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Dieser Artikel behandelt den seit 1992 gultigen sogenannten Europa Artikel des Grundgesetzes Zu dem von 1949 bis 1990 gultigen sogenannten Beitrittsartikel siehe Artikel 23 des Grundgesetzes fur die Bundesrepublik Deutschland 1949 Der Artikel 23 des Grundgesetzes fur die Bundesrepublik Deutschland in der Fassung von 1992 wird auch als Europa Artikel bezeichnet Im Jahre 1992 wurde er neu eingefugt 1 und ersetzte somit den vormaligen 2 Artikel 23 der den Geltungsbereich des Grundgesetzes raumlich auf die alten Bundeslander beschrankte den Beitritt zur Bundesrepublik regelte und 1990 mit der Wiedervereinigung gestrichen wurde Der neue Artikel ebnete den Weg fur den Vertrag von Maastricht Inhaltsverzeichnis 1 Juristische Bedeutung 2 Symbolkraft des Artikels 3 Fussnoten 4 WeblinksJuristische Bedeutung BearbeitenVor der Einfugung des Art 23 GG erfolgte die Ubertragung von Hoheitsrechten auf die supranationalen Gemeinschaften EAG EWG EGKS nach Massgabe des Art 24 GG Durch die immer starker werdende politische Verflechtung der Mitgliedstaaten und die anwachsenden Kompetenzen der Gemeinschaften war die volkerrechtliche Ermachtigungsnorm des Artikels 24 Grundgesetz uberdehnt In ihr war lediglich eine Ermachtigungsgrundlage fur eine Ubertragung von Hoheitsrechten auf zwischenstaatliche Einrichtungen zu erblicken Nicht geregelt wird hingegen in welchen Grenzen mit welchen Zielen und Grundsatzen dies zu erfolgen hat Im Hinblick auf die dynamische Entwicklung der EG und der neu geschaffenen Europaischen Union sowie der Rechtsfortbildung durch den Europaischen Gerichtshof EuGH war eine der sogenannten Ewigkeitsklausel Rechnung tragende Ermachtigungsgrundlage geboten So steht das Gesetz zur Anderung des Grundgesetzes vom 21 Dezember 1992 BGBl I S 2086 in engem Zusammenhang mit der Ratifikation des Vertrages uber die Europaische Union auch als Vertrag von Maastricht bezeichnet welcher am 1 November 1993 in Kraft getreten ist Wichtigste Normierungen sind Festschreibung des Subsidiaritatsprinzips Grundrechtsbindung der EU Bezugnahme auf den Solange II Beschluss des Bundesverfassungsgerichts Angemessene Beteiligung und Mitwirkung der Lander vgl Artikel 23 Absatze 2 4 5 und 6 Grundgesetz Verpflichtung zur Mitwirkung an der Verwirklichung und der Entwicklung der Europaischen Union Staatszielbestimmung Es bestand in der Jurisprudenz Uneinigkeit daruber ob die Ubertragung von Hoheitsrechten gemass dem Artikel 24 GG selbst eine Verfassungsanderung darstellt Danach bestanden im Wesentlichen zwei Ansichten Die eine Ansicht sah den Artikel 24 GG als abschliessend an und lehnte eine Uberprufung anhand von Artikel 79 GG ab Die andere Ansicht hingegen hielt Artikel 79 GG parallel fur anwendbar Der verfassungsandernde Gesetzgeber hat im Hinblick auf die EU diesem Streit ein Ende bereitet Artikel 23 Absatz 1 Satz 3 GG erklart explizit den Artikel 79 Absatz 2 und 3 GG fur anwendbar Der Artikel 23 Abs 1 S 2 GG enthalt die fur die Hoheitsrechtsubertragung massgebliche Ermachtigungsgrundlage Der Bund kann demnach mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte ubertragen Die Ubertragung bedeutet mithin nicht dass die Bundesrepublik dauerhaft und fur die Zukunft die Kompetenz der Gesetzgebung an die EU abtritt Vielmehr verzichtet die Bundesrepublik auf die Wahrnehmung ihrer Kompetenz und duldet und anerkennt die Wirkung der europaischen Rechtsakte Symbolkraft des Artikels BearbeitenAuch wenn der Artikel auf den ersten Blick recht allgemein gehalten ist so ist er doch einzigartig in der Geschichte der Bundesrepublik und stellt zum ersten Mal ein klares Bekenntnis zur europaischen Einigung auf Grundgesetzebene dar In diesem Zusammenhang ist er auch ein deutliches Zeichen an die europaischen Nachbarlander dass ein wiedervereinigtes Deutschland sich ganz der friedlichen demokratischen Einigung Europas verschrieben hat Der Wurzburger Volkerrechtler Dieter Blumenwitz 1995 weist jedoch trotz aller Integrationsfreundlichkeit darauf hin dass ein europaisches Zusammenwachsen jeweils an nationales Recht gekoppelt ist Die Bundesrepublik kann nicht an der Entwicklung jeder Europaischen Union mitwirken Sie kann nur ein Europa mittragen das hinsichtlich seiner wesentlichen Konstitutionsprinzipien die Homogenitat mit der nationalen Verfassungswirklichkeit des Grundgesetzes wahrt Fussnoten Bearbeiten BGBl I S 2086 Bezieht sich auf Art 23 in der bis zum 3 Oktober 1990 beitrittsbedingt 1 2 Vorlage Toter Link www krr faq net Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im Marz 2023 Suche in Webarchiven geltenden und durch Art 4 Nr 2 Einigungsvertrag vom 31 August 1990 BGBl II S 885 890 aufgehobenen Fassung Weblinks BearbeitenArtikel 23 GG mit Querverweisen und Rechtsprechung bei dejure org Artikel 79 GG mit Querverweisen und Rechtsprechung bei dejure org Martin Grosse Huttmann Wie europafahig ist der deutsche Foderalismus auf Bundeszentrale fur politische BildungBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Artikel 23 des Grundgesetzes fur die Bundesrepublik Deutschland amp oldid 235286882