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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig Zu den verwaltungsrechtlichen Erlassen der deutschen Finanzverwaltung siehe BMF Schreiben Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Der Erlass im Steuerrecht bewirkt gem 47 AO das Erloschen von Anspruchen aus dem Steuerschuldverhaltnis Inhaltsverzeichnis 1 Erlass aus Billigkeitsgrunden in der Abgabenordnung 1 1 Allgemeines 1 2 Personliche und sachliche Erlassgrunde 1 3 Prufung der Erlassvoraussetzungen 2 Weitere Erlassvorschriften 3 Siehe auch 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseErlass aus Billigkeitsgrunden in der Abgabenordnung BearbeitenDie Finanzbehorden konnen auf Antrag des Steuerschuldners Anspruche aus dem Steuerschuldverhaltnis ganz oder zum Teil erlassen wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falls unbillig ware unter den gleichen Voraussetzungen konnen bereits entrichtete Betrage erstattet oder angerechnet werden 227 AO Dabei handelt es sich um eine Ermessensentscheidung der Behorde die uber den Antrag des Steuerschuldners durch Verwaltungsakt entscheidet Rechtsmittel gegen die ablehnende Entscheidung ist der Einspruch Die gerichtliche Uberprufung beschrankt sich auf den fehlerfreien Ermessensgebrauch 102 FGO 1 Beim Erlass von Steuern die von den Landesfinanzbehorden im Auftrag des Bundes verwaltet werden Art 108 Abs 2 und 3 GG wirkt das Bundesministerium der Finanzen mit 2 Allgemeines Bearbeiten Es wird zwischen dem Erlass im Festsetzungsverfahren abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgrunden 163 AO und dem Erlass im Erhebungsverfahren 227 AO unterschieden Wahrend bei der abweichenden Festsetzung aus Billigkeitsgrunden nur Steuern erlassen werden konnen ist nach ergangener Steuerfestsetzung auch ein Erlass von steuerlichen Nebenleistungen wie Zinsen 3 4 5 oder Saumniszuschlagen 6 moglich In beiden Fallen muss der Steuerschuldner in einem Antrag jene Erlassgrunde vorbringen die entweder in seiner Person oder in der Sache an sich begrundet sind Personliche und sachliche Erlassgrunde Bearbeiten Es besteht Einigkeit daruber dass die Billigkeit dem Ziel verpflichtet ist eine die Grundidee der Steuergerechtigkeit missachtende Behandlung des Einzelfalles abzuwehren Es ist eine Gesamtbetrachtung aller fur das Ergebnis im konkreten Fall massgeblichen steuergesetzlichen Vorschriften der allgemeinen Rechtsgrundsatze sowie der einschlagigen verfassungsrechtlichen Wertungen vorzunehmen 7 Als personlicher Erlassgrund kommt grundsatzlich die wirtschaftliche Situation des Antragstellers in Betracht Der Schuldner muss erlassbedurftig sein sodass die Zahlung der ruckstandigen Steuern und Nebenleistungen seine wirtschaftliche Existenz bedrohen oder vernichten wurde und nicht zu erwarten ist dass sich diese Situation etwa infolge eines Vermogenszuwachses in absehbarer Zeit andert Daneben muss der Schuldner erlasswurdig sein er darf die Notlage nicht selber herbeigefuhrt oder in der Vergangenheit gegen die Interessen der Allgemeinheit verstossen haben Sachliche Erlassgrunde haben ihre Ursache in den steuergesetzlichen Regelungen Im Einzelfall kann es sein dass eine Steuer nach dem Gesetzeswortlaut zu zahlen ist dies aber mit dem Sinn und Zweck des Gesetzes nicht mehr vereinbar ist Das kann beispielsweise der Fall sein wenn das Zusammenwirken verschiedener Regelungen zu einer hohen Steuerschuld fuhrt obgleich dem kein Zuwachs an Leistungsfahigkeit zugrunde liegt 8 oder der Grundsatz von Treu und Glauben bei der Steuerfestsetzung nicht beachtet wurde 9 Prufung der Erlassvoraussetzungen Bearbeiten Es mussen die Einkommens und Vermogensverhaltnisse vom Schuldner dargestellt werden Bei Ehegatten die in Haushaltsgemeinschaft zusammenleben wird auf die Einkommens und Vermogensverhaltnisse beider Ehegatten abgestellt Weitere Erlassvorschriften BearbeitenNeben der Abgabenordnung sehen einzelne Steuergesetze einen Erlass unter besonderen Voraussetzungen vor beispielsweise 34c Abs 5 EStG nach Ermessen oder 32 33 GrStG zwingend Siehe auch BearbeitenStundung Steuerrecht Literatur BearbeitenCarsten Farr Vollstreckungsschutz Stundung und Erlass Schmidt Berlin 2008 ISBN 978 3 503 10696 7 Bo Cook Seo Der Billigkeitserlass im System des Steuerrechts Kovac Hamburg 2009 ISBN 978 3 8300 4585 4 Weblinks BearbeitenHolger Siebert Erlass der Erbschaftsteuer aus Billigkeitsgrunden 1 Juni 2006Einzelnachweise Bearbeiten FG Munchen Urteil vom 19 Marz 2009 Az 14 K 3886 06 BMF BStBl 1996 I 583 AEAO zu 233a Nr 69 70 Billigkeitsmassnahmen Anwendungserlass zur Abgabenordnung AEAO vom 31 Januar 2014 S 193 ff BFH Urteil vom 7 November 2013 X R 23 11 Betriebs Berater 27 Juni 2014 BFH Urteil vom 3 Juli 2014 III R 53 12 Andreas Jahn Erlass von Saumniszuschlagen aus sachlichen Billigkeitsgrunden 28 Februar 2013 Billigkeitserlass Rechtslexikon abgerufen am 8 April 2016 BFH Urteil vom 26 Oktober 1994 X R 104 92 BFH Urteil vom 25 November 1988 VI R 154 85Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4183184 6 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Erlass Steuerrecht amp oldid 207597347