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Die modifizierte Subjektstheorie fruher unter dem Begriff Sonderrechtstheorie gebrauchlich ist eine juristische Lehrmeinung Sie dient der Bestimmung ob eine streitentscheidende Norm dem offentlichen Recht oder dem Privatrecht zuzuordnen ist 1 Die Sonderrechtstheorie stellt sich der Subordinationstheorie entgegen und ersetzt deren Formel eines Uber Unterordnungsverhaltnisses zwischen Staat und Burger durch die der Subjektivierung des Verhaltnisses In ihrer ursprunglichen Form geht sie auf Otto Bachof zuruck 2 Inhaltsverzeichnis 1 Inhalt der Theorie 2 Kritik 3 Siehe auch 4 EinzelnachweiseInhalt der Theorie BearbeitenDer modifizierten Subjektstheorie oder auch modifizierten Sonderrechtstheorie oder Zuordnungstheorie zufolge ist eine Rechtsnorm mit Regelungscharakter vor allem als Grundlage fur Verwaltungsakte oder zur Begrundung sonstiger Rechtsverhaltnisse immer genau dann dem offentlichen Recht zuzuordnen wenn der Staat oder eine seiner Untergliederungen in ihrer Eigenschaft als solche Partei des Rechtsverhaltnisses sind und als solche einseitig rechtlich berechtigt oder verpflichtet werden Sofern eine staatliche juristische Person nicht in ihrer Eigenschaft als Hoheitstrager sondern nur in ihrer Eigenschaft als juristische Person Subjekt der Rechtsnorm ist handelt es sich gerade nicht um Sonderrecht des Staates weil die Tatsache dass es sich um eine juristische Person gerade des offentlichen Rechts handelt eben nicht ausschlaggebend fur die Zuordnung der Berechtigung oder Verpflichtung ist Altere Abgrenzungstheorien sind die sogenannte Subordinationslehre und die strenge Subjektstheorie Erstere geht davon aus dass anders als bei einem privatrechtlichen Verhaltnis in dem sich die Beteiligten gleichberechtigt gegenuberstehen die Beteiligten sich im offentlichen Recht in einem Uber Unterordnungsverhaltnis Subordinationsverhaltnis zueinander befinden Daran moniert die strenge Subjektstheorie dass dies nicht den Grundsatzen einer freiheitlich demokratischen Republik entspreche In einer Republik konne der Staat nie Herr sein Daher klassifiziert die strenge Subjektstheorie jegliches staatliche Handeln als offentlich und hoheitlich und lehnt die Fiskusdoktrin ab also die Lehre dass der Staat auch als Privatrechtssubjekt handeln konne Kritik BearbeitenBeliebtes Beispiel um diese Theorie ad absurdum zu fuhren ist die Einordnung der staatlichen Begabtenforderung in offentliches Recht durch das Oberlandesgericht Koln 3 4 Es wird oft angefuhrt dass Studienforderung auch durch private Begabtenforderungsstiftungen gewahrt wird Die privat und freiwillig gewahrten Studienforderungen unterliegen aber dem Privatrecht die Ausgestaltung in ein dem offentlichen Recht ahnliches Verhaltnis obliegt den Vertragsparteien Und genau die Freiwilligkeit der Leistungen unterscheidet den privatrechtlichen vom offentlich rechtlichen Charakter Der Staat hat die Leistungen zu erbringen Der Beurteilung der Freiwilligkeit steht ubrigens nicht entgegen dass z B Stiftungskapital ggf zweckgebunden ist Fur die Einordnung der Rechtsnorm ist es also erforderlich zu prufen wen die Rechtsnorm als Trager von Rechten und Pflichten adressiert und es ist deutlich zu unterscheiden ob Vertragsparteien durch eine Rechtsnorm direkt adressiert werden oder ob durch sonstigen Vertrag eine Bindung an diese Vorschriften kunstlich hergestellt wird Es sei angemerkt dass ein Uberordnungsverhaltnis des Staates in aller Regel den freiheitlichen demokratischen Grundsatzen des Grundgesetzes entspricht Bei genauer Betrachtung aller staatlichen Handlungsweisen zeigt sich sofort dass der Staat zum Beispiel immer ein oder mehrere Grundrechte seiner Burger einschrankt Jede Form von hoheitlichem Handeln bedingt per Definition ein Uberordnungsverhaltnis des Staates Weitere Beispiele fur das Fehlschlagen der Subordinationstheorie sind beispielsweise offentlich rechtliche Vertrage bei denen ein Verhaltnis der Uber und Unterordnung nicht gegeben ist im Gegensatz zum Direktionsrecht des Arbeitgebers dem Vormund eines minderjahrigen Kindes oder auch dem gesetzlich bestellten Betreuer 5 6 Sind die Vertrage eindeutig dem offentlichen Recht zuzuordnen entstammen die letzteren Beispiele dem Privatrecht Siehe auch BearbeitenSubordinationstheorie Interessentheorie ZweistufentheorieEinzelnachweise Bearbeiten Ernst Christian Kammerer Jorg Axel Falle zum Allgemeinen Verwaltungsrecht 3 Aufl Munchen 2016 S 7 Uwe Wesel Geschichte des Rechts Von den Fruhformen bis zur Gegenwart 3 uberarbeitete und erweiterte Auflage Beck Munchen 2006 ISBN 3 406 47543 4 Rn 348 OLG Koln Urteil vom 28 Juli 1966 Az 10 U 29 66 Leitsatz NJW 1967 735 Hans Peter Bull Veith Mehde Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungslehre 9 Auflage Munchen 2016 ISBN 978 3 8114 9349 0 Rn 72 Hans Peter Bull Veith Mehde Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungslehre Rn 68 ff Harald Hofmann Jurgen Gerke Allgemeines Verwaltungsrecht 7 Auflage 1998 11 verfugbar ISBN 978 3 555 01872 0 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Modifizierte Subjektstheorie amp oldid 228124391