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Das Gesetz uber Gebuhren und Auslagen des Bundes kurz Bundesgebuhrengesetz BGebG ist das am 15 August 2013 in Kraft getretene zentrale Gesetz zur Regelung der Erhebung von Verwaltungsgebuhren und Auslagen im Rahmen der offentlich rechtlichen Verwaltungstatigkeit der Behorden des Bundes und der bundesunmittelbaren Korperschaften Anstalten und Stiftungen des offentlichen Rechts BasisdatenTitel Gesetz uber Gebuhren und Auslagen des BundesKurztitel BundesgebuhrengesetzAbkurzung BGebGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie VerwaltungsrechtFundstellennachweis 202 5Erlassen am 7 August 2013 BGBl I S 3154 Inkrafttreten am 15 August 2013 Art 5 Abs 1 Satz 1 G vom 7 August 2013 Letzte Anderung durch Art 7 G vom 21 November 2023 BGBl I Nr 315 vom 24 November 2023 Inkrafttreten derletzten Anderung 25 November 2023 Art 9 G vom 21 November 2023 GESTA O006Weblink Text des GesetzesBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Inhalt 2 1 Zielsetzung 2 2 Regelungsumfang 2 3 Anderungen gegenuber dem Verwaltungskostengesetz 3 Verhaltnis zum Landesrecht 4 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenEs wurde als Artikel 1 des Gesetzes zur Strukturreform des Gebuhrenrechts des Bundes 1 am 6 Juni 2013 in der Fassung des Vermittlungsausschusses 2 vom Bundestag mit Zustimmung 3 des Bundesrates beschlossen 4 7 August 2013 von Bundesprasident Bundeskanzlerin und Bundesinnenminister ausgefertigt und trat am 15 August 2013 im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht Mit seinem Inkrafttreten zum 15 August 2013 loste es das Verwaltungskostengesetz des Bundes vom 23 Juni 1970 ab welches mit Inkrafttreten des Gesetz zur Strukturreform des Gebuhrenrechts des Bundes gemass dessen Art 5 Absatz 1 Satz 2 ausser Kraft trat Inhalt BearbeitenZielsetzung Bearbeiten Ziel des Gesetzes ist das gesamte Gebuhrenrecht des Bundes zu modernisieren zu bereinigen und zu vereinheitlichen und so ubersichtlicher und anwendungsfreundlicher zu machen 5 Fachgesetze und verordnungen des Bundes sollen hinsichtlich des Gebuhrenrechts entlastet werden indem allgemeinen Regelungen zusammenfasst eine zentrale Ermachtigungsgrundlage fur die Erhebung von Gebuhren geschaffen und die Bestimmungen der Fachgesetze hinsichtlich der Gebuhrentatbestande in einheitlich aufgebauten Besonderen Gebuhrenverordnungen gebundelt werden 5 Das BMI war das erste Bundesministerium das seine Besondere Gebuhrenverordnung zum 1 Oktober 2019 erlassen hat Darin werden die Gebuhrentatbestande der BPOL der BDBOS des BSI des BfDI sowie des BKA und des BVA zentral gebundelt 6 Die Berechnung der Gebuhrensatze erfolgte durch das Statistische Bundesamt 7 Die anderen Bundesministerien mussen bis zum 1 Oktober 2021 ihre Besonderen Gebuhrenverordnungen erstellt haben 8 Im Zusammenspiel mit der Allgemeinen Gebuhrenverordnung 9 wird dadurch eine klare und handhabbare Kalkulation der Gebuhren ermoglicht und das Kostendeckungsprinzip gestarkt werden Es richtet das Gebuhrenrecht in Abkehr zum bisherigen Verwaltungskostengesetz auf die Erfordernisse betriebswirtschaftlicher Grundsatze aus 5 Regelungsumfang Bearbeiten Das Gesetz berechtigt die Behorden des Bundes und die bundesunmittelbaren Korperschaften Anstalten und Stiftungen des offentlichen Rechts zur Erhebung von Gebuhren und Auslagen fur individuell zurechenbare offentliche Leistungen Die Behorden des Bundes und die bundesunmittelbaren Korperschaften Anstalten und Stiftungen des offentlichen Rechts treten hierbei als Gebuhrenglaubiger auf die zur Zahlung der Gebuhren und Auslagen Verpflichteten als Gebuhrenschuldner Das Gesetz regelt die Entstehung der Gebuhrenschuld die sachliche und personliche Gebuhrenfreiheit die Bemessung und Festsetzung der Gebuhren und deren Falligkeit Hinsichtlich der Stundung Niederschlagung und Erlass von Gebuhrenforderungen verweist es auf die Bundeshaushaltsordnung Zur Vorgabe der Hohe der Gebuhren sieht es den Erlass von Gebuhrenverordnungen vor Anderungen gegenuber dem Verwaltungskostengesetz Bearbeiten Anders als das bisherige Verwaltungskostengesetz des Bundes knupft das Bundesgebuhrengesetz nicht mehr an eine Amtshandlung einer Bundesbehorde als gebuhrenauslosenden Tatbestand an sondern an eine sogenannte individuell zurechenbare offentliche Leistung einer Bundesbehorde oder einer bundesunmittelbaren Korperschaft oder Anstalt Damit sind auch begrifflich nur noch offentlich rechtliche Handlungen erfasst die Aussenwirkung entfalten vgl 3 Abs 1 BGebG Die Gebuhrenschuld entsteht nunmehr grundsatzlich mit Beendigung der gebuhrenauslosenden Leistung auf den Eingang eines Antrags bei antragsgebundenen Leistungen kommt es insoweit nicht mehr an Festsetzungs und Beitreibungsverjahrung werden klarer als bisher getrennt Der Falligkeits zeitpunkt wurde vom Bekanntmachungsdatum auf 10 Tage nach Bekanntmachung der Gebuhrenfestsetzung verschoben soweit die Behorde keinen spateren Zeitpunkt festlegt Verhaltnis zum Landesrecht BearbeitenMangels Gesetzgebungskompetenz des Bundes fur die Landesbehorden gilt das Bundesgebuhrengesetz nur auf Bundesebene vgl Art 70 Abs 1 Art 83 Art 85 Art 104a GG In den Landern bestehen aber ahnliche Landesgebuhrengesetze und Landesverwaltungskostengesetze die zum Teil seit einiger Zeit eine vergleichbare Terminologie verwenden vgl Landesgebuhrengesetz Baden Wurttemberg 10 oder Thuringer Verwaltungskostengesetz 11 Die Mehrheit der Lander stellt aber nach wie vor auf die Amtshandlung ab wenn auch zunehmend mit dem Element der individuellen Zurechenbarkeit erweitert vgl Kostengesetz Bayern 12 oder Hessisches Verwaltungskostengesetz 13 Abgesehen davon stimmen die Regelungen in materieller Hinsicht aber weitgehend uberein Somit ist das Gebuhrenrecht nunmehr auf Landes und Bundesrecht weitgehend angeglichen und konsolidiert Einzelnachweise Bearbeiten Gesetz zur Strukturreform des Gebuhrenrechts des Bundes Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses auf der Website des Bundestages abgerufen am 3 April 2014 Plenarprotokoll der 910 Sitzung des Bundesrates S 284 D auf der Website des Bundesrates abgerufen am 3 April 2014 Plenarprotokoll der 243 Sitzung des 17 Bundestages S 30737 D auf der Website des Bundestages abgerufen am 3 April 2014 a b c Gebuhren Neues Bundesgesetz lost Verwaltungskostengesetz ab Joachim Wurth auf der Website der BaFin abgerufen am 3 April 2014 BMIBGebV Besondere Gebuhrenverordnung des Bundesministeriums des Innern fur Bau und Heimat fur individuell zurechenbare offentliche Leistungen in dessen Zustandigkeitsbereich Abgerufen am 12 April 2020 Haider et al Ermittlung kostendeckender Gebuhrensatze Methodik und Anwendung In Statistisches Bundesamt Hrsg Wirtschaft und Statistik Nr 5 Wiesbaden 2019 destatis de PDF Strukturreform des Gebuhrenrechts des Bundes Abgerufen am 16 April 2020 Allgemeine Gebuhrenverordnung vom 11 Februar 2015 BGBl I S 130 PDF Landesgebuhrengesetz Baden Wurttemberg Thuringer Verwaltungskostengesetz Kostengesetz Bayern Hessisches VerwaltungskostengesetzBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 1098571142 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bundesgebuhrengesetz amp oldid 239430579