinigung fur ausreisepflichtige Personen Bis 31 August 2011 stellte Deutschland Aufenthaltstitel in Form von Aufklebern aus Mit der Einfuhrung des elektronischen Aufenthaltstitels wird seit 1 September 2011 eine Polycarbonatkarte im ID 1 Format ausgegeben Zu beachten ist dass Aufenthaltskarte Daueraufenthaltskarte und optional auch die Aufenthaltserlaubnis CH ebenfalls in Form des elektronischen Aufenthaltstitels ausgegeben werden Dadurch werden sie jedoch nicht zum Aufenthaltstitel i S von 4 AufenthG Die umgangssprachlich verwendete Bezeichnung Elektronischer Aufenthaltstitel ist zudem kein Rechtsbegriff und wird weder im Aufenthaltsgesetz noch in der Aufenthaltsverordnung verwendet amtliche Bezeichnung dort Dokument mit elektronischem Speicher und Verarbeitungsmedium Nach 4a Absatz 3 Satz 1 AufenthG muss jeder Aufenthaltstitel erkennen lassen ob und gegebenenfalls unter welchen Bedingungen die Ausubung einer Erwerbstatigkeit erlaubt ist Wegen der weiteren Einzelheiten vgl Aufenthaltsstatus Deutschland Umsetzung in Osterreich Bearbeiten nbsp Osterreichische Rot Weiss Rot Karte nbsp Osterreichische Aufenthaltsbewilligung fur FamilienangehorigeIn Osterreich wird der Begriff des Aufenthaltstitels nicht legaldefiniert Aus der Aufzahlung der moglichen Aufenthaltstitel in 8 NAG ergibt sich jedoch dass Aufenthaltstitel nur solche Dokumente sind die an Drittstaatsangehorige erteilt werden Aufenthaltsdokumente fur EWR Burger und ihre Familienangehorigen fallen unter die Dokumentation des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts 9 NAG Aufenthaltstitel werden erteilt als Rot Weiss Rot Karte die zur befristeten Niederlassung und zur Ausubung einer Erwerbstatigkeit fur die eine schriftliche Mitteilung oder ein Gutachten gemass 12d oder 24 Auslanderbeschaftigungsgesetz erstellt wurde berechtigt 41 NAG Rot Weiss Rot Karte plus die zur befristeten Niederlassung und zur Ausubung einer selbststandigen Erwerbstatigkeit und einer unselbststandigen Erwerbstatigkeit gemass 17 Auslanderbeschaftigungsgesetz berechtigt 41a NAG Blaue Karte EU die zur befristeten Niederlassung und zur Ausubung einer Erwerbstatigkeit fur die eine schriftliche Mitteilung gemass 12d Abs 2 Nr 4 Auslanderbeschaftigungsgesetz erstellt wurde berechtigt 42 NAG Niederlassungsbewilligung die zur befristeten Niederlassung und zur Ausubung einer selbststandigen und einer unselbststandigen Erwerbstatigkeit fur die eine entsprechende Berechtigung nach dem Auslanderbeschaftigungsgesetz gilt berechtigt 43 NAG Niederlassungsbewilligung ausgenommen Erwerbstatigkeit die zur befristeten Niederlassung ohne Ausubung einer Erwerbstatigkeit berechtigt 44 NAG Niederlassungsbewilligung Angehoriger die zur befristeten Niederlassung ohne Ausubung einer Erwerbstatigkeit berechtigt die Ausubung einer Erwerbstatigkeit ist nur auf Grund einer nachtraglichen quotenpflichtigen Zweckanderung erlaubt 47 NAG Daueraufenthalt EG fur die Dokumentation des unbefristeten Niederlassungsrechts unbeschadet der Gultigkeitsdauer des Dokuments 45 NAG Familienangehoriger fur die befristete Niederlassung mit der Moglichkeit anschliessend einen Aufenthaltstitel Daueraufenthalt Familienangehoriger zu erhalten 47 NAG Daueraufenthalt Familienangehoriger fur die Dokumentation des unbefristeten Niederlassungsrechts unbeschadet der Gultigkeitsdauer des Dokuments 48 NAG Aufenthaltsbewilligung fur einen vorubergehenden befristeten Aufenthalt im Bundesgebiet zu folgenden Aufenthaltszwecken wird im Aufenthaltstitel angegeben ausgegeben wird siehe 2 Abs 2 NAG DV Rotationsarbeitskraft 58 NAG Betriebsentsandter 59 NAG Selbstandiger 60 NAG Kunstler 61 NAG Sonderfalle unselbstandiger Erwerbstatigkeit 62 NAG Schuler 63 NAG Studierender 64 NAG Sozialdienstleistender 66 NAG Forscher 67 NAG Familiengemeinschaft 69 NAG 69a NAG 69a NAG Aufenthaltstitel werden seit 1 Januar 2006 nach dem einheitlichen Muster im Kartenformat ID 1 davor in Aufkleberform ausgegeben 1 NAG DV Aufenthaltsdokumente fur freizugigkeitsberechtigte Personen dazu gehoren Aufenthaltskarte fur Angehorige eines EWR Burgers fur Drittstaatsangehorige die Angehorige von gemeinschaftsrechtlich aufenthaltsberechtigten EWR Burgern sind zur Dokumentation des gemeinschaftsrechtlichen Aufenthaltsrechts fur mehr als drei Monate 54 NAG Daueraufenthaltskarte fur Drittstaatsangehorige die Angehorige eines EWR Burgers sind und das Recht auf Daueraufenthalt erworben haben zur Dokumentation des gemeinschaftsrechtlichen Rechts auf Daueraufenthalt 54a NAG werden ebenfalls im Kartenformat ID 1 ausgegeben weichen aber in der farblichen und grafischen Darstellung von den Vorgaben der Verordnung EG Nr 1030 2002 ab Auch die Bestatigung uber den Antrag auf Verlangerung des Aufenthaltstitels 24 Abs 1 NAG hat zwar Aufkleberformat ist aber anders gestaltet Wegen der weiteren Einzelheiten vgl Aufenthaltsstatus Osterreich 7 Umsetzung in den Niederlanden Bearbeiten nbsp Niederlandischer befristeter Aufenthaltstitel fur DrittstaatsangehorigeIn den Niederlanden werden samtliche Aufenthaltstitel auch solche fur EWR Burger nach einheitlichem Muster ausgestellt 7 Regulier bepaalde tijd regular befristet Regulier onbepaalde tijd regular unbefristet Asiel bepaalde tijd Asyl befristet Asiel onbepaalde tijd Asyl unbefristet EU EER Gemeenschapsonderdanen EU und EWR Staatsangehorige Umsetzung in der Schweiz BearbeitenIn der Schweiz werden nach dem einheitlichen Muster der Aufenthaltstitel L fur Drittstaatsangehorige fur eine Genehmigung des kurzzeitigen Aufenthalts Aufenthaltstitel B fur Drittstaatsangehorige und der Aufenthaltstitel C fur Drittstaatsangehorige fur einen unbefristeten Aufenthaltseit 24 Januar 2011 als biometrischer Auslanderausweis 8 ausgestellt 7 Wegen der weiteren Einzelheiten vgl Aufenthaltsstatus Schweiz Umsetzung in Liechtenstein BearbeitenLiechtenstein erteilt Aufenthaltstitel in einheitlicher Form in den folgenden Varianten Aufenthaltstitel L fur Drittstaatsangehorige eine Erlaubnis zum kurzfristigen Aufenthalt Gultigkeitsdauer mindestens drei Monate maximal 12 Monate Aufenthaltstitel B fur Drittstaatsangehorige eine Erlaubnis zum langfristigen Aufenthalt Gultigkeitsdauer maximal zwolf Monate Aufenthaltstitel C fur Drittstaatsangehorige eine Erlaubnis zum dauerhaften Aufenthalt Kontrollfrist zur Uberprufung maximal drei Jahre 9 Umsetzung in Belgien Bearbeiten nbsp Belgischer Aufenthaltstitel als Bescheinigung der Eintragung im Auslanderregister deutschsprachige Fassung In Belgien werden Aufenthaltstitel nach einheitlichem Muster in folgenden Varianten ausgestellt als A Karte Bescheinigung der Eintragung im Auslanderregister Vorubergehender Aufenthalt die elektronische Karte wird seit 2007 ausgestellt und erlaubt einen befristeten Aufenthalt Die Gultigkeitsdauer der Karte und die gestattete Aufenthaltsdauer sind identisch als B Karte Bescheinigung der Eintragung im Auslanderregister die elektronische Karte wird seit 2007 ausgestellt und erlaubt einen unbefristeten Aufenthalt Die Karte ist funf Jahre gultig als C Karte Personalausweis fur Auslander eine seit 2007 ausgestellte elektronische Karte die den gelben Personalausweis fur Auslander ersetzt Die Art des Aufenthalts ist unbefristet Die Karte ist funf Jahre gultig als D Karte Langfristige Aufenthaltsberechtigung EG die Karte wird gemass der Richtlinie 2003 109 EG betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehorigen ausgestellt Es handelt sich um eine elektronische Karte Die Art des Aufenthalts ist unbefristet die Karte ist funf Jahre gultig als Karte H Blaue Karte EU ausgestellt gemass Artikel 7 der Richtlinie 2009 50 EG uber die Bedingungen fur die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehorigen zur Ausubung einer hochqualifizierten Beschaftigung Hierbei handelt es sich um eine elektronische Karte Die Art des Aufenthalts ist zeitlich befristet Die Karte ist wahrend der ersten beiden Jahre 13 Monate gultig danach hat sie eine Gultigkeitsdauer von drei Jahren 10 Umsetzung in Frankreich Bearbeiten nbsp Franzosischer AufenthaltstitelFrankreich stellt folgende Aufenthaltstitel nach einheitlichem Muster aus Carte de sejour temporaire comportant une mention particuliere qui varie selon le motif du sejour autorise Befristeter Aufenthaltstitel mit einem besonderen Vermerk je nach Grund des erlaubten Aufenthaltes Carte de sejour portant la mention competences et talents Aufenthaltstitel mit dem Vermerk Fachkenntnisse und Fahigkeiten Carte de sejour portant la mention retraite Aufenthaltstitel mit dem Vermerk Rentner Carte de resident Aufenthaltskarte Carte de resident portant la mention resident de longue duree CE Aufenthaltskarte mit dem Vermerk Langfristig EG Aufenthaltsberechtigter Carte de resident delivree aux ressortissants andorrans Aufenthaltskarte fur andorranische Staatsburger Certificat de residence d Algerien Aufenthaltsbescheinigung fur algerische Staatsangehorige Carte de sejour delivree aux membres de famille les membres de famille peuvent etre des ressortissants de pays tiers des citoyens de l Union europeenne des ressortissants des Etats parties a l Espace economique europeen et des ressortissants suisses Aufenthaltstitel fur Familienangehorige auch Drittstaatsangehorige von EU Burgern oder Staatsangehorigen aus EWR Mitgliedstaaten der Schweiz Autorisation provisoire de sejour portant la mention volontariat associatif befristete Aufenthaltserlaubnis mit dem Vermerk Freiwilliger sozialer Dienst Autorisation provisoire de sejour portant la mention etudiant en recherche d emploi befristete Aufenthaltserlaubnis mit dem Vermerk Stellensuchender Student Autorisation provisoire de sejour portant la mention parent accompagnant d un mineur etranger malade befristete Aufenthaltserlaubnis mit dem Vermerk Begleitender Elternteil eines kranken minderjahrigen Drittstaatsangehorigen Autorisation provisoire de sejour ne portant pas de mention specifique befristete Aufenthaltserlaubnis ohne Vermerk Seit 13 Mai 2012 werden Aufenthaltstitel Aufenthaltskarten und Aufenthaltsbescheinigungen in Form einer mit Kunststoff uberzogenen Karte nach dem einheitlichen europaischen Muster ausgestellt Exemplare der alten bis zum 12 Mai 2012 gultigen Modelle sind noch in Umlauf 11 Umsetzung in Italien Bearbeiten nbsp Italienischer Aufenthaltstitel fur DrittstaatsangehorigeItalien stellt nach einheitlichem Muster Aufenthaltstitel mit befristeter Gultigkeit mit einer Gultigkeitsdauer von drei Monaten bis zu hochstens drei Jahren aus fur ihre Erteilung mussen folgende Grunde vorliegen Affidamento Ausgestellt fur auslandische Kinder die vorubergehend ausserhalb eines geeigneten Familienverbandes leben mussen Motivi umanitari della durata superiore ai tre mesi Humanitare Grunde mit einer Gultigkeitsdauer von mehr als drei Monaten Motivi religiosi Religiose Grunde Studio Studienzwecke Missione Ausgestellt fur Auslander die mit einem Dienstreisevisum fur einen befristeten Aufenthalt nach Italien eingereist sind Asilo politico Politisches Asyl Apolidia Staatenlose Tirocinio formazione professionale Lehrlingsausbildung Riacquisto cittadinanza italiana Ausgestellt fur Auslander die auf die Zu oder Anerkennung der italienischen Staatsburgerschaft warten Ricerca scientifica Wissenschaftliche Forschung Attesa occupazione In Erwartung einer Beschaftigung Lavoro autonomo Selbststandige Erwerbstatigkeit Lavoro subordinato Unselbststandige Erwerbstatigkeit Lavoro subordinato stagionale Saisonarbeit Famiglia Familie Famiglia minore 14 18 Aufenthaltstitel fur minderjahrige Familienangehorige im Alter von 14 bis 18 Jahren Volontariato Freiwilligentatigkeit Protezione sussidiaria permesso di soggiorno rilasciato ai sensi del D L n 251 del 19 novembre 2007 in recepimento della Direttiva n 83 2004 CE Subsidiarer Schutz im Einklang mit Gesetzesdekret Nr 251 vom 19 November 2007 in Umsetzung der Richtlinie 2004 83 EG erteilter Aufenthaltstitel Permesso di soggiorno CE per lungo soggiornanti con una validita permanente Aufenthaltstitel Daueraufenthalt EG mit dauerhafter Gultigkeit 12 Umsetzung in Rumanien Bearbeiten nbsp Rumanischer AufenthaltstitelIn Rumanien gibt es folgende Aufenthaltstitel nach einheitlichem Muster PERMIS DE ȘEDERE Aufenthaltserlaubnis tipul de permis Art der Erlaubnis PERMIS DE ȘEDERE TEMPORARĂ befristete Aufenthaltserlaubnis dieses Dokument wird je nach Verwendungszweck mit einer Gultigkeitsdauer von einem bis funf Jahren ausgestellt Diese Art der Aufenthaltserlaubnis wird Auslandern erteilt denen das Aufenthaltsrecht gewahrt oder verlangert wurde sowie Auslandern denen im Einklang mit dem Asylrecht ein Schutzstatus in Rumanien zuerkannt wurde Unter Observații Bemerkungen kann folgender Aufenthaltszweck eingetragen sein Angajare Beschaftigung Reintregire familie Familienzusammenfuhrung Student Student Membru de familie cetățean roman Familienangehoriger eines rumanischen Burgers Specializare Spezialisierung Activități religioase religiose Aktivitaten Activități profesionale berufliche Aktivitaten Acte comerciale Handelstatigkeit Detasat abgestellt Alte calități studii sonstige studienbezogene Aktivitaten Activitate cercetare științifică Forschungstatigkeit Elev Schuler Student an pregătitor Student im Vorbereitungsjahr Doctorand Doktorand Alte scopuri sonstige Zwecke oder Fost posesor de Carte albastră a UE vormals Inhaber einer Blauen Karte EU gefolgt von einer personlichen Kennnummer Werden diese Dokumente Auslandern ausgestellt denen in Rumanien ein Schutzstatus zuerkannt wurde kann unter Observații Bemerkungen der Aufenthaltszweck wie folgt lauten Refugiat Fluchtling gultig fur 3 Jahre oder Protecție subsidiară subsidiarer Schutz gultig fur 1 Jahr gefolgt von einer personlichen Kennnummer CARTEA ALBASTRĂ A UE Blaue Karte EU gemass der Richtlinie 2009 50 EG dieses Dokument wird mit einer Gultigkeitsdauer bis zu zwei Jahren Drittstaatsangehorigen ausgestellt denen das Recht auf Aufenthalt zum Zwecke der Ausubung einer hochqualifizierten Beschaftigung gewahrt wurde Unter Observații Bemerkungen wird Inalt calificat hochqualifiziert eingetragen gefolgt von einer personlichen Kennnummer PERMIS DE ȘEDERE Aufenthaltserlaubnis tipul de permis Art der Erlaubnis REZIDENT PE TERMEN LUNG CE Erlaubnis zum Daueraufenthalt EG dieses Dokument wurde seit 2007 Auslandern ausgestellt denen eine langfristige Aufenthaltsberechtigung gewahrt oder verlangert wurde und hat eine Gultigkeitsdauer von funf Regelfall bis zehn Jahren fur Familienangehorige rumanischer Burger Unter Observații Bemerkungen wird die dem Auslander zugewiesene personliche Kennnummer eingetragen 9 Umsetzung in Spanien Bearbeiten nbsp Spanischer AufenthaltstitelIn Spanien wird die Permiso de residencia expedido a nacionales de terceros paises Aufenthaltstitel fur Drittstaatsangehorige nach einheitlichem Muster ausgestellt 7 Umsetzung in weiteren Staaten BearbeitenDie Modalitaten fur weitere EWR Staaten finden sich in der Aktualisierung der Liste von Aufenthaltstiteln gemass Artikel 2 Absatz 15 der Verordnung EG Nr 562 2006 7 bzw in spater ergangenen Neufassungen beispielsweise fur Tschechien 13 Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Aufenthaltstitel Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Verordnung EG Nr 1030 2002 des Rates vom 13 Juni 2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels fur Drittstaatenangehorige in der konsolidierten Fassung vom 19 Mai 2008 abgerufen am 13 Februar 2013 Einzelnachweise Bearbeiten So beispielsweise in Art 2 Buchst g Richtlinie 2001 55 EG des Rates vom 20 Juli 2001 uber Mindestnormen fur die Gewahrung vorubergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen und Massnahmen zur Forderung einer ausgewogenen Verteilung der Belastungen die mit der Aufnahme dieser Personen und den Folgen dieser Aufnahme verbunden sind auf die Mitgliedstaaten ABl L 212 vom 7 August 2001 S 12 23 Art 2 Buchst e der Richtlinie 2004 81 EG des Rates vom 29 April 2004 uber die Erteilung von Aufenthaltstiteln fur Drittstaatsangehorige die Opfer des Menschenhandels sind oder denen Beihilfe zur illegalen Einwanderung geleistet wurde und die mit den zustandigen Behorden kooperieren ABl L 261 vom 6 August 2004 S 19 23 Art 2 Buchst j der Richtlinie 2004 83 EG des Rates vom 29 April 2004 uber Mindestnormen fur die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehorigen oder Staatenlosen als Fluchtlinge oder als Personen die anderweitig internationalen Schutz benotigen und uber den Inhalt des zu gewahrenden Schutzes ABl L 304 vom 30 September 2004 S 12 23 Art 2 Buchst m der Richtlinie 2011 95 EU des Europaischen Parlaments und des Rates vom 13 Dezember 2011 uber Normen fur die Anerkennung von Drittstaatsangehorigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz fur einen einheitlichen Status fur Fluchtlinge oder fur Personen mit Anrecht auf subsidiaren Schutz und fur den Inhalt des zu gewahrenden Schutzes ABl L 337 vom 20 Dezember 2011 S 9 26 So z B Art 1 Abs 2 der Verordnung EG Nr 1030 2002 des Rates vom 13 Juni 2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels fur Drittstaatenangehorige ABl L 157 vom 15 Juni 2002 S 1 7 Art 2 Buchst j der Verordnung EG Nr 343 2003 des Rates vom 18 Februar 2003 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats der fur die Prufung eines von einem Drittstaatsangehorigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags zustandig ist ABl L 50 vom 25 Februar 2003 S 1 10 diese nimmt solche Aufenthaltserlaubnisse die in der Phase ausgestellt werden in der geklart wird welcher Staat fur die Durchfuhrung des Asylverfahrens zustandig ist aus Art 2 Buchst e der Richtlinie 2003 86 EG des Rates vom 22 September 2003 betreffend das Recht auf Familienzusammenfuhrung ABl L 251 vom 3 Oktober 2003 S 12 18 Art 2 Buchst g der Richtlinie 2004 114 EG des Rates vom 13 Dezember 2004 uber die Bedingungen fur die Zulassung von Drittstaatsangehorigen zur Absolvierung eines Studiums oder zur Teilnahme an einem Schuleraustausch einer unbezahlten Ausbildungsmassnahme oder einem Freiwilligendienst ABl L 375 vom 23 Dezember 2004 S 12 18 Art 2 Buchst e der Richtlinie 2005 71 EG des Rates vom 12 Oktober 2005 uber ein besonderes Zulassungsverfahren fur Drittstaatsangehorige zum Zwecke der wissenschaftlichen Forschung wobei zusatzlich einschrankend nur Erlaubnisse mit dem besonderen Vermerk Forscher gemeint sind ABl L 289 vom 3 November 2005 S 15 22 Art 2 Nr 16 der Verordnung EU 2016 399 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 9 Marz 2016 uber einen Gemeinschaftskodex fur das Uberschreiten der Grenzen durch Personen Schengener Grenzkodex ABl L 77 vom 23 Marz 2016 S 1 diese nimmt vorlaufige Aufenthaltserlaubnisse wahrend der Prufung des Aufenthaltserlaubnis oder Asylantrags aus Verordnung EG Nr 1030 2002 Verordnung EG Nr 380 2008 vom 18 April 2008 ABl L 115 vom 29 April 2008 S 1 7 a b 97 11 JI Gemeinsame Massnahme vom 16 Dezember 1996 vom Rat aufgrund von Artikel K 3 des Vertrags uber die Europaische Union angenommen zur einheitlichen Gestaltung der Aufenthaltstitel In ABl L 7 vom 10 Januar 1997 S 1 4 abgerufen am 14 Februar 2013 Formal ist sie bereits am 15 Juni 2002 tatsachlich wegen der noch ausstehenden Festlegung von Sicherheitskriterien Art 9 der Verordnung jedoch erst etwas spater in Kraft getreten vgl hierzu BR Drs 731 04 Begr zu 59 S 214 a b c d e Aktualisierung der Liste von Aufenthaltstiteln gemass Artikel 2 Absatz 15 der Verordnung EG Nr 562 2006 PDF 1 MB ABl C 201 vom 8 Juli 2011 S 1 54 abgerufen am 13 Februar 2013 die Angaben decken sich jedoch teilweise nicht mit dem aktuell gultigen Recht Vgl Infoflyer PDF 778 kB des Eidgenossischen Justiz und Polizeidepartements EJPD abgerufen am 26 Dezember 2015 a b Aktualisierung der Liste von Aufenthaltstiteln gemass Artikel 2 Absatz 15 der Verordnung EG Nr 562 2006 PDF 725 kB ABl C 199 vom 7 Juli 2012 S 5 7 abgerufen am 13 Februar 2013 Aktualisierung der Liste von Aufenthaltstiteln gemass Artikel 2 Absatz 15 der Verordnung EG Nr 562 2006 PDF 730 kB ABl C 298 vom 4 Oktober 2012 S 4 8 abgerufen am 13 Februar 2013 Aktualisierung der Liste von Aufenthaltstiteln gemass Artikel 2 Absatz 15 der Verordnung EG Nr 562 2006 PDF 720 kB ABl C 214 vom 20 Juli 2012 S 7 9 abgerufen am 13 Februar 2013 Aktualisierung der Liste von Aufenthaltstiteln gemass Artikel 2 Absatz 15 der Verordnung EG Nr 562 2006 PDF 710 kB ABl C 216 vom 22 Juli 2011 S 26 28 abgerufen am 13 Februar 2013 Aktualisierung der Liste von Aufenthaltstiteln gemass Artikel 2 Absatz 15 der Verordnung EG Nr 562 2006 PDF ABl C 283 vom 27 September 2011 S 7 9 pdf Dok 710 kB abgerufen am 13 Februar 2013 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Aufenthaltstitel amp oldid 234302263