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Aufenthaltskarte deutsche Sprachfassung Osterreichische AufenthaltskarteBisherige britische Aufenthaltskarte Aufkleber die nach dem Brexit nicht mehr ausgestellt wirdSchwedische AufenthaltskarteSpanische AufenthaltskarteNorwegische AufenthaltskarteRumanische Aufenthaltskarte Inhaltsverzeichnis 1 Zweck 2 Rechtsgrundlage und Geltungsbereich 3 Voraussetzungen 4 Verfahren 5 Wegfall der Bezugsperson 6 Umsetzung in Deutschland 7 WeblinksZweck BearbeitenMit der Aufenthaltskarte erhalt der drittstaatsangehorige Familienangehorige des EWR Burgers denselben Freizugigkeitsstatus wie der EWR Burger Die Karte soll es dem EWR Burger der mit einem Nicht EWR Burger verheiratet oder verwandt ist ermoglichen von seinem europarechtlichen Freizugigkeitsrecht Gebrauch zu machen ohne darin dadurch gestort zu werden dass der Familienangehorige ihm nicht folgen kann weil diesem im Zielland kein Aufenthaltsrecht zusteht Beispiel Ein deutscher Staatsangehoriger der mit einer Kubanerin verheiratet ist mochte nach Paris ubersiedeln um dort dauerhaft zu leben und zu arbeiten Ihm selbst steht dieses Recht zu weil er EWR Burger ist und sich in jedem anderen EWR Land aufhalten und dort einer Erwerbstatigkeit nachgehen darf Seine Ehefrau hat dieses Recht als kubanische Staatsangehorige nicht ihr Aufenthalt in Frankreich wurde sich nach dem franzosischen Aufenthaltsrecht bestimmen Als nicht mit einem EWR Burger verheiratete Person bedurfte sie zur Einreise nach Frankreich selbst fur einen Kurzaufenthalt eines Visums Verordnung EU 2018 1806 EU Visum Verordnung Da sie aber europarechtlich ungeachtet ihrer Staatsangehorigkeit dasselbe Freizugigkeitsrecht wie ihr deutscher Ehemann geniesst kann sie ihren Ehemann problemlos begleiten Wahrend sich ihr Ehemann in Frankreich eventuell anmelden muss Hauptartikel Anmeldebescheinigung erhalt die Kubanerin als Nicht EWR Burgerin von den franzosischen Behorden eine Aufenthaltskarte Die Regelung dient somit dem Schutz von Ehe und Familie und der Herstellung und Wahrung der Familieneinheit im Falle der Ubersiedlung in einen anderen EWR Mitgliedstaat Rechtsgrundlage und Geltungsbereich BearbeitenRechtsgrundlage der Aufenthaltskarte sind die Art 10 und 11 der Richtlinie 2004 38 EG Unionsburgerrichtlinie Die Richtlinie gilt im gesamten Europaischen Wirtschaftsraum EWR Sie gilt nicht in der Schweiz Die Richtlinie gilt in den Mitgliedstaaten nicht unmittelbar sie ist aber inhaltlich von den Mitgliedstaaten in die jeweilige nationale Gesetzgebung zu ubertragen Voraussetzungen BearbeitenDie Karte wird nur ausgestellt wenn sich der EWR Burger mit seinem Familienangehorigen in einem anderen EWR Staat aufhalt als dem dessen Staatsangehorigkeit der EWR Burger besitzt Beispiel Die in Deutschland mit ihrem osterreichischen Ehemann lebende serbische Ehefrau erhalt eine Aufenthaltskarte Lebt der EWR Burger in seinem eigenen Staat liegt im Allgemeinen kein Fall der europarechtlichen Freizugigkeit vor Das Aufenthaltsrecht des bei ihm lebenden Familienangehorigen beurteilt sich dann ausschliesslich nach dem nationalen Aufenthaltsrecht Beispiel Die in Deutschland lebende serbische Ehefrau eines deutschen Staatsangehorigen erhalt keine Aufenthaltskarte sondern eine Aufenthaltserlaubnis nach 28 Abs 1 Satz 1 Nr 1 des deutschen Aufenthaltsgesetzes AufenthG Die Unionsburgerrichtlinie findet keine Anwendung Anders ist es nur wenn der Aufenthalt im Heimatland des EWR Burgers einen Freizugigkeitshintergrund hat Beispiel Der deutsche Staatsangehorige ubersiedelt mit seiner serbischen Ehefrau nach Wien Von den osterreichischen Behorden erhalt er eine Anmeldebescheinigung seine Ehefrau eine osterreichische Aufenthaltskarte Haben die beiden dort einige Zeit gelebt gefordert ist vom Freizugigkeitsrecht mit einer gewissen Nachhaltigkeit Gebrauch gemacht zu haben ein Kurzaufenthalt im EWR Ausland genugt nicht und kehren sie dann nach Deutschland zuruck geht der Ehefrau dieser Status nicht mehr verloren Sie erhalt auch von den deutschen Behorden eine deutsche Aufenthaltskarte Hier hat der Deutsche von seinem Freizugigkeitsrecht Gebrauch gemacht Da er in der Geltendmachung des Freizugigkeitsrechts dadurch eingeschrankt sein konnte dass er befurchten muss nicht mehr ohne weiteres nach Deutschland zuruckkehren zu konnen weil seine Ehefrau bei einer Ruckkehr dem strengeren deutschen Aufenthaltsrecht unterfiele was beispielsweise bedeuten kann dass Lebensunterhaltssicherung und deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen sind wird der Ehefrau der in Osterreich erworbene Freizugigkeitsstatus auch in Deutschland zuerkannt Diese aus europarechtlicher Sicht notwendige Handhabung wirft vielfach die Frage der Inlanderdiskriminierung auf Personen die von ihrem Freizugigkeitsrecht keinen Gebrauch gemacht haben weil sie immer nur in ihrem Heimatland gelebt haben stehen namlich bezogen auf den Ehepartner aufenthaltsrechtlich oft ungunstiger dar Die Aufenthaltskarte wird nicht fur Familienangehorige ausgestellt die selbst die Staatsangehorigkeit eines EWR Mitgliedstaates haben Sie erhalten ebenso wie der EWR Burger in einigen EWR Staaten eine Anmeldebescheinigung in anderen EWR Staaten uberhaupt kein Aufenthaltsdokument so z B seit 29 Januar 2013 in Deutschland Zum Nachweis ihres Aufenthaltsrechts genugt dort ein amtlicher Identitatsnachweis aus dem die Staatsangehorigkeit hervorgeht Personalausweis Reisepass Wegen der weiteren Einzelheiten Hauptartikel Freizugigkeitsbescheinigung Deutschland Nach Art 10 Abs 2 Unionsburgerrichtlinie verlangen die Mitgliedstaaten fur die Ausstellung einer Aufenthaltskarte folgende Dokumente einen gultigen Reisepass eine Bescheinigung uber das Bestehen einer familiaren Beziehung eine Anmeldebescheinigung des Unionsburgers den sie begleiten oder dem sie nachziehen oder wenn kein Anmeldesystem besteht z B in Deutschland ein anderer Nachweis uber den Aufenthalt des betreffenden Unionsburgers im Aufnahmemitgliedstaat eine Urkunde dass der Familienangehorige entweder Kind des EWR Burgers ist und noch nicht 21 Jahre alt ist oder vom EWR Burger Unterhalt erhalt oder Vater oder Mutter des EWR Burgers ist und von diesem Unterhalt erhalt bei jedem anderen Familienangehorigen ein durch die zustandige Behorde des Ursprungs oder Herkunftslands ausgestelltes Dokument aus dem hervorgeht dass der Betroffene vom EWR Burger Unterhalt bezieht oder mit ihm in hauslicher Gemeinschaft gelebt hat oder der Nachweis schwerwiegender gesundheitlicher Grunde die die personliche Pflege des Familienangehorigen durch den EWR Burger zwingend erforderlich machen bei dem Lebenspartner eines EWR Burgers einen Nachweis uber das Bestehen einer dauerhaften Beziehung mit dem EWR Burger Verfahren BearbeitenGemass Art 10 Abs 1 Unionsburgerrichtlinie wird dem Nicht EWR Familienangehorigen eines EWR Burgers spatestens sechs Monate nach Einreichung des betreffenden Antrags eine Aufenthaltskarte ausgestellt Eine Bescheinigung uber die Einreichung des Antrags auf Ausstellung einer Aufenthaltskarte wird ihm unverzuglich ausgestellt Gemass Art 11 Abs 1 Unionsburgerrichtlinie gilt die Aufenthaltskarte funf Jahre ab dem Zeitpunkt der Ausstellung oder fur die geplante Aufenthaltsdauer des Unionsburgers wenn diese weniger als funf Jahre betragt Die Gultigkeit der Aufenthaltskarte wird weder durch vorubergehende Abwesenheiten von bis zu sechs Monaten im Jahr noch durch langere Abwesenheiten wegen der Erfullung militarischer Pflichten noch durch eine einzige Abwesenheit von hochstens zwolf aufeinander folgenden Monaten aus wichtigen Grunden wie Schwangerschaft und Niederkunft schwere Krankheit Studium oder Berufsausbildung oder berufliche Entsendung in einen anderen Mitgliedstaat oder einen Drittstaat beruhrt Art 11 Abs 2 Unionsburgerrichtlinie Wegfall der Bezugsperson BearbeitenDas von dem EWR Burger abgeleitete Aufenthaltsrecht bleibt nach dessen Wegzug oder Tod bestehen wenn sich der Familienangehorige mindestens ein Jahr lang bei dem EWR Burger aufgehalten hat Bevor der Angehorige das Recht auf Daueraufenthalt erwirbt bleibt sein Aufenthaltsrecht an die Voraussetzung geknupft dass er nachweisen kann dass er Arbeitnehmer oder Selbststandiger ist oder fur sich und seine Familienangehorigen uber ausreichende Existenzmittel verfugt so dass er wahrend seines Aufenthalts keine Sozialhilfeleistungen des Aufnahmemitgliedstaats in Anspruch nehmen muss und dass er uber einen umfassenden Krankenversicherungsschutz im Aufnahmemitgliedstaat verfugt oder dass er bereits im Aufnahmemitgliedstaat als Familienangehoriger einer Person gilt die diese Voraussetzungen erfullt Der betroffene Familienangehorige behalt sein Aufenthaltsrecht ausschliesslich auf personlicher Grundlage Art 12 Abs 2 Unionsburgerrichtlinie Der Wegzug des EWR Burgers aus dem Aufnahmemitgliedstaat oder sein Tod fuhrt weder fur seine Kinder noch fur den Elternteil der die elterliche Sorge fur die Kinder tatsachlich wahrnimmt ungeachtet ihrer Staatsangehorigkeit bis zum Abschluss der Ausbildung zum Verlust des Aufenthaltsrechts wenn sich die Kinder im Aufnahmemitgliedstaat aufhalten und in einer Bildungseinrichtung zu Ausbildungszwecken eingeschrieben sind Art 12 Abs 3 Unionsburgerrichtlinie Die Scheidung oder Aufhebung der Ehe oder die Beendigung der eingetragenen Partnerschaft fuhrt fur Familienangehorige eines EWR Burgers die nicht die Staatsangehorigkeit eines Mitgliedstaats besitzen nicht zum Verlust des Aufenthaltsrechts wenn die Ehe oder die eingetragene Partnerschaft bis zur Einleitung des gerichtlichen Scheidungs oder Aufhebungsverfahrens oder bis zur Beendigung der eingetragenen Partnerschaft mindestens drei Jahre bestanden hat davon mindestens ein Jahr im Aufnahmemitgliedstaat oder dem Ehegatten oder dem Lebenspartner der nicht die Staatsangehorigkeit eines EWR Mitgliedstaats besitzt aufgrund einer Vereinbarung der Ehegatten oder der Lebenspartner oder durch gerichtliche Entscheidung das Sorgerecht fur die Kinder des EWR Burgers ubertragen wird oder es aufgrund besonders schwieriger Umstande erforderlich ist wie etwa bei Opfern von Gewalt im hauslichen Bereich wahrend der Ehe oder der eingetragenen Partnerschaft oder dem Ehegatten oder dem Lebenspartner der nicht die Staatsangehorigkeit eines EWR Mitgliedstaats besitzt aufgrund einer Vereinbarung der Ehegatten oder der Lebenspartner oder durch gerichtliche Entscheidung das Recht zum personlichen Umgang mit dem minderjahrigen Kind zugesprochen wird sofern das Gericht zu der Auffassung gelangt ist dass der Umgang solange er fur notig erachtet wird ausschliesslich im Aufnahmemitgliedstaat erfolgen darf Bevor die Betroffenen das Recht auf Daueraufenthalt erwerben bleibt ihr Aufenthaltsrecht an die Voraussetzung geknupft dass sie nachweisen konnen dass sie Arbeitnehmer oder Selbststandige sind oder fur sich und ihre Familienangehorigen uber ausreichende Existenzmittel verfugen so dass sie wahrend ihres Aufenthalts keine Sozialhilfeleistungen des Aufnahmemitgliedstaats in Anspruch nehmen mussen und dass sie uber einen umfassenden Krankenversicherungsschutz im Aufnahmemitgliedstaat verfugen oder dass sie bereits im Aufnahmemitgliedstaat als Familienangehorige einer Person gelten die diese Voraussetzungen erfullt Die betreffenden Familienangehorigen behalten ihr Aufenthaltsrecht ausschliesslich auf personlicher Grundlage Art 13 Abs 2 Unionsburgerrichtlinie Umsetzung in Deutschland Bearbeiten Hauptartikel Aufenthaltskarte Deutschland Weblinks BearbeitenRichtlinie 2004 38 EG Unionsburgerrichtlinie abgerufen am 13 Januar 2013Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Aufenthaltskarte amp oldid 220458418