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Eine Volkspetition ist ein Instrument der Burgerbeteiligung Sie ermoglicht den Burgern einen Gegenstand oder eine Gesetzesvorlage initiativ in ein Parlament einzubringen Uber die Frage der Annahme oder Ablehnung der Vorlage entscheidet das Parlament dann nach Beratung im Plenum in eigener Hoheit Um eine Volkspetition zum Erfolg zu fuhren also die Einbringung ins Parlament zu erwirken mussen die Initiatoren der Petition eine bestimmte Zahl von Unterschriften Wahlberechtigter vorweisen Charakteristisch fur die Volkspetition ist dass sie eine unverbindliche Anregung der Bevolkerung darstellt aber nicht zu einem Volksentscheid fuhrt bei dem die Burger selbst uber Annahme oder Ablehnung der Vorlage entscheiden konnten Inhaltsverzeichnis 1 Begrifflichkeit 1 1 Deutschland 1 2 Osterreich 1 3 EU 2 Uberblick uber die Verfahrensregelungen 3 Praxis in Deutschland 4 Siehe auch 5 WeblinksBegrifflichkeit BearbeitenDeutschland Bearbeiten Der Ausdruck Volkspetition ist in der Wissenschaft ublich wird im allgemeinen Sprachgebrauch hingegen eher selten gebraucht und findet tatsachlich nur in Hamburg auch offiziell Verwendung siehe Uberblick der Verfahrensregeln unten Dem Verfahren der Volkspetition entsprechende Instrumente finden sich aber unter anderem Namen in der uberwiegenden Zahl von Gebietskorperschaften im deutschsprachigen Raum d h in Deutschland Osterreich Osterreich Bearbeiten In Osterreich entspricht auf Bundesebene das Volksbegehren dem Verfahren einer Volkspetition EU Bearbeiten Auch die im Vertrag von Lissabon vorgesehene Europaische Burgerinitiative ist eine Volkspetition Da die EU uber kein vollgultiges Parlament verfugt und die Gewaltenteilung nur eingeschrankt verwirklicht ist richtet sich die Burgerinitiative an die Exekutive also die EU Kommission Die genaue verfahrenstechnische Ausgestaltung der Burgerinitiative wird derzeit noch verhandelt Uberblick uber die Verfahrensregelungen Bearbeiten nbsp Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern In den deutschen Bundeslandern Baden Wurttemberg Bayern Brandenburg Hessen Saarland und Sachsen sowie in der Bundesrepublik Deutschland auf gesamtstaatlicher Ebene gibt es kein der Volkspetition vergleichbares Verfahren Volkspetitionen und ihre AusgestaltungGebietskorperschaft offizielle Bezeichnung geregelt in Themenausschluss Unterschriftenquorum SammlungsfristBerlin Volksinitiative Art 61 der Landesverfassung 1 9 des Abstimmungsgesetzes kein Themenausschluss 20 000 6 Monate ruckwirkend von der EinreichungBremen Anmerkung 1 Burgerantrag Art 87 der Landesverfassung 1 7 des Burgerantragsgesetzes Haushalt Dienst und Versorgungsbezuge Abgaben und Personalentscheidungen 2 keine FristHamburg Volkspetition Art 28 und 29 der Landesverfassung 1 10 des Gesetzes uber Volkspetitionen kein Themenausschluss 10 000 keine FristMecklenburg Vorpommern Anmerkung 2 Volksinitiative Art 59 der Landesverfassung 7 10 des Volksabstimmungsgesetzes 1 8 der Durchfuhrungsverordnung zum VaG Landeshaushalt Abgaben Besoldung 15 000 keine FristNiedersachsen Volksinitiative Art 47 der Landesverfassung 3 11 des Volksabstimmungsgesetzes 62b c der Geschaftsordnung des Landtages kein Themenausschluss 70 000 1 JahrNordrhein Westfalen Volksinitiative Art 67a der Landesverfassung 1 5 des VIVBVEG 1 der Durchfuhrungsverordnung zum VIVBVEG kein Themenausschluss 0 5 1 Jahr ruckwirkend von der EinreichungRheinland Pfalz Anmerkung 2 Volksinitiative Art 107 109a der Landesverfassung 60g h des Landeswahlgesetzes 73 74 der Landeswahlordnung Finanzfragen Abgabengesetze Besoldungsordnungen 30 000 1 Jahr ruckwirkend von der EinreichungSachsen Anhalt Anmerkung 2 Volksinitiative Art 80 der Landesverfassung 4 9 PDF 44 kB des Volksabstimmungsgesetzes keine Themenausschluss 30 000 keine FristThuringen Burgerantrag Art 82 PDF 6 1 MB der Landesverfassung 7 8 des Gesetzes uber Verfahren bei Burgerantrag Volksbegehren und Volksentscheid kein Themenausschluss 50 000 6 MonateRepublik Osterreich Bund Volksbegehren Art 41 2 des Bundes Verfassungsgesetzes 1 24 des Volksbegehrensgesetzes kein Themenausschluss 100 000 1 WocheEuropaische Union Europaische Burgerinitiative Zur genauen Ausgestaltung des Instruments siehe Europaische Burgerinitiative Anmerkungen Ein Burgerantrag kann nicht nur fur das Land Bremen sondern auch fur die Stadt Bremen eingereicht werden siehe hierzu Einwohnerantrag a b c Eine erfolgreiche aber abgewiesene Volksinitiative die einen ausgearbeiteten Gesetzesentwurf enthalt kann Teil einer Volksabstimmung sein Da diese aber mit niedrigeren Hurden alternativ auch uber einen Antrag auf ein Volksbegehren eingeleitet werden kann behalt die Volksinitiative den Charakter einer Volkspetition Praxis in Deutschland BearbeitenBis Ende 2012 wurden in den deutschen Bundeslandern 49 Volkspetitionen eingeleitet Die meisten Verfahren fanden in Niedersachsen 14 und Nordrhein Westfalen 11 statt gefolgt von Sachsen Anhalt 8 Bremen 7 Hamburg 5 und Berlin 4 Siehe auch BearbeitenDirekte Demokratie Volksinitiative Deutschland Volksbegehren Osterreich Initiativrecht Online PetitionWeblinks BearbeitenMehr Demokratie e V Verein zur Forderung Direkter Demokratie in Deutschland mehr demokratie Verein zur Forderung Direkter Demokratie in Osterreich Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Volkspetition amp oldid 222916849