www.wikidata.de-de.nina.az
Das Schengener Ubereinkommen vom 14 Juni 1985 vollstandige amtliche Bezeichnung Ubereinkommen zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux Wirtschaftsunion der Bundesrepublik Deutschland und der Franzosischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen in der Literatur gelegentlich als Schengen I bezeichnet 1 ist ein Regierungsubereinkommen 2 das auf Initiative des franzosischen Staatsprasidenten Francois Mitterrand und des deutschen Bundeskanzlers Helmut Kohl zwischen Deutschland Frankreich Belgien Niederlande und Luxemburg an Bord des luxemburgischen Schiffs Princesse Marie Astrid bei Schengen Luxemburg geschlossen wurde und das einem Europa ohne Binnengrenzkontrollen den Weg ebnete Ubereinkommen zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux Wirtschaftsunion der Bundesrepublik Deutschland und der Franzosischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen GrenzenKurztitel Schengener UbereinkommenDatum 14 Juni 1985Inkrafttreten 15 Juni 1985Fundstelle GMBl 1986 S 79Vertragstyp multinationales Regierungsubereinkommen heute Schengen BesitzstandRechtsmaterie VerwaltungsrechtUnterzeichnung 5Ratifikation in Deutschland keineBitte beachte den Hinweis zur geltenden Vertragsfassung Unterzeichnungsort des Schengener Ubereinkommens von 1985 Schengen Luxemburg Gemeinde an der Mosel im Dreilandereck Deutschland Frankreich LuxemburgDas Schengener Ubereinkommen von 1985 wurde durch das Schengener Durchfuhrungsubereinkommen SDU von 1990 auch Schengen II genannt erganzt und ausgefuhrt Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich und Rechtsnatur 2 Geschichte 2 1 Ausgangslage 2 2 Deutsch franzosische Initiative 2 3 Mitwirkung der Benelux Staaten 3 Inhalt 3 1 Sofortmassnahmen 3 2 Langfristig zu treffende Massnahmen 3 3 Schlussbestimmungen 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseGeltungsbereich und Rechtsnatur BearbeitenDas Abkommen war ursprunglich ein volkerrechtlicher Vertrag zwischen den beteiligten Regierungen der in Deutschland ohne innerstaatliche Ratifikation bereits am Tag nach der Unterzeichnung also am 15 Juni 1985 in Kraft trat Dem Abkommen sind in der Folgezeit diejenigen Staaten beigetreten die auch Vertragspartei des Schengener Durchfuhrungsubereinkommens geworden sind mithin Portugal 3 und Spanien 4 jeweils mit Wirkung vom 1 Mai 1995 Italien 5 mit Wirkung vom 1 Juli 1997 Osterreich 6 mit Wirkung vom 1 Dezember 1997 Danemark 7 Finnland 8 Griechenland 9 und Schweden 10 jeweils mit Wirkung vom 1 Mai 1999 Am 1 Mai 1999 wurde das Abkommen in den so genannten Schengen Besitzstand uberfuhrt und gilt nun auch fur die ubrigen Staaten der Europaischen Union jedoch ohne Grossbritannien und Irland die sich in den europaischen Vertragen eine Befreiung von der Geltung des Abkommens fur ihre Lander zusichern liessen 11 Das Abkommen als solches wurde im Unterschied zum Schengener Durchfuhrungsubereinkommen im Rahmen der Weiterentwicklung des Schengen Besitzstands bis heute nicht geandert und gilt de jure weiter Als Regierungsubereinkommen war es jedoch schon mit Inkrafttreten des Schengener Durchfuhrungsubereinkommens weitgehend bedeutungslos geworden Mit dem Wegfall samtlicher Binnengrenzkontrollen im Schengen Raum ist es de facto ausser Kraft getreten Die rechtliche Situation an den Grenzen regelt fur den gesamten Schengen Raum heute vor allem der Schengener Grenzkodex Geschichte BearbeitenAusgangslage Bearbeiten nbsp Mitte der 80er Jahre einziges Ergebnis fur die Burger Europas nach jahrelangen Verhandlungen Der weinrote EuropapassDie von den europaischen Vertragen bereits 1957 geschaffenen vier Grundfreiheiten unter anderem die Personenfreizugigkeit zielten auf einen Abbau aller Hindernisse die ihrer Verwirklichung im Wege standen Allerdings bestanden unter den Mitgliedstaaten Meinungsverschiedenheiten daruber was als Hindernis zu verstehen sei Lange Zeit wurden darunter nur solche Aspekte verstanden die die wirtschaftliche Integration betrafen 1974 beauftragte der Europaische Rat die Kommission damit besondere Rechte auch fur die europaischen Burger auszuarbeiten worunter eine Passunion und der Abbau von Personengrenzkontrollen an den gemeinsamen Grenzen verstanden wurde Alles worauf man sich nach jahrelangen Verhandlungen einigen konnte waren jedoch lediglich die Farbe und das Format des heute weinroten Europapasses 1982 schlug die Kommission ein Papier vor das auf eine Erleichterung der Personenkontrollen zielte was von den Mitgliedstaaten einhellig abgelehnt wurde 1984 verabschiedete der Rat eine Entschliessung uber die Reduzierung der Wartezeit und der Dauer der Kontrollen Bedenken gegen die Abgabe nationaler Souveranitat kamen von den angelsachsischen und skandinavischen Mitgliedstaaten Vor allem Grossbritannien wollte die Integration auf den okonomischen Bereich beschrankt sehen 12 Deutsch franzosische Initiative Bearbeiten Vom deutschen Bundeskanzler Kohl gingen in Ansehung der stagnierenden Entwicklung auf europaischer Ebene Bemuhungen aus die Abschaffung der Grenzkontrollen zunachst auf zwischenstaatlicher Ebene voranzubringen Kohl fuhlte sich durch die gewonnenen Bundestagswahlen am 6 Marz 1983 darin bestarkt die europaische Einigung voranzutreiben In dem Votum der deutschen Wahler sah er zugleich ein Votum fur Europa und die Europaische Gemeinschaft Wohl nicht ohne Zufall fielen seine Anstrengungen um den Wegfall der Grenzkontrollen mit dem Wahlkampf zu den zweiten Wahlen des Europaischen Parlaments am 14 und 17 Juni 1984 zusammen bei denen die pro europaischen Parteien um jede Stimme kampften 13 Grenzkontrollen stellten fur den grenzuberschreitenden Handel und fur den reisenden Burger auch einen erheblichen Kostenfaktor dar Im Auftrage der Kommission bezifferte Paolo Cecchini im Jahre 1986 in einem Gutachten den Aufwand fur Grenzformalitaten aller Unternehmen in der Gemeinschaft auf 8 Milliarden ECU oder 2 des Warenwertes 14 Kohl traf sich am 28 und 29 Mai 1984 mit dem franzosischen Staatsprasidenten Mitterrand im Rahmen der deutsch franzosischen Konsultationen auf Schloss Rambouillet bei Paris Dort einigten sich beide darauf die Grenzkontrollen zwischen beiden Staaten unverzuglich aufzuheben Mit der Ausarbeitung und Unterzeichnung eines entsprechenden Abkommens wurde Kanzleramtsminister Waldemar Schreckenberger beauftragt Das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Franzosischen Republik uber den schrittweisen Abbau der Kontrollen an der deutsch franzosischen Grenze kurz Saarbrucker Abkommen wurde schon am 13 Juli 1984 in Saarbrucken unterzeichnet Es trat noch am gleichen Tage in Kraft 15 Ganz bewusst kam die Vereinbarung auf Regierungschefebene unter Ausschluss der jeweiligen Fachministerien von denen erhebliche Widerstande erwartet wurden zustande 16 Bundesinnenminister Zimmermann musste spater zugeben von den Reiseerleichterungen nichts gewusst zu haben 17 nbsp Gruner Aufkleber fur die Windschutzscheibe nach Art 3 des Saarbrucker Abkommens Das Abkommen sieht in seinem Artikel 2 als Sofortmassnahme vor dass die beiderseitigen Polizei und Zollbehorden im Regelfall eine einfache Sichtkontrolle der die Grenze mit verminderter Geschwindigkeit uberquerenden Fahrzeuge durchfuhren ohne diese anzuhalten Dazu sollten nach Artikel 3 grune an der Windschutzscheibe angebrachte Scheiben von mindestens 8 cm Durchmesser dem Grenzbeamten signalisieren dass die grenzpolizeilichen Vorschriften eingehalten sind lediglich erlaubte Waren im Rahmen der Freigrenzen mitgefuhrt und die Devisenvorschriften eingehalten werden Bis Oktober 1984 bzw Ende 1986 sollten weitergehende Erleichterungen erwogen werden Mitwirkung der Benelux Staaten Bearbeiten Am 12 Dezember 1984 18 ubersandten die Regierungen Belgiens der Niederlande und Luxemburgs der deutschen und franzosischen Regierung ein Memorandum mit dem sie die Erweiterung des Saarbrucker Abkommens um die seit 1960 bestehende Benelux Wirtschaftsunion und um das 1969 verabschiedete Protokoll zur Beseitigung von Kontrollen und Formalitaten an den Binnengrenzen sowie von Behinderungen des freien Verkehrs vorschlugen Darin ausserten sie konkrete Vorstellungen zu den Themen Polizei und Sicherheit Personenverkehr Transportwesen sowie zum Zoll und Guterverkehr 19 Das Saarbrucker Abkommen bildete sodann die Grundlage fur das am 14 Juni 1985 beschlossene Schengener Ubereinkommen Inhalt Bearbeiten nbsp Originalurkunde des Abkommens von 1985Das Ubereinkommen ist in zwei Titel aufgeteilt den Artikeln 1 bis 16 mit kurzfristig durchzufuhrenden Massnahmen und einem zweiten Titel Artikel 17 bis 27 mit langfristig durchzufuhrenden Massnahmen sowie mit Schlussbestimmungen Artikel 28 bis 33 Sofortmassnahmen Bearbeiten Zu den kurzfristig in Kraft getretenen Massnahmen gehorten Im Regelfall eine einfache Sichtkontrolle der die gemeinsame Grenze mit verminderter Geschwindigkeit uberquerenden Personenkraftfahrzeuge ohne diese anzuhalten Artikel 2 Nutzung einer grunen Scheibe von mindestens 8 cm Durchmesser an der Windschutzscheibe des grenzuberschreitenden Fahrzeugs um damit anzuzeigen dass die grenzpolizeilichen Vorschriften eingehalten lediglich erlaubte Waren im Rahmen der Freigrenzen mitgefuhrt und die Devisenvorschriften eingehalten werden Artikel 3 Reduzierung der Aufenthaltszeit des gewerblichen Strassenpersonenverkehrs an der Grenze auf den kurzest moglichen Zeitraum Bei gewerblichen Personenbeforderungen Wegfall des systematischen Kontrolle des Fahrtenblattes und der Beforderungsgenehmigung vor dem 1 Januar 1986 Artikel 4 Einrichtung gemeinsamer Kontrollstellen bei den nebeneinander liegenden nationalen Grenzabfertigungsstellen Artikel 5 Erleichterung des Grenzverkehrs der an den gemeinsamen Grenzen lebenden Personen Artikel 6 Annaherung der Politik der Sichtvermerke um mogliche negative Folgen bei der Erleichterung der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen auf dem Gebiet der Einreise und der inneren Sicherheit zu vermeiden Artikel 7 Koordinierung der Bekampfung des illegalen Handels mit Betaubungsmitteln Artikel 8 Verstarkung der polizeilichen Zusammenarbeit im Kampf gegen Kriminalitat vor allem gegen den illegalen Handel mit Betaubungsmitteln und Waffen gegen die unerlaubte Einreise und den unerlaubten Aufenthalt von Personen sowie gegen Steuer und Zollhinterziehung sowie gegen Schmuggel Artikel 9 Zusammenkunfte der Behorden der Vertragsparteien in regelmassigen Abstanden zur Sicherstellung der in den Artikeln 6 7 8 und 9 vorgesehenen Zusammenarbeit Artikel 10 Verzicht auf systematische Kontrollen der Lenk und Ruhezeiten der Masse und Gewichte bei Nutzfahrzeugen und allgemein des technischen Zustands der Fahrzeuge an den Grenzen ab 1 Juli 1985 Artikel 11 Abschaffung systematischer und Einfuhrung von Stichprobenkontrollen bei genehmigungsfreien und kontingentfreien Beforderungen ab 1 Juli 1985 wenn ein entsprechendes Zeichen am Fahrzeug angebracht ist Artikel 12 Uberarbeitung des im grenzuberschreitenden Strassenguterverkehr geltenden Genehmigungssystems bis 1 Januar 1986 mit dem Ziel statt Fahrtgenehmigungen Zeitgenehmigungen zu erteilen Artikel 13 Suche nach Losungen den an den Grenzen verursachten Aufenthalt der Eisenbahntransporte abzukurzen Artikel 14 verbunden mit entsprechenden Empfehlungen an die eigenen Eisenbahnverwaltungen das Verfahren des Grenzubertritts zu straffen und Guterzugen den Grenzubertritt ohne nennenswerte Grenzaufenthalte zu ermoglichen Artikel 15 Harmonisierung der Offnungszeiten der Zollkontrollstellen im Binnenschiffsverkehr Artikel 16 Langfristig zu treffende Massnahmen Bearbeiten Als langfristige Massnahmen waren insbesondere vorgesehen der Abbau der Grenzkontrollen an den gemeinsamen Grenzen und eine Verlagerung an die Aussengrenzen Artikel 17 die Harmonisierung der Rechtsvorschriften im Betaubungsmittelrecht und im Waffen und Sprengstoffverkehr sowie im Hotelmelderecht Artikel 19 eine Angleichung der Visumbestimmungen Artikel 20 eine Erhohung der Reisefreigrenzen Artikel 21 eine Erhohung der Freigrenzen fur Kraftstoff bei Omnibussen bis zum normalen Tankinhalt von 600 Litern und bei LKW Artikel 22 die Einfuhrung gemeinsamer Grenzabfertigungsanlagen im Guterverkehr Artikel 23 die Erleichterung der Zollabfertigung von Waren Artikel 25 eine Harmonisierung der indirekten Steuern Artikel 26 und eine Aufhebung der Freimengengrenzen fur Grenzbewohner Artikel 27 Schlussbestimmungen Bearbeiten Die Schlussbestimmungen sehen eine Konsultationspflicht vor falls ein Staat mit einem Drittstaat ein ahnliches Abkommen schliessen mochte Artikel 28 eine damals noch ubliche Berlin Klausel Artikel 29 eine Umsetzung der kurzfristig beschlossenen Massnahmen bis spatestens 1 Januar 1986 und der langfristig zu beschliessenden Massnahmen bis zum 1 Januar 1990 Artikel 30 Ausserdem enthalt Artikel 31 eine Konkurrenzregelung zum Saarbrucker Abkommen Nach Artikel 32 ist eine innerstaatliche Ratifikation nicht zwingend notwendig sodass ein vorlaufiges Inkrafttreten bereits fur den 15 Juni 1985 vorgesehen war Artikel 33 bestimmte als Hinterlegungsort der Urschrift des Abkommens die luxemburgische Regierung Literatur BearbeitenErhard Stobbe Das Schengener Ubereinkommen Inhalt Wirksamkeit und Bedeutung Vortrag vor dem Europa Institut der Universitat des Saarlandes in Saarbrucken am 21 Februar 1989 PDF 1 1 MB abgerufen am 12 April 2017 Michel Chaouli Sicher durch Gespur Beitrag in Zeit Online vom 23 November 1984 abgerufen am 12 April 2017 Weblinks BearbeitenText des Schengener Ubereinkommens von 1985 ABl L 239 vom 22 September 2000 S 13 18 Text des Saarbrucker Abkommens vom 13 Juli 1984 In CVCE der Universitat Luxemburg 13 Juli 1984 abgerufen am 27 Marz 2019 Einzelnachweise Bearbeiten Hans Gebhardt Rudiger Glaser Sebastian Lentz Hrsg Europa eine Geographie Springer 2013 ISBN 978 3 8274 2005 3 S 210 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche abgerufen am 11 Januar 2016 Nina Haas Die Schengener Abkommen und ihre strafprozessualen Implikationen facultas wuv maudrich Wien 2001 ISBN 3 85114 583 6 S 34 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche abgerufen am 11 Januar 2016 Protokoll vom 25 Juni 1991 Bekanntmachung vom 14 Juni 2001 BGBl 2001 II S 657 Protokoll vom 25 Juni 1991 Bekanntmachung vom 14 Juni 2001 BGBl 2001 II S 657 Protokoll vom 27 November 1990 Bekanntmachung vom 14 Juni 2001 BGBl 2001 II S 657 Protokoll vom 28 April 1995 Bekanntmachung vom 14 Juni 2001 BGBl 2001 II S 657 Protokoll vom 19 Juni 1996 Bekanntmachung vom 14 Juni 2001 BGBl 2001 II S 657 Protokoll vom 19 Dezember 1996 Bekanntmachung vom 14 Juni 2001 BGBl 2001 II S 657 Protokoll vom 6 November 1992 Bekanntmachung vom 14 Juni 2001 BGBl 2001 II S 657 Protokoll vom 19 Dezember 1996 Bekanntmachung vom 14 Juni 2001 BGBl 2001 II S 657 Siehe hierzu die Protokolle Nr 19 20 und 21 des Vertrags uber die Arbeitsweise der Europaischen Union AEUV ABl C 326 26 Oktober 2012 S 201 ff ab S 290 abgerufen am 13 Januar 2016 Zu Vorstehendem ausfuhrlich Mechthild Baumann Der entgrenzte Staat Vom deutschen zum europaischen Grenzschutz In Astrid Lorenz Werner Reutter Hrsg Ordnung und Wandel als Herausforderungen fur Staat und Gesellschaft Festschrift fur Gert Joachim Glaessner Barbara Budrich Opladen Farmington Hills Michigan 2009 ISBN 978 3 86649 286 8 S 403 f eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche abgerufen am 12 Januar 2016 Mechthild Baumann Der Einfluss des Bundeskanzleramts und des Bundesministeriums des Innern auf die Entwicklung eines europaischen Grenzpolitik In Uwe Hunger Can M Aybek Andreas Ette Ines Michalowski Hrsg Migrations und Integrationsprozesse in Europa Vergemeinschaftung oder nationalstaatliche Losungswege VS Verlag fur Sozialwissenschaften GWV Fachverlage Wiesbaden 2008 ISBN 978 3 531 16014 6 S 17 ff S 19 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche abgerufen am 12 Januar 2016 Baumann Der Einfluss des Bundeskanzleramts S 20 Bekanntmachung vom 30 Juli 1984 BGBl 1984 II S 767 siehe auch die dort nicht abgebildete Seite 771 BGBl 1984 II S 771 Baumann Der Einfluss des Bundeskanzleramts S 21 22 Offene Grenzen Wir konnen nur milde lacheln Spiegel Nr 31 1984 vom 30 Juli 1984 abgerufen am 12 Januar 2016 Siehe letzter Erwagungsgrund des Ubereinkommens Haas Die Schengener Abkommen S 33 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Schengener Ubereinkommen von 1985 amp oldid 222506397