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Das Visa Informationssystem VIS oder EUVIS 1 2 ist ein System zum Austausch von Daten uber Kurzzeit Visa zwischen den Mitgliedstaaten des Schengenraums Am 11 Oktober 2011 nahm das System seinen Betrieb auf 3 Den Zugang fur deutsche Behorden regelt das VIS Zugangsgesetz Inhaltsverzeichnis 1 Funktionsweise 2 Start des Systems und Anwendungsbereich 2 1 Erste Region 2 2 Zweite und dritte Region 2 3 Vierte und funfte Region 2 4 Sechste und siebente Region 2 5 Achte Region 2 6 Neunte zehnte und elfte Region 2 7 Zwolfte bis funfzehnte Region 3 Hintergrund 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseFunktionsweise BearbeitenDas VIS besteht aus einer zentralen Datenbank einer nationalen Schnittstelle in den Schengen Staaten und einer Infrastruktur zur Kommunikation zwischen beiden Durch die nationalen Schnittstellen werden Daten zu allen im Schengen Staat durchgefuhrten Antragen Ausstellungen Ablehnungen Annullierungen Widerrufen und Verlangerungen von Visa durch die zustandigen Autoritaten in das System eingespeist Zwei Systeme umfasst das VIS Die zentrale Datenbank welche eine alphanumerische Suchfunktion besitzt sowie ein automatisiertes System zur Identifizierung von Fingerabdrucken AFIS welches neue und bereits in der Datenbank aufgenommene Fingerabdrucke vergleicht Offizieller Trager des Systems ist EU LISA in Tallinn Estland Die Hauptdatenbank des VIS befindet sich in einem Rechenzentrum in Strassburg Frankreich wahrend ein Backupsystem in St Johann im Pongau Osterreich fur eine Sicherung ihrer Funktionsweise sorgt Durch das neue Visa Informationssystem konnen Behorden leichter und schneller die Identitaten von Inhabern eines Visums direkt beim Grenzubergang verifizieren und uberprufen Alle neuen Eingaben in das System sind innerhalb weniger Minuten fur alle nationalen Stellen verfugbar 4 In Deutschland ist der Zugang von Behorden zum Visa Informationssystem im VIS Zugangsgesetz VISZG geregelt 5 Das Gesetz tritt am 1 September 2013 in Kraft 6 Start des Systems und Anwendungsbereich BearbeitenAm 11 Oktober 2011 hat das System seine Arbeit aufgenommen 7 Erste Region Bearbeiten Zunachst war es jedoch auf Konsulate in der Region Nord Afrika Algerien Agypten Libyen Mauretanien Marokko und Tunesien begrenzt Der Zeitplan fur weitere Regionen ist in der Entscheidung 2010 49 EC der Europaischen Kommission festgelegt Zweite und dritte Region Bearbeiten Am 10 Mai 2012 ist die Region Naher Osten Israel Jordanien Libanon und Syrien und am 2 Oktober 2012 die Golf Region Afghanistan Bahrain Iran Irak Kuwait Oman Katar Saudi Arabien Vereinigte Arabische Emirate und Jemen an das System angeschlossen worden Vierte und funfte Region Bearbeiten Nach dem Beschluss vom 7 Marz 2013 wurden die vierte und funfte Region zum 14 Marz 2013 hinzugefugt 8 Es handelt sich bei der vierten Region um Benin Burkina Faso Cote d Ivoire Gambia Ghana Guinea Guinea Bissau Kap Verde Liberia Mali Niger Nigeria Senegal Sierra Leone und Togo Die funfte Region umfasst Aquatorialguinea Burundi die Demokratische Republik Kongo Gabun Kamerun die Republik Kongo Ruanda Sao Tome und Principe Tschad und die Zentralafrikanische Republik Sechste und siebente Region Bearbeiten Mit dem Beschluss vom 5 Juni 2013 wurden die sechste und siebente Region erganzt 9 Die sechste Region umfasst die Komoren Dschibuti Eritrea Athiopien Kenia Madagaskar Mauritius die Seychellen Somalia den Sudan den Sudsudan Tansania und Uganda Die siebente Region besteht aus Angola Botswana Lesotho Malawi Mosambik Namibia Sambia Simbabwe Sudafrika und Swasiland Achte Region Bearbeiten Der Durchfuhrungsbeschluss der Kommission vom 20 August 2013 10 nennt die Staaten der achten Region Es sind Argentinien Bolivien Brasilien Chile Kolumbien Ecuador Paraguay Peru Uruguay und Venezuela In Betrieb ubernommen wurde die achte Region zum 5 September 2013 Neunte zehnte und elfte Region Bearbeiten Mit dem Durchfuhrungsbeschluss der Kommission vom 8 November 2013 11 werden die Staaten der neunten zehnten und elften Region genannt Es sind in der neunten Region Kasachstan Kirgistan Tadschikistan Turkmenistan und Usbekistan Die zehnte Region umfasst die Staaten Brunei Birma Myanmar Kambodscha Indonesien Laos Malaysia Philippinen Singapur Thailand und Vietnam Das besetzte palastinensische Gebiet ist die elfte Region Zwolfte bis funfzehnte Region Bearbeiten Gemass dem Durchfuhrungsbeschluss der Kommission vom 7 Mai 2014 12 werden die Staaten der zwolften bis funfzehnten Region genannt Die Staaten der zwolften Region sind Costa Rica El Salvador Guatemala Honduras Nicaragua und Panama Zur dreizehnten Region gehoren Kanada Mexiko und die Vereinigten Staaten von Amerika Die vierzehnte Region wird gebildet aus Antigua und Barbuda die Bahamas Barbados Belize Kuba Dominica die Dominikanische Republik Grenada Guyana Haiti Jamaika St Kitts und Nevis St Lucia St Vincent und die Grenadinen Surinam sowie Trinidad und Tobago Die funfzehnte Region umfasst Australien Fidschi Kiribati die Marshallinseln Mikronesien Nauru Neuseeland Palau Papua Neuguinea Samoa die Salomonen Timor Leste Tonga Tuvalu und Vanuatu Der Betrieb fur diese Regionen hat zum 15 Mai 2014 begonnen Hintergrund BearbeitenSeine wichtigsten Rechtsgrundlagen findet das VIS in der Entscheidung 2004 512 EG des Rates 13 und der Verordnung EG Nr 767 2008 14 welche Bedingungen und Verfahren fur den Austausch von Visa Daten zwischen den Mitgliedstaaten der Europaischen Union EU und assoziierten Landern die die gemeinsame Visumpolitik anwenden enthalt Hauptziele des VIS sind die Vereinfachung von Visaantragsverfahren die Verhinderung des Visum Shoppings sowie Betrugsbekampfung 15 Die Zustandigkeit fur die Entwicklung des VIS liegt bei der Europaischen Kommission Weblinks BearbeitenAudiovisuelles Informationsmaterial zum VIS der Europaischen Kommission MEMO der Europaischen Kommission zum VIS Pressemitteilung der Europaischen Kommission zur Inbetriebnahme des VIS Europaische Kommission zum Visa Information System VIS Visa Information System VIS englisch Einzelnachweise Bearbeiten Melding NVIS DCM M1 aangepast 18 03 2015 Abgerufen am 31 Mai 2020 EMN Ad Hoc Query on Impact of false forged documents in the immigration and asylum procedures 2nd ad hoc query for the policy brief on identity fraud In emn fi Abgerufen am 31 Mai 2020 Europaische Kommission Effizientes und sicheres EU Visa System geht in Betrieb Nicht mehr online verfugbar Ehemals im Original abgerufen am 11 Oktober 2011 1 2 Vorlage Toter Link presseportal eu kommission de Seite nicht mehr abrufbar Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis Europaische Kommission Frequently Asked Questions The Visa Information System goes live Abgerufen am 11 Oktober 2011 Vom 6 Mai 2009 Bundesgesetzblatt I S 1034 Bekanntmachung des Bundesministeriums des Innern vom 8 August 2013 Bundesgesetzblatt I S 3212 Europaische Kommission Effizientes und sicheres EU Visa System geht in Betrieb Nicht mehr online verfugbar Ehemals im Original abgerufen am 11 Oktober 2011 1 2 Vorlage Toter Link presseportal eu kommission de Seite nicht mehr abrufbar Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis Durchfuhrungsbeschluss der Kommission zur Festlegung des Zeitpunkts der Inbetriebnahme des Visa Informationssystems VIS in einer vierten und funften Region Durchfuhrungsbeschluss der Kommission zur Festlegung des Zeitpunkts der Inbetriebnahme des Visa Informationssystems VIS in einer sechsten und siebten Region Durchfuhrungsbeschluss der Kommission zur Festlegung des Zeitpunkts der Inbetriebnahme des Visa Informationssystems VIS in einer achten Region Durchfuhrungsbeschluss der Kommission zur Festlegung des Zeitpunkts der Inbetriebnahme des Visa Informationssystems VIS in einer neunten zehnten und elften Region Durchfuhrungsbeschluss der Kommission zur Festlegung des Zeitpunkts der Inbetriebnahme des Visa Informationssystems VIS zur Festlegung des Zeitpunkts der Inbetriebnahme des Visa Informationssystems VIS in einer zwolften dreizehnten vierzehnten und funfzehnten Region Entscheidung des Rates vom 8 Juni 2004 zur Einrichtung des Visa Informationssystems VIS abgerufen am 11 Oktober 2011 Verordnung EG Nr 767 2008 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 9 Juli 2008 uber das Visa Informationssystem VIS und den Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten uber Visa fur einen kurzfristigen Aufenthalt VIS Verordnung abgerufen am 11 Oktober 2011 VIS Verordnung Zusammenfassung der Gesetzgebung In EUR Lex Amt fur Veroffentlichungen der Europaischen Union abgerufen am 11 Oktober 2011 Grenzschutz Datenbanken der Europaischen Union in Betrieb SIS EURODAC VIS EUVISim Aufbau EES ETIAS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Visa Informationssystem amp oldid 236578186