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Die Aufenthaltsberechtigung war nach deutschem Auslanderrecht eine Form der Aufenthaltsgenehmigung die zwischen 1991 und 2004 nach dem damals geltenden Auslandergesetz 27 Auslandergesetz erteilt wurde Sie war zeitlich und raumlich unbeschrankt Inhaber einer Aufenthaltsberechtigung hatten die hochste Verfestigungsstufe des Aufenthalts erreicht Inhaber der Aufenthaltsberechtigung verfugten uber besonderen Ausweisungsschutz Rechtslage seit dem 1 Januar 2005 BearbeitenMit dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes trat das Auslandergesetz am 31 Dezember 2004 ausser Kraft und wurde am 1 Januar 2005 durch das Aufenthaltsgesetz ersetzt Eine Aufenthaltsgenehmigung in der Form der Aufenthaltsberechtigung gibt es seitdem nicht mehr An ihrer Stelle wurde die Niederlassungserlaubnis eingefuhrt Eine Aufenthaltsberechtigung die vor dem 1 Januar 2005 erteilt wurde gilt als Niederlassungserlaubnis fort 101 Abs 1 AufenthG Weblinks BearbeitenGesetzestext Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Aufenthaltsberechtigung amp oldid 166952524