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Artikel 38 des deutschen Grundgesetzes GG befindet sich im dritten Abschnitt des Grundgesetzes der Bestimmungen zum Deutschen Bundestag enthalt dem Parlament und gesetzgebenden Organ auf Bundesebene Er beschreibt die rechtlichen Grundlagen der Bundestagswahl und der Rechtsstellung des Bundestagsabgeordneten Bei Art 38 GG handelt sich damit um eine zentrale Bestimmung des deutschen Staatsorganisationsrechts Art 38 Absatz 1 Satz 1 GG sichert jedem Burger das Recht zu zu wahlen und gewahlt zu werden Ersteres wird in der Rechtswissenschaft als aktives letzteres als passives Wahlrecht bezeichnet Die Wahl muss allgemein frei gleich unmittelbar und geheim ausgestaltet sowie durch die Offentlichkeit nachvollzieh und kontrollierbar sein 1 Art 38 Absatz 1 Satz 2 GG verleiht dem Abgeordneten eine rechtliche Sonderstellung die ihn berechtigt parlamentarische Tatigkeit frei von Beeintrachtigungen durch Dritte auszuuben Weiterhin ist er bei der Wahrnehmung seines Amts weder an Auftrage noch an Weisungen gebunden sondern lediglich seinem Gewissen unterworfen Dies wird in der Rechtswissenschaft als freies Mandat bezeichnet Fur Bundestagsabgeordnete die ihre Rechtsstellung als Abgeordnete aus Art 38 Absatz 1 Satz 2 GG verletzt sehen besteht hingegen die Moglichkeit ihre Rechte im Organstreitverfahren geltend zu machen Gemass Art 93 Absatz 1 Nummer 4a GG handelt es sich bei Art 38 GG um ein grundrechtsgleiches Recht Daher konnen Trager des Rechts nach Art 38 Absatz 1 Satz 1 GG dessen Verletzung mittels einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht rugen Die Gewahrleistungen des Art 38 GG konnen nur durch kollidierendes Verfassungsrecht verkurzt werden Als solches kommen insbesondere staatsorganisationsrechtliche Interessen in Frage etwa die Funktionsfahigkeit des Parlaments Inhaltsverzeichnis 1 Normierung 2 Entstehungsgeschichte 3 Bundestagswahlen 3 1 Wahlrecht 3 2 Wahlsystem 3 3 Wahlgrundsatze 3 3 1 Allgemeinheit 3 3 2 Unmittelbar 3 3 3 Frei 3 3 4 Gleich 3 3 5 Geheim 3 3 6 Offentlich 3 3 7 Aktuelle Streitfragen 4 Rechtsstellung des Abgeordneten 4 1 Rechte und Pflichten 4 1 1 Parlamentarische Mitwirkung 4 1 2 Fraktionen und Gruppen 4 1 3 Schutz des Abgeordneten 4 2 Prozessuale Stellung 5 Recht auf Demokratie 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseNormierung BearbeitenArt 38 GG lautet seit seiner letzten Anderung vom 31 Juli 1970 2 wie folgt 1 Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner unmittelbarer freier gleicher und geheimer Wahl gewahlt Sie sind Vertreter des ganzen Volkes an Auftrage und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen 2 Wahlberechtigt ist wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat wahlbar ist wer das Alter erreicht hat mit dem die Volljahrigkeit eintritt 3 Das Nahere bestimmt ein Bundesgesetz Art 38 GG enthalt unterschiedliche Funktionen Art 38 Absatz 1 Satz 1 GG und Art 38 Absatz 2 GG enthalten mehrere Strukturbestimmungen und grundrechtsgleiche Rechte bei denen es sich teilweise um Freiheits teilweise um Gleichheitsrechte handelt Art 38 Absatz 1 Satz 2 GG begrundet grundlegende organschaftliche Rechte von Abgeordneten und Fraktionen des Deutschen Bundestags Art 38 Absatz 3 GG weist dem Bund das Recht und die Aufgabe zu das Wahlrecht durch Gesetz naher auszugestalten Entstehungsgeschichte BearbeitenDas Prinzip des freien Mandats wurde in der deutschen Verfassungstradition erstmals in den preussischen Verfassungen von 1848 und 1850 kodifiziert Gewahrleistungen die heute in Art 38 GG enthalten sind fanden sich weiterhin in der Paulskirchenverfassung von 1849 Diese setzte sich aufgrund des Widerstands zahlreicher deutscher Staaten jedoch nicht durch sodass ihre Gewahrleistungen keine Rechtswirkung entfalteten 3 Die Reichsverfassung von 1871 bestimmte dass die Reichstagswahl geheim und direkt erfolgten Auch waren die Abgeordneten unabhangig 3 Weiter ausgestaltet wurden die Grundlagen des Wahlsystems durch die Weimarer Reichsverfassung WRV von 1919 Gemass Art 22 WRV wurden die Reichstagsabgeordneten in einer Verhaltniswahl gewahlt die allgemein gleich unmittelbar und geheim war Art 21 WRV gewahrleistete die Freiheit des Abgeordnetenmandats 4 nbsp Grundgesetz vom 23 Mai 1949Der Parlamentarische Rat der zwischen 1948 und 1949 das Grundgesetz entwickelte wollte sich in Bezug auf das Wahlsystem und die Stellung des Abgeordneten an die Weimarer Reichsverfassung anlehnen 5 Er wollte allerdings die Unzulanglichkeiten dieser Verfassung vermeiden Zu diesem Zweck bemuhte er sich um einen sachgerechten Ausgleich zwischen einer moglichst freiheitlichen Regelung und den notwendigen Rahmenbedingungen fur effektive parlamentarische Arbeit 4 Der Verfassungsgeber verzichtete bewusst auf nahere Regelungen zum Wahlsystem in Art 38 GG um dem Gesetzgeber diesbezuglichen Gestaltungsspielraum zu lassen 6 Bislang wurde Art 38 GG lediglich einmal geandert Durch Gesetz vom 31 Juli 1970 wurde das Mindestwahlalter das damals bei 21 Jahren lag auf 18 Jahre reduziert Hierdurch wollte der Gesetzgeber insbesondere das Wahlrecht an die Wehrpflicht angleichen die ab 18 Jahren bestand 2 Bundestagswahlen BearbeitenArt 38 Absatz 1 Satz 1 GG regelt zum einen die Grundsatze der Wahl zum Deutschen Bundestag Zum anderen enthalt die Norm das grundrechtsgleiche Recht an der Wahl als Wahler und Kandidat teilzunehmen Dieses Recht steht jedem Deutschen zu Als Deutscher gilt gemass Art 116 Absatz 1 GG wer die deutsche Staatsburgerschaft innehat oder dem Inhaber der Staatsburgerschaft gleichgestellt ist Dass lediglich Deutsche Trager des grundrechtsgleichen Rechts sind ist zwar in der Verfassung nicht ausdrucklich normiert ergibt sich jedoch daraus dass aufgrund der durch Art 20 Absatz 2 Satz 1 GG gewahrleisteten Volkssouveranitat lediglich Deutsche an der Bundestagswahl teilnehmen durfen 7 Wahlrecht Bearbeiten Das Wahlrecht stellt gemass Art 93 Absatz 1 Nummer 4a GG ein grundrechtsgleiches Recht dar Es handelt sich um ein individuelles Recht Daher ware beispielsweise ein Familienwahlrecht nach verbreiteter Auffassung in der Rechtswissenschaft verfassungswidrig 8 Das Wahlrecht unterteilt sich in eine aktive und eine passive Komponente Das aktive Wahlrecht beschreibt das Recht zu wahlen Das passive Wahlrecht berechtigt dazu sich durch die Wahler wahlen zu lassen Aus dem Wahlrecht leitet die Rechtswissenschaft weiterhin die Gewahrleistung ab dass der Burger durch seine Wahl daruber entscheiden kann wer in Deutschland Staatsgewalt ausubt Diese Moglichkeit setzt voraus dass der Bundestag uber eine hinreichende Anzahl an Kompetenzen verfugt Daher beschrankt Art 38 Absatz 1 Satz 2 GG nach vorherrschender Auffassung in der Rechtswissenschaft die Ubertragung von Kompetenzen des Bundestags an die Europaische Union Diese darf nicht so weit reichen dass der Bundestag grundlegende Entscheidungen nicht mehr selbst fallen oder die diesbezugliche Entscheidungsfindung nicht hinreichend beeinflussen kann 9 10 Wahlsystem Bearbeiten Gemass Art 38 Absatz 3 GG besitzt der Bund die umfassende ausschliessliche Gesetzgebungskompetenz zur Regelung des Rechts der Bundestagswahl Diese Bestimmung verpflichtet den Gesetzgeber zugleich dazu das Wahlsystem auszugestalten 11 12 Ein bestimmtes Wahlsystem schreibt das Grundgesetz nicht vor sodass der Gesetzgeber diesbezuglich einen weiten Gestaltungsspielraum besitzt 13 14 Eine bedeutende Rechtsquelle fur die in der Praxis durch politische Parteien gepragte Bundestagswahl stellt das Bundeswahlgesetz BWahlG dar nbsp Personalisierte Verhaltniswahl der Bundesrepublik DeutschlandDer einfache Gesetzgeber regelte die Bundestagswahl als eine Mischform aus Mehrheitswahl und Verhaltniswahl Diese wird als personalisierte Verhaltniswahl bezeichnet Hiernach setzt sich der Deutsche Bundestag gemass 1 Absatz 2 BWahlG aus 299 Abgeordneten zusammen die mit der Erststimme direkt in Wahlkreisen gewahlt werden Da hierbei derjenige gewinnt der innerhalb seines Wahlkreises die meisten Stimmen erhalt handelt es sich um eine Mehrheitswahl Weitere 299 Abgeordnete werden dadurch in den Bundestag gewahlt dass sie auf einer Landesliste als Kandidaten nominiert sind fur die der Wahler seine Zweitstimme abgibt Je mehr Stimmen eine Liste erzielt desto mehr Kandidaten kann sie in den Bundestag entsenden Berechnet wird die Sitzzuteilung nach dem Sainte Lague Schepers Verfahren 15 Hierbei werden gemass 6 Absatz 3 Satz 1 BWahlG grundsatzlich lediglich die Stimmen fur diejenigen Listen berucksichtigt die mindestens funf Prozent aller Stimmen erzielen Dies gilt nicht fur die Parteien die in mindestens drei Wahlkreisen ein Direktmandat erlangen Erlangt eine Partei durch direkt gewahlte Kandidaten im Parlament einen prozentual hoheren Anteil als ihr nach dem Listenergebnis zustunde behalt sie gemass 6 Absatz 5 Satz 1 BWahlG ihre Direktmandate Diese werden in der Rechtswissenschaft als Uberhangmandate bezeichnet 16 Damit die Sitzverteilung innerhalb des Bundestags der prozentualen Stimmverteilung der Listenergebnisse entspricht wird bei Vorliegen von Uberhangmandaten die Zahl der Abgeordneten im Bundestag mithilfe von Ausgleichsmandaten soweit erhoht wie dies erforderlich ist um ein entsprechendes Verhaltnis zu erzielen 17 Wahlgrundsatze Bearbeiten Gemass Art 38 Absatz 1 Satz 1 GG werden Abgeordnete des Deutschen Bundestags in allgemeiner unmittelbarer freier gleicher und geheimer Wahl gewahlt Diese Vorgaben sollen die Legitimation der Bundestagsabgeordneten absichern In gesetzessystematischer Hinsicht handelt es sich bei ihnen grosstenteils um Konkretisierungen des in Art 20 Absatz 1 2 GG normierten Demokratieprinzips einem grundlegenden Staatsstrukturprinzip dessen Wesensgehalt aufgrund von Art 79 Absatz 3 GG einer Verfassungsanderung nicht zuganglich ist 18 19 Fur Landtagswahlen gilt Art 38 GG zwar nicht unmittelbar allerdings beeinflusst er uber die Homogenitatsklausel des Art 28 Absatz 1 Satz 1 GG die Rechtslage in den Landern Daher mussen sich deren Wahlen an den Kriterien des Art 38 Absatz 1 Satz 1 GG orientieren Ferner beeinflussen die Grundsatze des Art 38 Absatz 1 Satz 1 GG als allgemeine Rechtsprinzipien die Ausgestaltung von Wahlen innerhalb offentlich rechtlicher Verbande etwa der Sozialversicherung und der Personalvertretung 20 Eingeschrankt gelten sie im Rahmen von Selbstverwaltungseinrichtungen etwa Hochschulen da diese ihre Legitimation zumindest auch durch ihre Aufgaben erhalten Allgemeinheit Bearbeiten Das Kriterium der Allgemeinheit fordert dass alle Wahlberechtigten den gleichen Zugang zur Wahl besitzen Bei dieser Gewahrleistung handelt es sich um ein besonderes Gleichheitsrecht das den allgemeinen Gleichheitssatz des Art 3 Absatz 1 GG als lex specialis verdrangt 21 Der Grundsatz der Allgemeinheit bezieht sich sowohl auf das aktive als auch auf das passive Wahlrecht Die Allgemeinheit der Wahl verbietet es beispielsweise bestimmten Personen oder Gruppen die Abgabe ihrer Stimme zu erschweren 22 23 Ebenfalls unzulassig ist es die Zulassung politischer Parteien zur Wahl anhand unterschiedlicher Kriterien zu beurteilen 24 Das Prinzip der Allgemeinheit der Wahl kann durch kollidierendes Verfassungsrecht beschrankt werden 25 Eine entsprechende Beschrankung enthalt Art 38 Absatz 2 GG der das Wahlrecht an die Vollendung des achtzehnten Lebensjahrs knupft Weitere Beschrankungen stellen die Inkompatibilitatsvorschriften des Grundgesetzes dar die eine Wahl zum Abgeordneten verbieten Eine solche Vorschrift besteht beispielsweise gemass Art 55 Absatz 1 GG fur den Bundesprasidenten Eine weitere Schranke der Allgemeinheit der Wahl stellt der Wahlausschluss kraft richterlicher Entscheidung gemass 13 Nummer 1 BWahlG dar zu dem es gemass 45 Absatz 5 des Strafgesetzbuchs StGB infolge einer strafrechtlichen Verurteilung kommen kann 26 Unmittelbar Bearbeiten Das Kriterium der Unmittelbarkeit der Wahl fordert dass die Stimme des Burgers das Wahlergebnis ohne Zwischenschritte beeinflusst 27 28 Hiermit unvereinbar ware beispielsweise die Wahl der Abgeordneten durch Wahlmanner wie sie bei der US amerikanischen Prasidentschaftswahl erfolgt Auch das ruhende Mandat verstosst gegen das Prinzip der Unmittelbarkeit 29 Frei Bearbeiten Das Prinzip der Wahlfreiheit verbietet es die Wahlentscheidung des Burgers durch hoheitlichen Zwang zu beeinflussen Der Burger muss seinen Willen demnach frei bilden konnen 30 31 Unzulassig ist es beispielsweise wenn ein Amtstrager unter Inanspruchnahme seiner Amtsautoritat den Wahler zugunsten oder zulasten einer politischen Partei beeinflusst 32 33 Eine Auspragung der Wahlfreiheit stellt 108 StGB dar die Notigung des Wahlers unter Strafe stellt 33 Umstritten ist der Rechtswissenschaft ob die Einfuhrung einer Wahlpflicht zwecks grosstmoglicher Wahlbeteiligung mit dem Grundsatz der Wahlfreiheit vereinbar ware Nach uberwiegender Auffassung trifft dies nicht zu da auch im Fernbleiben von einer Wahl eine schutzwurdige politische Aussage liegen kann Ebenfalls liesse sich der hiermit verbundene Zweck leicht durch den Wahler umgehen etwa durch die Abgabe einer ungultigen Stimme 34 Gleich Bearbeiten Die Wahlgleichheit ist gewahrt wenn jeder Wahler sein Wahlrecht in gleicher Weise ausuben kann Bei dieser Gewahrleistung handelt es sich um ein besonderes Gleichheitsrecht das den allgemeinen Gleichheitssatz des Art 3 Absatz 1 GG als lex specialis verdrangt 35 36 Fur das aktive Wahlrecht bedeutet das Gleichheitsprinzip dass das Wahlverfahren so ausgestaltet werden muss dass jede abgegebene Stimme gleiches Gewicht besitzt Dies setzt zum einen voraus dass alle Stimmen den gleichen Zahlwert besitzen Zahlwertgleichheit Zum anderen muss jede Stimme vergleichbaren Einfluss auf das Wahlergebnis haben Erfolgswertgleichheit 37 Bezuglich des passiven Wahlrechts hat die Wahlgleichheit zur Folge dass jedem Kandidat die gleiche Chance eingeraumt werden muss gewahlt zu werden Dies verbietet beispielsweise den Ausschluss unabhangiger Bewerber von der Wahlkampfkostenerstattung 38 und die Wahlwerbung mit Haushaltsmitteln 39 Ferner verpflichtet die Wahlgleichheit die offentliche Hand zu Neutralitat im Wahlkampf 40 Ein Eingriff in die Zahlwertgleichheit ist einer verfassungsrechtlichen Rechtfertigung nicht zuganglich Die Erfolgswertgleichheit darf nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hingegen durch kollidierendes Verfassungsrecht beschrankt werden das ein ahnliches Gewicht wie die Wahlrechtsgleichheit besitzt 41 Als zulassig erachtet das Gericht etwa die 5 Sperrklausel gemass 6 Absatz 3 Satz 1 BWahlG da sich diese eignet sicherzustellen dass das Parlament nicht durch eine zu grosse Anzahl kleiner Parteien in seiner Funktionsfahigkeit beeintrachtigt wird 42 43 Als unzulassig bewertete es derartige Klauseln allerdings auf kommunaler und europaischer Ebene da sich die dort gewahlten Organe erheblich vom Bundestag unterschieden 44 45 Einen Verstoss gegen die Wahlgleichheit stellt das negative Stimmgewicht dar 46 Hierbei handelt es sich um einen mathematischen Effekt bei dem sich die Stimme des Wahlers entgegen seinem Willen auswirken konnte So war es beispielsweise aufgrund des damaligen Wahlrechts moglich dass eine zusatzliche Zweitstimme fur eine Partei dazu fuhrt dass diese ein Mandat verlor 47 Das Bundesverfassungsgericht erklarte die entsprechenden Regelungen fur verfassungswidrig da das Wahlergebnis den Willen des Wahlers widerspiegeln muss Strittig ist in der Rechtswissenschaft ob die Grundmandatsklausel des 6 Absatz 3 Satz 1 Alternative 2 BWahlG einen Verstoss gegen die Wahlgleichheit darstellt Gemass 6 Absatz 3 Satz 1 Alternative 2 BWahlG werden alle Stimmen fur eine Partei die weniger als funf Prozent aller Stimmen erhalten hat berucksichtigt falls sie mindestens drei Direktmandate erlangt hat Das Bundesverfassungsgericht erachtet diese Klausel als verfassungskonform da die Anzahl an Direktmandaten eine besondere politische Bedeutung einer Partei zum Ausdruck bringt weswegen es angemessen sei ausnahmsweise auch deren Zweitstimmen zu berucksichtigen 48 Dieser Ansicht halten einige Stimmen in der Rechtslehre entgegen der Erfolg einer Partei in mehreren Wahlkreisen besitze eine geringe Aussagekraft fur die bundesweite politische Bedeutung einer Partei 49 50 Geheim Bearbeiten Eine Wahl ist geheim wenn fur Dritte nicht erkennbar ist fur welchen Kandidaten der Wahler seine Stimme abgibt 51 Beschrankungen der Geheimheit der Wahl ergeben sich bspw dadurch dass sich ein Wahler der nicht lesen kann bei der Stimmabgabe einer Hilfsperson bedienen darf 14 Abs 5 BWahlG was der Sicherung der Allgemeinheit der Wahl dient Offentlich Bearbeiten In der Rechtswissenschaft anerkannt ist weiterhin das Kriterium der Offentlichkeit der Wahl das sich aus Art 38 Absatz 1 Satz 1 und Art 20 Absatz 1 2 GG ableitet 52 Dieses setzt voraus dass der Wahler den Wahlvorgang verfolgen und uberprufen kann In einem Konflikt steht das Prinzip der Wahloffentlichkeit beispielsweise mit der Einfuhrung von Wahlcomputern Diese sind nur zulassig wenn auch Laien deren Arbeitsvorgange zuverlassig kontrollieren konnen 53 Dies war bei der letzten verfassungsgerichtlichen Nachprufung nicht der Fall sodass Wahlcomputer und digitale Wahlen in Deutschland derzeit nicht genutzt werden Aktuelle Streitfragen Bearbeiten Heftig diskutiert wird derzeit die Vereinbarkeit eines sogenannten Paritatsgesetzes mit den Wahlgrundsatzen der allgemeinen und gleichen Wahl aber auch der Chancengleichheit und Programmfreiheit der Parteien Ein solches Gesetz soll sicherstellen dass auf Wahlvorschlagen der Parteien Frauen und Manner in angemessenem Verhaltnis vertreten sind und somit der Gleichberechtigung dienen 54 Ausfuhrliche Beschreibung im Artikel zum Paritatsgesetz Die Briefwahl schrankt die Grundsatze der freien und damit geheimen Wahl und der offentlichen Wahlhandlung ein Dies wird seit der fruhen Bundesrepublik als gerechtfertigt erachtet 55 da sie die Allgemeinheit der Wahl starkt Bei Bundestags und Europawahlen in Deutschland ist jedoch 2008 und in vielen Landern ebenfalls die Pflicht entfallen gewichtige Grunde fur die Briefwahl anzugeben was zum Teil verfassungsrechtlich kritisiert wurde Das Bundesverfassungsgericht hat dies 2013 noch unter der Massgabe gebilligt dass die Urnenwahl die massgebliche Art der Stimmabgabe ist 56 Zwischenzeitlich ist der Anteil der Briefwahler jedoch noch einmal deutlich gestiegen bspw Landtagswahl Baden Wurttemberg 2021 51 3 57 Ausfuhrliche Beschreibung im Artikel zur Briefwahl Rechtsstellung des Abgeordneten BearbeitenDer Bundestagsabgeordnete vertritt gemass Art 38 Absatz 1 Satz 2 GG das gesamte deutsche Volk Er ist ausschliesslich seinem Gewissen unterworfen und an Auftrage und Weisungen nicht gebunden Diese Stellung bezeichnet die Rechtswissenschaft als freies Mandat Dieses soll gewahrleisten dass dieser seinen Willen im Parlament ausschliesslich anhand der eigenen Uberzeugung bildet 58 Das Mandat des Abgeordneten besteht wahrend seiner Legislaturperiode Diese beginnt gemass Art 39 Absatz 1 Satz 1 GG mit dem Zusammentritt des Bundestags nach der Wahl Sie erlischt durch den Zusammentritt eines neuen Konkretisiert wird die Rechtsstellung des Abgeordneten durch das Abgeordnetengesetz AbgG sowie durch die Geschaftsordnung des Deutschen Bundestags GOBT Rechte und Pflichten Bearbeiten Parlamentarische Mitwirkung Bearbeiten Damit der Abgeordnete das freie Mandat das ihm durch seine Wahl erteilt wurde effektiv wahrnehmen kann besitzt dieser zahlreiche parlamentarische Mitwirkungsrechte Diese werden im Detail durch die GOBT geregelt Art 38 Absatz 1 Satz 2 GG berechtigt den Abgeordneten zur Beteiligung an Beratungen und Beschlussen im Plenum und in parlamentarischen Ausschussen Dies erfolgt durch die Teilnahme des Abgeordneten an Beratungen und Abstimmungen Um elementare Beteiligungsrechte des Abgeordneten handelt es sich beim Recht Redebeitrage 59 zu erbringen 27 GOBT und Vorschlage 60 einzubringen 20 Absatz 2 Satz 3 GOBT Weiterhin besitzt der Abgeordnete das Recht zur Frage 105 GOBT 61 und zur Akteneinsicht 16 GOBT Die verfassungsmassigen Rechte des Abgeordneten konnen nach dem Wortlaut des Art 38 GG nicht beschrankt werden In der Rechtswissenschaft ist allerdings anerkannt dass kollidierendes Verfassungsrecht den Rechten des Abgeordneten Schranken setzt Dies beruht darauf dass Verfassungsbestimmungen als gleichrangige Prinzipien grundsatzlich nebeneinander stehen weswegen sie sich nicht gegenseitig verdrangen Begrenzt werden die Rechte des Abgeordneten beispielsweise durch das Interesse an der Funktionsfahigkeit des Parlaments 62 63 So enthalt beispielsweise die GOBT zahlreiche Regulierungen zur parlamentarischen Beteiligung etwa in 35 GOBT der die Redezeit im Plenum begrenzt Weiterhin darf ein Abgeordneter Nebentatigkeiten gemass 44a Absatz 1 Satz 1 AbgG lediglich soweit wahrnehmen wie sie die Ausubung des Abgeordnetenamts nicht behindern Fraktionen und Gruppen Bearbeiten Weiterhin besitzt der Abgeordnete das Recht sich gemeinsam mit anderen Abgeordneten zu einer parlamentarischen Fraktion oder einer Gruppe zusammenzuschliessen 64 65 Bei einer parlamentarischen Fraktion handelt es sich um eine Untergliederung des Bundestags die gemass 10 Absatz 1 GOBT mindestens funf Prozent der Bundestagsabgeordneten umfasst die der gleichen Partei angehorigen oder verschiedenen Parteien die nicht miteinander konkurrieren Verfassungsrechtlich wurzelt die Rechtsstellung der Fraktion als Zusammenschluss von Abgeordneten in Art 38 Absatz 1 Satz 2 GG Daher besitzt die Fraktion ebenso wie der einzelne Abgeordnete zahlreiche parlamentarische Beteiligungsrechte 66 Ein Fraktionsrecht kann durch kollidierendes Verfassungsrecht beschrankt werden Als solches kommt auch hier das Interesse an der Funktionsfahigkeit des Parlaments in Betracht Bei einer parlamentarischen Gruppe handelt es sich um einen Zusammenschluss mehrerer Abgeordnete der die Anforderungen an eine Fraktion nicht erfullt Der Zusammenschluss von Abgeordneten birgt die Gefahr dass das Kollektiv auf den einzelnen Abgeordneten Druck ausubt damit er sich im Interesse des Zusammenschlusses verhalt Ein solcher Druck gefahrdet die Freiheit des Mandats Verletzt wird dieses sobald der Zusammenschluss an bestimmte Verhaltensweisen des Abgeordneten Sanktionen knupft Dies wird in der Rechtswissenschaft als Fraktionszwang bezeichnet Zulassig ist hingegen Fraktionsdisziplin Hierbei handelt es sich um das blosse Bemuhen um die Beeinflussung des Abgeordneten zugunsten des Zusammenschlusses 67 68 Schutz des Abgeordneten Bearbeiten Weitere Abgeordnetenrechte normiert die Verfassung als Auspragung des Art 38 Absatz 1 Satz 2 GG 69 Gemass Art 46 GG geniesst der Abgeordnete Indemnitat und Immunitat Ersteres bezeichnet den Schutz vor rechtlichen Nachteilen die an ein Handeln des Abgeordneten in Ausubung seiner Abgeordnetentatigkeit anknupft Letzteres bezeichnet den Schutz vor strafrechtlicher Verfolgung wahrend der Amtszeit Art 47 Satz 1 GG raumt dem Abgeordnete das Recht ein das Zeugnis uber Tatsachen zu verweigern von denen er in seiner Funktion als Abgeordneter Kenntnis erlangt Dieses Zeugnisverweigerungsrecht wird in den Prozessordnungen naher ausgestaltet beispielsweise in 53 Absatz 1 Nummer 4 der Strafprozessordnung Soweit das Zeugnisverweigerungsrecht reicht ist der Abgeordnete gemass Art 47 Satz 2 GG auch vor Beschlagnahmen geschutzt Art 48 schutzt die gesellschaftliche und finanzielle Stellung des Abgeordneten Art 48 Absatz 1 GG raumt dem Abgeordneten einen Anspruch auf Urlaub fur den Wahlkampf ein Art 48 Absatz 2 GG verbietet Kundigung oder Entlassung des Abgeordneten wegen seiner Mandatstatigkeit Gemass Art 48 Absatz 3 GG hat der Abgeordnete weiterhin Anspruch auf Entschadigung und unentgeltliche Beforderung mit staatlichen Verkehrsmitteln Prozessuale Stellung Bearbeiten Der Abgeordnete ist als Mitglied des Bundestags Inhaber eines offentlichen Amts Daher wird er im Rahmen seiner parlamentarischen Tatigkeit als Bestandteil der Staatsgewalt nicht durch Grundrechte geschutzt Vielmehr ist er gemass Art 1 Absatz 3 GG grundrechtsverpflichtet Greift ein Verfassungsorgan in ein Abgeordnetenrecht ein kann sich der Abgeordnete daher nicht mithilfe einer Verfassungsbeschwerde zu Wehr setzen Statthaft ist diesbezuglich stattdessen ein Antrag im Organstreitverfahren Sofern ein Abgeordneter die Verletzung eines Statusrechts in keinem anderen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht geltend machen kann ist die Verfassungsbeschwerde moglich 70 Dies ist der Fall wenn die Stelle die sein Statusrecht verletzt im Organstreitverfahren nicht parteifahig ist Ausgeurteilt ist diese Konstellation fur Falle in denen der Abgeordnete die Verletzung seines Statusrechts aus Art 38 Abs 1 S 2 GG i V m Art 47 GG durch die Staatsanwaltschaft und die Strafgerichte rugt 70 Recht auf Demokratie BearbeitenDas Bundesverfassungsgericht legt insbesondere Art 38 Abs 1 GG in standiger Rechtsprechung 71 sehr weit aus 72 Das dort garantierte Wahlrecht zum Bundestag umfasse nicht nur die formale Legitimation der Staatsgewalt durch die ordnungsgemasse Wahl sondern auch dessen grundlegenden demokratischen Gehalt Dazu gehore bspw die Volkssouveranitat und damit ein Anspruch der Burger nur einer offentlichen Gewalt ausgesetzt zu sein die sie selbst legitimieren und beeinflussen konnen Jede offentliche Gewalt muss demnach in einer Legitimationskette auf die Burger zuruckfuhrbar sein Dies schliesst es aus dass die Burger einer politischen Gewalt unterworfen werden der sie nicht ausweichen konnen und die sie nicht frei personell und sachlich bestimmen konnen 71 Das Bundesverfassungsgericht macht damit demokratische Grundprinzipien im Wege einklagbar und schafft gewissermassen ein Grundrecht auf Demokratie Relevant wird dies insbesondere im europaischen Integrationsprozess So setzt Art 38 Abs 1 GG eben voraus dass die Burger auch ein Parlament wahlen konnen dass eigene Aufgaben und Befugnisse von substantiellem politischem Gewicht hat und Entscheidungen treffen kann 73 So muss bspw das Budgetrecht des Bundestages gewahrt bleiben 74 Die Ubertragung von Befugnissen auf die EU muss dabei immer demokratischen Grundsatzen entsprechen 73 Das Bundesverfassungsgericht macht damit im wesentliche die Einhaltung der gesamten unabanderlichen Verfassungsprinzipien fur jeden Burger einklagbar 75 Und damit auch die Uberschreitung dieser Grenzen bei der Ubertragung von Befugnissen auf die EU Literatur BearbeitenChristoph Gropl Art 38 In Christoph Gropl Kay Windthorst Christian von Coelln Hrsg Grundgesetz Studienkommentar 3 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 71258 6 Bernd Grzeszick In Art 38 In Klaus Stern Florian Becker Hrsg Grundrechte Kommentar Die Grundrechte des Grundgesetzes mit ihren europaischen Bezugen 3 Auflage Carl Heymanns Verlag Koln 2018 ISBN 978 3 452 29093 9 Hans Klein Art 38 In Theodor Maunz Gunter Durig Hrsg Grundgesetz 81 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 45862 0 Winfried Kluth Art 38 In Bruno Schmidt Bleibtreu Hans Hofmann Hans Gunter Henneke Hrsg Kommentar zum Grundgesetz GG 13 Auflage Carl Heymanns Koln 2014 ISBN 978 3 452 28045 9 Siegfried Magiera Art 38 In Michael Sachs Hrsg Grundgesetz Kommentar 7 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66886 9 Michael Morlok Art 38 In Horst Dreier Hrsg Grundgesetz Kommentar GG 3 Auflage Band II Artikel 20 82 Mohr Siebeck Tubingen 2015 ISBN 978 3 16 150494 5 Bodo Pieroth Art 38 In Hans Jarass Bodo Pieroth Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland Kommentar 13 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66119 8 Horst Risse Karsten Witt Art 38 In Dieter Homig Heinrich Wolff Hrsg Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland Handkommentar 11 Auflage Nomos Baden Baden 2016 ISBN 978 3 8487 1441 4 Hans Heinrich Trute Art 38 In Ingo von Munch Philip Kunig Hrsg Grundgesetz Kommentar 6 Auflage C H Beck Munchen 2012 ISBN 978 3 406 58162 5 Weblinks BearbeitenArt 38 GG auf www gesetze im internet de von BMJV und BfJ Art 38 GG auf dejure org Gesetzestext mit Hinweisen zu Rechtsprechung und Querverweisen Einzelnachweise Bearbeiten vgl Allgemein unmittelbar frei gleich und geheim bundestag de abgerufen am 2 September 2021 a b Hans Klein Art 38 Rn 13 In Theodor Maunz Gunter Durig Hrsg Grundgesetz 81 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 45862 0 a b Bernd Grzeszick In Art 38 Rn 1 In Klaus Stern Florian Becker Hrsg Grundrechte Kommentar Die Grundrechte des Grundgesetzes mit ihren europaischen Bezugen 3 Auflage Carl Heymanns Verlag Koln 2018 ISBN 978 3 452 29093 9 a b Winfried Kluth Art 38 Rn 5 In Bruno Schmidt Bleibtreu Hans Hofmann Hans Gunter Henneke Hrsg Kommentar zum Grundgesetz GG 13 Auflage Carl Heymanns Koln 2014 ISBN 978 3 452 28045 9 Bernd Grzeszick In Art 38 Rn 3 In Klaus Stern Florian Becker Hrsg Grundrechte Kommentar Die Grundrechte des Grundgesetzes mit ihren europaischen Bezugen 3 Auflage Carl Heymanns Verlag Koln 2018 ISBN 978 3 452 29093 9 Bernd Grzeszick In Art 38 Rn 3 In Klaus Stern Florian Becker Hrsg Grundrechte Kommentar Die Grundrechte des Grundgesetzes mit ihren europaischen Bezugen 3 Auflage Carl Heymanns Verlag Koln 2018 ISBN 978 3 452 29093 9 Bodo Pieroth Art 38 Rn 5 In Hans Jarass Bodo Pieroth Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland Kommentar 13 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66119 8 Siegfried Magiera Art 38 Rn 100 In Michael Sachs Hrsg Grundgesetz Kommentar 7 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66886 9 BVerfGE 89 155 172 Maastricht BVerfGE 123 267 328 Lissabon Siegfried Magiera Art 38 Rn 114 In Michael Sachs Hrsg Grundgesetz Kommentar 7 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66886 9 Hans Klein Art 38 Rn 164 In Theodor Maunz Gunter Durig Hrsg Grundgesetz 81 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 45862 0 BVerfGE 3 19 24 Unterschriftenquorum BVerfGE 95 335 349 Uberhangmandate II Christoph Gropl Art 38 Rn 49 In Christoph Gropl Kay Windthorst Christian von Coelln Hrsg Grundgesetz Studienkommentar 3 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 71258 6 Annette Guckelberger Wahlsystem und Wahlrechtsgrundsatze Teil II Gleichheit und Offentlichkeit der Wahl In Juristische Arbeitsblatter 2012 S 641 643 Christoph Gropl Staatsrecht I Staatsgrundlagen Staatsorganisation Verfassungsprozess 9 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 71257 9 Rn 953 BVerfGE 129 124 151 EFS Bernd Grzeszick In Art 38 Rn 5 In Klaus Stern Florian Becker Hrsg Grundrechte Kommentar Die Grundrechte des Grundgesetzes mit ihren europaischen Bezugen 3 Auflage Carl Heymanns Verlag Koln 2018 ISBN 978 3 452 29093 9 BVerfGE 30 227 246 Vereinsname Bodo Pieroth Art 38 Rn 4 In Hans Jarass Bodo Pieroth Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland Kommentar 13 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66119 8 BVerfGE 99 69 77 Kommunale Wahlervereinigungen BVerfGE 36 139 141 Wahlrecht Auslandsdeutscher BVerfGE 3 19 31 Unterschriftenquorum BVerfGE 11 266 272 Wahlervereinigung Christoph Gropl Art 38 Rn 15 In Christoph Gropl Kay Windthorst Christian von Coelln Hrsg Grundgesetz Studienkommentar 3 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 71258 6 BVerfGE 3 45 49 Nachruckende Ersatzleute BVerfGE 7 63 68 Listenwahl Siegfried Magiera Art 38 Rn 83 In Michael Sachs Hrsg Grundgesetz Kommentar 7 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66886 9 Christoph Gropl Art 38 Rn 17 In Christoph Gropl Kay Windthorst Christian von Coelln Hrsg Grundgesetz Studienkommentar 3 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 71258 6 Bernd Grzeszick In Art 38 Rn 22 In Klaus Stern Florian Becker Hrsg Grundrechte Kommentar Die Grundrechte des Grundgesetzes mit ihren europaischen Bezugen 3 Auflage Carl Heymanns Verlag Koln 2018 ISBN 978 3 452 29093 9 BVerfGE 44 125 139 Offentlichkeitsarbeit a b Christoph Degenhart Staatsorganisationsrecht mit Bezugen zum Europarecht 31 Auflage C F Muller Heidelberg 2015 ISBN 978 3 8114 4019 7 Rn 82 Bernd Grzeszick In Art 38 Rn 25 In Klaus Stern Florian Becker Hrsg Grundrechte Kommentar Die Grundrechte des Grundgesetzes mit ihren europaischen Bezugen 3 Auflage Carl Heymanns Verlag Koln 2018 ISBN 978 3 452 29093 9 Bodo Pieroth Art 38 Rn 3 In Hans Jarass Bodo Pieroth Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland Kommentar 13 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66119 8 Hans Heinrich Trute Art 38 Rn 53 In Ingo von Munch Philip Kunig Hrsg Grundgesetz Kommentar 6 Auflage C H Beck Munchen 2012 ISBN 978 3 406 58162 5 Christoph Gropl Art 38 Rn 19 In Christoph Gropl Kay Windthorst Christian von Coelln Hrsg Grundgesetz Studienkommentar 3 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 71258 6 BVerfGE 41 399 413 Wahlkampfkostenpauschale Christoph Gropl Art 38 Rn 20 In Christoph Gropl Kay Windthorst Christian von Coelln Hrsg Grundgesetz Studienkommentar 3 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 71258 6 Christoph Gropl Staatsrecht I Staatsgrundlagen Staatsorganisation Verfassungsprozess 9 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 71257 9 Rn 365 BVerfGE 95 408 418 Grundmandatsklausel BVerfGE 82 322 Gesamtdeutsche Wahl BVerfGE 95 408 419 Grundmandatsklausel BVerfGE 120 82 Sperrklausel Kommunalwahlen BVerfGE 129 300 Funf Prozent Sperrklausel EuWG BVerfGE 121 266 Landeslisten Annette Guckelberger Wahlsystem und Wahlrechtsgrundsatze Teil II Gleichheit und Offentlichkeit der Wahl In Juristische Arbeitsblatter 2012 S 641 644 645 BVerfGE 95 408 420 Grundmandatsklausel Bernd Grzeszick In Art 38 Rn 98 101 In Klaus Stern Florian Becker Hrsg Grundrechte Kommentar Die Grundrechte des Grundgesetzes mit ihren europaischen Bezugen 3 Auflage Carl Heymanns Verlag Koln 2018 ISBN 978 3 452 29093 9 Siegfried Magiera Art 38 Rn 94 In Michael Sachs Hrsg Grundgesetz Kommentar 7 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66886 9 Christoph Gropl Art 38 Rn 21 In Christoph Gropl Kay Windthorst Christian von Coelln Hrsg Grundgesetz Studienkommentar 3 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 71258 6 BVerfGE 123 39 39 Ls 1 BVerfGE 123 39 71 Wahlcomputer Dr Christian Rath Keine Quote in Thuringen Legal Tribune Online 15 Juli 2020 abgerufen am 23 Mai 2021 BVerfGE 21 200 Freigabe der Briefwahl ist verfassungsgemass In Website Bundesverfassungsgericht Bundesverfassungsgericht Pressestelle 26 Juli 2013 abgerufen am 23 Mai 2021 Landtagswahl 2021 Erstmals mehr als 50 Briefwahl In Website Statistischen Landesamt BW Statistischen Landesamt BW 19 April 2021 abgerufen am 23 Mai 2021 Siegfried Magiera Art 38 Rn 46 In Michael Sachs Hrsg Grundgesetz Kommentar 7 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66886 9 BVerfGE 60 374 380 Redefreiheit und Ordnungsrecht BVerfGE 1 144 153 Geschaftsordnungsautonomie Thomas Harks Das Fragerecht der Abgeordneten In Juristische Schulung 2014 S 979 BVerfGE 118 277 324 Verfassungsrechtlicher Status der Bundestagsabgeordneten BVerfGE 80 188 219 Wuppesahl BVerfGE 43 142 149 Verfassungsbeschwerde einer Parlamentsfraktion BVerfGE 112 118 135 Vermittlungsausschuss Michael Morlok Art 38 Rn 176 In Horst Dreier Hrsg Grundgesetz Kommentar GG 3 Auflage Band II Artikel 20 82 Mohr Siebeck Tubingen 2015 ISBN 978 3 16 150494 5 Tassilo du Mesnil de Rochemont Michael Muller Die Rechtsstellung der Bundestagsabgeordneten Teil 1 Systematik der gesetzlichen Bestimmungen freies Mandat In Juristische Schulung 2016 S 504 505 506 Horst Risse Karsten Witt Art 38 Rn 22 In Dieter Homig Heinrich Wolff Hrsg Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland Handkommentar 11 Auflage Nomos Baden Baden 2016 ISBN 978 3 8487 1441 4 Tassilo du Mesnil de Rochemont Michael Muller Die Rechtsstellung der Bundestagsabgeordneten Teil 2 Statusrechte und Rechtsschutz In Juristische Schulung 2016 S 603 604 605 a b BVerfGE 108 251 251 Ls 1 a b BVerfG Urteil des Zweiten Senats vom 5 Mai 2020 2 BvR 859 15 auch als BVerfGE 154 17 ff Rn 99 mit weiteren Nachweisen Dietrich Murswiek Art 38 GG als Grundlage eines Rechts auf Achtung des unabanderlichen Verfassungskerns In JuristenZeitung JZ Jahrgang 2010 Seite 702 708 hier 702 a b BVerfG Urteil des Zweiten Senats vom 5 Mai 2020 2 BvR 859 15 auch als BVerfGE 154 17 ff Rn 103 mit weiteren Nachweisen BVerfG Urteil des Zweiten Senats vom 5 Mai 2020 2 BvR 859 15 auch als BVerfGE 154 17 ff Rn 104 mit weiteren Nachweisen Dietrich Murswiek Art 38 GG als Grundlage eines Rechts auf Achtung des unabanderlichen Verfassungskerns In JuristenZeitung JZ Jahrgang 2010 Seite 702 708 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Artikel 38 des Grundgesetzes fur die Bundesrepublik Deutschland amp oldid 232251515