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Im Solange II Beschluss Beschluss vom 22 Oktober 1986 Az 2 BvR 197 83 revidierte das Bundesverfassungsgericht seine Rechtsprechung zur Prufung der Vereinbarkeit von Rechtsakten der Europaischen Gemeinschaften mit deutschem Verfassungsrecht Abweichend von der so genannten Solange I Entscheidung von 1974 stellte das BVerfG nun fest dass der Rechtsschutz durch die Organe der Europaischen Gemeinschaften insbesondere durch den Europaischen Gerichtshof EuGH den Massstaben der deutschen Grundrechte genuge so dass das BVerfG im Regelfall keine eigene Prufung durchfuhren musse Dies hatte weitgehende Auswirkungen auf die Zulassigkeit von Verfassungsbeschwerden Logo auf den Entscheidungen des Verfassungsgerichts Inhaltsverzeichnis 1 Der Beschluss 2 Die Grenzen 3 Andere verfassungsrechtliche Kontrollen 4 EinzelnachweiseDer Beschluss BearbeitenDie entscheidende Passage im Solange II Beschluss lautete Solange die Europaischen Gemeinschaften insbesondere die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Gemeinschaften einen wirksamen Schutz der Grundrechte gegenuber der Hoheitsgewalt der Gemeinschaften generell gewahrleisten der dem vom Grundgesetz als unabdingbar gebotenen Grundrechtsschutz im wesentlichen gleichzuachten ist zumal den Wesensgehalt der Grundrechte generell verburgt wird das Bundesverfassungsgericht seine Gerichtsbarkeit uber die Anwendbarkeit von abgeleitetem Gemeinschaftsrecht das als Rechtsgrundlage fur ein Verhalten deutscher Gerichte und Behorden im Hoheitsbereich der Bundesrepublik Deutschland in Anspruch genommen wird nicht mehr ausuben und dieses Recht mithin nicht mehr am Massstab der Grundrechte des Grundgesetzes uberprufen entsprechende Vorlagen nach Art 100 Abs 1 GG sind somit unzulassig 1 Damit hat das BVerfG einen ausreichenden Grundrechtsschutz auf Gemeinschaftsebene durch den EuGH anerkannt Seit dem Maastricht Urteil BVerfGE 89 155 wird die Aufgabenverteilung zwischen BVerfG und EuGH als Kooperationsverhaltnis bezeichnet Das heisst nunmehr ubt das Bundesverfassungsgericht seine Rechtsprechung uber die Anwendbarkeit von abgeleitetem Gemeinschaftsrecht in Deutschland in einem Kooperationsverhaltnis zum Europaischen Gerichtshof aus 2 Die Grenzen BearbeitenZu beachten bleibt aber der im Beschluss gemachte Vorbehalt Das BVerfG verzichtet auf die Ausubung seiner Rechtsprechung nur insoweit und nur solange wie auf Gemeinschaftsebene ein ausreichender Grundrechtsschutz durch den EuGH generell gewahrleistet ist und dieser Schutz den Wesensgehalt der Grundrechte und damit den vom GG gebotenen Mindeststandard generell verburgt Andere verfassungsrechtliche Kontrollen BearbeitenSeit das Bundesverfassungsgericht in Solange II die Grundrechtskontrolle von Unionsrechtsakten vorbehaltlich umwalzender Veranderungen ausgesetzt hat hat es zwei weitere Formen der Kontrolle von Unionsakten am Grundgesetz aufgestellt 3 Im Maastricht Urteil von 1993 behalt sich das BVerfG vor im Einzelfall aufgrund von Verfassungsbeschwerden oder Organstreitverfahren zu uberprufen ob ein Unionsrechtsakt von der Ermachtigungsgrundlage der Union gedeckt ist oder die Union sich ausserhalb ihrer Ermachtigung ultra vires bewegt Voraussetzung ist dass das kompetenzwidrige Handeln offensichtlich und der Unionsakt erheblich ist Zudem musse der Unionsrechtsakt europafreundlich ausgelegt werden Nach dem Lissabon Urteil von 2009 ist die Verfassungsidentitat der Bundesrepublik Deutschland in der Ewigkeitsklausel des Art 79 III GG geschutzt Das Gericht weitet die Garantien damit uber die dort explizit genannten Grundsatze hinaus aus und bezieht insbesondere das Wahlrecht nach Art 38 GG als Kern des Demokratieprinzips ein Aus dem Wahlrecht des einzelnen Burgers ergabe sich dass die demokratische Selbstgestaltungsfahigkeit des von den Burgern gewahlten Deutschen Bundestages nicht leer laufen durfe Dies ware aber gegeben wenn die Bundesrepublik durch Unionsrechtsakte so weitgehend belastet wurde dass der Bundestag die haushaltspolitische Gesamtverantwortung de facto nicht mehr ausuben konne In der Entscheidung zu Outright Monetary Transactions OMT Vorlagebeschluss von 2014 bestatigte das BVerfG dass es die Identitatskontrolle im Einzelfall wahrnehmen wurde Dem Beschluss wird jedoch vorgeworfen dass das Gericht darin samtliche Selbstbeschrankungen aus dem Lissabon Urteil ohne nahere Begrundung aufgegeben und somit eine Popularklage gegen Unionsrechtsakte geschaffen hatte 4 Einzelnachweise Bearbeiten Bundesverfassungsgericht Solange II BVerfGE 73 339 Bundesverfassungsgericht Maastricht Entscheidung BVerfGE 89 155 Soweit nicht anders ausgefuhrt beruht die Darstellung auf Hans Georg Dederer Die Grenzen des Vorrechts des Unionsrechts In JZ 7 2014 S 313 322 hier S 314 f Werner Heun Eine verfassungswidrige Verfassungsgerichtsentscheidung der Vorlagebeschluss des BVerfG In JZ 7 2014 S 331 337 hier S 332 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Solange II amp oldid 234356851