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Die Aufenthaltserlaubnis CH ist in Deutschland ein Aufenthaltsdokument fur Schweizer Staatsburger und deren Familienangehorige auch wenn diese eine andere Staatsangehorigkeit haben sollten Sie enthalt im Feld Art des Titels den Eindruck Aufenthaltserlaubnis CH Muster einer Aufenthaltserlaubnis fur Schweizer Staatsburger Vorderseite in dem ab Dezember 2019 ausgegebenen Scheckkartenformat Inhaltsverzeichnis 1 Freizugigkeit von Schweizern im EWR 2 Nachweis des Aufenthaltsrechts in Deutschland 2 1 Aufenthaltserlaubnispflicht bis 31 Dezember 2004 2 2 Wegfall der Aufenthaltserlaubnispflicht am 1 Januar 2005 2 3 Anderung ab 28 August 2007 2 4 Weitere Anderung ab 1 September 2011 3 Familienangehorige 4 Kosten 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseFreizugigkeit von Schweizern im EWR BearbeitenAufgrund des Freizugigkeitsabkommens EG Schweiz vom 21 Juni 1999 geniessen Schweizer Staatsburger in den Mitgliedstaaten der Europaischen Union und uber bilaterale Abkommen auch in den ubrigen Staaten des EWR das sind Island Norwegen und Liechtenstein eine der europarechtlichen Freizugigkeit angenaherte Rechtsstellung Dasselbe Recht steht EWR Burgern in der Schweiz zu Das Abkommen ist am 1 Juni 2002 in Kraft getreten Auf Schweizer die in Deutschland leben ist das Freizugigkeitsgesetz EU FreizugG EU fur EWR Burger jedoch formal nicht anwendbar umgekehrt findet sich im Aufenthaltsgesetz AufenthG auch kein Ausschluss fur Schweizer Staatsburger Formal unterfallen sie daher dem allgemeinen deutschen Aufenthaltsrecht Nach der Rechtsprechung des Europaischen Gerichtshofs sind nationale Rechtsvorschriften jedoch ausser Anwendung zu lassen wenn sie mit europaischem Recht nicht vereinbar sind Aus diesem Grunde beurteilt sich das Aufenthaltsrecht von Schweizern in Deutschland vorrangig am Freizugigkeitsabkommen In diesem Zusammenhang ist auf das allgemeine Diskriminierungsverbot aus Grunden der Staatsangehorigkeit Art 2 des Abkommens hinzuweisen Nachweis des Aufenthaltsrechts in Deutschland Bearbeiten nbsp Muster einer Aufenthaltserlaubnis fur Schweizer Staatsburger Vorder und Ruckseite in dem ab 1 September 2011 ausgegebenen Scheckkartenformat nbsp Muster der Vorderseite einer Aufenthaltserlaubnis fur Schweizer in der optional moglichen Papierform nbsp Muster der Ruckseite einer Aufenthaltserlaubnis fur Schweizer in der optional moglichen Papierform Der Nachweis des Aufenthaltsrechts seit Inkrafttreten des Freizugigkeitsabkommens unterlag mehreren Wechseln die grosse Unsicherheiten in der Rechtsanwendung zeigen Aufenthaltserlaubnispflicht bis 31 Dezember 2004 Bearbeiten Das Inkrafttreten des Freizugigkeitsabkommens hat an der zuvor bestehenden Praxis von Schweizern eine Aufenthaltserlaubnis zu verlangen zunachst nichts geandert Vor Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes am 1 Januar 2005 unterlagen Schweizer einer normalen Aufenthaltserlaubnispflicht Sie mussten unter der Geltung des Auslandergesetzes eine Aufenthaltserlaubnis einholen Wegfall der Aufenthaltserlaubnispflicht am 1 Januar 2005 Bearbeiten Mit Inkrafttreten der Aufenthaltsverordnung AufenthV am 1 Januar 2005 anderte sich dies zunachst insofern als Schweizer im Grundsatz keine Aufenthaltserlaubnis mehr benotigten Die Erstfassung von 28 AufenthV lautete Staatsangehorige der Schweiz sind nach Massgabe des Abkommens vom 21 Juni 1999 zwischen der Europaischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits uber die Freizugigkeit vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit Bei der Formulierung hatte man sich offenbar von dem zeitgleich erfolgten Aufenthaltserlaubniswegfall bei EWR Burgern leiten lassen von denen Art 8 der Unionsburgerrichtlinie bei Aufenthalten von mehr als drei Monaten nur noch eine Anmeldung nicht aber mehr eine Genehmigung in Form der Aufenthaltserlaubnis verlangte In der deutschen Verwaltungspraxis erhielten EWR Burger seitdem eine Freizugigkeitsbescheinigung Die Rechtslage zwischen den EWR Staaten und der Schweiz war und ist aber eine andere weil die Unionsburgerrichtlinie fur Schweizer Burger nicht gilt Im Verhaltnis der EWR Staaten zur Schweiz gilt allein das Abkommen vom 21 Juni 1999 Abgesehen von kurzzeitigen Erwerbstatigkeiten von bis zu drei Monaten die von der Aufenthaltserlaubnispflicht freigestellt sind sieht das Freizugigkeitsabkommen in seinem Anhang I in nahezu allen ubrigen Fallen ausdrucklich die Einholung einer Aufenthaltserlaubnis vor Art 6 fur Arbeitnehmer Art 12 fur Selbststandige Art 20 fur Dienstleistungserbringer Art 23 fur Dienstleistungsempfanger Art 24 fur Personen ohne Erwerbstatigkeit Die Befreiung des 28 AufenthV steht was leicht uberlesen wird unter der Einschrankung dass sie nur nach Massgabe des Freizugigkeitsabkommens gewahrt wird Sie lief uberwiegend ins Leere Anderung ab 28 August 2007 Bearbeiten 28 AufenthV wurde deshalb mit dem Richtlinienumsetzungsgesetz 1 geandert Ein zweiter Satz wurde angefugt der lautete Soweit in dem Abkommen vorgesehen ist dass das Aufenthaltsrecht durch eine Aufenthaltserlaubnis bescheinigt wird wird diese von Amts wegen ausgestellt Zugleich bemuhte sich die amtliche Begrundung 2 darauf hinzuweisen dass mit der vielleicht unter Berufung auf die Erstfassung nicht eingeholten Aufenthaltserlaubnis kein Verstoss gegen das Aufenthaltsrecht vorlag Nach Auffassung des Gesetzgebers habe eine solche Aufenthaltserlaubnis keine rechtsbegrundende Wirkung sondern sei nur deklaratorischer Natur habe also blossen Ausweischarakter In der Begrundung heisst es Durch die Anfugung wird klargestellt dass eine Aufenthaltserlaubnis ausgestellt wird sofern das Freizugigkeitsabkommen EU Schweiz dies vorsieht Die Aufenthaltserlaubnis ist ahnlich wie diejenige die an turkische Staatsangehorige ausgestellt wird die assoziationsrechtlich begunstigt sind vgl 4 Abs 5 AufenthG deklaratorischer Natur Diese Betrachtungsweise findet auch im Freizugigkeitsabkommen eine Stutze Gemass Art 6 Abs 7 darf namlich die Erledigung der Formalitaten fur die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis die fristgerechte Erfullung der von den Antragstellern geschlossenen Arbeitsvertrage nicht behindern Damit wird die einzuholende Aufenthaltserlaubnis zu einer Formlichkeit Weitere Anderung ab 1 September 2011 Bearbeiten Die aktuelle Fassung des 28 AufenthV nimmt die Verpflichtung einer von Amts wegen auszustellenden Aufenthaltserlaubnis wieder aus dem Text heraus ohne damit jedoch eine substanzielle Anderung zu bewirken Die Neuformulierung beruht darauf dass Schweizer seit dem 1 September 2011 ein Wahlrecht haben ob sie sich die Aufenthaltserlaubnis als Dokument mit elektronischem Speicher und Verarbeitungsmedium nach 78 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes das bedeutet auf der technischen Grundlage des an diesem Tage eingefuhrten elektronischen Aufenthaltstitels bescheinigen lassen oder in Papierform wie dies zuvor schon moglich war Familienangehorige BearbeitenAuch Familienangehorige von Schweizern sofern sie weder Schweizer noch EWR Burger sind erhalten eine Aufenthaltserlaubnis CH Ein entsprechender Passus fehlt zwar in 28 AufenthV ergibt sich aber eindeutig aus Art 3 des Anhangs I des Freizugigkeitsabkommens der auch Familienangehorige ungeachtet ihrer Staatsangehorigkeit in den Geltungsbereich des Abkommens einbezieht Kosten BearbeitenStaatsangehorige der Schweiz haben fur die Erteilung oder Verlangerung einer Aufenthaltserlaubnis CH eine Gebuhr in Hohe von 37 Euro wenn sie zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht 24 Jahre alt sind 22 80 Euro zu entrichten 52 Abs 2 Satze 1 und 2 AufenthV in Verbindung mit 1 Abs 1 PAuswGebV Weblinks BearbeitenAbkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europaischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits uber die Freizugigkeit vom 21 Juni 1999 Schweizer Text PDF Dok 295 kB abgerufen am 14 Januar 2013 Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europaischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits uber die Freizugigkeit vom 21 Juni 1999 PDF EU Text veroffentlicht im ABl L 114 S 6 vom 30 April 2002 PDF Dok 305 kB abgerufen am 14 Januar 2013 Einzelnachweise Bearbeiten Gesetz zur Umsetzung aufenthalts und asylrechtlicher Richtlinien der Europaischen Union vom 19 August 2007 BGBl 2007 I S 1970 Begrundung zu Nummer 8 28 in BT Drs 16 5065 S 238 PDF Dok 5 62 MB abgerufen am 14 Januar 2013 Dokumente zum Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik DeutschlandEWR Burger oder Schweizerund deren Familienangehorige Aufenthaltserlaubnis CH Aufenthaltskarte Bescheinigung des Daueraufenthalts Daueraufenthaltskarte nbsp Aufenthaltstitel furDrittstaatsangehorige Aufenthaltserlaubnis Blaue Karte EU Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU Niederlassungserlaubnis VisumWeitere Aufenthaltsdokumente Ankunftsnachweis Aufenthaltsgestattung Duldung Fiktionsbescheinigung Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Aufenthaltserlaubnis CH Deutschland amp oldid 232976878