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Der Schengener Grenzkodex ist eine Verordnung der Europaischen Union Sie regelt den Grenzubertritt an den Binnen und Aussengrenzen des so genannten Schengen Raums und verdrangt in weiten Bereichen die nationalen Rechtsvorschriften der Anwenderstaaten uber den Grenzubertritt und die Modalitaten der Grenzkontrolle Verordnung EU 2016 399Titel Verordnung EU 2016 399 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 9 Marz 2016 uber einen Gemeinschaftskodex fur das Uberschreiten der Grenzen durch PersonenKurztitel Schengener GrenzkodexGeltungsbereich Europaische Union ohne Irland einschliesslich der Schweiz und den EWR Staaten Island Norwegen und Liechtenstein siehe auch die zahlreichen Ausschlusse Schengen Raum Rechtsmaterie Verwaltungsrecht AuslanderrechtGrundlage AEUV insbesondere auf Artikel 77 Absatz 2 Buchstaben b und eVerfahrensubersicht Europaische Kommission Europaisches Parlament IPEX WikiDatum des Rechtsakts 9 Marz 2016Veroffentlichungsdatum 23 Marz 2016Inkrafttreten 12 April 2016Ersetzt Verordnung EG Nr 562 2006Letzte Anderung durch Verordnung EU 2019 817Inkrafttreten derletzten Anderung 11 Juni 2019Fundstelle ABl L 77 vom 23 Marz 2016 S 1 52Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung ist in Kraft getreten und anwendbar Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten Die Verordnung ist ein sogenannter kodifizierter Text Mit ihr wird die ursprungliche Verordnung EG Nr 562 2006 gleichen Namens 1 neu gefasst Dabei werden sechs Anderungsverordnungen und eine Anderung des Beitrittsvertrags von Kroatien berucksichtigt Die Bestimmungen werden neu nummeriert Eine Konkordanztabelle findet sich in Anhang X Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Inhalt der Verordnung 3 Grenzkontrollen an den Aussengrenzen des Schengen Raums 3 1 Allgemeine Einreisevoraussetzungen 3 2 Keine Diskriminierung bei der Grenzabfertigung 3 3 Umfang der grenzpolizeilichen Uberprufung Einfuhrung von Kontrollspuren 3 4 Systematische Abstempelung der Passe von Drittstaatsangehorigen bei der Ein und Ausreise 3 5 Grenzuberwachung 3 6 Einreiseverweigerung 3 7 Ausbildung der Grenzkontrollbeamten Zusammenarbeit Sonderfalle 4 Grenzkontrolle an den Binnengrenzen des Schengen Raums 4 1 Freies Passieren der Grenze an jeder Stelle 4 2 Stichprobenkontrollen an der Binnengrenze 4 3 Entfernung von Verkehrshindernissen keine Verpflichtung zur Beseitigung der Abfertigungsanlagen 4 4 Vorubergehende Wiedereinfuhrung der Grenzkontrollen an einer Binnengrenze 5 Schlussbestimmungen 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseGeltungsbereich Bearbeiten nbsp Vollanwenderstaaten des Schengener Grenzkodex hell und dunkelblau Teilanwender oliv und Nichtanwender grun Die Verordnung ist zwar eine Rechtsvorschrift der Europaischen Union ihr Geltungsbereich deckt sich aber nicht mit dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten der Europaischen Union Die Verordnung galt nicht in Grossbritannien und gilt nicht in Irland die sich an der Ubernahme gemeinsamer Einreise und Grenzuberwachungsbestimmungen nicht beteiligt haben bzw sich nicht beteiligen Danemark hat sich vorbehalten die Ubernahme solcher Bestimmungen durch Einzelfallentscheidungen zu beschliessen hat dies fur den Schengener Grenzkodex und die bisherigen hierzu ergangenen Anderungsverordnungen auch getan Norwegen und Island sind uber Assoziierungsabkommen dem Schengen Besitzstand verbunden und haben sich verpflichtet den Inhalt der Regelungen in ihr nationales Recht zur transformieren Dasselbe gilt fur Liechtenstein und die Schweiz Zypern ist grundsatzlich Anwender der Verordnung ebenso wie Rumanien und Bulgarien die Personenkontrollen von und zu diesen Staaten seitens anderer Schengenstaaten sind jedoch noch nicht entfallen Nicht immer sind alle Teilnehmerlander mit ihrem gesamten Hoheitsgebiet Mitglied des Schengen Raums und somit auch des Grenzkodex Wegen der diversen Ausschlusse Schengen Raum Inhalt der Verordnung BearbeitenDie Verordnung gliedert sich in einen allgemeinen Teil Titel I einen Abschnitt uber das Regime an den Aussengrenzen des Schengen Raums Titel II einen Abschnitt uber die Modalitaten an den Binnengrenzen Titel III und einen Abschnitt mit Schlussbestimmungen Titel IV Titel I mit den allgemeinen Vorschriften enthalt neben Begriffserklarungen Artikel 2 eine Klarstellung uber den Anwendungsbereich Artikel 3 Der Schengener Grenzkodex findet unbeschadet der Regeln uber die europarechtliche Freizugigkeit der EU Burger und der besonderen Regelungen uber die Aufnahme von Fluchtlingen auf alle Personen die die Grenzen uberschreiten Anwendung Hierdurch wird klargestellt dass die Privilegierungen fur EU und EWR Burger einschliesslich Schweizer Burgern nicht eingeschrankt werden diese Burger aber nicht verlangen konnen unkontrolliert zu bleiben Fluchtlinge die um Aufnahme suchen mussen aufgrund internationalen Rechts aufgenommen werden fur sie gelten beispielsweise die allgemeinen Einreisevoraussetzungen Nationalpass ggf Visum und Nachweis der Lebensunterhaltssicherung nicht Sie sind aber den Beschrankungen fur Schutzsuchende z B Zuweisung an einen bestimmten Aufenthaltsort Verpflichtung zum Wohnen in einer Gemeinschaftsunterkunft Residenzpflicht unterworfen Artikel 4 verweist auf den Vorrang der EU Grundrechtecharta und der Genfer Fluchtlingskonvention in Anwendung der Verordnung Grenzkontrollen an den Aussengrenzen des Schengen Raums BearbeitenKernstuck der Verordnung sind die Artikel 5 bis 14 Sie legen die Einreisevoraussetzungen fur das Betreten des Schengen Raums fest Allgemeine Einreisevoraussetzungen Bearbeiten Die Aussengrenzen des Schengen Raums durfen grundsatzlich nur an zugelassenen Grenzubergangsstellen uberschritten werden Artikel 5 Artikel 6 legt die allgemeinen Einreisevoraussetzungen fur Drittstaatsangehorige hier in der Bedeutung von allen Burgern die nicht Staatsangehorige der EU des EWR oder der Schweiz einschliesslich ihrer Familienangehorigen mit Drittstaatsangehorigkeit sind fest Fur solche Personen die planen sich fur nicht langer als 90 Tage in einem 180 tagigen Zeitraum im Schengen Raum aufzuhalten sind dies vgl Artikel 6 Absatz 1 gultiges Reisedokument in der Regel der Nationalpass gultiges Visum soweit Visumpflicht nach der Verordnung EU 2018 1806 EU Visum Verordnung besteht oder im Falle von Visumpflicht anstelle des Visums ein gultiger Aufenthaltstitel oder ein nationales Visum Nachweis des Reisezwecks und ausreichender Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts keine Ausschreibung zur Einreiseverweigerung im Schengener Informationssystem SIS keine Gefahr fur die offentliche Ordnung die innere Sicherheit die offentliche Gesundheit oder die internationalen Beziehungen eines Mitgliedstaates Wer einen Aufenthaltstitel oder ein Visum fur einen langerfristigen Aufenthalt eines anderen Mitgliedstaats als dem besitzt in den er einreisen will dem wird die Einreise zum Zwecke der Weiterreise in diesen Mitgliedstaat gestattet auch wenn nicht alle vorstehenden Voraussetzungen erfullt sind es sei denn fur den Betroffenen besteht ein nationales Einreiseverbot Artikel 6 Absatz 5 Buchstabe a Keine Diskriminierung bei der Grenzabfertigung Bearbeiten Artikel 7 verpflichtet zu einer hinsichtlich des Geschlechts der Rasse der ethnischen Herkunft der Religion und der Weltanschauung nicht diskriminierenden Grenzubertrittskontrolle unter Wahrung der Menschenwurde Die getroffenen Massnahmen unterliegen dem Gebot der Verhaltnismassigkeit der Mittel Umfang der grenzpolizeilichen Uberprufung Einfuhrung von Kontrollspuren Bearbeiten nbsp Kennzeichnung der Einreisespur fur freizugigkeitsberechtigte EU EWR und Schweizer Burger nach Artikel 10Artikel 8 legt den Umfang der Grenzkontrollen fest Bei Personen die Freizugigkeit geniessen neben den Staatsangehorigen des Schengen Raums und ihren Familienangehorigen gehoren hierzu auch die Burger Irlands und ihre Familienangehorigen auch wenn sie nicht die irische Staatsangehorigkeit besitzen beschrankt sich die Kontrolle in der Regel auf eine Mindestkontrolle die in einer Identitatsprufung anhand des vorgelegten Reisedokumentes besteht bei der das Dokument auch auf Falschungsmerkmale uberpruft wird Bei allen anderen Personen den sog Drittstaatsangehorigen findet bei der Einreise eine eingehende Uberprufung im Hinblick auf die in Artikel 6 genannten Anforderungen statt Bei der Ausreise wird unter anderem kontrolliert ob die Hochstaufenthaltsdauer nicht uberschritten ist Ausnahmsweise durfen die Grenzkontrollen bei starkem Andrang gelockert werden Artikel 9 Um den verstarkten Anforderungen bei der Kontrolle von Drittstaatsangehorigen Rechnung zu tragen mussen an den Grenzen besondere Kontrollspuren fur Freizugigkeitsberechtigte eingerichtet werden Artikel 10 um diesen eine zugige Einreise zu ermoglichen Systematische Abstempelung der Passe von Drittstaatsangehorigen bei der Ein und Ausreise Bearbeiten nbsp Grenzkontrollstempel einer Einreise uber den Eisenbahngrenzubergang Spielfeld Osterreich Dieser Stempel wird heute nicht mehr verwendet weil nach dem Beitritt Sloweniens zum Schengen Raum diese Grenze zur Schengen Binnengrenze geworden ist nbsp Grenzkontrollstempel einer Ausreise aus dem Schengen Raum uber den Genfer Flughafen Der aus dem Raum weisende Pfeil links unten belegt einen Ausreisevorgang Nach Artikel 11 mussen die Reisedokumente von Drittstaatsangehorigen nicht nur bei der Einreise sondern auch bei der Ausreise systematisch abgestempelt werden 2 Von dieser Verpflichtung werden die Grenzkontrollstellen auch bei starkem Andrang nicht entbunden Artikel 9 Absatz 3 Mangels anderer Erfassungssysteme ergibt sich derzeit nur aus dem Grenzkontrollstempel der genaue Tag der Einreise und der Ausreise aus dem Schengen Raum und ob der Drittstaatsangehorige die maximal 90 tagige Aufenthaltszeit eingehalten hat Wird der Drittstaatsangehorige nach der Einreise in einem Schengen Mitgliedstaat ohne Grenzkontrollstempel angetroffen durfen die nationalen Behorden davon ausgehen dass die hochste zulassige Aufenthaltsdauer uberschritten ist und ihn abschieben es sei denn er kann durch geeignete Nachweise den Einreisezeitpunkt nachweisen Artikel 12 Wird bei der Ausreise eine Uberschreitung der Aufenthaltszeit festgestellt wird von den deutschen Grenzbehorden im Allgemeinen eine Strafanzeige gefertigt weil der illegale Aufenthalt eine Straftat darstellt 95 Absatz 1 Nummer 2 AufenthG Wer als Drittstaatsangehoriger bei visumfreier Einreise ohne Ausreisegrenzkontrollstempel ausreist auch bei Einhaltung der Aufenthaltshochstdauer kann bei der erneuten Wiedereinreise Schwierigkeiten bekommen weil er moglicherweise nicht nachweisen kann dass er sich nicht mehr als 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen im Schengen Raum aufgehalten hat Er muss dem Grenzbeamten dann auf andere Weise z B durch Vorlage des Reisetickets usw den Ausreisezeitpunkt glaubhaft machen da ihm sonst die Einreise verweigert werden kann Die Passe freizugigkeitsberechtigter Personen werden nicht abgestempelt es sei denn es handelt sich um einen drittstaatsangehorigen Familienangehorigen eines Unionsburgers der seine Aufenthaltskarte nicht vorlegt Artikel 11 Absatz 2 Beispiel Eine serbische Staatsangehorige die mit einem Franzosen verheiratet ist und mit ihrem Ehemann in Frankfurt am Main lebt will am Flughafen Frankfurt am Main aus den USA kommend in den Schengen Raum einreisen In diesem Fall muss die Serbin bei der Einreise zugleich ihre deutsche Aufenthaltskarte vorlegen damit die Stempelung ihres Passes unterbleibt Denn als Ehefrau eines Unionsburgers ist sie freizugigkeitsberechtigt dies ergibt sich jedoch nicht aus ihrer Nationalitat Drittstaatsangehorige sondern nur aus der Eheschliessung Erst mit der Aufenthaltskarte werden der Familienstand und der damit einhergehende Freizugigkeitsstatus nachgewiesen Die genauen Modalitaten der Stempelung regelt Anhang IV der Verordnung Grenzuberwachung Bearbeiten Artikel 13 schreibt eine Grenzuberwachung ausserhalb der Grenzubergangsstellen an der sog grunen Grenze vor Sie erfolgt durch stationare und mobile Posten auch unter Einsatz technischer Hilfsmittel Sie soll auch was die Kontrollzeiten angeht so unberechenbar sein dass das unbefugte Uberschreiten das standige Risiko birgt entdeckt zu werden Einreiseverweigerung Bearbeiten nbsp Vordruck uber die EinreiseverweigerungArtikel 14 bestimmt dass einem Drittstaatsangehorigen der die Voraussetzungen des Artikel 6 nicht erfullt die Einreise zu verweigern ist Die Grunde hierfur sind ihm schriftlich auf einem besonderen Vordruck mitzuteilen Hiergegen kann der Betroffene Rechtsmittel einlegen die jedoch keine aufschiebende Wirkung haben Wird spater die Unzulassigkeit der Einreiseverweigerung festgestellt hat der Betroffene einen Entschadigungsanspruch der zumindest in der Annullierung der entsprechenden Vermerke im Pass besteht Die Modalitaten sind im Anhang V geregelt Ausbildung der Grenzkontrollbeamten Zusammenarbeit Sonderfalle Bearbeiten Die Artikel 15 bis 20 verpflichten die Mitgliedstaaten zur Bereitstellung ausreichender personeller Kapazitaten an den Aussengrenzen Artikel 15 Die Grenzschutzbeamten mussen uber eine qualifizierte Ausbildung und Sprachkenntnisse verfugen Artikel 16 Unter den Mitgliedstaaten besteht die Pflicht zur Abstimmung und Zusammenarbeit Die Mitgliedstaaten sind auch verpflichtet mit der Europaischen Agentur fur die operative Zusammenarbeit an den Aussengrenzen Frontex zusammenzuarbeiten Artikel 17 Artikel 18 bestimmt die naheren Einzelheiten zu den Grenzkontrollen an einer Schengen Binnengrenze wenn einer der beiden Staaten noch Personenkontrollen durchfuhrt beispielsweise im Falle von Rumanien Bulgarien und Zypern In diesen Fallen durfen Reisende nur ein Mal angehalten werden um die Ein und Ausreisekontrolle durchzufuhren Artikel 19 verweist auf den Anhang VI der Verordnung der umfangreiche Detailregelungen zu den Modalitaten der Grenzkontrolle an den einzelnen Grenzubergangen Strassenverkehrsubergange Kontrollen bei der Eisenbahn insbesondere in Hochgeschwindigkeitszugen im Luftverkehr auch bei Privatflugzeugen und an den Seegrenzen hier besonders zu Kreuzfahrtschiffen Vergnugungsschiffen bei der Kustenfischerei und im Falle von Fahrverbindungen enthalt Artikel 20 sieht Sonderregelungen fur Staatsoberhaupter Piloten Seeleute Diplomaten Grenzarbeitnehmer und Minderjahrige vor deren Einzelheiten aus dem Anhang VII hervorgehen Artikel 21 sieht die Moglichkeit der Unterstutzung eines Mitgliedstaats u a durch das Europaische Grenzschutzteam vor wenn an dessen Aussengrenzen schwerwiegende Mangel festgestellt worden sind Grenzkontrolle an den Binnengrenzen des Schengen Raums Bearbeiten nbsp Eine Schengen Binnengrenze zwischen Osterreich und Deutschland Die Ubertrittszeit zwischen 6 und 21 Uhr auf dem Zusatzschild ist gemass Artikel 22 hinfallig da die Binnengrenze jederzeit uberschritten werden kann Freies Passieren der Grenze an jeder Stelle Bearbeiten Im Unterschied zu den Aussengrenzen die grundsatzlich nur an den eingerichteten Grenzubergangsstellen uberschritten werden durfen Artikel 5 durfen die Schengen Binnengrenzen unabhangig von der Staatsangehorigkeit der Person an jeder beliebigen Stelle uberschritten werden Artikel 22 Bisherige Grenzubergange und Abfertigungsanlagen durfen insbesondere fur den Fall einer kurzzeitigen Wiedereinfuhrung der Kontrollen fortbestehen haben aber normalerweise keine praktische Bedeutung mehr Es besteht keine Pflicht mehr die Grenze nur an den Grenzubergangen zu uberschreiten dies kann auch an jeder anderen Stelle erfolgen Auch zeitliche Beschrankungen Grenzubergang geoffnet von 6 bis 21 Uhr sind entfallen die Schengen Binnengrenze kann an allen Tagen zu allen Zeiten passiert werden Stichprobenkontrollen an der Binnengrenze Bearbeiten nbsp Stichprobenartige Kontrollen hier auf der danischen Seite der deutsch danischen Grenze sind nach Artikel 23 weiterhin zulassig Nach Artikel 23 bedeutet der Wegfall der systematischen Grenzkontrollen nicht dass die Mitgliedstaaten niemanden der die Grenze uberschreitet mehr kontrollieren durften Solche Kontrollen durfen aber nicht die gleiche Wirkung haben wie Grenzubertrittskontrollen Beruht die Kontrolle auf allgemeinen polizeilichen Informationen und Erfahrungen in Bezug auf mogliche Bedrohungen der offentlichen Sicherheit zielt sie auf die Bekampfung der grenzuberschreitenden Kriminalitat ist sie nicht als systematische Personenkontrolle konzipiert und erfolgt sie stichprobenartig ist sie zulassig Entfernung von Verkehrshindernissen keine Verpflichtung zur Beseitigung der Abfertigungsanlagen Bearbeiten nbsp Die Grenzabfertigungsanlagen an einer Schengen Binnengrenze hier zwischen Deutschland und Tschechien sind oft nur stillgelegt und konnen im Bedarfsfalle reaktiviert werden Artikel 24 bis 30 Die Mitgliedstaaten mussen nach Artikel 24 an den Binnengrenzen alle Verkehrshindernisse fur den flussigen Verkehr beseitigen z B Schleifen die den Verkehr auf besondere Kontrollspuren ableiten die nicht ausschliesslich der Verkehrssicherheit dienen z B Geschwindigkeitsbegrenzungen Artikel 24 Unterabsatz 2 gestattet es den Mitgliedstaaten jedoch Abfertigungsanlagen vorzuhalten um darauf vorbereitet zu sein dass an den Binnengrenzen kurzzeitig wieder Kontrollen eingefuhrt werden Aus diesem Grunde werden vorhandene Gebaude oft nur stillgelegt aber nicht endgultig abgerissen Vorubergehende Wiedereinfuhrung der Grenzkontrollen an einer Binnengrenze Bearbeiten Artikel 25 erlaubt die vorubergehende Wiedereinfuhrung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen im Falle einer ernsthaften Bedrohung der offentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit fur hochstens 30 Tage in Ausnahmefallen fur weitere 30 Tagesabschnitte bis zu einer Hochstdauer von sechs Monaten oder bei aussergewohnlichen Umstanden Im Sinne des Artikels 29 von zwei Jahren Artikel 26 legt die Kriterien hierfur fest Ist eine solche Beeintrachtigung vorhersehbar bedarf die beabsichtigte Wiedereinfuhrung der vorherigen Inkenntnissetzung der anderen Mitgliedstaaten und der Kommission Artikel 27 Ist sofortiges Handeln notwendig kann die Wiedereinfuhrung auch sofort und ohne vorherige Konsultationen erfolgen Artikel 28 Bei aussergewohnlichen Umstanden unter denen das Funktionieren des Raums ohne Kontrollen an den Binnengrenzen wegen schwerwiegender Mangel bei den Kontrollen an den Aussengrenzen insgesamt gefahrdet ist soweit diese Umstande eine ernsthafte Bedrohung der offentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit im Schengen Binnenraum oder einem Teil von diesem darstellen konnen die Mitgliedstaaten fur sechs Monate hochstens fur zwei Jahre Kontrollen an ihren Grenzen wiedereinfuhren Artikel 29 Absatz 1 Eine solche Massnahme bedarf einer Empfehlung des Rates der sich auf einen Vorschlag der Kommission stutzt Die Mitgliedstaaten wiederum konnen die Kommission ersuchen einen solchen Vorschlag vorzulegen Artikel 29 Absatz 2 Die Kriterien fur eine Empfehlung der Kommission legt Artikel 30 fest nbsp Wiedereingefuhrte Grenzkontrollen nach den Terroranschlagen 2015 auf der franzosischen Seite der franzosisch belgischen Grenze an der Autobahn A7 Zeitweise Wiedereinfuhrungen der Grenzkontrollen sind in der Vergangenheit vor allem bei Grossereignissen durch Deutschland wahrend der Fussball Weltmeisterschaft 2006 3 durch mehrere Lander vor und wahrend der Fussball Europameisterschaften 2008 4 und 2012 5 durch Deutschland und Frankreich anlasslich des NATO Doppelgipfels am 3 und 4 April 2009 in Strassburg Baden Baden und Kehl 6 durch Deutschland wahrend des G8 Gipfels in Heiligendamm 2007 7 erfolgt bei denen Ausschreitungen befurchtet wurden Deutschland fuhrte am 13 September 2015 Kontrollen wegen des Fluchtlingszustroms nach Deutschland an den sudlichen Landesgrenzen wieder ein 8 An den deutschen Aussengrenzen wurden vom 12 Juni bis 11 Juli 2017 Grenzkontrollen reaktiviert um die Einreise potenzieller Gewalttater zum G20 Gipfel in Hamburg zu verhindern Zuletzt fuhrte Osterreich wahrend der COVID 19 Pandemie ab 15 Mai 2020 fur 6 Monate Kontrollen der Binnengrenzen zu Slowenien und Ungarn ein BGBl II Nr 177 2020 Uber wieder eingefuhrte Grenzkontrollen sind das Europaische Parlament und der Rat zu benachrichtigen Artikel 31 Solange die Grenzkontrollen wieder eingefuhrt sind gelten die Regeln fur eine Schengen Aussengrenze entsprechend Artikel 32 Nach Beendigung der Massnahme muss der Mitgliedstaat dem Europaischen Parlament dem Rat und der Kommission einen Bericht uber die Wirksamkeit der Massnahme erstatten Artikel 33 Die Kommission ist zur Unterrichtung der Offentlichkeit verpflichtet Artikel 34 gegebenenfalls ist aber auch Vertraulichkeit zu wahren Artikel 35 Deutschland Frankreich und weitere Lander fordern die Maximaldauer gemass Artikel 29 wegen Terrorgefahr von zwei auf vier Jahre zu andern 9 Am 27 September 2017 gab die EU Kommission eine Erklarung zum Schengen Raum und zur Migrations und Asylpolitik ab 10 11 Deutschland Frankreich Osterreich Danemark und Norwegen hatten zuvor in einem Diskussionspapier eine gezielte Erganzung des Schengener Grenzkodex gefordert 12 Schlussbestimmungen BearbeitenDie Schlussbestimmungen enthalten Modalitaten zur Anderung der Anhange der Verordnung Artikel 36 und 37 uber die Einsetzung eines Ausschusses zur Unterstutzung der Kommission Artikel 38 und uber Mitteilungspflichten seitens der Mitgliedstaaten uber ihre Aufenthaltstitel Grenzubergangsstellen Richtbetrage fur den Nachweis der Lebensunterhaltssicherung zustandigen Grenzbehorden und Muster der von den Aussenministerien ausgestellten Diplomatenausweise Artikel 39 Artikel 40 stellt klar dass besondere Vorschriften uber den kleinen Grenzverkehr durch die Verordnung nicht beruhrt werden und fortbestehen Die Sonderregelungen der zu Spanien gehorenden nordafrikanischen Stadte Ceuta und Melilla bleiben ebenfalls unberuhrt Artikel 41 Artikel 42 sieht Mitteilungspflichten der Mitgliedstaaten uber ihre nationalen Regelungen vor Artikel 43 fuhrt einen Evaluierungsmechanismus ein um die Umsetzung der Verordnung in den Mitgliedstaaten zu uberprufen Artikel 44 hebt die Vorgangervorschrift die Verordnung EG Nr 562 2006 auf Die Urfassung des Schengener Grenzkodex galt uberwiegend ab dem 13 Oktober 2006 die Neufassung ist seit dem 12 April 2016 in Kraft Artikel 45 Weblinks BearbeitenUrfassung der Verordnung EU 2016 399 PDF 4 63 MB Verordnung EU 2016 399 in der konsolidierten Fassung vom 11 Juni 2019 PDF 4 59 MB Vorschriften fur das Uberschreiten der EU Grenzen Zusammenfassung der Gesetzgebung In EUR Lex Amt fur Veroffentlichungen der Europaischen Union abgerufen am 24 Januar 2019 Einzelnachweise Bearbeiten Verordnung EG Nr 562 2006 In ABl L 105 vom 13 April 2006 S 1 Diese Regelung besteht schon seit 2005 vgl Verordnung EG Nr 2133 2004 vom 13 Dezember 2004 ABl L 369 vom 16 Dezember 2004 S 5 Pressemitteilung des BMI vom 24 April 2006 Memento des Originals vom 21 Dezember 2015 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bmi bund de abgerufen am 30 Dezember 2012 Meldung auf stadionwelt de vom 3 Juni 2008 Memento vom 17 Februar 2013 im Webarchiv archive today abgerufen am 30 Dezember 2012 Meldung der Berliner Morgenpost vom 4 Juni 2012 abgerufen am 30 Dezember 2012 Pressemitteilung des BMI vom 11 Marz 2009 Memento des Originals vom 4 Marz 2016 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bmi bund de abgerufen am 30 Dezember 2012 und Meldung von finanzen net vom 20 Marz 2009 abgerufen am 30 Dezember 2012 Pressemitteilung des BMI vom 9 Mai 2007 Memento des Originals vom 19 Dezember 2013 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bmi bund de abgerufen am 30 Dezember 2012 Vorubergehende Wiedereinfuhrung von Grenzkontrollen Mitteilung des Bundesinnenministeriums vom 13 September 2015 abgerufen am 1 Mai 2016 spiegel de 13 Oktober 2017 Danemark furchtet abgelehnte Asylbewerber aus Deutschland Migrations und Asylpolitik Schengen Raum und die Zukunft Europas spiegel de EU Kommission fur langere Grenzkontrollen spiegel de 14 September 2017 EU Kommission will langere Grenzkontrollen ermoglichenBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verordnung EU 2016 399 Schengener Grenzkodex amp oldid 237420957