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Der Schutz der Grundrechte in der Europaischen Union ist durch Art 6 des Vertrages uber die Europaische Union primarrechtlich verankert Organe der Union und die Mitgliedstaaten haben in Anwendung des Unionsrechts die sich daraus ergebenden Grundrechte einzuhalten Die vom ersten Europaischen Konvent erarbeitete Charta der Grundrechte der Europaischen Union die seit 2009 rechtsverbindlich ist kodifizierte erstmals die durch das Unionsrecht gewahrten Grundrechte Neben dieser Charta sind nach Art 6 Abs 3 EU Vertrag auch die Grundrechte der Europaischen Menschenrechtskonvention EMRK und die Grundrechte der gemeinsamen Verfassungsuberlieferungen der Mitgliedstaaten Teile des Rechts der Europaischen Union Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1 1 Erste Entscheidungen des EuGH 1 2 Solange I 1 3 Solange II 1 4 Europaische Union 2 Gegenwartige Situation 3 Literatur 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenDie Grundungsvertrage der Europaischen Gemeinschaften EGKS EAG EWG enthielten keinen Grundrechteschutz Es fehlte insbesondere an einem expliziten Katalog an Grundrechten Erste Entscheidungen des EuGH Bearbeiten Bereits im Jahr 1969 entschied allerdings der EuGH im Urteil des Falles Stauder 1 dass der Gerichtshof die Wahrung der in den allgemeinen Grundsatzen der Gemeinschaftsrechtsordnung enthaltenen Grundrechte sicherzustellen hat Auch in der Entscheidung Internationale Handelsgesellschaft des Jahres 1970 wiederholte er diese Ansicht 2 Auch stellte er in dieser Entscheidung dar dass die Gultigkeit der Handlung der Unionsorgane nur nach dem Unionsrecht beurteilt werden konne Solange I Bearbeiten Trotz der gegenteiligen Ansicht des EuGH entschied das deutsche Bundesverfassungsgericht BVerfG in seiner haufig Solange I genannten Entscheidung im Jahr 1974 dass auch das BVerfG ein Recht habe das sekundare Unionsrecht auf seine Konformitat mit den nationalen deutschen Grundrechten zu prufen Dieses Recht wurde bestehen solange das Unionsrecht keinen adaquaten Grundrechtekatalog bereitstellt der dem deutschen Grundgesetz entspricht Solange II Bearbeiten In der Entscheidung Solange II des Jahres 1986 revidierte das BVerfG seine Ansicht Es sah den Grund Rechtsschutz durch den EuGH als ausreichend an und erkannte dessen Kompetenz an Dies gelte solange der EuGH einen wirksamen Schutz der Grundrechte gegenuber der Hoheitsgewalt der Union generell gewahrleistet 3 Europaische Union Bearbeiten Durch den Vertrag von Maastricht der am 1 November 1993 in Kraft trat wurde der Grundrechtsschutz auch erstmals primarrechtlich kodifiziert So wurde etwa in Art 6 Abs 1 EUV normiert dass die Menschenrechte einer der Grundsatze der Union sind In Art 6 Abs 2 EUV wird normiert dass die Union die Grundrechte achtet Durch den Vertrag von Lissabon der am 1 Dezember 2009 in Kraft trat wurde zudem die EU Grundrechtecharta rechtsverbindlich Ausnahmen davon bestanden im Vereinigten Konigreich und bestehen in Polen und Tschechien 4 Gegenwartige Situation BearbeitenDie durch den EuGH geschutzten Rechte umfassen die Rechte die sich aus der EU Grundrechtecharta Art 6 Abs 1 EU Vertrag sowie der Europaischen Menschenrechtskonvention EMRK und aus den gemeinsamen Verfassungsuberlieferungen der Mitgliedstaaten als allgemeine Grundsatze Teil des Unionsrechts ergeben Art 6 Abs 3 EU Vertrag Dies war bereits standige Rechtsprechung des EuGH und wurde in dieser Form kodifiziert Zur Einhaltung dieser Regelungen ist die Union berufen Dies bedeutet dass sowohl die Organe der Europaischen Union als auch die Mitgliedstaaten an diese Grundrechte gebunden sind In diesen Bereichen ist der EuGH zwar nur ausnahmsweise zustandig was allerdings einer Bindung an die Grundrechte auch in diesen Bereich nicht widerspricht 5 Die diesbezugliche Zustandigkeit des EuGH gilt allerdings nur insofern als die Union fur den jeweiligen Bereich materiell zustandig ist Nur wenn Organe der Union oder der Mitgliedstaaten in den jeweiligen Materien Normen der Union anzuwenden haben sind auch die Grundrechte der Union zu beachten bei anderen Tatigkeiten der Mitgliedstaaten gelten jeweils die national festgelegten Grundrechte Die EMRK wurde von allen derzeit 27 Mitgliedstaaten der Union angenommen abseits des EU Rechts Auch uber das EU Recht Art 6 Abs 2 EU Vertrag ergibt sich mittelbar eine Bindung an die EMRK Dies ist insofern relevant als einige Staaten beim volkerrechtlichen Beitritt zur EMRK in gewissen Materien Vorbehalte eingebracht haben Sofern ein Staat nationale Normen anwendet ist in diesen Bereichen die EMRK daher nicht oder nur eingeschrankt anwendbar Hinsichtlich der indirekt uber das EU Recht in die nationalen Rechtsordnungen einfliessenden Normen der EMRK sind derartige Einspruche allerdings unbeachtlich Fallt eine Norm unter die Kompetenz der Union kann diese daher bei Verstossen gegen die EMRK Massnahmen ergreifen auch wenn der Staat bei seinem eigenen EMRK Beitritt einen Einspruch eingebracht hat Neben der EMRK selber sind auch deren Zusatzprotokolle einschlagig 6 Verstosst ein Mitgliedstaat dauerhaft gegen die EU Grundrechte ermoglicht Art 7 EU Vertrag strenge Konsequenzen die bis zum Entzug des Stimmrechts im Rat der Europaischen Union reichen Allerdings muss ein solcher Beschluss von allen anderen Mitgliedstaaten einstimmig getroffen werden Die wichtigste und in der Rechtsprechung des EuGH mit Abstand am haufigsten angewandte Rechtsquelle der EU Grundrechte ist heute die EU Grundrechtecharta 7 Diese gilt nach ihrem Art 51 fur die Organe Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union immer Die Mitgliedstaaten der EU mussen sie hingegen ausschliesslich bei der Durchfuhrung des Rechts der Union beachten Auf Basis der Charta der Grundrechte sind seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2009 bereits zahlreiche Entscheidungen im Grundrechtsbereich ergangen Der Anteil der Entscheidungen in denen der Europaische Gerichtshof die Charta zitiert stieg von 6 4 im Jahr 2010 auf 17 7 im Jahr 2017 In diesem Zeitraum wurde die Charta in 13 2 der Entscheidungen des Gerichtshofs erwahnt 8 Wegen eines Verstosses gegen die Grundrechtecharta hob der EuGH zum Beispiel die Richtlinie 2006 24 EG uber die Vorratsdatenspeicherung auf 9 Die Rechtswissenschaft beurteilt die dogmatische Qualitat der Grundrechtsprufung des Gerichtshofs heute uberwiegend als deutlich gestiegen 10 Literatur BearbeitenHans Georg Dederer Die Architektonik des europaischen Grundrechtsraums In Zeitschrift fur auslandisches offentliches Recht und Volkerrecht ZaoRV Bd 66 2006 S 575 624 PDF Hans D Jarass Charta der Grundrechte der Europaischen Union unter Einbeziehung der vom EuGH entwickelten Grundrechte und der Grundrechtsregelung der Vertrage Kommentar Beck Verlag Munchen 2010 ISBN 978 3 406 60337 2 Hans Werner Rengeling Peter Szczekalla Grundrechte in der Europaischen Union Charta der Grundrechte und Allgemeine Rechtsgrundsatze Carl Heymanns Verlag Koln Berlin Munchen 2004 ISBN 3 452 25567 0 Beate Rudolf Die neue europaische Grundrechtsarchitektur Auftrag fur Anwalte Nationaler europaischer und internationaler Grundrechts und Menschenrechtsschutz Anwaltsblatt AnwBl 2011 153 158 1 Weblinks BearbeitenMaria Martina Risse Die Anwendbarkeit von EU Grundrechten im prozessualen und materiellen Strafrecht 2 Kilian Wegner Die Fransson Entscheidung des EuGH Eine Erschutterung im System der europaischen Grundrechte 3 Einzelnachweise Bearbeiten Rs C 29 69 Erich Stauder gegen Stadt Ulm Sozialamt Rs C 11 70 Internationale Handelsgesellschaft mbH gegen Einfuhr und Vorratsstelle fur Getreide und Futtermittel Solange II BVerfGE 73 339 387 Bundesregierung Europa Lexikon C Charta der Grundrechte Nicht mehr online verfugbar Archiviert vom Original am 8 April 2016 abgerufen am 30 Mai 2018 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bundesregierung de Fischer Kock Karollus Europarecht 4 Auflage Linde Verlag Wien Rz 903 Fischer Kock Karollus Europarecht 4 Auflage Linde Verlag Wien Rz 902 und 904 Christian G H Riedel Die Grundrechtsprufung durch den EuGH Online Anhang In Zenodo 1 Februar 2020 abgerufen am 24 Mai 2021 Christian G H Riedel Die Grundrechtsprufung durch den EuGH Online Anhang Zenodo 1 Februar 2020 abgerufen am 24 Mai 2021 Europaischer Gerichtshof Grosse Kammer Urteil vom 8 April 2014 in den verbundenen Rechtssachen C 293 12 und C 594 122 In InfoCuria Abgerufen am 24 Mai 2021 Christian G H Riedel Die Grundrechtsprufung durch den EuGH 1 Auflage Mohr Siebeck Tubingen 2020 ISBN 978 3 16 159044 3 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Grundrechte EU amp oldid 227837643