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Der Visakodex ist eine Verordnung der Europaischen Union Er regelt das Visum verfahren fur Drittstaatsangehorige die in den Schengen Raum kurzzeitig einreisen und sich dort aufhalten mochten Verordnung EG Nr 810 2009Titel Verordnung EG Nr 810 2009 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 13 Juli 2009 uber einen Visakodex der GemeinschaftKurztitel VisakodexGeltungsbereich EWR und Schweiz ohne Grossbritannien und Irland und noch ohne Bulgarien Kroatien Rumanien ZypernRechtsmaterie AuslanderrechtGrundlage EGV insbesondere Art 62 Nr 2 lit a und lit b Nr iiVerfahrensubersicht Europaische Kommission Europaisches Parlament IPEX WikiAnzuwenden ab 5 April 2010Letzte Anderung durch Verordnung EU 2019 1155Inkrafttreten derletzten Anderung 1 August 2019Fundstelle ABl L 243 15 September 2009 S 1 58Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung ist in Kraft getreten und anwendbar Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich Inkrafttreten 2 Ziele der Verordnung 3 Inhalt 3 1 Sachlicher Geltungsbereich und Begriffsdefinitionen 3 2 Transitvisum 3 3 Zustandige Behorde und Visumvoraussetzungen 3 3 1 Behordliche Zustandigkeiten 3 3 2 Antragsmodalitaten 3 3 3 Prufung des Visumantrags und Entscheidung 3 3 4 Visumtypen und Visummarke 3 3 5 Verlangerung und Annullierung eines Visums 3 3 6 Visumerteilung an der Grenze 3 4 Verwaltung und Organisation des Visumstellen 3 5 Zusammenarbeit vor Ort 3 6 Ubergangs und Schlussbestimmungen 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseGeltungsbereich Inkrafttreten Bearbeiten nbsp Der Geltungsbereich des Visakodex EU Vollanwenderstaaten des VisakodexNicht EU Vollanwenderstaaten des Visakodex IS N CH FL Zukunftige Anwender des Visakodex BG CY HR RO Nichtanwender des Visakodex GB IRL Der Visakodex gilt im sog Schengen Raum Dieser Raum ist nicht identisch mit den Grenzen der Europaischen Union So gehort innerhalb der Europaischen Union Irland der Schengen Zone nicht an 1 In Bulgarien Rumanien und Zypern gilt der Visakodex grundsatzlich diese Staaten sind jedoch dem Schengen Raum noch nicht beigetreten und deswegen noch keine Vollanwender Danemark hat fur die Anwendung des Visakodex optiert und dessen Regelungen in nationales Recht umgesetzt er gilt somit auch dort 2 Uberdies gilt der Visakodex in den Staaten des Europaischen Wirtschaftsraumes die nicht zugleich Mitgliedstaaten der EU sind also in Island Liechtenstein und Norwegen Der Visakodex gilt auch in der Schweiz Der Visakodex ist am 5 Oktober 2009 in Kraft getreten gilt uberwiegend seit 5 April 2010 und ist seit seiner Erstverkundung dreimal geandert worden 3 Ziele der Verordnung BearbeitenDer Visakodex schafft fur den Schengen Raum einheitliche Regelungen uber die Vergabe und das Verfahren der Visumerteilung im Ausland Mit ihm soll der bestehende Schengen Besitzstand der Einreisevorschriften konsolidiert und weiterentwickelt werden Er bezweckt die Erleichterung von legalen Reisen und die Bekampfung der illegalen Einwanderung 4 Der Visakodex hat die Gemeinsame Konsularische Instruktion GKI eine Verwaltungsvorschrift der Europaischen Union abgelost Er sieht vor dass grundsatzlich jeder Mitgliedstaat im Ausland durch eine eigene Mission und wo das nicht moglich ist durch die Mission eines anderen Mitgliedsstaats vertreten wird Er regelt auch die Durchreise durch die Transitzonen der Flughafen des Schengen Raums Inhalt BearbeitenSachlicher Geltungsbereich und Begriffsdefinitionen Bearbeiten Im ersten Titel wird der sachliche Geltungsbereich beschrieben Artikel 1 Die Verordnung regelt das Visumverfahren und die Voraussetzungen fur die Erteilung von Visa fur die Durchreise der Mitgliedstaaten oder fur geplante Aufenthalte in den Mitgliedstaaten von hochstens 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen In dem Artikel wird ausdrucklich auch auf Drittstaatsangehorige die nach der EU Visum Verordnung der Visumpflicht unterliegen Bezug genommen Artikel 2 definiert bestimmte in der Verordnung verwendete Begriffe Transitvisum Bearbeiten nbsp Visa Erfordernisse im Schengen Raum Staatsangehorige braun dargestellter Staaten benotigen ein Transit Visum 810 2009 Annex IV Im zweiten Titel wird bestimmt die Staatsangehorigen welcher Lander auch fur den Transitbereich ein Transitvisum benotigen und in welchen Fallen Ausnahmen hiervon moglich sind Von der Transitvisumpflicht betroffen sind die Staatsangehorigen von Athiopien Afghanistan Bangladesch Eritrea Ghana Iran Irak Demokratische Republik Kongo Nigeria Pakistan Somalia und Sri Lanka Artikel 3 i V mit dem Anhang IV Die Mitgliedstaaten haben gemass Artikel 3 Absatz 2 die Befugnis den Katalog der Flughafentransitpflichtigen fur ihren Bereich zu erweitern wovon Deutschland in Bezug auf Staatsangehorige aus Indien bestimmte Staatsangehorige aus Jordanien alle Staatsangehorigen des Libanon aus Mali aus Sudan aus Sudsudan und Syrien sowie die meisten Staatsangehorigen der Turkei Gebrauch gemacht hat 5 Zustandige Behorde und Visumvoraussetzungen Bearbeiten nbsp Antrag auf ein Schengen Visum erste SeiteIm dritten Titel Artikel 4 bis 47 werden das Verfahren und die Voraussetzungen fur die Visumerteilung festgelegt Behordliche Zustandigkeiten Bearbeiten Das erste Kapitel Artikel 4 bis 8 bestimmt die behordlichen Zustandigkeiten Nach Artikel 4 sind Visumantrage regelmassig an die Konsulate zu richten Artikel 5 legt eine Reihenfolge fest welches unter mehreren Konsulaten der Staaten des Schengen Raums zustandig ist Im Regelfall ist dies das Land des Hauptreiseziels Territorial zustandig ist das Konsulat am Wohnsitz des Antragstellers Artikel 6 Drittstaatsangehorige die in einem Mitgliedstaat ein Aufenthaltsrecht haben aber zur Einreise in einen anderen Mitgliedstaat ein Visum benotigen beantragen das Visum bei dem Land des Hauptreiseziels Artikel 7 Artikel 8 ermachtigt die Mitgliedstaaten Vertretungsvereinbarungen zu schliessen durch die ein anderer Mitgliedstaat dessen Befugnisse bei der Antragsbearbeitung ubernimmt Antragsmodalitaten Bearbeiten In einem zweiten Kapitel Artikel 9 bis 17 werden die Antragsmodalitaten geregelt Nach Artikel 9 konnen Visa fruhestens drei Monate vor dem Reisebeginn beantragt werden In der Regel ist ein Termin mit dem Konsulat zu vereinbaren Der Antragsteller hat dort grundsatzlich personlich zu erscheinen Neben dem Reisedokument Reisepass einem Lichtbild und ggf dem Nachweis einer Reisekrankenversicherung hat der Antragsteller das ausgefullte Antragsformular vorzulegen und Fingerabdrucke zu leisten Artikel 10 Fur jeden Reisenden muss ein eigener Antrag ausgefullt werden auch fur jedes mitreisende Kind Artikel 11 Das Reisedokument muss noch drei Monate nach der geplanten Ausreise gultig sein Artikel 12 Das Lichtbild wird digital gespeichert und Fingerabdrucke werden von allen zehn Fingern abgenommen jedoch nur von Personen ab 12 Jahren Die erfassten Fingerabdrucke sind funf Jahre fur Visumfolgeantrage verwendbar Artikel 13 Uber den Reisezweck und ausreichende Reisemittel mussen Nachweise erbracht werden Der Anhang II enthalt eine Liste von Belegen die das Konsulat zu diesem Zweck fordern kann z B Einladungen von Geschaftspartnern und privaten Gastgebern Eintrittskarten zu Messen und Kongressen Bestatigungen von Bildungseinrichtungen bei Studenten Reiseunterlagen und Kontoauszuge zum Nachweis finanzieller Mittel oder des Bestehens eines Arbeitsverhaltnisses eventuell auch eine Kostenubernahmeerklarung einer dritten Person Artikel 14 Die naheren Anforderungen an eine Reisekrankenversicherung regelt Artikel 15 Ausserdem ist eine Visumgebuhr zu entrichten die bei Erwachsenen 60 Euro und bei Kindern zwischen sechs und 12 Jahren 35 Euro betragt Fur jungere Kinder muss nichts bezahlt werden Uberdies gibt es zahlreiche Befreiungen von der Visumgebuhr Artikel 16 Wird das Visum unter Inanspruchnahme eines externen Dienstleisters beantragt muss zusatzlich eine Dienstleistungsgebuhr an diesen gezahlt werden Die Hohe dieser Gebuhr wird vertraglich vereinbart und betragt hochstens die Halfte der Visumgebuhr Artikel 17 Prufung des Visumantrags und Entscheidung Bearbeiten Das dritte Kapitel Artikel 18 bis 23 behandelt die Prufung des Antrags und die Entscheidung uber die Visumerteilung Zunachst hat das Konsulat zu prufen ob es sachlich zustandig ist Es gibt die Unterlagen zuruck und erstattet die Visumgebuhr wenn ein anderes Konsulat den Antrag zu bearbeiten hat Dorthin verweist es den Antragsteller Artikel 18 Andernfalls pruft es ob alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und unternimmt eine Abfrage im Visa Informationssystem VIS Artikel 19 Ist der Antrag zulassig wird ein Stempel uber die Antragstellung in das Reisedokument eingetragen Artikel 20 Inhaltlich pruft das Konsulat anhand der vorgelegten Unterlagen ob das Risiko einer rechtswidrigen Einwanderung besteht ob der Antragsteller eine Gefahr fur die Sicherheit der Mitgliedstaaten darstellt und ob er beabsichtigt den Schengen Raum vor Ablauf der Gultigkeitsdauer wieder zu verlassen Dazu findet eine Abfrage im Schengener Informationssystem SIS statt in dem Einreiseverbote fur einen Mitgliedstaat oder fur den gesamten Schengen Raum eingetragen sind Die Prufung eines Antrags stutzt sich insbesondere auf die Echtheit und Vertrauenswurdigkeit der vom Antragsteller vorgelegten Unterlagen und den Wahrheitsgehalt und die Glaubwurdigkeit seiner Aussagen Wurde fruher ein Visumantrag abgelehnt so bewirkt dies nicht automatisch die Ablehnung eines neuen Antrags Artikel 21 Ausser beim Flughafentransitvisum besteht eine grundsatzliche Konsultationspflicht der Behorden der anderen Mitgliedstaaten wenn diese darum gebeten haben Artikel 22 Spatestens 15 Tage in Einzelfallen innerhalb von 30 Tagen nach Antragstellung erhalt der Antragsteller eine Nachricht uber die Entscheidung Artikel 23 Visumtypen und Visummarke Bearbeiten Im vierten Kapitel Artikel 24 bis 32 werden die verschiedenen Visumtypen und Einzelheiten uber die Visummarke behandelt Die Gultigkeitsdauer des Visums bestimmt sich grundsatzlich nach dem angegebenen Reisezweck Das Visum kann auch fur mehrere Einreisen erteilt werden dann ist es mehr als sechs Monate und hochstens funf Jahre gultig Diese Form kommt vor allem bei Personen in Betracht die aus beruflichen oder familiaren Grunden gezwungen sind haufig und oder regelmassig zu reisen und deren Integritat und Zuverlassigkeit insbesondere hinsichtlich fruher erteilter Visa nachgewiesen ist Ist das Visum fur den gesamten Schengen Raum gultig wird von einem einheitlichen Visum sogenanntes C Visum gesprochen Im deutschen nationalen Recht heisst dieses Visum Schengen Visum 6 Halt der Mitgliedstaat aus humanitaren Grunden aus Grunden des nationalen Interesses oder aufgrund internationaler Verpflichtungen es fur erforderlich von den allgemeinen Einreisevoraussetzungen des Schengener Grenzkodex abzusehen oder hat ein konsultierter anderer Mitgliedstaat der Erteilung eines einheitlichen Visums widersprochen oder soll die 90 Tagesgrenze fur die Gultigkeit eines einheitlichen Visum uberschritten werden wird das Visum raumlich beschrankt in der Regel auf den Staat der das Visum ausstellt Artikel 25 Dieses Visum heisst im deutschen Recht nationales Visum sogenanntes D Visum 7 Ist das Visum nur fur den Bereich der internationalen Transitzonen der in den Mitgliedstaaten gelegenen Flughafen gultig wird von einem Flughafentransitvisum sog A Visum gesprochen auch im deutschen nationalen Recht 8 Ein Flughafentransitvisum kann auch als Mehrfachvisum erteilt werden dann ist es hochstens sechs Monate gultig Fur Transits auf dem Landweg bis zu 5 Tagen gab es fruher das sog B Visum Das B Visum wird heute nicht mehr erteilt stattdessen wird ein C Visum mit dem Vermerk Transit vergeben Das Visum wird grundsatzlich maschinell mit einer maschinenlesbaren Zone erstellt sodass handschriftliche Anderungen nicht zulassig sind Der Inhalt eines Visums ist durch den Anhang VII vorgegeben der Mitgliedstaat darf nur im Bereich Anmerkungen eigene Bemerkungen anbringen Artikel 27 Haufiger Eintrag in diesem Feld ist der Reisezweck 9 Falsch erstellte noch nicht in das Reisedokument eingeklebte Visa werden ungultig gemacht falsche in das Reisedokument eingeklebte Visa werden durchgekreuzt Artikel 28 Wo genau die Visummarke in das Reisedokument eingeklebt wird regelt Artikel 29 Dort ist auch geregelt dass das Visum auf einem gesonderten Blatt und nicht in das Reisedokument geklebt wird wenn der ausstellende Staat das Reisedokument nicht anerkennt Der blosse Besitz eines Visums berechtigt nicht automatisch zur Einreise Artikel 30 Ein Mitgliedstaat kann verlangen dass seine Behorden uber die von den Konsulaten anderer Mitgliedstaaten an Staatsangehorige bestimmter Drittstaaten oder an bestimmte Gruppen von Staatsangehorigen dieser Staaten erteilten Visa unterrichtet werden Artikel 31 nbsp Formblattbegrundung der Visumverweigerung Visumannullierung oder VisumaufhebungDer Antrag wird abgelehnt und die Ausstellung des Visums verweigert wenn das vorgelegte Reisedokument falsch oder verfalscht ist der Reisezweck und die Bedingungen des Aufenthalts nicht erklart werden keine ausreichende Lebensunterhaltssicherung besteht die Hochstaufenthaltsdauer von 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen bereits erreicht ist der Antragsteller zur Einreiseverweigerung im SIS ausgeschrieben ist der Antragsteller eine Gefahr fur die offentliche Ordnung die innere Sicherheit oder die offentliche Gesundheit darstellt oder keine ausreichende Reisekrankenversicherung soweit erforderlich besteht oder wenn begrundete Zweifel an der Echtheit der von dem Antragsteller vorgelegten Belege oder am Wahrheitsgehalt ihres Inhalts an der Glaubwurdigkeit seiner Aussagen oder der von ihm bekundeten Absicht bestehen das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vor Ablauf der Gultigkeit des beantragten Visums zu verlassen Entgegen der bisherigen internationalen Praxis werden die Ablehnungsgrunde schriftlich mitgeteilt und es besteht die Moglichkeit einer gerichtlichen Uberprufung durch die Gerichte des Staates dessen Konsulat die Visumerteilung abgelehnt hat Verlangerung und Annullierung eines Visums Bearbeiten Im funften Kapitel Artikel 33 und 34 werden die Verlangerung der Gultigkeit und der Annullierung eines erteilten Visums behandelt Ein Visum kann verlangert werden wenn die zustandige Behorde eines Mitgliedstaats der Ansicht ist dass ein Visuminhaber das Vorliegen hoherer Gewalt oder humanitarer Grunde belegt hat aufgrund deren er daran gehindert ist den Schengen Raum vor Ablauf der Gultigkeitsdauer des Visums bzw vor Ablauf der zulassigen Aufenthaltsdauer zu verlassen Eine solche Verlangerung ist kostenlos Artikel 33 Absatz 1 Ein Visum kann auch verlangert werden wenn der Visuminhaber schwerwiegende personliche Grunde belegt die eine Verlangerung der Gultigkeitsdauer oder der Aufenthaltsdauer rechtfertigen Eine solche Verlangerung kostet 30 Euro Artikel 33 Absatz 2 Die Verlangerung eines Visums erfolgt in allen Fallen in Form einer Visummarke Erteilte Visa konnen annulliert oder aufgehoben werden Gemass Artikel 34 Absatz 1 wird von Annullierung gesprochen wenn sich herausstellt dass die Voraussetzungen fur seine Erteilung im Ausstellungszeitpunkt nicht erfullt waren insbesondere wenn das Visum durch arglistige Tauschung erlangt wurde Im deutschen Verwaltungsrecht wird dieser Vorgang als Rucknahme 10 bezeichnet Nach Artikel 34 Absatz 2 wird das Visum aufgehoben wenn die Voraussetzungen fur die Erteilung des Visums nicht mehr erfullt sind oder wenn der Visuminhaber dies beantragt Im deutschen Verwaltungsrecht wird dieser Vorgang als Widerruf 11 bezeichnet Eine Annullierung oder Aufhebung ist durch die Behorden des Ausstellerstaates aber auch durch einen anderen Mitgliedstaat zulassig der den Ausstellerstaat zu unterrichten hat Das Nichtvorlegen einzelner Nachweise uber den Reisezweck an der Grenze fuhrt nicht automatisch zu einer Aufhebung oder Annullierung Artikel 34 Absatz 4 Wird ein Visum annulliert oder aufgehoben so wird ein Stempel mit den Worten ANNULLIERT oder AUFGEHOBEN aufgebracht und das optisch variable Merkmal der Visummarke das Sicherheitsmerkmal Kippeffekt sowie der Begriff Visum durch Durchstreichen ungultig gemacht Artikel 34 Absatz 5 Gegen beide Entscheidungen stehen dem Visuminhaber Rechtsmittel zu Visumerteilung an der Grenze Bearbeiten Das sechste Kapitel Artikel 35 und 36 regelt die Visumerteilung an den Aussengrenzen Nur ausnahmsweise ist eine Visumerteilung direkt an der Grenze moglich z B wenn es dem Antragsteller nicht moglich war im Voraus ein Visum zu beantragen und er gegebenenfalls unter Vorlage von Belegen unvorhersehbare zwingende Einreisegrunde geltend macht In diesem Falle wird ein einheitliches Visum fur hochstens 15 Tage ausgestellt Sind nicht alle Einreisevoraussetzungen erfullt kann ein raumlich beschranktes Visum ausgestellt werden das nur fur den ausstellenden Mitgliedstaat gilt Fur Seeleute gibt es vereinfachte Moglichkeiten des Visumerwerbs zur Anmusterung Wiederanmusterung oder Abmusterung Artikel 36 Zu den Einzelheiten siehe Hauptartikel Musterung Seemannsgesetz Verwaltung und Organisation des Visumstellen Bearbeiten Die Artikel 37 bis 47 regeln in Vierten Titel die Verwaltung und Organisation des Visumverfahrens Artikel 37 verpflichtet die Mitgliedstaaten im Grundsatz das Personal das den direkten Kontakt mit den Antragstellern hat regelmassig rotieren zu lassen um zu verhindern dass Druck auf das Personal vor Ort ausgeubt wird Zugang zum VIS und zum SIS und zu anderen vertraulichen Informationen erhalten nur wenige dazu ermachtigte Bedienstete Um Betrug oder den Verlust von Visummarken zu verhindern werden die Visummarken gesichert aufbewahrt und verwendet Jedes Konsulat fuhrt Buch uber seinen Bestand an Visummarken und registriert die Verwendung jeder einzelnen Visummarke Die Konsulate der Mitgliedstaaten mussen alle Visumantrage fur zwei Jahre archivieren Artikel 38 bestimmt Einzelheiten zu den fachlichen Kompetenzen des Personals Artikel 39 erlegt den Konsulatsbediensteten bestimmte Verhaltensregeln im Umgang mit den Antragstellern auf Artikel 40 uberlasst die Gestaltung des Antragsverfahrens auch die Einschaltung externer Dienstleistungserbringer den Mitgliedstaaten Artikel 41 regelt Einzelheiten zu dem Verfahren wenn sich ein Mitgliedstaat der Einrichtungen des Konsulats eines anderen Mitgliedstaats bedient Artikel 42 sieht die Einbeziehung von Honorarkonsuln vor Artikel 43 regeln die Rahmenbedingungen unter denen externe Dienstleistungserbringer am Visumverfahren mitwirken Beim Abschluss solcher Vertrage muss darauf geachtet werden dass Moglichkeiten zum Visa Shopping unterbunden werden 12 Artikel 44 macht dem Mitgliedstaat der fur einen anderen die Antragsbearbeitung ubernommen hat Datenschutzvorgaben im Umgang mit den Daten der vertretenen Staates Nach Artikel 45 besteht zudem die Moglichkeit der Mitgliedstaaten mit gewerblichen Mittlerorganisationen zusammenarbeiten Uber erteilte Visa sind jahrliche Statistiken zu erstellen Artikel 46 Ausserdem mussen die Mitgliedstaaten alle relevanten Informationen zur Beantragung eines Visums offentlich bekanntgeben Artikel 47 auch uber eine gemeinsame Webseite 13 Zusammenarbeit vor Ort Bearbeiten Der Funfte Titel der aus Artikel 48 besteht sieht eine Schengen Zusammenarbeit vor Ort vor Die Konsulate der Schengenlander unterrichten sich an einem Standort untereinander und passen nach den jeweiligen ortlichen Gegebenheiten ihre Anforderungen an die Visumerteilung gegenseitig an um eine einheitliche Anwendung der gemeinsamen Visumpolitik zu erreichen und um Visa Shopping und eine Ungleichbehandlung der Visumantragsteller zu vermeiden 14 Ubergangs und Schlussbestimmungen Bearbeiten Der Sechste Titel Artikel 49 bis 58 enthalt Ubergangs und Schlussbestimmungen unter anderem zur Erteilung von Visa zur Teilnahme der Mitglieder der olympischen Familie an den Olympischen Spielen und den Paralympischen Spielen wenn ein Mitgliedstaat diese Spiele austragt 15 Literatur BearbeitenHolger Winkelmann Kommentierung des Visakodex migrationsrecht net PDF 6 9 MB abgerufen am 1 November 2015 Weblinks BearbeitenVerordnung EG Nr 810 2009 Visakodex in der konsolidierten Fassung vom 18 Oktober 2013 abgerufen am 23 September 2015Einzelnachweise Bearbeiten Vgl hierzu Erwagungsgrunde 36 und 37 der Verordnung Zu den Hintergrunden vgl Erwagungsgrund 31 der Verordnung Anderungen durch Verordnung EU Nr 977 2011 der Kommission vom 3 Oktober 2011 ABl L 258 vom 4 Oktober 2011 S 9 Verordnung EU Nr 154 2012 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 15 Februar 2012 ABl L 58 vom 29 Februar 2012 S 3 Verordnung EU Nr 610 2013 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 26 Juni 2013 ABl L 182 vom 29 Juni 2013 S 1 Siehe Erwagungsgrund 3 der Verordnung Vgl 26 AufenthV i V mit der Anlage C Siehe 6 Abs 1 Nr 1 und Abs 2 AufenthG Die Bezeichnung Schengen Visum verwendet der Visakodex nur auf dem Antragsvordruck Siehe 6 Abs 3 AufenthG Siehe 6 Abs 1 Nr 2 AufenthG Z B Tourist Nur zur Familienzusammenfuhrung Nur fur Studienzwecke Vgl 48 Verwaltungsverfahrensgesetz Vgl 49 Verwaltungsverfahrensgesetz Vgl Erwagungsgrund 14 der Verordnung Vgl Erwagungsgrund 23 der Verordnung Vgl Erwagungsgrund 18 der Verordnung Vgl Erwagungsgrund 27 der Verordnung Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verordnung EG Nr 810 2009 Visakodex amp oldid 230287515