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Der Raum der Freiheit der Sicherheit und des Rechts bezeichnet die interne Politik der Europaischen Union gem Art 67 AEUV mit dem Ziel Personen an den Binnengrenzen nicht zu kontrollieren und eine gemeinsame Politik in den Bereichen Asyl Einwanderung und Kontrollen an den Aussengrenzen zu entwickeln die sich auf die Solidaritat der Mitgliedstaaten grundet und gegenuber Drittstaatsangehorigen angemessen ist Ferner wirkt die Union darauf hin durch Massnahmen zur Verhutung und Bekampfung von Kriminalitat sowie von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zur Koordinierung und Zusammenarbeit von Polizeibehorden und Organen der Strafrechtspflege und den anderen zustandigen Behorden sowie durch die gegenseitige Anerkennung strafrechtlicher Entscheidungen und erforderlichenfalls durch die Angleichung der strafrechtlichen Rechtsvorschriften ein hohes Mass an Sicherheit zu gewahrleisten Schliesslich erleichtert die Union den Zugang zum Recht insbesondere durch den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher und aussergerichtlicher Entscheidungen in Zivilsachen Raum der Freiheit der Sicherheit und des Rechts Staaten die vollstandig teilnehmen in blau Irland hat ein Opt out mit der Moglichkeit des Opt in fur einzelne Falle Danemark hat ein generelles Opt out Nach dem Prinzip der begrenzten Einzelermachtigung ist der Raum der Freiheit der Sicherheit und des Rechts ein Bereich der geteilten Zustandigkeit zwischen der Union und den Mitgliedstaaten Art 4 Abs 2 lit j AEUV Der Europaische Rat legt die strategischen Leitlinien fur die gesetzgeberische und operative Programmplanung im Raum der Freiheit der Sicherheit und des Rechts fest Art 68 Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1 1 TREVI 1 2 Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres 1 2 1 Flankierende Massnahmen zum Freien Personenverkehr 1 2 2 Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen 1 3 Konzept eines Raums der Freiheit der Sicherheit und des Rechts 1 3 1 Schengen Raum und Besitzstand 1 3 2 Einwanderungspolitik 1 3 3 Asylpolitik 1 3 4 Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen 1 4 Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen 1 4 1 Instrumente 1 4 2 Beschlusse im Rahmen der PJZS 1 4 2 1 Polizeiliche Zusammenarbeit 1 4 2 2 Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen 1 5 Die gescheiterte Verfassung fur Europa 1 6 Vertrag von Lissabon und der Raum der Freiheit der Sicherheit und des Rechts 2 Siehe auch 3 Literatur 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenDie Politik der inneren Sicherheit wurde traditionell als ein Kernstuck der staatlichen Souveranitat betrachtet Von jeher bestanden deshalb auf diesem Gebiet erhebliche Vorbehalte der Mitgliedstaaten die sich nicht zu einer irgendwie gearteten Zusammenarbeit entschliessen konnten gegen eine europaische Integration TREVI Bearbeiten Mit dem Fortschreiten der Entwicklung des Europaischen Binnenmarkts und der damit verbundenen Freizugigkeit verstarkte sich jedoch auch die Wahrnehmung der damit verbundenen Risiken und Gefahren In Anbetracht dessen wurde auf einem Treffen des Europaischen Rates in Rom am 1 und 2 Dezember 1975 beschlossen in den Bereichen Inneres und Sicherheit enger zusammenzuarbeiten Zu diesem Zweck wurde die sogenannte TREVI Gruppe steht fur Terrorisme Radicalisme Extremisme et Violence Internationale oder aber fur den ersten Tagungsort Trevi eingerichtet Diese Gruppe bestand aus den Innenministern der Mitgliedstaaten der Europaischen Gemeinschaften und stand ausserhalb des institutionellen Rahmens der Europaischen Gemeinschaften deren Organe an der Tatigkeit der TREVI Gruppe nicht beteiligt waren Im Sinne intergouvernementaler Zusammenarbeit konnte die TREVI Gruppe keine verbindlichen Beschlusse fassen sie konnte lediglich Ubereinkommen ausarbeiten die jedoch einer Ratifikation der Mitgliedstaaten bedurften 1 2 Im Zuge der fortschreitenden Integration wurde deutlich dass insbesondere aus dem Binnenmarkt und der Freizugigkeit Gefahren fur die Mitgliedstaaten und ihre Burger erwachsen konnen Zu nennen sind insbesondere grenzuberschreitende Kriminalitat unkontrollierte Migration aber auch das Problem des gezielten Ausspielens der einzelnen nationalen Rechtsordnungen gegeneinander Die im Zuge des Binnenmarkts und der Freizugigkeit vorgesehene Offnung der Binnengrenzen und die Abschaffung der Personenkontrollen nur moglich war wenn die Mitgliedstaaten im Bereich der Uberwachung der Aussengrenzen kooperieren Andernfalls hatten Drittstaatsangehorige fur ihre Einreise bzw Zuwanderung den Mitgliedstaat mit den insofern liberalsten Vorschriften auswahlen von diesem aus dann aber in jeden anderen Mitgliedstaat ihrer Wahl weiterreisen konnen Diese Kooperation erfolgte in den Schengener Ubereinkommen von 1985 und 1990 Das Schengener Ubereinkommen von 1985 das einige der EG Mitgliedstaaten unterzeichneten sah zunachst eine Reduzierung der Grenzkontrollen vor aber noch keinen vollstandigen Abbau weil Sorgen vor einer Zunahme internationaler Kriminalitat und Terrorismus bestanden Die vollstandige Offnung der Binnengrenzen bewirkte erst das Schengener Durchfuhrungsubereinkommen von 1990 das erstmals eine Abstimmung der polizeilichen Aktivitaten in den Teilnehmerstaaten vorsah und am 26 Marz 1995 zu einem Wegfall der Binnengrenzkontrollen unter zunachst sieben EG Mitgliedstaaten fuhrte Es entstand der Schengen Raum Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres Bearbeiten Der Vertrag von Maastricht wies der EU die Kompetenzen fur die Harmonisierung der Asyl Visum und Zuwanderungsvorschriften in die Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres ihre sogenannte dritte Saule die anderen beiden waren die Europaischen Gemeinschaften und die Gemeinsame Aussen und Sicherheitspolitik uber die stark intergouvernemental gepragt war Beschlusse konnten nur einstimmig von allen Mitgliedstaaten im Rat der EU getroffen werden das Europaische Parlament hatte keine Mitspracherechte Rechtsetzungsaktivitaten der EU waren fur die Justiz und Innenpolitik jedoch zunachst ausdrucklich ausgeschlossen worden Gemeinsame Gesetze konnten deshalb anfangs nur durch eigene volkerrechtliche Vertrage sogenannte Ubereinkommen oder Konventionen geschlossen werden die von allen nationalen Parlamenten ratifiziert werden mussten Flankierende Massnahmen zum Freien Personenverkehr Bearbeiten Die flankierenden Massnahmen zum Freien Personenverkehr stellten eine Politik der Europaischen Gemeinschaft dar und befassen sich mit Wanderungsbewegungen von Drittstaatsangehorigen Insofern bildeten sie einerseits einen Teil des Freien Personenverkehrs indem sie die lediglich Unionsburger selbst betreffende Freizugigkeit erganzten Die flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr umfassten die Asylgewahrung die Aufnahme von Fluchtlingen die Visum politik sowie die Einwanderung aus Drittstaaten Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen Bearbeiten Die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen JZZ wurde auch eingefuhrt Konzept eines Raums der Freiheit der Sicherheit und des Rechts Bearbeiten Dies anderte sich mit dem Vertrag von Amsterdam von 1997 der das Konzept eines Raums der Freiheit der Sicherheit und des Rechts ausdrucklich in den Rang eines Zieles der Union gehoben hat Zugleich wurden mit dem Vertrag von Amsterdam die JZZ und die flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr aus der intergouvernementalen 3 Saule der EU in die supranationale 1 Saule uberfuhrt vergemeinschaftet sodass daruber nun im Mitentscheidungsverfahren mit Mehrheitsentscheid im Rat und Mitspracherecht fur das Europaische Parlament entschieden wurde fur sie galt somit das Mitentscheidungsverfahren bei dem das Europaische Parlament und der Rat der Europaischen Union gemeinsam Gesetze erlassen konnten Der Vertrag von Amsterdam 1997 uberfuhrte die Kompetenzen fur die Harmonisierung der Asyl Visum und Zuwanderungsvorschriften sowie der justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen JZZ in die supranational ausgerichtete erste Saule zu mithin den EG Vertrag Nach Art 14 Abs 2 des EG Vertrages EGV sollte in einem Raum ohne Binnengrenzen der freie Verkehr von Personen gewahrleistet sein Dies betraf ausdrucklich nicht nur die Unionsburger sondern auch Drittstaatsangehorige Dementsprechend sieht Art 62 Nr 1 EGV fur beide Gruppen die Abschaffung der Personenkontrollen an den Binnengrenzen vor Seit Ubernahme der Vorschriften uber den freien Personenverkehr in die supranational ausgerichtete erste Saule der EU vollzog sich die Rechtssetzung in diesem Bereich im institutionellen Rahmen und nach den Bestimmung des EGV Nach Art 61 ff erlasste der Rat hierzu Massnahmen er war also nicht auf eine bestimmte Handlungsform sondern kann zwischen den in Art 249 EGV genannten Rechtsakten insbesondere der Verordnung und der Richtlinie frei wahlen Massnahmen im Bereich des freien Personenverkehrs unterlagen grundsatzlich in vollem Masse der Gerichtsbarkeit des Europaischen Gerichtshofs Fur das Vorabentscheidungsverfahren nach Art 234 EGV bestand jedoch die Besonderheit dass gemass Art 68 Abs 1 EGV vorlageberechtigt und gleichzeitig vorlageverpflichtet nur solche nationalen Gerichte sind deren Entscheidungen mit Rechtsmitteln nicht mehr angefochten werden konnten Nach Art 68 Abs 3 EGV konnten der Rat die Kommission und die Mitgliedstaaten beim EuGH auch Gutachten uber die Auslegung von Rechtsakten im Bereich des freien Personenverkehrs einholen Titel IV des EG Vertrags sah eine Reihe von einschrankenden flankierenden Massnahmen vor Es waren dies Festlegung von Normen und Verfahren die die Mitgliedstaaten bei Kontrollen an der EU Aussengrenze einzuhalten haben Art 62 Nr 2 lit a EGV Festlegung gemeinsamer Visumvorschriften visumpflichtige Drittstaaten Voraussetzungen fur Visumserteilung einheitliche Visumsgestaltung Art 62 Nr 2 lit b EGV Harmonisierungen im Asyl und Fluchtlingsrecht Bestimmung des zustandigen Mitgliedstaats Mindestnormen fur die Anerkennung von Drittstaatsangehorigen als Fluchtlinge bzw Asylberechtigte sowie fur ihre Aufnahmen und ihren Schutz im Mitgliedstaat EU interne Lastenverteilung Art 63 Nr 1 2 EGV Harmonisierungen im Einwanderungsrecht Einreise und Aufenthaltsvoraussetzungen fur legale Einwanderung Bekampfung illegaler Einwanderung Schengen Raum und Besitzstand Bearbeiten Hauptartikel Schengen Raum und Schengen Besitzstand Der Wegfall der Personenkontrollen an den Binnengrenzen bei gleichzeitigem Ausbau der Kontrollen an der Schengen Aussengrenze ist mittlerweile erfolgt Die teilnehmenden Staaten bilden heute den Schengen Raum Im Zuge dessen sind mehrere Austausch und Weiterbildungsprogramme fur Grenzbeamte aufgelegt worden u a SHERLOCK ODYSSEUS und ARGO Im Bereich der gemeinsamen Visumspolitik sind inzwischen die Verordnung EU 2018 1806 EU Visum Verordnung uber die visumpflichtigen Drittstaaten die Verordnung EG Nr 1683 95 uber eine einheitliche Visagestaltung sowie die Verordnung EG Nr 810 2009 Visakodex ergangen Auf dem EU Gipfel in Tampere 1999 war die Einrichtung gemeinsamer Buros in Drittstaaten fur die Ausstellung von EU Visa beschlossen worden die erste solche Einrichtung bestand in Istanbul Die Richtlinie 2004 38 EG Freizugigkeitsrichtlinie erweiterte zudem das Recht auf die visumfreie Einreise auch auf an sich visumpflichtige Familienangehorige Drittstaatsangehorige von EWR Burgern die ihr Recht auf Freizugigkeit wahrnehmen 3 4 Einwanderungspolitik Bearbeiten Hauptartikel Gemeinsame Einwanderungspolitik Mindeststandards fur die Einreise und Aufenthaltsbedingungen fur legale Einwanderer wurden durch mehrere Richtlinien festgelegt Richtlinie 109 03 sichert Personen die sich mindestens funf Jahre legal in einem EU Staat aufhalten deren Unterhalt gesichert ist und die uber eine Krankenversicherung verfugen die Gleichbehandlung mit Inlandern bei Arbeit Bildung Sozialleistungen etc zu Richtlinie 86 03 regelt die Familienzusammenfuhrung Ein Richtlinienvorschlag der Kommission aus dem Jahr 2001 befasst sich mit dem Einreiserecht fur bestimmte Erwerbstatige fur die auf dem Arbeitsmarkt Bedarf besteht Die illegale Einwanderung wird unter anderem mit Richtlinie 51 01 bekampft die Geldstrafen fur hierin verwickelte Beforderungsunternehmen vorsieht In seiner Entscheidung Nr 2004 573 EG regelt der Rat die Ruckfuhrung illegal eingereister Drittstaatsangehoriger mit Sammelflugen Asylpolitik Bearbeiten Hauptartikel Asylpolitik der Europaischen Union Die asyl und fluchtlingspolitischen Auftrage des Art 63 EGV hat der Rat bisher erst teilweise umgesetzt Die Bestimmung des fur die Prufung von Asylantragen zustandigen Staats erfolgt heute durch die an das altere Dubliner Ubereinkommen anknupfende Verordnung 604 2013 zur Vermeidung von Mehrfachantragen wurde das Fingerabdrucksystem EURODAC etabliert nbsp Burgerkriegsfluchtlinge aus BosnienMindestnormen fur die Aufnahme von Asylbewerbern stellt RL 2003 9 auf sie beziehen sich u a auf Wohnung Ernahrung und Kleidung auf die Wahrung der familiaren Einheit auf arztliche Betreuung und den Zugang zu Bildung Nach einem Jahr Aufenthalt soll dem Asylbewerber uberdies der Zugang zum Arbeitsmarkt gewahrt werden Mindestnormen fur die Anerkennung als Fluchtling bzw Asylberechtigter sind in Richtlinie 2011 95 EU Qualifikationsrichtlinie vormals 2004 83 EG festgelegt Zur Finanzierung von Massnahmen bei einem Massenzustrom von Fluchtlingen wurde ein Europaischer Fluchtlingsfonds mit einem Volumen von circa 200 Mio Euro fur den Zeitraum von 2000 bis 2004 eingerichtet 5 in den Zeitraumen 2005 2007 2008 2010 und 2011 2013 fortgefuhrt und ab 2014 durch einen umfassenden Asyl Migrations und Integrationsfonds abgelost 6 fur Pilotprojekte zugunsten von Fluchtlingen standen in geringerem Umfang Mittel aus dem bis 2007 7 laufenden EQUAL Programm des Europaischen Sozialfonds zur Verfugung Ein Aktionsplan aus dem Jahr 1998 sah zudem die Bildung einer Taskforce Asyl und Migration sowie Vorschlage zur Eindammung der Fluchtlingsflut aus bestimmten Landern durch humanitare Hilfe vor auch in Zusammenarbeit mit dem UNHCR Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen Bearbeiten Wahrend die Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen in der 3 Saile verblieb wurde die JZZ gemeinsam mit dem Freien Personenverkehr 1997 durch den Vertrag von Amsterdam in die supranational ausgerichtete erste Saule uberfuhrt vergemeinschaftet Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen Bearbeiten Lediglich erhielten mit dem Vertrag von Amsterdam einige Mitgliedstaaten fur die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen Souveranitatsvorbehalte aufrecht sodass sie als einziger Politikbereich in der dritten Saule verblieb Allerdings wurden auch hier die Entscheidungsverfahren vereinfacht indem nun der Rat der EU durch einstimmigen Beschluss Recht setzen konnte ohne dass eine nationale Ratifizierung notwendig war Die PJZS war damit der einzige Bereich in dem die Europaische Union Gesetze erlassen konnte ohne dass das Europaische Parlament oder nationale Parlamente daran beteiligt waren Sie galt deshalb haufig als Beispiel fur das Demokratiedefizit der Europaischen Union Die Grundausrichtung der PJZS wurde vom Rat der EU in sogenannten Rahmenprogrammen festgelegt etwa GROTIUS STOP FALCONE und AGIS Wichtige Schritte bei der Entwicklung der PJZS waren insbesondere die Errichtung des europaischen Polizeiamts Europol 1995 zunachst noch durch ein Ubereinkommen gegrundet und 2009 in den PJZS Rahmen uberfuhrt und der europaischen Justizbehorde Eurojust 2002 Der Schwerpunkt der Aktivitaten von Europol bestand im Sammeln und Auswerten von Informationen uber grenzuberschreitende Kriminalitat sowie in der Kriminalitatsforschung und der Aus und Fortbildung von Polizeibeamten Eurojust unterstutzte die Koordinierung der Mitgliedstaaten etwa bei Ermittlungs und Strafverfolgungsmassnahmen und wirkte auf die Erleichterung von Rechtshilfe und Auslieferungsersuchen hin Obwohl im Rahmen der PJZS mehrere bedeutende Beschlusse gefasst wurden siehe unten wurden immer wieder auch Defizite bei der Nutzung und Umsetzung der neu geschaffenen Instrumente beklagt Nationale Polizeibeamte hegten gegenuber einer europaischen Zusammenarbeit haufig Vorbehalte was die grenzuberschreitende Kommunikation und Kooperation erschwerte Die Zusammenarbeit der Justizbehorden wurde hingegen meist besser eingeschatzt als die der Polizeien Ubergeordnetes Ziel der PJZS war nach Art 29 EU Vertrag die Gewahrleistung eines hohen Masses an Sicherheit durch ein gemeinsames Vorgehen der Polizei und Justizbehorden der Mitgliedstaaten bei der Verhutung und Bekampfung der Kriminalitat insbesondere des Terrorismus des Menschen Waffen und Drogenhandels von Korruption Betrug und Straftaten gegenuber Kindern und Frauen Erreicht werden sollte dieses Ziel nach Art 30 31 EU Vertrag unter anderem durch eine Zusammenarbeit der Polizeibehorden im operativen Bereich bei der Datenerhebung bei Aus und Weiterbildung und bei der Bewertung von Ermittlungstechniken sowie den Austausch von Personal Im Justizbereich wurde die Erleichterung der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei Gerichtsverfahren und bei der Vollstreckung von Entscheidungen angestrebt Auch die Erleichterung der Auslieferung die Harmonisierung von Rechtsvorschriften und der Abbau von Kompetenzkonflikten waren Ziele der PJZS Ausserdem sollten Mindestanforderungen an die Tatbestandsmerkmale und Strafen fur bestimmte Straftaten eingefuhrt werden Zentrales Gewicht kam im Bereich der PJZS dem Rat der Europaischen Union zu der nach Art 34 EU Vertrag fur den Beschluss samtlicher politischer Massnahmen zustandig war Ubernommen wurde dies von der Formation als Rat fur Justiz und Inneres Die Regierungen der Mitgliedstaaten hatten damit die vollstandige Kontrolle uber diesen Politikbereich Art 33 EU Vertrag stellte zudem ausdrucklich klar dass die PJZS nicht die Zustandigkeit der Mitgliedstaaten fur die Aufrechterhaltung der offentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit beruhrte Nach Art 36 EU Vertrag wurde der Rat von einem aus hohen Beamten der Mitgliedstaaten bestehenden Ausschuss unterstutzt dem Koordinierungsausschuss fur den Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen kurz Artikel 36 Ausschuss Dieser Ausschuss richtete Stellungnahmen an den Rat und wirkte bei der Vorbereitung seiner Beschlusse im Rahmen der PJZS mit Die operative Tatigkeit im Rahmen der PJZS erfolgte im Wesentlichen durch Europol und Eurojust Daneben gab es eine Taskforce der europaischen Polizeichefs die jedoch nur zwei Mal jahrlich tagte und selbst bei ihren eigenen Mitgliedern unter Akzeptanzproblemen litt Die Europaische Polizeiakademie im englischen Bramshill schliesslich befasste sich mit der Aus und Weiterbildung von Polizeibeamten in Themenbereichen mit europaischem Bezug Die Rolle der Europaischen Kommission war in der PJZS vergleichsweise schwach ausgepragt Sie besass nach Art 34 Abs 2 EU Vertrag lediglich ein Initiativrecht und wurde nach Art 36 Abs 2 EU Vertrag an den Arbeiten des Rates in vollem Umfang beteiligt Ausserdem konnte sie beim Europaischen Gerichtshof Nichtigkeitsklage gegen PJZS Massnahmen erheben Das Europaische Parlament schliesslich musste nach Art 39 EU Vertrag vor dem Erlass bestimmter Massnahmen des Rates angehort werden es wurde regelmassig uber die Arbeit im Bereich der PJZS unterrichtet und konnte Anfragen und Empfehlungen an den Rat richten Einmal jahrlich fuhrte es eine Aussprache zu den Fortschritten der PJZS durch es hatte jedoch keine eigenen Mitentscheidungsrechte Die PJZS unterlag der Judikatur des Europaischen Gerichtshofs in geringerem Masse als die Politiken der Europaischen Gemeinschaften aber erheblich starker als die Gemeinsame Aussen und Sicherheitspolitik Er entschied nach Art 35 Abs 1 2 EU Vertrag im Wege der Vorabentscheidung uber Auslegung und Gultigkeit von PJZS Massnahmen soweit die Mitgliedstaaten ihre nationalen Gerichte zu entsprechenden Vorlagen ermachtigt haben Daneben konnten nach Art 35 Abs 6 EU Vertrag die Mitgliedstaaten und die Kommission beim EuGH Nichtigkeitsklage gegen bestimmte PJZS Massnahmen erheben Art 35 Abs 7 EUV schliesslich sah ein Verfahren vor wenn Mitgliedstaaten die PJZS Massnahmen nicht in angemessener Weise umsetzten entsprechend dem Vertragsverletzungsverfahren fur den Bereich der Europaischen Gemeinschaften Instrumente Bearbeiten Dem Rat stand bei Durchfuhrung der PJZS folgendes Instrumentarium zur Verfugung Gemeinsame Standpunkte die allgemein das Vorgehen der Union in einer bestimmten Frage bestimmten Rahmenbeschlusse die die Angleichung von Rechts und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten vorsahen und ahnlich wie die Richtlinien im Bereich der Europaischen Gemeinschaften nur hinsichtlich des Ziels nicht aber der Vorgehensweise bindend waren Beschlusse die der Verwirklichung der ubrigen nicht auf Rechtsangleichung gerichteten Ziele der PJZS dienten und bindend aber nicht unmittelbar wirksam waren Ubereinkommen die der Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten bedurften und erst wirksam wurden wenn sie von mindestens der Halfte der Mitgliedstaaten angenommen worden waren und auch dann nur fur diese Durchfuhrungsbeschlusse die der Konkretisierung der Beschlusse und Ubereinkommen dienten Entscheidungen wurden dabei grundsatzlich einstimmig getroffen eine Ausnahme bildeten nur die Durchfuhrungsbeschlusse Diese wurden mit qualifizierter Mehrheit gefasst soweit sie Beschlusse konkretisierten soweit sie der Umsetzung von Ubereinkommen dienten war eine Zweidrittelmehrheit erforderlich Als ein weiteres Instrument konnte der Rat nach Art 38 24 EU Vertrag auch volkerrechtliche Vertrage mit Drittstaaten oder internationalen Organisationen abschliessen Die Verhandlungen wurden dabei anders als bei Vertragsverhandlungen im Rahmen der Europaischen Gemeinschaften nicht von der Kommission gefuhrt sondern vom Ratsvorsitz der sich aber der Unterstutzung durch die Kommission bedienen konnte Auch im Bereich der PJZS war grundsatzlich eine verstarkte Zusammenarbeit einzelner Mitgliedstaaten moglich Art 40 40b EU Vertrag stellten hierfur jedoch besondere uber den allgemeinen Rahmen der Art 43ff EU Vertrag hinausgehende Anforderungen auf Letztlich kam es in keinem Fall dazu Finanziert wurden die Verwaltungsausgaben fur die PJZS nach Art 41 EU Vertrag vollstandig vom EU Haushalt Operative Ausgaben gingen ebenfalls zulasten der EU soweit der Rat nicht einstimmig einen Beschluss fasste dass die Mitgliedstaaten die operativen Entscheidungen fur eine bestimmte Massnahme ubernahmen Beschlusse im Rahmen der PJZS Bearbeiten Beschlusse fielen allein im Rat der EU in der Formation als Rat fur Justiz und Inneres der grundsatzlich einstimmig entschied Polizeiliche Zusammenarbeit Bearbeiten Einen wichtigen Schritt bei der Erleichterung der polizeilichen Zusammenarbeit im operativen Bereich stellte das fur Griechenland Italien und Norwegen am 12 Juni 1962 fur Deutschland am 1 Januar 1977 und inzwischen fur insgesamt 50 Staaten in Kraft getretene Europaische Ubereinkommen vom 20 April 1959 uber die Rechtshilfe in Strafsachen 8 9 10 dar das unter anderem Regeln fur die Ubergabe gestohlener Gegenstande die Uberstellung von Personen die Zeugenvernehmung in anderen Mitgliedstaaten per Videoschaltung die Telefonuberwachung und die Einrichtung gemeinsamer Ermittlungsgruppen vorsieht 2002 unterbreitete Spanien einen Vorschlag fur ein Ubereinkommen zur Bekampfung des Drogenhandels auf hoher See Auch ergingen einige Beschlusse uber den polizeilichen Informationsaustausch so etwa im Bereich des Terrorismus der Bewegung von Gruppen sowie des Schutzes von Personen des offentlichen Lebens Wiederholt vorgeschlagen wurden vergleichbare Massnahmen fur den Bereich des Fussballrowdytums Im Bereich des Zolls wurden das Neapel Ubereinkommen uber Amtshilfe und Zusammenarbeit der Zollverwaltungen sowie ein Zusatzubereinkommen uber den Einsatz von Informationstechnologie geschlossen Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen Bearbeiten Zur Erleichterung der Zusammenarbeit bei Gerichtsverfahren und Vollstreckung wurden u a der Rahmenbeschluss 2005 214 JI 11 uber die Anerkennung von in anderen Mitgliedstaaten verhangten Geldstrafen und Geldbussen das Ubereinkommen 98 C 216 01 12 uber die Anerkennung des Entzugs der Fahrerlaubnis sowie der Beschluss 2003 335 JI 13 uber die Zusammenarbeit bei der Verfolgung von Volkermord angenommen Zur Erleichterung der Auslieferung wurde durch den Rahmenbeschluss 2002 584 JI 14 ein Europaischer Haftbefehl geschaffen Er ist auf Festnahme und Ubergabe von sich in anderen Mitgliedstaaten aufhaltenden Personen zum Zwecke der Strafverfolgung bzw vollstreckung gerichtet Seine Vollstreckung darf vom ersuchten Staat nur unter bestimmten Voraussetzungen verweigert werden Durch diverse Rahmenbeschlusse wurden Mindestanforderungen an die Tatbestandsmerkmale und Strafen fur bestimmte Verbrechen niedergelegt so etwa fur Drogenhandel Nr 2004 757 JI 15 Geldfalschung Nr 2000 383 JI 16 Menschenhandel Nr 2002 629 JI 17 Beihilfe zu unerlaubter Einreise bzw unerlaubten Aufenthalt Nr 2002 946 JI 18 Sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornografie Nr 2004 68 JI 19 Des Weiteren erging 2005 ein Rahmenbeschluss 2005 212 JI 20 uber die Einziehung von Tatwerkzeugen und Tatfruchten und der Rahmenbeschluss 2009 315 JI 21 mit dem ein Europaisches Strafregisterinformationssystem geschaffen wurde und das Europaische Ubereinkommen uber die Rechtshilfe in Strafsachen teilweise ersetzt wurde Grunbucher befassten sich mit Alternativen zur Untersuchungshaft bzw der Gewahrleistung verfahrensrechtlicher Mindestgarantien 1999 hat sich die Kommission mit Fragen des Opferschutzes befasst Die gescheiterte Verfassung fur Europa Bearbeiten Hauptartikel Vertrag uber eine Verfassung fur Europa Im EU Verfassungsvertrag 2004 einigten sich die Mitgliedstaaten schliesslich darauf die PJZS als eigenstandige Saule der EU abzuschaffen und auch fur diesen Bereich das ordentliche Gesetzgebungsverfahren einzufuhren das Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit im Rat und ein gleichberechtigtes Mitentscheidungsrecht des Europaischen Parlaments vorsah Zugleich sollte der organisatorische Rahmen der Zusammenarbeit in Strafsachen vereinfacht werden indem etwa die bis dahin rechtlich eigenstandigen Institutionen Europol und Eurojust als Agenturen der Europaischen Union anerkannt wurden Obwohl der Verfassungsvertrag 2005 nach gescheiterten Referenden in Frankreich und den Niederlanden aufgegeben wurde wurden die entsprechenden Bestimmungen in den Vertrag von Lissabon 2007 ubernommen Vertrag von Lissabon und der Raum der Freiheit der Sicherheit und des Rechts Bearbeiten Der Vertrag von Lissabon der am 1 Dezember 2009 in Kraft trat hat all diese Massnahmen unter dem Politikbereich der Raum der Freiheit der Sicherheit und des Rechts zusammengefasst und im Rahmen der Politikbereiche justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen und polizeiliche Zusammenarbeit vergemeinschaftet Damit wurde die fruhere 3 Saule in den Vertrag uber die Arbeitsweise der Europaischen Union ubernommen Zugleich wurden die flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr in Politik im Bereich Grenzkontrollen Art 77 AEUV Asyl Art 78 AEUV und Einwanderung Art 79 AEUV umbenannt Die Entscheidungen uber die Innen und Justizpolitik in der EU werden seitdem getroffen nunmehr grundsatzlich nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren das dem Mitentscheidungsverfahren entspricht Irland und Danemark wirken aufgrund von Zusatzprotokollen nur sehr begrenzt an den Politiken in den Bereichen Justiz und Inneres mit Dasselbe galt auch fur das Grossbritannien vor dessen Ausscheiden aus der EU Siehe auch BearbeitenRat fur Justiz und Inneres Haager Programm Stockholmer ProgrammLiteratur BearbeitenChristoph Gusy Jan Peter Mohle Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit In Werner Weidenfeld Wolfgang Wessels Hrsg Jahrbuch der Europaischen Integration 2020 Nomos 2020 ISBN 978 3 8487 6721 2 S 291 296 Giovanni Arcudi Michael E Smith The European Gendarmerie Force A solution in search of problems In European Security Band 22 Nr 1 2013 S 1 20 doi 10 1080 09662839 2012 747511 englisch Stefan Braum Europaische Strafgesetzlichkeit Vittorio Klostermann Frankfurt am Main 2003 Teresa Eder Welche Befugnisse hat die Europaische Gendarmerietruppe In Der Standard 5 Februar 2014 derstandard at Svenja Kahlke Eurojust Auf dem Weg zu einer europaischen Staatsanwaltschaft Die Justitielle Zusammenarbeit in Strafsachen innerhalb der Europaische Union Logos Berlin 2004 Peter Christian Muller Graff Friedemann Kainer Zusammenarbeit in Strafsachen In Werner Weidenfeld Wolfgang Wessels Hrsg Europa von A bis Z Berlin 2006 ISBN 3 8329 1378 5 S 388 ff Thomas Oppermann Europarecht Munchen 2005 ISBN 3 406 53541 0 S 510 ff Andreas Rasner Erforderlichkeit Legitimitat und Umsetzbarkeit des Corpus Juris Florenz Eine Analyse am Beispiel des Art 1 Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europaischen Gemeinschaften und gleichgestellte Straftaten Duncker amp Humblot Berlin 2005 Helmut Satzger Die Europaisierung des Strafrechts Eine Untersuchung zum Einfluss des Europaischen Gemeinschaftsrechts auf das deutsche Strafrecht Carl Heymanns Koln Berlin Bonn Munchen 2001 Martin Wasmeier Hrsg Das Strafrecht der Europaischen Union Europaische Kommission GD Justiz und Inneres Nomos Baden Baden 2003 Europaische Kommission Mitteilung der Kommission an das Europaische Parlament und den Rat Ein Raum der Freiheit der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Burger KOM 2009 0262 endg 10 Juni 2009 PDF HTML und DOC mehrsprachig Hochrangige Beratende Gruppe zur Zukunft der Europaischen Justizpolitik Losungsvorschlage fur das kunftige Programm der EU im Justizbereich Juni 2008 PDF Datei 400 kB Rat der Europaischen Union Textentwurf fur einen Europaischen Pakt zu Einwanderung und Asyl 24 September 2008 PDF Datei 156 kB Sonja Buckel Welcome to Europe Die Grenzen des europaischen Migrationsrechts Juridische Auseinandersetzungen um das Staatsprojekt Europa Transcript Bielefeld 2013 Peter Christian Muller Graff Friedemann Kainer Asyl Einwanderungs und Visapolitik In Werner Weidenfeld Wolfgang Wessels Hrsg Europa von A bis Z Berlin 2006 ISBN 3 8329 1378 5 S 69ff Thomas Oppermann Europarecht Munchen 2005 ISBN 3 406 53541 0 S 504ff Weblinks BearbeitenRaum der Freiheit der Sicherheit und des Rechts Justiz Freiheit und Sicherheit In EUR Lex Zusammenfassung nach Thema Zusammenfassungen zur EU Gesetzgebung Amt fur Veroffentlichungen der Europaischen Union abgerufen am 15 Oktober 2021 Statewatch Observatory The Stockholm Programme The Shape of Things to Come Freier Personenverkehr Asyl und Immigration In EUR Lex Einzelnachweise Bearbeiten Schrittweiser Aufbau eines Raums der Freiheit der Sicherheit und des Rechts Zusammenfassung der Gesetzgebung In EUR Lex Amt fur Veroffentlichungen der Europaischen Union abgerufen am 29 Oktober 2021 The Story of the New European Police Office EUROPOL Memento des Originals vom 4 September 2009 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde 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Gemeinschaftsinitiative EQUAL Nicht mehr online verfugbar Bundesministerium fur Arbeit und Soziales archiviert vom Original am 23 Januar 2013 abgerufen am 19 April 2014 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www equal esf de Europaisches Ubereinkommen uber die Rechtshilfe in Strafsachen In coe int Abgerufen am 29 Oktober 2021 BGBl 1964 II S 1369 1386 Ubereinkommen gemass Artikel 34 des Vertrags uber die Europaische Union vom Rat erstellt uber die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europaischen Union Erklarung des Rates zu Artikel 10 Absatz 9 Erklarung des Vereinigten Konigreichs zu Artikel 20 Rahmenbeschluss 2005 214 JI des Rates vom 24 Februar 2005 uber die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbussen Ubereinkommen aufgrund von Artikel K 3 des Vertrags uber die Europaische Union uber den Entzug der Fahrerlaubnis Beschluss 2003 335 JI des Rates vom 8 Mai 2003 betreffend die Ermittlung und Strafverfolgung von Volkermord Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen 2002 584 JI Rahmenbeschluss des Rates vom 13 Juni 2002 uber den Europaischen Haftbefehl und die Ubergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten Stellungnahmen bestimmter Mitgliedstaaten zur Annahme des Rahmenbeschlusses Rahmenbeschluss 2004 757 JI des Rates vom 25 Oktober 2004 zur Festlegung von Mindestvorschriften uber die Tatbestandsmerkmale strafbarer Handlungen und die Strafen im Bereich des illegalen Drogenhandels Rahmenbeschluss des Rates vom 29 Mai 2000 uber die Verstarkung des mit strafrechtlichen und anderen Sanktionen bewehrten Schutzes gegen Geldfalschung im Hinblick auf die Einfuhrung des Euro 2002 629 JI Rahmenbeschluss des Rates vom 19 Juli 2002 zur Bekampfung des Menschenhandels 2002 946 JI Rahmenbeschluss des Rates vom 28 November 2002 betreffend die Verstarkung des strafrechtlichen Rahmens fur die Bekampfung der Beihilfe zur unerlaubten Ein und Durchreise und zum unerlaubten Aufenthalt Rahmenbeschluss 2004 68 JI des Rates vom 22 Dezember 2003 zur Bekampfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornografie Rahmenbeschluss 2005 212 JI des Rates vom 24 Februar 2005 uber die Einziehung von Ertragen Tatwerkzeugen und Vermogensgegenstanden aus Straftaten Rahmenbeschluss 2009 315 JI des Rates vom 26 Februar 2009 uber die Durchfuhrung und den Inhalt des Austauschs von Informationen aus dem Strafregister zwischen den MitgliedstaatenPolitikbereiche der Europaischen UnionZustandigkeitennach EU Vertrag Gemeinsame Aussen und Sicherheitspolitik umfasst auch Gemeinsame Sicherheits und Verteidigungspolitik Nachbarschaftspolitik Erweiterungspolitik nbsp Zustandigkeitennach AEU Vertrag Binnenmarkt Zollunion Kapitalmarktunion Agrar und Fischereipolitik Raum der Freiheit der Sicherheit und des Rechts umfasst Grenzsicherung Einwanderungspolitik Asylpolitik Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen Polizeiliche Zusammenarbeit Gleichstellungspolitik und Grundrechte Verkehrspolitik Wettbewerbspolitik Rechtsangleichung Wirtschafts und Wahrungsunion Beschaftigungspolitik Sozialpolitik Bildungspolitik Sportpolitik Kulturpolitik Gesundheitspolitik Verbraucherschutzpolitik Transeuropaische Netze Industriepolitik Regionalpolitik Forschungspolitik Umweltpolitik Energiepolitik Tourismuspolitik Raumfahrtpolitik Humanitare Hilfe und Katastrophenschutz Verwaltungszusammenarbeit Handelspolitik Entwicklungspolitik Siehe auch Politisches System der Europaischen Union Vertrag uber die Europaische Union und Vertrag uber die Arbeitsweise der Europaischen Union Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Raum der Freiheit der Sicherheit und des Rechts amp oldid 238215007