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Die Richtlinie 2001 55 EG uber Mindestnormen fur die Gewahrung vorubergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen und Massnahmen zur Forderung einer ausgewogenen Verteilung der Belastungen die mit der Aufnahme dieser Personen und den Folgen dieser Aufnahme verbunden sind auf die Mitgliedstaaten ist eine Richtlinie der Europaischen Gemeinschaft welche Mindestnormen fur die Gewahrung vorubergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms von Fluchtlingen festlegt Sie wird auch als Massenzustrom Richtlinie oder Richtlinie zum vorubergehenden Schutz bezeichnet bisweilen auch als Notfall Richtlinie fur temporaren Schutz Richtlinie 2001 55 EGTitel Richtlinie 2001 55 EG des Rates vom 20 Juli 2001 uber Mindestnormen fur die Gewahrung vorubergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen und Massnahmen zur Forderung einer ausgewogenen Verteilung der Belastungen die mit der Aufnahme dieser Personen und den Folgen dieser Aufnahme verbunden sind auf die MitgliedstaatenBezeichnung nicht amtlich Massenzustrom RichtlinieGeltungsbereich EURechtsmaterie AuslanderrechtGrundlage EGV insbesondere Artikel 63 Nummer 2 Buchstaben a und b Verfahrensubersicht Europaische Kommission Europaisches Parlament IPEX WikiIn nationales Rechtumzusetzen bis 31 Dezember 2002Umgesetzt durch Deutschland 24 AufenthaltsgesetzFundstelle ABl L 212 7 August 2001 S 12 23Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung muss in nationales Recht umgesetzt worden sein Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten Die Richtlinie bietet einen Mechanismus einer EU weit koordinierten Aufnahme einer grossen Zahl von Fluchtlingen jenseits des individuellen Asylverfahrens und jenseits des Dublin Systems 1 Zustandig dafur einen Massenzustrom festzustellen ist der Rat der Europaischen Union Zum Schutz der Fluchtlinge aus der Ukraine beschlossen die Mitgliedstaaten am 3 Marz 2022 diese Richtlinie erstmals zu aktivieren Inhaltsverzeichnis 1 Vorgehen und Ziele Massenstrom und vorubergehender Schutz 2 Inhalt 2 1 Vergleich des vorubergehenden Schutzes zu anderen Asylformen 3 Umsetzung 3 1 Reformbestrebungen 3 2 Nicht Anwendung bis 2021 3 3 Erstmalige Anwendung 2022 Fluchtlinge aus der Ukraine 4 Siehe auch 5 Rechtsquellen 6 Literatur 7 EinzelnachweiseVorgehen und Ziele Massenstrom und vorubergehender Schutz BearbeitenDie Richtlinie wurde 2001 als Antwort auf den Zustrom von Burgerkriegsfluchtlingen wahrend der Jugoslawienkriege aus dem ehemaligen Jugoslawien fur aussergewohnliche Lagen geschaffen die mit dem geltenden Recht der Normallage nicht zu bewaltigen sind 2 Die EU Richtlinie sieht eine neben dem Fluchtlingsstatus nach Genfer Fluchtlingskonvention Abkommen uber die Rechtsstellung der Fluchtlinge 1951 Artikel 1 und dem subsidiaren Schutz nach der Qualifikationsrichtlinie Anerkennungsrichtlinie 2004 2011 Art 15 weitere bisher allerdings in keinem Fall angewendete Form des Schutzes vor namlich den vorubergehenden Schutz von Vertriebenen Der Begriff Vertriebene ist dabei weit gefasst weiter als der Begriff der staatlichen Vertreibung Er schliesst insbesondere ernsthaft von systematischen oder weit verbreiteten Menschenrechtsverletzungen Bedrohte oder Betroffene somit Fluchtlinge im Sinne der Genfer Konvention sowie Personen die aus Gebieten geflohen sind in denen ein bewaffneter Konflikt oder dauernde Gewalt herrscht Kriegsfluchtlinge mit ein Dieser Schutz greift erst wenn der Rat der Europaischen Union mit qualifizierter Mehrheit beschliesst dass ein Fluchtlingsstrom ein Massenzustrom ist Die Mitgliedstaaten geben dabei an wie viele Personen sie jeweils freiwillig aufnehmen finanzielle Unterstutzung gewahrt der Asyl Migrations und Integrationsfonds fruher der Europaischer Fluchtlingsfonds Der vorubergehende Schutz kann dann auf schnelle und unburokratische Weise gewahrt werden wobei der jeweilige Mitgliedstaat zur Registrierung verpflichtet ist und unter anderem fur eine angemessene Unterbringung und fur den Lebensunterhalt zu sorgen hat Personen mit vorubergehendem Schutz haben Zugang zum Arbeitsmarkt und mussen nicht in Aufnahmeeinrichtungen oder Fluchtlingsunterkunften wohnen Der Schutz endet nach einem Jahr verlangerbar auf insgesamt bis zu zwei Jahren bzw mit erneutem qualifiziertem Mehrheitsbeschluss des Rates auf insgesamt maximal drei Jahre oder endet jederzeit sobald der Rat dies mit qualifizierter Mehrheit beschliesst bietet also keine langfristige Bleibeperspektive Den Betroffenen ist es nicht verwehrt einen Antrag auf Asyl zu stellen Ziele dieser Richtlinie sind 3 die Schaffung von sozialen Mindeststandards fur Personen die vorubergehenden Schutz benotigen die Schaffung eines Solidaritatsmechanismus zwischen den EU Mitgliedstaaten zur ausgewogenen Verteilung und das Ermoglichen eines zeitlich beschrankten Aufenthaltsstatus fur die Schutzsuchenden Die Richtlinie wurde nach den Erfahrungen mit der grossen Zahl von Fluchtlingen aus dem ehemaligen Jugoslawien beschlossen Europaische Staaten hatten damals unburokratisch Fluchtlinge aufnehmen mussen was zur Bosnien De facto Unterstutzungsaktion in Osterreich und zu ahnlichen Massnahmen in anderen Staaten fuhrte 4 Eines der zunachst mit der Richtlinie ins Auge gefassten Ziele eine verbindliche Aufnahmequote fur die EU Mitgliedstaaten wurde jedoch fallengelassen Nach den Fluchtlingskrisen infolge der Burgerkriege im ehemaligen Jugoslawien wollte die EU einen gemeinsamen Mechanismus zur schnellen Aufnahme von Burgerkriegs fluchtlingen und Vertriebenen bei ahnlichen Krisen einrichten Fur jeden Mitgliedstaat sollte dabei eine verbindliche Aufnahmequote festgelegt werden In der Richtlinie einigte man sich jedoch lediglich auf Mindestnormen fur die temporare Aufnahme ansonsten blieb es beim Grundsatz der Freiwilligkeit Die Mitgliedstaaten konnen also weiterhin selbst ihre Aufnahmekapazitat bestimmen 5 Inhalt BearbeitenDie Richtlinie ist in neun Kapitel aufgeteilt Kapitel I Artikel 1 bis 3 In den allgemeinen Bestimmungen werden Gegenstand Definitionen und den Anwendungsbereich festgelegt Kapitel II Artikel 4 bis 7 regelt die Dauer und Durchfuhrung des vorubergehenden Schutzes Kapitel III Artikel 8 bis 16 regelt die Pflichten der Mitgliedstaaten gegenuber Personen die vorubergehenden Schutz geniessen Kapitel IV Artikel 17 bis 19 regelt das Asylverfahren im Rahmen des vorubergehenden Schutzes Kapitel V Artikel 20 bis 23 regelt die Ruckkehr sowie Massnahmen nach Ablauf des vorubergehenden Schutzes Kapitel VI Artikel 24 bis 26 enthalt Regelungen zur Solidaritat Kapitel VII Artikel 27 regelt die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehorden Kapitel VIII Artikel 28 enthalt besondere Bestimmungen Kapitel IX Artikel 29 bis 34 enthalt die Schlussbestimmungen Aus Artikel 2 wird deutlich dass in dieser Richtlinie der Begriff Vertriebene nicht in einem engen Sinne als auf von staatlicher Vertreibung Betroffene begrenzt ist Vielmehr bezeichnet dieser Begriff hier Staatsangehorige von Drittlandern oder Staatenlose die ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion haben verlassen mussen oder insbesondere nach einem entsprechenden Aufruf internationaler Organisationen evakuiert wurden und wegen der in diesem Land herrschenden Lage nicht sicher und dauerhaft zuruckkehren konnen und die gegebenenfalls in den Anwendungsbereich von Artikel 1 Abschnitt A der Genfer Fluchtlingskonvention oder von sonstigen internationalen oder nationalen Instrumenten die internationalen Schutz gewahren fallen Dies gilt insbesondere fur Personen i die aus Gebieten geflohen sind in denen ein bewaffneter Konflikt oder dauernde Gewalt herrscht ii die ernsthaft von systematischen oder weit verbreiteten Menschenrechtsverletzungen bedroht waren oder Opfer solcher Menschenrechtsverletzungen sind In Kapiteln II bis VI sind vier zentrale Bereiche geregelt 6 Dauer und Umsetzung des vorubergehenden Schutzes Kapitel II Nach Artikel 5 wird das Bestehen eines Massenzustroms von Vertriebenen durch einen mit qualifizierter Mehrheit herbeigefuhrten Beschluss des Europaischen Rats festgestellt und zwar auf Vorschlag der Europaischen Kommission Nach Artikel 4 wird die Notwendigkeit eines vorubergehenden Schutzes dabei zunachst fur die Dauer eines Jahres festgelegt wobei diese Frist zweimal um jeweils sechs Monate verlangert werden kann Zudem kann die Frist auf Antrag des Mitgliedstaats durch qualifizierten Mehrheitsbeschluss des Europaischen Rates fur ein weiteres Jahr auf eine Hochstdauer von insgesamt drei Jahren verlangert werden Artikel 6 legt fest dass der vorubergehenden Schutzes beendet ist wenn die Frist abgelaufen ist oder aber jederzeit aufgrund eines Beschlusses des Europaischen Rates der mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der Europaischen Kommission ergeht Pflichten der Mitgliedstaaten gegenuber Personen mit vorubergehenden Schutz Kapitel III Artikel 8 sieht die Vergabe von Aufenthaltstiteln und Hilfe bei der Vergabe von Visa vor Artikel 9 die Ausgabe von Dokumenten in einer fur den betreffenden Personenkreis verstandlichen Sprache und Artikel 10 die Registrierung dieser Personen durch den sie aufnehmenden Mitgliedsstaat Artikel 11 stellt klar dass diese Personen nicht beliebig von einem Mitgliedstaat in einen anderen reisen konnen es sei denn es bestehen diesbezuglich bilaterale Ubereinkunfte Nach Artikel 12 ist vorubergehend aufgenommenen Fluchtlingen grundsatzlich eine abhangige oder selbstandige Erwerbstatigkeit und der Zugang zu beruflicher Bildung zu gestatten allerdings steht es den Mitgliedstaaten frei Fluchtlingen den Arbeitsmarktzugang nur nachrangig zu gewahren wie es beispielsweise in Deutschland in Form der Vorrangprufung praktiziert wird Nach Artikel 13 mussen die Mitgliedstaaten fur eine angemessene Unterbringung und den Lebensunterhalt der Gefluchteten Sorge tragen sie haben zudem unbegleiteten Minderjahrigen und Personen die Folter oder Vergewaltigung oder anderen ernste Formen seelischer psychischer oder sexueller Gewalt erlitten haben die erforderliche medizinische und weitere Unterstutzung gewahren Artikel 14 legt fest dass minderjahrigen Fluchtlingen der Zugang zum Bildungssystem ebenso wie Einheimischen zu gewahren ist Artikel 15 legt fest dass die Zusammenfuhrung von Familien ermoglicht werden muss und nur in Ausnahmefallen abgelehnt werden kann und das Kindeswohl zu berucksichtigen ist Artikel 16 regelt die Vertretung und den Schutz von unbegleiteten minderjahrigen Fluchtlingen Zugang zu regularen Asylverfahren Kapitel IV Nach Artikel 17 bis 19 ist Fluchtlingen die vorubergehenden Schutz geniessen der Zugang zu den regularen Asylverfahren jederzeit offen zu halten Ruckkehr der betroffenen Fluchtlinge und Massnahmen nach Ablauf des Schutzes Kapitel V Artikel 20 bis 22 sehen einen Schutz fur freiwillig zuruckkehrende Personen vor und legt fest dass auch eine zwangsweise Ruckkehr nach Ablauf des Schutzes unter Wahrung der Menschenwurde vonstattengeht Nach Artikel 23 haben Personen nach Ablauf des Schutzes einen Anspruch auf Verlangerung des Aufenthalts wenn ihnen eine Reise angesichts ihres Gesundheitszustands vernunftigerweise nicht zugemutet werden kann Zudem kann der betreffende Mitgliedsstaat ihren Aufenthalt verlangern wenn sie minderjahrige Kinder haben bis diese ihren Schulabschnitt vollendet haben Nach Artikel 28 ist es den Mitgliedstaaten gestattet Personen vom vorubergehenden Schutz auszuschliessen wenn diese eine Gefahr fur die innere Sicherheit darstellen im Verdacht stehen sich Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig gemacht zu haben oder Handlungen begangen haben die den Zielen der Vereinten Nationen entgegenstehen Dabei ist der Grundsatz der Verhaltnismassigkeit zu berucksichtigen Vergleich des vorubergehenden Schutzes zu anderen Asylformen Bearbeiten Im Vergleich zum regularen Asyl nach der Genfer Konvention Konventionsfluchtling und zum subsidiar Schutzberechtigen die beide eine ausfuhrliche Beurteilung des Einzelfalles bezuglich personlicher Betroffenheit von Verfolgung respektive von ernsthaftem Schaden bei Ruckschiebung erfordern steht beim vorubergehenden Schutz im Vordergrund dem betreffenden Personenkreis auf schnellem und moglichst unburokratischem Wege Schutz zu verleihen Dabei wird von vornherein auch der Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Bildungsmassnahmen ermoglicht und keine Verpflichtung zum Aufenthalt in einer Aufnahmestelle oder Fluchtlingsunterkunft auferlegt Der Schutz bietet allerdings keine Langzeitperspektive da er auf ein bis zwei bzw insgesamt hochstens drei Jahre begrenzt ist und er zudem jederzeit vom Europaischen Rat aufgekundigt werden kann Die Richtlinie bietet den Mitgliedstaaten so die Basis fur eine rasche Reaktion auf eine Krise mit der eine Migration oder Evakuierung einer grossen Zahl von Personen einhergeht 7 Umsetzung BearbeitenGrossbritannien machte keinen Gebrauch von der Moglichkeit sich basierend auf Artikel 3 des dem Vertrag uber die Europaische Union und dem Vertrag zur Grundung der Europaischen Gemeinschaft beigefugten Protokolls uber die Position des Vereinigten Konigreichs und Irlands aus der Anwendung dieser Richtlinie auszunehmen Auf Irland hatte die Richtlinie zunachst keine Anwendung durch Entscheidung der Kommission 2003 690 EG findet sie auf Irland Anwendung 8 Danemark hingegen beteiligt sich nicht an der Richtlinie 9 In Deutschland wurde die Richtlinie durch 24 AufenthG umgesetzt 10 Die Umsetzung erfolgte mit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes zum 1 Januar 2005 Das mit Artikel 1 des Zuwanderungsgesetzes eingefuhrte Aufenthaltsgesetz ersetzte das fruhere Auslandergesetz von 1990 und regelt mit Wirkung zum 1 Januar 2005 den Aufenthalt von Drittstaatern also von Auslandern die keine Staatsangehorigkeit eines EU Mitglieds haben Reformbestrebungen Bearbeiten Im Mai 2015 berichtete das Nachrichtenportal DiePresse com die EU Kommission bereite einen Gesetzesvorschlag vor um diese Richtlinie zu andern und ein verpflichtendes permanentes System zur Umverteilung von Schutzbedurftigen in der EU im Fall eines Massenzustroms einzurichten Die Verteilung solle die Wirtschaftsleistung nach dem Bruttoinlandsprodukt die Bevolkerungsgrosse die Arbeitslosenquote und die Zahl der bisherigen Asylbewerber berucksichtigen 11 Nicht Anwendung bis 2021 Bearbeiten 2011 verlangten EVP Abgeordnete Italiens und Maltas angesichts der Zahl der Burgerkriegsfluchtlinge in Malta und in Italien den Solidaritatsmechanismus der Richtlinie zu aktivieren 12 In einer 2012 verfassten Entschliessung des Europaischen Parlaments wurde auf diese Richtlinie zur Begrundung einer verstarkten EU internen Solidaritat im Asylbereich hingewiesen 13 Angesichts der Fluchtlingskrise in Europa verwies die EGP im Zusammenhang mit der Forderung nach sicheren und legalen Wege zur Einreise in die EU auf diese Richtlinie die ALDE forderte Fluchtlinge sollten schon in UN Fluchtlingslagern in Drittstaaten vorubergehenden Schutz beantragen konnen 14 Im September 2015 reichten Abgeordnete der GUE NGL Fraktion einen Entschliessungsantrag ein mit der Aufforderung angesichts des derzeitigen Zustroms von Fluchtlingen unverzuglich die Richtlinie uber vorubergehenden Schutz Richtlinie 2001 55 EG zur Anwendung zu bringen 15 Wissenschaftler Vertreter von Forschungseinrichtungen und Parteipolitiker in Europa wiesen in diesem Zusammenhang auf die Moglichkeit hin die Syrien Krise als einen Fall fur die Anwendung der Richtlinie 2001 55 EG aufzufassen erklarten jedoch der hierzu notwendige EU Beschluss sei nicht absehbar 16 Als Grunde gegen eine Aktivierung dieser Richtlinie in der Fluchtlingskrise 2015 wurde unter anderem angegeben dass dieses Instrument bei der aus sowohl Vertriebenen als auch Wirtschaftsfluchtlingen zusammengesetzten Migration keinen zusatzlichen Wert biete und eine Massnahme wie Relocation Programme auf Basis des Vertrages von Lissabon mit der Umsiedlung von Schutzsuchenden aus Griechenland und Italien in andere EU Staaten vorzuziehen sei Zudem konne die Richtlinie als Pull Faktor betrachtet werden Zu den Pro Argumenten fur eine Aktivierung der Richtlinie zahle hingegen unter anderem die Moglichkeit der Familienzusammenfuhrung sowie die sich aus der Erwerbstatigkeit ergebende Entlastung der Asylsysteme und der damit verbundenen Sozialsysteme 4 Laut Winfried Kluth sei die Richtlinie auch deshalb nicht in der Fluchtlingskrise 2015 zur Anwendung gekommen weil die Mitgliedstaaten sich nicht auf einen Verteilungsmechanismus welcher zur Aktivierung der Richtlinie notwendig ist einigen konnten 17 Erstmalige Anwendung 2022 Fluchtlinge aus der Ukraine Bearbeiten Nach dem russischen Uberfall auf die Ukraine 2022 und einer absehbar hohen Zahl von Fluchtlingen bereitete der Rat fur Justiz und Inneres in einer ausserordentlichen Sitzung am 27 Februar 2022 einen Beschluss zum Bestehen eines Massenzustroms von Vertriebenen nach Art 5 der Richtlinie vor die nun erstmals zur Anwendung kame 18 19 20 Am 28 Februar 2022 forderte das Europaische Parlament in einem Entschliessungsantrag die Mitgliedstaaten dazu auf diesen Vorschlag zu billigen 21 Am 3 Marz 2022 einigten sich die Mitgliedstaaten auf die Aktivierung der Richtlinie 22 Der entsprechende Beschluss des Rats der Europaischen Union der fur die Anwendung der Richtlinie formell notwendig ist und die betroffenen Personen umschreibt erging am 4 Marz 2022 23 Siehe auch BearbeitenAsylpolitik der Europaischen UnionRechtsquellen BearbeitenRichtlinie 2001 55 EG UNHCR Kommentare zur Richtlinie 2001 55 EG englischsprachig Literatur BearbeitenB Spindler Vorubergehender Schutz Populistisches Schlagwort amp EU Richtlinie In asyl auf zeit asyl aktuell 3 2015 Asylkoordination Osterreich S 16 21 Mit einer ausfuhrlichen Darstellung des Hintergrundes sowie der Grunde warum 2015 eine Anwendung dieser Richtlinie in der sich anbahnenden Fluchtlingskrise nicht angestrebt worden ist A Schmidt Die vergessene Richtlinie 2001 55 EG fur den Fall eines Massenzustroms von Vertriebenen als Losung der aktuellen Fluchtlingskrise In ZAR 2015 S 205 212 Abrufbar bei Juris Einzelnachweise Bearbeiten SVR drangt auf eine starkere Europaisierung des Fluchtlingsschutzes In SVR Empfehlung Nr 4 Sachverstandigenrat deutscher Stiftungen fur Integration und Migration 15 September 2015 abgerufen am 13 Dezember 2015 Frank Schorkopf Das Dublin Recht in EU Gesetzgebung und Anwendungspraxis Strukturprobleme und Perspektiven In Die EU zwischen Niedergang und Neugrundung Wege aus der Polykrise Hrsg Markus Ludwigs Stefanie Schmahl Nomosverlag 2020 ISBN 978 3 8487 5977 4 S 68 Vorubergehender Schutz Nicht mehr online verfugbar Bundesamt fur Migration und Fluchtlinge BAMF archiviert vom Original am 22 Dezember 2015 abgerufen am 12 Dezember 2015 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bamf de a b Bernhard Spindler Vorubergehender Schutz Populistisches Schlagwort amp EU Richtlinie In asyl auf zeit asyl aktuell 3 2015 Asylkoordination Osterreich S 16 21 Marcus Engler Jan Schneider Deutsche Asylpolitik und EU Fluchtlingsschutz im Rahmen des Gemeinsamen Europaischen Asylsystems GEAS focus Migration Kurzdossier Institut fur Migrationsforschung und Interkulturelle Studien IMIS der Universitat Osnabruck 29 Mai 2015 abgerufen am 12 Dezember 2015 Marianne Haase Jan C Jugl Asyl und Fluchtlingspolitik der EU Bundeszentrale fur politische Bildung 27 November 2007 abgerufen am 12 Dezember 2015 Sergio Carrera Thierry Balzacq Security Versus Freedom A Challenge for Europe s Future Ashgate Publishing 2013 ISBN 978 1 4094 9580 2 S 47 49 englisch eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Entscheidung der Kommission vom 2 Oktober 2003 zum Antrag Irlands auf Annahme der Richtlinie 2001 55 EG des Rates uber Mindestnormen fur die Gewahrung vorubergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen und Massnahmen zur Forderung einer ausgewogenen Verteilung der Belastungen die mit der Aufnahme dieser Personen und den Folgen dieser Aufnahme verbunden sind auf die Mitgliedstaaten 2003 690 EG Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K 2003 3428 EUR Lex Vorubergehender Schutz im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen Zusammenfassung der Gesetzgebung In EUR Lex Amt fur Veroffentlichungen der Europaischen Union abgerufen am 12 Dezember 2015 Wolfram Molitor Verwaltungsvorschrift Auszug Zu 24 Aufenthaltsgewahrung zum vorubergehenden Schutz www migrationsrecht net abgerufen am 12 Dezember 2015 Kommission will Fluchtlinge bei Massenzustrom aufteilen DiePresse com 11 Mai 2015 abgerufen am 13 Dezember 2015 EU fur Ruckfuhrung von Fluchtlingen aus Tunesien EurActiv 31 Mai 2011 abgerufen am 13 Dezember 2015 Entschliessung des Europaischen Parlaments vom 11 September 2012 zu verstarkter EU interner Solidaritat im Asylbereich 2012 2032 INI Europaisches Parlament 11 September 2012 abgerufen am 12 Dezember 2015 Wo stehen die europaischen Parteien in der Fluchtlingskrise www foederalist eu 10 November 2015 abgerufen am 13 Dezember 2015 Entschliessungsantrag B8 0835 2015 vom 7 September 2015 eingereicht im Anschluss an Erklarungen des Rates und der Kommission gemass Artikel 123 Absatz 2 der Geschaftsordnung zu Migration und zur Lage der Fluchtlinge 2015 2833 RSP Europaisches Parlament 7 September 2015 abgerufen am 13 Dezember 2015 Christine Langenfeld Heinz Fassmann Gastbeitrag Fluchtlinge Steuern und schutzen FAZ 12 November 2015 abgerufen am 12 Dezember 2015 Ansichten der Fraktionen im Europaischen Parlament zu den Themen Migration und Flucht Nicht mehr online verfugbar Europaischer Salon ehemals im Original abgerufen am 12 Dezember 2015 1 2 Vorlage Toter Link publixphere net Seite nicht mehr abrufbar Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis Steffen Angenendt Jan Schneider EU Asylpolitik Faire kollektive Aufnahmeverfahren schaffen Stiftung Wissenschaft und Politik 12 Mai 2015 abgerufen am 12 Dezember 2015 Beschluss des FDP Prasidiums Perspektiven fur den Schutz von Kriegsfluchtlingen www liberale de 26 Oktober 2015 abgerufen am 12 Dezember 2015 Perspektiven fur den Schutz von Kriegsfluchtlingen Nicht mehr online verfugbar In Beschluss des Prasidiums der FDP Berlin 26 Oktober 2015 archiviert vom Original am 21 Dezember 2015 abgerufen am 13 Dezember 2015 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www fdp de Cornelia Ernst Die Ironie der Notfalle Die Linke im Europaparlament 31 Marz 2012 abgerufen am 12 Dezember 2015 Winfried Kluth im Interview mit rbb24 So ist die Rechtslage fur Ukrainer die nach Deutschland fluchten In rbb24 de 24 Februar 2022 abgerufen am 25 Februar 2022 Ausserordentliche Tagung des Rates Justiz und Inneres 27 Februar 2022 Europaischer Rat Rat der Europaischen Union abgerufen am 2 Marz 2022 Markus Balser Folgen des Krieges Hunderttausende fliehen aus der Ukraine Suddeutsche Zeitung 1 Marz 2022 Konrad Litschko Flucht aus der Ukraine Deutschland wappnet sich und hilft taz 28 Februar 2022 Europaisches Parlament Entschliessungsantrag zu Russlands Aggression gegen die Ukraine 2022 2564 RSP B9 0123 2022 28 Februar 2022 Nr 12 S 6 Historische Entscheidung EU einigt sich auf Schutzstatus fur Gefluchtete In n tv de 3 Marz 2022 abgerufen am 3 Marz 2022 Durchfuhrungsbeschluss EU 2022 382 des Rates vom 4 Marz 2022 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine im Sinne des Artikels 5 der Richtlinie 2001 55 EG und zur Einfuhrung eines vorubergehenden Schutzes abgerufen am 24 Marz 2022 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Richtlinie 2001 55 EG Massenzustrom Richtlinie amp oldid 233835850